Detaillierter Wärmebrückennachweis für den KfW-Effizienzhaus-Standard

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Laut der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist vor allem bei neu zu bauenden Häusern der Wärmeschutz auch durch Berechnungen von Wärmebrücken nachzuweisen. Auf §7 Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken nimmt dabei auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Bezug, wenn sie für den Nachweis eines Energieeffizienzhaus-Standards eine entsprechende Berechnung fordert. Dabei kann für niedrigere Standards mit Pauschalen sowie mit stärkerer Außenwanddämmung gearbeitet werden. Um die Dämmung regulär zu halten und genaue Zahlen zu ermitteln, empfiehlt sich aber der detaillierte Wärmebrückennachweis.

Was sind Wärmebrücken eigentlich?

Wärmebrücken sind Bauelemente und Bereiche an bzw. in einem Haus, die Wärmeenergie ungewollt schnell nach außen ableiten. Eine Wärmebrücke ist verantwortlich für Wärmeverlust im Innenraum und damit in den kalten Jahreszeiten für einen höheren Bedarf an Heizwärme und Heizmitteln. Somit steigen auch die Heizkosten für die betreffende Wohneinheit. Zudem können Wärmebrücken für kalte Wände, Böden und Decken sorgen, was die Bildung von Kondenswasser, weiteres Abkühlen durch dessen Verdunstung sowie Schimmelbildung zur Folge haben kann. Ausführlichere Erläuterungen zu Wärmebrücken und ihren Unterschieden finden Sie in den Informationen zur Gleichwertigkeitsberechnung.

Die Formblätter der KfW: Nachweise und Verfahren

Für den Nachweis von Wärmebrücken bzw. deren geringen Werte bei der KfW können verschiedene Verfahren gewählt werden. Der Gleichwertigkeitsnachweis, der über das Formblatt A ermöglicht wird, beschreibt einen Wärmebrückenzuschlag von 0,1 W/m2K als pauschalen Wert. Dieser kann halbiert werden, wenn der Hausbau oder die energetische Sanierung einer Immobilie unter Berücksichtigung der Vorschläge in DIN 4108 Beiblatt 2 realisiert werden. Hier ist allerdings ein fachgerechter Nachweis nötig. Gleiches gilt für den erweiterten Gleichwertigkeitsnachweis (Formblatt B) und den detaillierten Wärmebrückennachweis (Formblatt C). Um diesen geht es im Folgenden.

Detaillierter Wärmebrückennachweis für Bau und Sanierung

Vor allem bei Sanierungsvorhaben, bei denen die in der DIN 4108 Beiblatt 2 beschriebenen Vorgaben nicht eingehalten werden können, kommt dieser Nachweis zum Tragen. Denn durch die detaillierte Berechnung der Wärmebrücken einer sanierten Immobilie ergeben sich im Regelfall wesentlich niedrigere Werte als der Pauschalzuschlag von 0,1 W/m2K auf den Primärenergiebedarf der Immobilie. Aber auch bei einem Neubau ist dieser positive Effekt des detaillierten Wärmebrückennachweises zu sehen. Vor allem dann, wenn von vornherein energieeffizient geplant und gebaut wird, liegen die berechneten Werte oft weit unter der Pauschale, auch der halbierten von 0,05 W/m2K.

KfW Effizienzhaus-Standard 40 und 40 Plus durch detaillierte Berechnung

Der detaillierte Wärmebrückennachweis ist damit essentiell für das Erreichen eines KfW Haus 40 oder KfW Haus 40 Plus. Neben guter Dämmung von Außenwand, Dach und Keller sowie Dreifachverglasung für Fenster, einer Wärmepumpe und Photovoltaik für die eigene Stromgewinnung muss die Eindämmung von Wärmebrücken für einen niedrigen Primärenergiebedarf gegeben sein. Der detaillierte Wärmebrückennachweis hilft, genaue Zahlen zu ermitteln und den Wert unter der DIN-Pauschale von 0,05 W/m2K zu bestätigen. Natürlich ist dies eine Aufgabe für Energieberater als Experten auf dem Bereich des energieeffizienten Bauens, Sanierens und Wohnens. Wir von Energy Building helfen Ihnen entsprechend beim energieeffizienten Bauen und energetischen Sanieren.

Planung und Baubegleitung für den Neubau

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie einen Neubau planen und bereits vom ersten Schritt an die Energieeffizienz der Immobilie im Blick haben wollen. So sichern Sie sich nicht nur die besten Kredite und Zuschüsse von KfW und BAFA, sondern auch geringe Heizkosten, wenn das Haus fertig ist. Neben der Planung des Baus stehen wir während der Bauarbeiten für das Haus an Ihrer Seite. Die Baubegleitung mit Terminen vor Ort können Sie sich ebenfalls fördern lassen – denn sie dient als Nachweisinstrument für die Einsparung von Energie in der entstehenden Immobilie. Am Ende können wir Ihnen sogar einen Energieausweis ausstellen.

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Sanierungsfahrplan und einzelne Maßnahmen für die Sanierung

Auch wenn Sie ein Haus energetisch sanieren wollen, helfen wir Ihnen. Sowohl an den Kosten für die Energieberatung vor Ort als auch an den Kosten für den Sanierungsfahrplan beteiligt sich die KfW mit einem Zuschuss. Dieser Zuschuss beträgt 50% des Energieberater-Honorars bzw. maximal 4.000 Euro. Der Sanierungsfahrplan stellt ein individuell für Ihre Immobilie erstelltes Dokument dar, das einzelne Maßnahmen aufzeigt. Dabei kann es sich um die Dämmung, den Einbau einer neuen Heizanlage oder dergleichen mehr handeln. Sowohl die gesamte Sanierung als auch die Durchführung von Einzelmaßnahmen aus diesem Katalog lassen sich durch KfW-Zuschüsse teilfinanzieren.

Fazit zum detaillierten Wärmebrückennachweis für die KfW

Wollen Sie mit Ihrer Immobilie einen hohen Effizienzhaus-Standard erreichen und viel Energie sparen, dann ist ein detaillierter Wärmebrückennachweis notwendig. Mit der Anwendung einer Pauschale nach EnEV bzw. DIN 4108 erreicht das Haus vielleicht den Standard 55 oder mit zusätzlichen Maßnahmen und mehr Dämmung eventuell noch den Standard 40. Das geht aber wiederum mit mehr Kosten einher, weshalb sich die genaue Berechnung der Wärmebrücken auf jeden Fall lohnt. Haben Sie noch Fragen zum Thema oder wollen Sie ein Angebot von Energy Building anfordern? Dann nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

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