Mit uns kommen Sie einfach an die höchstmöglichen Zuschüsse. Nutzen Sie einfach unseren praktischen Fördermittelservice.
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BEG Förderung für
Haustür-Einzelmaßnahmen
Die Einzelmaßnahme Haustür umfasst den Austausch, die Erneuerung oder die Ertüchtigung einer Außentür zur Verbesserung der Energieeffizienz. Der BAFA-Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Kosten – mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt er auf 20 %. Der Antrag muss zwingend vor Beauftragung des Fachbetriebs gestellt werden.
Haustür austauschen und Effizienzhaus schaffen
Ohne iSFP beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten 30.000 € pro Wohneinheit – mit iSFP steigt sie auf 60.000 €. Der maximale Zuschuss pro Wohneinheit beträgt damit 12.000 €. Wer mehrere Maßnahmen plant und die Haustür als Teil einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus austauscht, kann zusätzlich den KfW-Kredit 261 nutzen.
Was muss ich tun?
Für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle – also auch den Haustürtausch – ist ein zertifizierter Energie-Effizienz-Experte (EEE) aus der dena-Expertenliste verpflichtend. Er erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB), ohne die kein Antrag beim BAFA möglich ist. Liegt Ihnen bereits ein Handwerkerangebot vor? Beauftragen Sie direkt unseren Förderservice – wir übernehmen alles für Sie.
Gewerk
wählen
Wählen Sie das Gewerk aus, für welches Sie eine BEG-Förderung erhalten möchten. Wir benötigen Angaben zum Objekt, zur geplanten Maßnahme und das Angebot Ihres jeweiligen Fachbetriebs. Wir prüfen Ihre Eingaben auf Förderfähigkeit und kommen bei Rückfragen ggf. auf Sie zu.
Förderung
wird beantragt
Für eine Antragstellung benötigen wir von Ihnen zwingend eine Vollmacht. Diese stellen wir Ihnen online zur Unterschrift zur Verfügung. Mit Erhalt der Vollmacht stellen wir Ihren Förderantrag und senden Ihnen im Anschluss die Antragsunterlagen zur Prüfung zu. Wichtig: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die jeweilige Baumaßnahme noch nicht beauftragt worden sein!
Bestätigung nach Durchführung
Nach Durchführung Ihrer Maßnahme benötigen wir von Ihnen die Maßnahme betreffende Dokumente. Wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen wir von Ihnen brauchen. Mit vollständiger Vorlage dieser Dokumente, können wir die Prüfung zur Bestätigung der Maßnahme beim BAFA vornehmen.
Im Rahmen der BEG EM erhalten Sie für den Haustürtausch als Maßnahme an der Gebäudehülle 15 % Grundförderung. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der Fördersatz auf 20 %. Die Fördertabelle für alle BEG-EM-Maßnahmen im Überblick:
| Maßnahme | Regulärer Zuschuss | Mit +5 % iSFP-Bonus |
|---|---|---|
| Gebäudehülle Austausch Türen/Fenster, Dämmung der Außenwand, Dach, etc. |
15 % | 20 % |
| Heizungsoptimierung Hydraulischer Ausgleich, Optimierung bestehender Anlage, etc. |
15 % | 20 % |
| Heizung mit erneuerbaren Energien Wärmepumpe, Solarthermie, Hybrid-Heizanlage, etc. (KfW 458) |
30 – 70 % | 30 – 70 %* |
| Anlagentechnik Digitale Verbrauchsoptimierung, smarte Lüftung, etc. |
15 % | 20 % |
* Heizungsförderung über KfW-Programm 458 – kein iSFP-Bonus, stattdessen kombinierbare Boni (Klimageschwindigkeitsbonus +20 %, Einkommensbonus +30 %, Effizienzbonus +5 %). Maximale Förderung gedeckelt bei 70 %.
Hier sind einige Schritte, die Sie bei der energetischen Sanierung Ihrer Haustür beachten können:
Der erste Schritt zur BEG-Förderung für Ihre Haustür ist die Einbindung eines zertifizierten Energie-Effizienz-Experten (EEE) aus der dena-Expertenliste. Er erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB) und begleitet die Maßnahme – ohne TPB-Nummer ist keine Antragstellung beim BAFA möglich. Die Kosten für den EEE werden zusätzlich mit 50 % bezuschusst und mindern nicht das Budget für die eigentliche Maßnahme.
Damit eine neue Haustür förderfähig ist, muss sie folgende BAFA-Mindestanforderungen erfüllen: Reguläre Haustüren und Außentüren müssen einen Ud-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient der gesamten Türkonstruktion inkl. Rahmen und Verglasung) von maximal 1,30 W/(m²K) einhalten. Einbruchhemmende Haustüren mit Widerstandsklasse RC2 oder besser müssen einen strengeren Ud-Wert von maximal 1,10 W/(m²K) einhalten. Zudem sollte der U-Wert der Außenwand besser sein als der der neuen Haustür – andernfalls kann sich der Taupunkt auf die Wandfläche verlagern. Das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein. Neubauten sind nicht förderfähig.
Nicht immer muss die gesamte Tür ersetzt werden. Auch die sogenannte Ertüchtigung – also Neuverglasung, Überarbeitung von Rahmen und Flügel, Erneuerung der Dichtungen, Dämmung der Einbaufuge und die Verbesserung des Einbruchschutzes – ist förderfähig, sofern die technischen Mindestanforderungen danach eingehalten werden.
Der Einbau einer einbruchhemmenden Haustür der Widerstandsklasse RC2 oder besser ist für die BAFA-Förderung grundsätzlich empfohlen und bei einbruchhemmenden Türen Pflichtvoraussetzung. Eine RC2-Tür hält einem Einbruchversuch mit einfachem Werkzeug mindestens drei Minuten stand. Der Mehrpreis gegenüber einer Standardtür beträgt in der Regel 300 bis 600 Euro – und ist über den KfW-Ergänzungskredit 159 (Einbruchschutz) zusätzlich zum BAFA-Zuschuss finanzierbar.
Förderfähig sind Materialkosten (Tür, Rahmen, Zubehör), Montage- und Einbauarbeiten durch einen Fachbetrieb sowie zugehörige Nebenarbeiten wie Abdichtungen, Malerarbeiten und Anpassungen des Türrahmens. Eigenleistungen sind in der Regel nicht förderfähig. Die Mindestinvestition beträgt 300 € brutto.
Der BAFA-Zuschuss für die Haustür lässt sich mit dem KfW-Ergänzungskredit (Programm 358/359) kombinieren – dieser finanziert den Eigenanteil zinsgünstig mit bis zu 120.000 € pro Wohneinheit. Für Eigennutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 90.000 € gibt es zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten. Nicht kombinierbar: BAFA-Zuschuss und Steuerermäßigung nach § 35c EStG für dieselbe Maßnahme.
Wer neben der Haustür weitere Maßnahmen plant – etwa Fassadendämmung, Fenstertausch oder Heizungsoptimierung – und dabei eine anerkannte Effizienzhausstufe erreicht, kann die Maßnahmen als Komplettsanierung über den KfW-Kredit 261 fördern lassen. Dieser gewährt zinsgünstige Darlehen bis zu 150.000 € pro Wohneinheit mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 45 % – abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard.
Wir prüfen im Rahmen unserer Energieberatung, welcher Weg für Ihr Gebäude wirtschaftlich am sinnvollsten ist. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt Ihnen die optimale Reihenfolge aller Maßnahmen und sichert für jeden Schritt den 5 %-Bonus. Die iSFP-Erstellung selbst wird mit 50 % der Beratungskosten bezuschusst.