Sie verkaufen, vermieten oder sanieren Ihre Immobilie? Wir erstellen Ihren bedarfsorientierten Energieausweis zuverlässig und nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben!
Ein Energiebedarfsausweis ist ein wichtiges Dokument, das den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes bewertet. Er basiert auf standardisierten Berechnungen, die Faktoren wie Gebäudestruktur, Dämmung und Heiztechnik berücksichtigen – unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Dadurch bietet er eine objektive und zuverlässige Einschätzung der Energieeffizienz eines Gebäudes.
Der Energiebedarfsausweis ist Pflicht bei Neubauten und bei bestimmten Bestandsgebäuden, insbesondere dann, wenn diese verkauft, vermietet oder verpachtet werden. Er ermöglicht eine neutrale Beurteilung der Immobilie und hilft potenziellen Käufern oder Mietern, verschiedene Objekte in Bezug auf deren Energieeffizienz besser zu vergleichen.
Für alle neu errichteten Gebäude ist ein Bedarfsausweis Pflicht.
Grund: Es gibt keine Verbrauchsdaten, daher muss die energetische Qualität rechnerisch ermittelt werden.
Für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden und nicht modernisiert wurden, ist ein Bedarfsausweis erforderlich.
Alternativ darf ein Verbrauchsausweis verwendet werden, wenn das Gebäude nach 1977 energetisch mindestens dem Stand der Wärmeschutzverordnung 1977 entspricht oder umfassend modernisiert wurde.
Wenn ein Gebäude wesentlich verändert oder energetisch saniert wird, kann ein neuer Bedarfsausweis notwendig werden.
Für öffentliche Gebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche, die häufig von der Öffentlichkeit betreten werden, ist ein Energieausweis sichtbar auszuhängen – meist Bedarfsausweise.
Neben dem Energiebedarfsausweis gibt es auch den Energieverbrauchsausweis. Der wesentliche Unterschied liegt in der Berechnungsgrundlage:
Energiebedarfsausweis: Ermittelt den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes anhand seiner baulichen Eigenschaften und technischen Anlagen. Dadurch ist er unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten.
Energieverbrauchsausweis: Basierend auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre, der jedoch stark von den Bewohnern und deren Heizverhalten beeinflusst wird.
Da der Energiebedarfsausweis eine objektive Einschätzung liefert, wird er vor allem für Gebäude ohne ausreichende Verbrauchsdaten empfohlen und ist bei Neubauten vorgeschrieben. Er bietet eine genauere Grundlage für energetische Modernisierungen und ist daher langfristig wertvoller als der Energieverbrauchsausweis.
Rechtliche Sicherheit: Erfüllt die gesetzlichen Vorgaben gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Objektive Bewertung: Liefert verlässliche Daten unabhängig vom individuellen Verbrauchsverhalten.
Bessere Vergleichbarkeit: Käufer und Mieter können verschiedene Immobilien leichter bewerten.
Wertsteigerung: Eine gute Einstufung kann den Marktwert einer Immobilie erhöhen.
Energiekosten senken: Auf Basis des Ausweises lassen sich sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen ableiten.
Fachgerechte Ausstellung: Der Energiebedarfsausweis wird von qualifizierten Energieberatern wie uns erstellt. Das garantiert eine fachkundige Berechnung und rechtssichere Dokumentation.
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:
Der Energieberater oder Aussteller nimmt alle relevanten Informationen auf, z. B.:
Baujahr des Gebäudes
Wohnfläche (m²)
Anzahl der Wohneinheiten
Gebäudegeometrie (Außenmaße, Fensterflächen etc.)
Ausrichtung des Gebäudes (Himmelsrichtungen)
Art der Nutzung (Wohn- oder Nichtwohngebäude)
Es werden alle wärmeübertragenden Bauteile untersucht:
Außenwände
Dach und Decke
Bodenplatte/Kellerdecke
Fenster und Türen
Für jedes Bauteil wird der sogenannte U-Wert berechnet (Wärmedurchgangskoeffizient – je niedriger, desto besser gedämmt).
Hier geht es um die Heizungsanlage und Warmwasserbereitung, z. B.:
Heizungsart (Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe etc.)
Wirkungsgrad der Heizung
Warmwasseraufbereitung (zentral/dezentral)
Lüftungsanlage (mit oder ohne Wärmerückgewinnung)
ggf. Solaranlagen oder Photovoltaik
Endenergiebedarf: Energie, die das Gebäude tatsächlich zum Heizen, Warmwasser etc. benötigt.
Primärenergiebedarf: Bezieht auch die Verluste durch Gewinnung, Umwandlung und Transport der Energieträger ein. Er ist die wichtigste Kenngröße im Energieausweis.
Die Berechnung erfolgt nach den Normen DIN V 18599 oder DIN V 4108/4701, je nach Gebäudetyp.
Das Ergebnis wird in eine Energieeffizienzklasse (A+ bis H) eingestuft.
A+ - B: Sehr energieeffizient
C - G: Durchschnittlicher Zustand
H: Sehr hoher Energiebedarf
Ein Energiebedarfsausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Nach Ablauf oder bei umfassenden Modernisierungen muss ein neuer Ausweis erstellt werden.
Für die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises benötigen wir folgende Unterlagen:
Baujahr der Immobilie
Angaben zur Heizungsanlage (Baujahr, Energieträger, Modell)
Falls vorhanden: Ein alter Energieausweis zur besseren Vergleichbarkeit
Ein Vor-Ort-Termin ist nicht zwingend erforderlich, sofern uns alle relevanten Unterlagen vollständig zur Verfügung gestellt werden.
Benötigen Sie einen Energiebedarfsausweis für Ihre Immobilie? Kontaktieren Sie uns noch heute! Wir erstellen Ihren Bedarfsausweis schnell, rechtssicher und zuverlässig.