Über unseren Fördermittelservice unterstützen wir Sie dabei, die höchstmöglichen Zuschüsse für Ihr Vorhaben zu sichern – einfach und unkompliziert.
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BEG Förderung für
Fenster-Einzelmaßnahmen
Die energetische Sanierung von Fenstern ist eine der wirksamsten Einzelmaßnahmen zur Reduzierung von Wärmeverlusten. Der Fenstertausch wird über das BAFA mit 15 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Fördersatz auf 20 %. Der Antrag muss zwingend vor Beauftragung des Fachbetriebs gestellt werden – wir übernehmen das für Sie.
Was bringt mir die Erneuerung der Fenster?
Ohne iSFP beträgt der Fördersatz 15 % auf bis zu 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit. Mit iSFP steigt der Fördersatz auf 20 % bei bis zu 60.000 € – der maximale Zuschuss pro Wohneinheit beträgt damit 12.000 €. Moderne Dreifachverglasung reduziert den Wärmeverlust gegenüber alten Fenstern um bis zu Faktor 8 und senkt spürbar die Heizkosten.
Was muss ich tun, um die Förderung zu erhalten?
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle – also auch den Fenstertausch – ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) verpflichtend. Er erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB) und begleitet die Maßnahme. Liegt Ihnen bereits ein Handwerkerangebot vor, können Sie direkt unseren Förderservice nutzen – wir kümmern uns um alles Weitere.
Gewerk
wählen
Wählen Sie das Gewerk aus, für welches Sie eine BEG-Förderung erhalten möchten. Wir benötigen Angaben zum Objekt, zur geplanten Maßnahme und das Angebot Ihres jeweiligen Fachbetriebs. Wir prüfen Ihre Eingaben auf Förderfähigkeit und kommen bei Rückfragen ggf. auf Sie zu.
Förderung
wird beantragt
Voraussetzung für die Antragstellung ist eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht, die wir Ihnen digital bereitstellen. Nach Eingang der Vollmacht reichen wir den Förderantrag ein und stellen Ihnen die Antragsunterlagen zur Durchsicht zur Verfügung. Wichtig: Die jeweilige Baumaßnahme darf vor der Antragstellung noch nicht in Auftrag gegeben worden sein!
Bestätigung nach Durchführung
Nach Abschluss der Baumaßnahme werden bestimmte Belege und Nachweise benötigt. Welche Dokumente genau einzureichen sind, teilen wir Ihnen rechtzeitig mit. Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, nehmen wir die abschließende Prüfung vor und bestätigen die Maßnahme beim BAFA.
Das BAFA fördert den Fensteraustausch als Einzelmaßnahme mit 15 % Grundförderung. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der Fördersatz auf 20 %. Die Fördertabelle für alle BEG-EM-Maßnahmen im Überblick:
| Maßnahme | Regulärer Zuschuss | Mit +5 % iSFP-Bonus |
|---|---|---|
| Gebäudehülle Austausch Türen/Fenster, Dämmung der Außenwand, Dach, etc. |
15 % | 20 % |
| Heizungsoptimierung Hydraulischer Ausgleich, Optimierung bestehender Anlage, etc. |
15 % | 20 % |
| Heizung mit erneuerbaren Energien Wärmepumpe, Solarthermie, Hybrid-Heizanlage, etc. (KfW 458) |
30 – 70 % | 30 – 70 %* |
| Anlagentechnik Digitale Verbrauchsoptimierung, smarte Lüftung, etc. |
15 % | 20 % |
* Heizungsförderung über KfW-Programm 458 – kein iSFP-Bonus, stattdessen kombinierbare Boni (Klimageschwindigkeitsbonus +20 %, Einkommensbonus +30 %, Effizienzbonus +5 %). Maximale Förderung gedeckelt bei 70 %.
Seit dem 1. Januar 2021 fördert die BEG auch den Austausch, die Erneuerung oder den erstmaligen Einbau von Fenstern und Fenstertüren als Einzelmaßnahme. Einfach verglaste Fenster aus den 1960er-Jahren haben einen U-Wert von 4,5 bis 5,8 W/(m²K), Isolierverglasung aus den 1980er-Jahren liegt bei 2,5 bis 3,0 W/(m²K). Moderne Dreifachverglasung erreicht Uw-Werte von 0,7 bis 0,9 W/(m²K) – eine Verbesserung um den Faktor 3 bis 8.
Fördersatz und Höchstgrenzen (Stand 2026):
Ohne iSFP: 15 % der förderfähigen Kosten bis maximal 30.000 € pro Wohneinheit – maximaler Zuschuss 4.500 €. Mit iSFP-Bonus: 20 % der förderfähigen Kosten bis maximal 60.000 € pro Wohneinheit – maximaler Zuschuss 12.000 €. Die Mindestinvestition beträgt 300 € brutto.
Technische Mindestanforderungen:
Reguläre Fenster und Fenstertüren müssen einen Uw-Wert von ≤ 0,95 W/(m²K) erreichen. Für die Ertüchtigung bestehender Fenster gilt ein Uw-Wert von ≤ 1,3 W/(m²K). Fenster mit Sonderverglasung (z. B. Schall- oder Brandschutz) müssen einen Uw-Wert von ≤ 1,1 W/(m²K) einhalten.
Entscheidend ist immer der Uw-Wert (Gesamt-Wärmedurchgangskoeffizient des gesamten Fensters inkl. Rahmen und Randverbund) – nicht der Ug-Wert, der nur die Verglasung beschreibt. Moderne 3-fach-verglaste Kunststoff- oder Holz-Alu-Fenster erfüllen den geforderten Uw-Wert von 0,95 in der Regel problemlos. Vorsicht bei Billigangeboten: 2-fach-Verglasung erreicht typischerweise nur Uw 1,1–1,3 und ist nicht förderfähig.
Förderfähige Maßnahmen und Kosten:
Gefördert werden Austausch von Fenstern, Außentüren und Toren gegen energieeffiziente Modelle sowie sommerlicher Wärmeschutz durch außenliegenden Sonnenschutz wie Rollläden, Raffstores oder Markisen. Förderfähig sind zudem Nebenarbeiten wie Fensterbänke, Abdichtungen, Malerarbeiten rund ums Fenster sowie neue Heizkörper bei vergrößerten Fenstern.
Wichtig: Das Gebäude muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein. Neubauten sind ausgeschlossen.
Pflicht: Energie-Effizienz-Experte (EEE)
Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist verpflichtend für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle. Er erstellt vor Antragstellung die technische Projektbeschreibung (TPB) und bestätigt nach Abschluss die fachgerechte Umsetzung. Die Kosten für den EEE werden zusätzlich mit 50 % gefördert und mindern nicht das Budget für die eigentliche Maßnahme.
Kombinierbarkeit:
KfW 458 für den Heizungstausch und BAFA BEG EM für Fenster ist die empfohlene Kombination – beides parallel beantragbar, solange es sich um unterschiedliche Maßnahmen handelt. BAFA-Zuschuss und KfW-Ergänzungskredit (358/359) lassen sich ebenfalls kombinieren. Nicht kombinierbar: BAFA-Zuschuss und Steuerermäßigung nach § 35c EStG für dieselbe Maßnahme.
Bei Altbauten sollte der U-Wert der neuen Fenster nicht deutlich besser sein als der der Außenwand. Sonst verlagert sich der Taupunkt auf die Wand, und es droht Schimmelgefahr. Ein Energieberater prüft die bauphysikalischen Zusammenhänge und empfiehlt die optimale Reihenfolge – oft lohnt es sich, Fassade und Fenster gemeinsam oder in engem zeitlichen Abstand zu sanieren. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt Ihnen hierfür eine klare, förderfähige Roadmap.
Für die BEG-Förderung des Fenstertauschs ist ein zertifizierter Energie-Effizienz-Experte (EEE) aus der dena-Expertenliste gesetzlich Pflicht. Er erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB), prüft die Förderfähigkeit des geplanten Fenstertyps und bestätigt nach Einbau die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen. Die Kosten für den EEE werden zusätzlich mit 50 % bezuschusst.
Darüber hinaus empfehlen wir die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Er erhöht den Fördersatz von 15 % auf 20 %, verdoppelt die förderfähige Kostenhöchstgrenze auf 60.000 € und zeigt die optimale Sanierungsreihenfolge für Ihr Gebäude – damit Sie keine Fördergelder verschenken und bauphysikalische Fehler vermeiden.
Wir von Energy Building übernehmen Beratung, EEE-Leistungen, iSFP-Erstellung und Förderantragstellung für Sie – alles aus einer Hand.