iSFP für Ihr Einfamilienhaus – nur 590 €! Nur für kurze Zeit: Jetzt Angebot sichern!

 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung

Unsere hier festgelegten Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, sodass die nachstehenden Bedingungen zwischen Ihnen als Kunden und uns als Energieberater vereinbart werden.

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden unsere Leistung vorbehaltlos erbringen.

§ 2 Gegenstand unserer Leistung

(1) Wir beraten und unterstützen unsere Kunden bei der Stellung eines oder mehrerer Anträge für eine Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beim Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) auf Gewährung von Fördermitteln für die Gebäudesanierung in Abhängigkeit von den ausgewählten Gewerken wie z.B. Außenwand, Fenster, Haustür, Dach, Heizung bei Wohngebäuden.

(2) Unsere Leistung umfasst daher folgendes:

  • Bereitstellung der Website www.beg-foerderung.de

  • Prüfung der Förderfähigkeit einer konkreten Baumaßnahme auf Basis der von dem Kunden übermittelten Informationen

  • Hinweise nicht eingehaltener Fördervoraussetzungen

  • Zusammenstellung und Einreichung eines Förderungsantrags bei dem BAFA auf Basis der

    Formular-Vorlagen des BAFA

  • Erteilung einer Freigabe für die Durchführung der Baumaßnahme nach Vorliegen des Zulassungsbescheids des BAFA

  • Bestätigung der fördergerechten Durchführung der Baumaßnahme beim BAFA

§ 3 Vergütung / Honorar

Ist die geplante Maßnahme förderfähig, reichen wir den vom Kunden gewünschten Antrag beim BAFA ein. Der Kunde erhält eine Kopie des beim BAFA gestellten Antrags. Mit dem Versand des Antrags an das BAFA wird unsere Vergütung / unser Honorar in voller Höhe fällig.

Der Kunde erhält daher mit der Kopie des beim BAFA gestellten Antrags unsere Rechnung, die binnen 7 Tagen zu bezahlen ist.

Wir sind berechtigt Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der von uns erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistung zu verlangen.

§ 4 Pflichten unserer Kunden

Unsere Kunden sind verpflichtet uns wahrheitsgemäß zu informieren. Das betrifft insbesondere die Angaben zu den Personalien, Objekten, geplanten oder bereits ausgeführten Maßnahmen. Sämtliche von uns abgefragten Informationen sind vom Kunden nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. Die uns mitgeteilten Informationen sind entscheidungserheblich für die von uns abzugebende Bewertung, ob eine geplante Maßnahme förderungsfähig ist.

Der Kunde hat seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten ohne schuldhaftes Zögern nachzukommen. Das gilt insbesondere für die Zurverfügungstellung der für einen Antrag oder die Durchführungsbestätigung benötigten Informationen/Unterlagen sowie die Zahlungen unserer Rechnungen.

§ 5 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

  • für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,

  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie

  • im Umfang einer vom Auftragnehmer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist unsere Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

(3) Eine weitergehende Haftung unsererseits besteht nicht.

(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Auftragnehmers.

(5) Wir haften nicht für die Gewährung von Fördermitteln des BAFA.

§ 6 Hinweise / Erläuterungen

Die Förderrichtlinien verlangen, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht mit der geplanten Maßnahme begonnen wurde. Erst nach Antragstellung darf der jeweilige Fachbetrieb beauftragt werden. Wir haften nicht für eine Auszahlung der Fördermittel.

Ist ein Antrag beim BAFA gestellt, kann der Kunde mit der Maßnahme beginnen. Ist die Maßnahme abgeschlossen, benötigen wir vom Kunden insbesondere die Schlussrechnung sowie die Fachunternehmehrklärung nach BAFA-Richtlinien. Ohne diese Unterlagen können wir die nötige Bestätigung für das BAFA nicht erteilen, sodass auch die Fördermittel nicht freigeschaltet werden. Eine Vorlage der Fachunternehmererklärung stellen wir dem Kunden zur Verfügung.

Die endgültige Förderungshöhe berechnet sich anhand der Schlussrechnung des Fachunternehmers und kann daher von uns im Vorfeld nicht sicher vorhergesehen werden.

§ 7 Datenschutz

Ihre Daten werden von uns an das BAFA weitergegeben. Das ist notwendig um einen ausreichenden Antrag beim BAFA stellen zu können. Wir verweisen ansonsten auf unsere Datenschutzhinweise, die Sie hier finden.

§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein vergleichbares ausländisches Rechtssubjekt, ist für alle Streitigkeiten aus dem hier vereinbarten Rechtsverhältnis der Gerichtsstand Hamburg vereinbart. Bei anderen Kunden, insbesondere Verbrauchern, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Bestimmung des Gerichtsstandes.

Ort der Erfüllung ist unser Geschäftssitz, also Hamburg.

Stand, 22.02.2021
Hamburg

Haben Sie noch Fragen?
Kontaktieren Sie uns

Ich habe die Datenschutzrichtlinien gelesen und erkläre mich damit einverstanden.

Vielen Dank für Ihre Anfrage
© 2024 Energy Building Goldbeck & Giesing GmbH