Geförderte Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan – 50 % Zuschuss vom Bund, dazu die Landesförderung der IFB Hamburg. Wir rechnen beides durch und stellen die Anträge.
Hier können Sie sich in 1 Minute kostenlos ein unverbindliches Angebot einholen.
Eine geförderte Energieberatung kostet in Hamburg für ein Ein- oder Zweifamilienhaus rund 1.300 bis 1.900 Euro. Die Hälfte davon übernimmt der Bund, maximal 650 Euro – bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten maximal 850 Euro. Sie erhalten dafür einen individuellen Sanierungsfahrplan: eine durchgerechnete Reihenfolge aller sinnvollen Maßnahmen an Ihrem Gebäude, inklusive Kosten, Einsparung und Fördermitteln. Und Sie verdoppeln damit die förderfähige Investitionssumme für alles, was Sie danach umsetzen.
Wir sind Energy Building, Ingenieurbüro für Energieberatung aus Hamburg-Altona. 4,9 von 5 Sternen bei Google, gelistet in der Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes unter der Nummer EB104540, zugelassen für BAFA-, KfW- und IFB-Verfahren. Wir verkaufen keine Wärmepumpen und keine Dämmstoffe – unser einziges Produkt ist die Planung und Begleitung.
Das ist die Frage, die in fast jedem Erstgespräch zuerst kommt – deshalb beantworten wir sie hier zuerst und vollständig.
Das Honorar richtet sich nach vier Dingen: der Größe des Gebäudes, seinem Baujahr, der Anzahl der Wohneinheiten und dem Zustand Ihrer Bestandsunterlagen. Ein Reihenhaus von 1978 mit vollständigen Bauakten ist schneller aufgenommen als eine Gründerzeitvilla, von der es nur noch einen Grundriss aus den Fünfzigern gibt. Entscheidend für Sie ist ohnehin nicht das Honorar, sondern der Betrag, der nach Abzug der Förderung übrig bleibt.
| Leistung | Honorar | Förderung | Ihr Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Sanierungsfahrplan (iSFP), Ein-/Zweifamilienhaus | ab 1.300 € | 50 %, max. 650 € | ab 650 € |
| Sanierungsfahrplan (iSFP), ab 3 Wohneinheiten | ab 1.800 € | 50 %, max. 850 € | ab 950 € |
| Erläuterung des iSFP in der Eigentümerversammlung | ab 250 € | 100 % des Zusatzhonorars, max. 250 € | ab 0 € |
| Energiebedarfsausweis Wohngebäude | ab 150 € | – | ab 150 € |
| Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 | ab 250 € | – | ab 250 € |
| Fachplanung und Baubegleitung (BEG) | ab 1.600 € | 50 %, max. 5.000 € (EFH/ZFH) bzw. 20.000 € (MFH) | ab 800 € |
Der tatsächliche Preis hängt von Objekt und Vorhaben ab. Vor der Beauftragung erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot mit ausgewiesenem Zuschuss.
Die Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude" trägt 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten: bis zu 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bis zu 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten und bis zu 250 Euro zusätzlich, wenn wir den Sanierungsfahrplan in Ihrer Eigentümerversammlung erläutern – dieser Baustein wird sogar mit 100 Prozent des zusätzlichen Honorars gefördert.
Den Antrag stellen wir. Sie unterschreiben eine Vollmacht, wir übernehmen Antragstellung, Kommunikation mit der Behörde und die Erstellung des Verwendungsnachweises. Der Zuschuss wird direkt mit dem Honorar verrechnet – Sie gehen nicht in Vorleistung und warten nicht auf eine Erstattung.
Teilweise doch – aber nicht die, die Sie für Fördermittel brauchen. In Hamburg existieren zwei Angebote nebeneinander, die regelmäßig verwechselt werden.
Die Hamburger Energielotsen – eine Kooperation von ZEBAU, Verbraucherzentrale Hamburg und Handwerkskammer Hamburg, finanziert aus Bundes- und Landesmitteln – bieten eine kostenfreie Erstberatung an: telefonisch, in den Beratungsstellen oder als Kurz-Check bei Ihnen zu Hause. Das ist ein gutes, unabhängiges Angebot, und wir empfehlen es ausdrücklich, wenn Sie noch ganz am Anfang stehen.
Die geförderte Energieberatung ist etwas anderes. Am Ende steht ein prüffähiges Dokument – der individuelle Sanierungsfahrplan – mit vollständiger Energiebilanz, aufeinander abgestimmten Maßnahmenpaketen, Wirtschaftlichkeitsrechnung und Förderkulisse. Nur dieses Dokument, erstellt von einer in der Energieeffizienz-Experten-Liste geführten Person, hebt die Förderobergrenzen an und dient als Grundlage für Anträge bei BAFA, KfW und IFB.
Die kostenfreie Erstberatung beantwortet also das Ob. Die geförderte Beratung beantwortet das Wie, in welcher Reihenfolge, zu welchem Preis und mit welchem Zuschuss. Wer ohnehin sanieren wird, holt den Eigenanteil in der Regel beim ersten Förderantrag um ein Vielfaches wieder herein.
Hier liegt der eigentliche Unterschied zwischen einer soliden und einer wirklich guten Beratung. Als Hamburger Eigentümer:innen stehen Ihnen zwei Förderebenen offen: die Programme des Bundes über BAFA und KfW – und die Landesprogramme der Hamburgischen Investitions- und Förderbank. Wir prüfen bei jedem Projekt beide und stimmen sie so ab, dass die Kumulierungsregeln eingehalten werden.
Was der iSFP bewirkt, hat sich mit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 verschoben – viele Beratertexte im Netz sind an dieser Stelle veraltet. Er wirkt heute vor allem über die Obergrenzen: Die förderfähige Investitionssumme für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik steigt von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit. Ab der zweiten Wohneinheit von 15.000 auf 30.000 Euro, ab der siebten von 8.000 auf 15.000 Euro. Bei einem Mehrfamilienhaus summiert sich das schnell zu sechsstelligen Beträgen an zusätzlich förderfähigem Volumen.
Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten kommt hinzu, greift aber nur auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro und setzt ein förderfähiges Investitionsvolumen von mindestens 30.000 Euro voraus. Für einen reinen Heizungstausch gibt es ihn nicht mehr. Der Fahrplan lohnt sich also besonders dann, wenn Sie mehrere Maßnahmen bündeln – genau der Fall, für den er gedacht ist.
Beim Wechsel auf Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie oder einen Wärmenetzanschluss setzt sich der Zuschuss so zusammen:
| Baustein | Höhe | Bedingung |
|---|---|---|
| Basisförderung | 30 % | für alle Antragsberechtigten |
| Geschwindigkeitsbonus | 16 % | Selbstnutzer, beim Austausch einer Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung (unabhängig vom Alter) oder einer über 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung |
| Einkommensbonus | 10–40 % | zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 50.000 € (40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €; + 10.000 € Familienzuschlag ab einem Kind unter 18) |
| Maximum | 70 % | in Ausnahmefällen 80 % bei einem Einkommen bis 30.000 € |
Bezugsgröße sind maximal 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten.
Für Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, für Fenster, Haustür, Lüftungsanlage und sommerlichen Wärmeschutz gibt es 15 Prozent Zuschuss – zuzüglich des iSFP-Bonus auf den Kostenanteil über 30.000 Euro.
Ergänzend steht Ihnen der KfW-Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit offen. Und wer keine Zuschussförderung in Anspruch nimmt, kann stattdessen den Steuerbonus nach § 35c EStG nutzen: 20 Prozent der Kosten, verteilt auf drei Jahre, bei maximal 200.000 Euro Investition und höchstens 40.000 Euro Steuerersparnis je Objekt. Voraussetzung ist, dass Sie das Gebäude selbst bewohnen und es älter als zehn Jahre ist. Für dieselbe Maßnahme lässt sich beides nicht kombinieren – welcher Weg günstiger ist, rechnen wir Ihnen aus.
Die IFB Hamburg fördert zusätzlich zum Bund. Wir haben die Landesprogramme in einem eigenen Beitrag ausführlich aufgeschlüsselt: IFB Hamburg – die Förderprogramme im Überblick. Für private Eigentümerinnen und Eigentümer sind vor allem diese relevant:
Ob und in welchem Umfang sich diese Programme mit der Bundesförderung kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall und den jeweils geltenden Kumulierungsregeln ab. Manche IFB-Programme sind ergänzend zulässig, andere schließen eine Bundesförderung für dieselbe Maßnahme aus. Genau das prüfen wir, bevor der erste Antrag hinausgeht – eine falsche Reihenfolge kann die gesamte Förderung kosten.
Bei BAFA und KfW muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem ausführenden Betrieb vorliegen – versehen mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die ihn an die Förderzusage koppelt. Ein unbedingt geschlossener Vertrag oder ein tatsächlich begonnenes Vorhaben vor Antragstellung kostet den Anspruch – der häufigste Grund für einen abgelehnten Förderantrag. Wir stimmen deshalb Angebot, Vertragsformulierung und Antragstermin mit Ihrem Handwerksbetrieb ab, bevor irgendetwas unterschrieben wird.
Die Förderkulisse wird ab Anfang 2027 spürbar schlechter. Wer 2026 noch beantragt, sichert sich die günstigeren Konditionen:
Aus genau diesem Grund bearbeiten wir Sanierungsfahrpläne derzeit vorrangig. Wenn Sie 2026 noch eine Antragstellung unterbringen möchten, sprechen Sie uns früh an.
1. Erstgespräch und Angebot – kostenfrei. Sie schildern uns Gebäude, Baujahr und Ihr Ziel. Wir klären am Telefon, welche Förderungen infrage kommen, und schicken Ihnen ein Festpreisangebot mit ausgewiesenem Zuschuss. Etwa 20 Minuten.
2. Termin vor Ort. Ein Energieberater kommt zu Ihnen und nimmt das Gebäude auf: Hülle, Fenster, Heizung, Lüftung, Verbrauchsdaten, Fotodokumentation, bei Bedarf Thermografie. Zwei bis vier Stunden, je nach Größe.
3. Berechnung und Planung. Wir bilanzieren den Ist-Zustand, entwickeln Sanierungsvarianten und rechnen jede durch: Investition, Energieeinsparung, Förderung, Amortisation, CO₂-Effekt. Parallel prüfen wir Bundes- und Landesförderung auf Kumulierbarkeit.
4. Ergebnispräsentation. Sie erhalten den Sanierungsfahrplan in zwei Teilen – „Mein Sanierungsfahrplan" als strategische Gesamtübersicht und „Umsetzungshilfe für mein Zuhause" als praktische Anleitung für jeden einzelnen Schritt. Wir gehen ihn gemeinsam durch und übernehmen auf Wunsch die Förderanträge.
Den fertigen Sanierungsfahrplan erhalten Sie in der Regel innerhalb von 10 Tagen nach dem Vor-Ort-Termin. Warum die Wartezeiten bei Energieberatern derzeit so unterschiedlich ausfallen, erklären wir im Ratgeber.
Hamburg hat einen sehr charakteristischen Bestand. Wer ihn kennt, spart Zeit – und vermeidet Planungen, die an der Baurechtsbehörde oder an der Bauphysik scheitern.
Gründerzeit-Altbau in Eimsbüttel, Eppendorf, Ottensen, St. Georg und Winterhude. Stuckfassaden, hohe Räume, häufig Milieuschutz oder Denkmalschutz. Eine Außendämmung scheidet meist aus. Die Hebel liegen stattdessen in einer Innendämmung mit sauber gerechnetem Feuchteschutz, in Dach- und Kellerdeckendämmung, in der Ertüchtigung der Kastenfenster – mehr dazu in unserem Beitrag zur Altbausanierung in Hamburg – und in einer Heizungsauslegung, die mit höheren Vorlauftemperaturen zurechtkommt.
Backstein-Wohnanlagen der zwanziger und dreißiger Jahre in Barmbek, Dulsberg, Hamm und auf der Veddel. Zweischaliges Mauerwerk, oft unter Ensembleschutz. Hier ist die Kerndämmung der Hohlschicht häufig der wirtschaftlichste Eingriff überhaupt – vorausgesetzt, die Schalenlage wird vorher endoskopisch geprüft. Wie das in der Praxis aussieht, zeigen zwei Projekte: Kerndämmung eines Mehrfamilienhauses in Hamburg und Kerndämmung mit Fenstertausch an einem Einfamilienhaus.
Nachkriegs-Zeilenbau der fünfziger bis siebziger Jahre in Steilshoop, am Osdorfer Born, in Wilhelmsburg und Lurup. Meist Eigentümergemeinschaften oder Wohnungsunternehmen. Große Hebel bei Fassade, Fenstern und zentraler Wärmeversorgung – und der klassische Fall, in dem der Sanierungsfahrplan als Entscheidungsgrundlage für die Eigentümerversammlung dient. Ein Beispiel mit IFB-Förderung: Fassadendämmung an einem Hamburger Mehrfamilienhaus.
Einfamilienhäuser der sechziger bis achtziger Jahre in Rahlstedt, Volksdorf, Sasel, Rissen und Bergedorf. Der häufigste Fall für die Kombination aus Wärmepumpe, Dach- und Kellerdeckendämmung und Fenstertausch. Ob die Wärmepumpe später wirtschaftlich läuft oder teuer mit dem Heizstab nachheizt, entscheidet sich hier an der Heizlastberechnung – siehe unser Projekt Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich in Hamburg sowie die Dachsanierung eines Hamburger Einfamilienhauses.
Denkmal- und Milieuschutz. In Hamburg sind ganze Quartiere über Erhaltungsverordnungen geschützt. Wir stimmen Maßnahmen von vornherein so ab, dass sie genehmigungsfähig bleiben – und nutzen bei Denkmälern die Sonderregelungen der Förderprogramme.
Für selbstnutzende Eigentümer:innen von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern. Für Wohnungseigentümergemeinschaften, inklusive der gesondert geförderten Erläuterung des Fahrplans in der Eigentümerversammlung. Für Hausverwaltungen, die mehrere Objekte parallel bearbeitet haben wollen und dafür einen festen Ansprechpartner brauchen. Für Vermieter:innen, mit Blick auf Modernisierungsumlage, IFB-Programme und Wirtschaftlichkeit. Und für Gewerbe, Industrie und Nichtwohngebäude – von der Energieauditpflicht bis zur Contracting-Prüfung; ein Hamburger Beispiel ist die Energieberatung einer Gewerbeimmobilie.
Die Frage wird uns oft gestellt, und sie ist berechtigt. Seit dem Förderboom drängen viele Anbieter in den Markt, und einige davon arbeiten mit Haustürakquise oder verkaufen die „Beratung" als getarnten Vertriebstermin. Wir haben dazu einen ausführlichen Leitfaden geschrieben: den besten Energieberater finden. Fünf Kriterien in Kürze:
Ein Anbieter, der Ihnen sagt, dass Sie ihn brauchen, egal was Sie vorhaben, ist kein guter Anbieter – wir halten es lieber mit Energieberatung ohne Panikmache. Vier Fälle, in denen wir abraten:
Das ist keine falsche Bescheidenheit, sondern Erfahrung: Beratungen, die niemand wollte, führen zu Fahrplänen, die niemand umsetzt.
johann hanserSuper zufrieden, top Leistung. Kann ich nur weitet empfehlen.
Lo LPunkt genaue Beratung! Professionelle und freundlich! Empfehle ich gern weiter!
Nicolai StrauchAlles wunderbar geklappt; sehr freundlicher vor Ort Termin!
Christoph HaldKompetente Abwicklung und Unterstützung angefangen beim Sanierungsfahrplan bis hin zur Sanierungsmaßnahme. Sehr zu empfehlen.
Unser Büro liegt in der Virchowstraße 20 in 22767 Hamburg. Wir beraten in allen sieben Bezirken – Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf und Harburg – sowie im Umland: Norderstedt, Ahrensburg, Pinneberg, Wedel, Reinbek, Buxtehude, Stade, Lüneburg und Buchholz.
Über Hamburg hinaus sind wir in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Berlin, Bayern und Baden-Württemberg tätig.
Wie sich das in Zahlen niederschlägt, sehen Sie am besten an abgeschlossenen Vorhaben. Eine Auswahl aus Hamburg:
Alle Projekte finden Sie unter Praxisbeispiele.
Für ein Ein- oder Zweifamilienhaus liegt das Honorar typischerweise zwischen 1.300 und 1.900 Euro. Der Bund übernimmt davon 50 Prozent, maximal 650 Euro. Bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten liegt der maximale Zuschuss bei 850 Euro. Vor der Beauftragung erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot mit ausgewiesenem Eigenanteil.
Eine kostenfreie Erstberatung bieten die Hamburger Energielotsen an, eine Kooperation von ZEBAU, Verbraucherzentrale Hamburg und Handwerkskammer Hamburg. Die geförderte Energieberatung mit Sanierungsfahrplan ist kostenpflichtig, wird aber zu 50 Prozent bezuschusst – und hebt bei späteren Einzelmaßnahmen die förderfähige Investitionssumme auf 60.000 Euro je Wohneinheit an.
In der Regel erhalten Sie Ihren fertigen Sanierungsfahrplan innerhalb von 10 Tagen nach dem Vor-Ort-Termin. Warum die Wartezeiten bei Energieberatern derzeit so unterschiedlich ausfallen, erklären wir im Ratgeber.
Nein. Er ist eine Empfehlung, keine Verpflichtung. Es gibt weder eine Umsetzungspflicht noch eine Frist. Der Fahrplan bleibt auch nach Jahren gültige Grundlage für Förderanträge.
Eine allgemeine Beratungspflicht gibt es nicht. In der Praxis führt aber kein Weg daran vorbei: Für Fördermittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude muss eine in der Energieeffizienz-Experten-Liste geführte Person eingebunden sein – ohne sie kein Zuschuss. Daneben gilt eine Sonderregel beim Hauskauf: Wer ein Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen erwirbt und dabei einen Energieausweis mit Modernisierungsempfehlungen erhält, muss ein informatorisches Beratungsgespräch führen, sofern ein solches unentgeltlich als Einzelleistung angeboten wird. Die Pflicht trifft die Käuferseite, nicht den Verkäufer, und sie gilt nur beim Verkauf, nicht bei der Vermietung. Rechtsgrundlage ist seit dem 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das Gebäudeenergiegesetz abgelöst hat. Was daraus an Sanierungspflichten folgt, haben wir gesondert zusammengefasst.
Das hängt am Gebäudetyp, und der ist in Hamburg oft gut vorhersagbar. Bei den Backstein-Wohnanlagen der zwanziger und dreißiger Jahre ist die Kerndämmung der Hohlschicht meist der wirtschaftlichste Eingriff, sofern die Schalenlage das hergibt. Bei Gründerzeit-Altbauten unter Milieu- oder Denkmalschutz führt der Weg über Innendämmung mit gerechnetem Feuchteschutz, Dach- und Kellerdeckendämmung sowie die Ertüchtigung der Kastenfenster. Bei Einfamilienhäusern der sechziger bis achtziger Jahre steht meist die Kombination aus Wärmepumpe und Dämmung der obersten Geschossdecke an. Die Dämmung der Kellerdecke lohnt sich fast immer – sie ist günstig, schnell und stört niemanden im Haus.
Zusätzlich zu BAFA und KfW fördert die IFB Hamburg über eigene Landesprogramme: Wärmeschutz im Gebäudebestand, Hamburger Heizungsförderung, geringinvestive Maßnahmen sowie zinsvergünstigte Energie- und Modernisierungsdarlehen. Für Vermieter kommt das Programm MOD A hinzu. Welche Kombination aus Bundes- und Landesförderung zulässig und wirtschaftlich am günstigsten ist, prüfen wir objektbezogen.
Das hängt vom jeweiligen Programm und den geltenden Kumulierungsregeln ab. Manche IFB-Programme sind ergänzend zulässig, andere schließen eine Bundesförderung für dieselbe Maßnahme aus. Die Prüfung ist fester Bestandteil unserer Beratung.
Vor dem Vorhabenbeginn – aber nicht vor dem Vertragsschluss. Bei BAFA und KfW muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem ausführenden Betrieb vorliegen, der über eine aufschiebende oder auflösende Bedingung an die Förderzusage gekoppelt ist. Ein unbedingt geschlossener Vertrag oder ein tatsächlicher Baubeginn vor Antragstellung kostet den Förderanspruch – der häufigste Grund für einen abgelehnten Förderantrag. Planungs- und Beratungsleistungen sind davon ausgenommen und dürfen vorher beauftragt werden.
Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Die Gültigkeit endet vorzeitig, wenn nach baulichen Änderungen ein neuer Ausweis ausgestellt wird. Nach umfangreichen Sanierungen lohnt eine Neuausstellung oft schon vorher, weil sich die Effizienzklasse verbessert – was bei Verkauf und Vermietung unmittelbar auf den Preis wirkt. Die häufigsten Fehler beim Energieausweis haben wir zusammengetragen.
In der Regel ja. Für die BEG-Förderung ist der nachgewiesene hydraulische Abgleich Pflicht, und bei Einzelmaßnahmen ist seit 2023 nur noch das Verfahren B zulässig – das setzt eine raumweise Heizlastberechnung in Anlehnung an DIN EN 12831 voraus. Sie ist zugleich die Grundlage für die korrekte Auslegung der Wärmepumpe und entscheidet damit über die spätere Jahresarbeitszahl. Zum Zusammenspiel von Heizlast und Vorlauftemperatur und zum hydraulischen Abgleich gibt es eigene Beiträge. Bei luftgeführten Systemen tritt an die Stelle des Abgleichs der Nachweis über die Einregulierung der Luftvolumenströme.
Die Basisförderung für Wärmepumpen sinkt im ersten Quartal 2027 von 30 auf 15 Prozent, ergänzt um einen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent, der nur mit Herkunftsnachweis für ein EU-Gerät greift. Der Geschwindigkeitsbonus schmilzt ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte ab und entfällt zum 1. August 2028. Die maximale förderfähige Investitionssumme für die Heizung sinkt halbjährlich um 750 Euro. Wer 2026 beantragt, sichert sich die günstigeren Konditionen. Alle Details stehen in unserer Übersicht zur BEG-Reform.
Ja. Für Wohnungseigentümergemeinschaften erstellen wir den Sanierungsfahrplan inklusive Erläuterung in der Eigentümerversammlung – dieser Zusatzbaustein wird mit bis zu 250 Euro gefördert, und zwar mit 100 Prozent des zusätzlichen Honorars. Hausverwaltungen betreuen wir objektübergreifend mit einem festen Ansprechpartner. Was bei einer Energieberatung für WEG sonst noch zu beachten ist, steht im Ratgeber.