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BEG Förderung Außenwand

Jetzt bis zu 12.000 € Förderung für Ihre Fassade sichern!

Mit uns kommen Sie ganz leicht an die maximalen Zuschüsse. Nutzen Sie einfach unseren praktischen Fördermittelservice.

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Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans kann Ihnen zusätzliche 5% mehr Förderung bringen, den sogenannten iSFP-Bonus.

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Um Ihren Antrag auf Förderung zu stellen, benötigen wir die Fachunternehmer-Angebote zu Ihren geplanten Maßnahmen. Im ersten Schritt überprüfen wir diese auf Förderfähigkeit und kommen bei Fragen ggf. auf Sie zu. Im zweiten Schritt stellen wir Ihren Förderantrag.

Sie haben noch keine Angebote erhalten?

Ohne ein direktes Angebot vom Fachbetrieb können wir als Bafa zertifizierte Energieberater keinen Antrag stellen.

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Nach vollständigem Erhalt der Unterlagen, prüfen wir diese und stellen unter Vollmacht Ihren BEG-Antrag. Mit der Zusendung Antragsunterlagen per Email an Sie, können Sie Ihre Maßnahme beauftragen.

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BEG Förderung für die Energieeffizienz der Fassade

Sanieren Sie Ihre Fassade mit staatlichen Fördergeldern und reduzieren Sie Ihre Energiekosten. Lassen Sie sich beraten und sichern sich die Fördergelder der Bafa und KfW.

Außenwand dämmen und Effizienzhaus schaffen

Sollten Sie mehrere Einzelmaßnahmen durchführen wollen und vor allem auch auch eine Fassadendämmung in Kombination mit weiteren Gewerken kann ein Effizienzhaus entstehen. Wir prüfen das im Zuge der Energieberatung.

Energieberatung – Tipp für die BEG Förderung Außenwand

Nutzen Sie unseren Förderservice um Ihren Förderantrag Bafa stellen zu können.

In drei einfachen Schritten

zu Ihrer Förderung

Gewerk

wählen

Wählen Sie das Gewerk aus, für welches Sie eine BEG-Förderung erhalten möchten. Wir benötigen Angaben zum Objekt, zur geplanten Maßnahme und das Angebot Ihres jeweiligen Fachbetriebs. Wir prüfen Ihre Eingaben auf Förderfähigkeit und kommen bei Rückfragen ggf. auf Sie zu.

Förderung

wird beantragt

Für eine Antragstellung benötigen wir von Ihnen zwingend eine Vollmacht. Diese stellen wir Ihnen online zur Unterschrift zur Verfügung. Mit Erhalt der Vollmacht stellen wir Ihren Förderantrag und senden Ihnen im Anschluss die Antragsunterlagen zur Prüfung zu. Wichtig: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die jeweilige Baumaßnahme noch nicht beauftragt worden sein!

Bestätigung nach Durchführung

Nach Durchführung Ihrer Maßnahme benötigen wir von Ihnen die Maßnahme betreffende Dokumente. Wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen wir von Ihnen brauchen. Mit vollständiger Vorlage dieser Dokumente, können wir die Prüfung zur Bestätigung der Maßnahme beim BAFA vornehmen.

Zuschuss von 20 bis 50%

für Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Für einzelne Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Energie, Wärme, Lüftung und Haustechnik gibt es 20% BEG-Förderung. Für erneuerbare Energien können sogar bis zu 45% BEG-Zuschuss erreicht werden. Hinzu kommt bei einem bestehenden Sanierungsfahrplan der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten. Mit diesem ergeben sich also bis zu 50% auf einzelne Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung. In der folgenden Tabelle finden Sie die passende Übersicht.

Regulärer Zuschuss
Mit +5% iSFP Bonus
Gebäudehülle (Austausch Türen/Fenster, Dämmung an der Außenwand, Dach, etc.)
Regulärer Zuschuss 15%
Mit +5% iSFP Bonus 20%
Heizungsoptimierung (Heizpumpen-Austausch, hydraulischer Ausgleich)
Regulärer Zuschuss 20%
Mit +5% iSFP Bonus 25%
Heizung mit erneuerbaren Energien (Hybrid-Heizanlage, Solarthermie, Wärmepumpe, etc.)
Regulärer Zuschuss 20% bis 45%
Mit +5% iSFP Bonus 25% bis 70%
Anlagentechnik (digitale Verbrauchsoptimierung, smarte Lüftung, etc.)
Regulärer Zuschuss 15%
Mit +5% iSFP Bonus 20%

BEG – Bundesförderung für die

Energieeffizienz der Fassade

Für die BEG Förderung kommen neben einem energieeffizienten Neubau und der energetischen Sanierung auch Einzelmaßnahmen infrage. Seit 1. Januar 2021 kann die Bundesförderung für effiziente Gebäude dabei nicht nur für den Einbau von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien in Anspruch genommen werden. Auch die Dämmung ist ein großes Thema. Um Wärme-Energie und damit Kosten bei der Nutzung von Wohngebäude oder Nichtwohngebäude zu sparen, sollte die Außenwand gedämmt werden. Die Fassadendämmung als eine der Einzelmaßnahmen wird durch verschiedene Förderprogramme abgedeckt; durch einen Zuschuss bis 12.000 € (20 Prozent von bis zu 60.000 € Kosten) und einen Kredit bis 10.000 € (20 Prozent von bis zu 50.000 € Kosten).

Außenwand dämmen

und Effizienzhaus schaffen

Neben einer energieeffizienten Heizung mit erneuerbaren Energien, einer Photovoltaik-Anlage, der Solarthermie für Heizung und Warmwasserbereitung sowie anderen Anlagen wird auch die Energieeffizienz der Gebäudehülle gefördert. Ob beim Bau einer neuen Immobilie oder bei der Sanierung von bestehenden Wohngebäuden bzw. Nichtwohngebäuden – es gibt immer eine BEG Förderung als Zuschuss oder Kredit. Gern beraten wir Sie hinsichtlich der nutzbaren Programme und der Fördermittelbeantragung. Eine weitere Leistung neben der Schaffung oder dem Austausch der Fassadendämmung ist der Austausch der Heizung. Zu förderfähigen Heizungen zählen Wärmepumpen, Pelletheizungen und ähnliche. Nach der Dämmung der Außenwand wird ihre Wärme besser im Gebäude gehalten.

Energieberatung –

Tipp für die BEG Förderung

für die Außenwand

Wollen Sie die BEG Einzelmaßnahme Außenwand bzw. die Dämmung der Fassade inklusive BEG Förderung vornehmen, dann sollten Sie zuvor eine Energieberatung durch Experten in Anspruch nehmen. Wir von Energy Building beraten Sie bei einem Vor-Ort-Termin und fertigen einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für Ihr Wohngebäude oder Nichtwohngebäude an. Sowohl unsere Leistungen als auch den iSFP können Sie fördern lassen. Übernommen werden per BEG Zuschuss ganze 50 Prozent der Kosten. Der Sanierungsfahrplan gilt zudem zu 5 Prozent als Erfüllung der Energieeffizienz des Hauses. Setzen Sie also auf eine professionelle Planung, erneuerbare Energien und förderbare Maßnahmen.

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