BEG Förderung Außenwand

Sichern Sie sich jetzt bis zu 12.000 € Fördermittel für Ihre Fassade!

Mit unserem unkomplizierten Fördermittelservice unterstützen wir Sie dabei, die maximalen Zuschüsse auszuschöpfen.

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Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans kann Ihnen zusätzliche 5% mehr Förderung bringen, den sogenannten iSFP-Bonus.

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Um Ihren Antrag auf Förderung zu stellen, benötigen wir die Fachunternehmer-Angebote zu Ihren geplanten Maßnahmen. Im ersten Schritt überprüfen wir diese auf Förderfähigkeit und kommen bei Fragen ggf. auf Sie zu. Im zweiten Schritt stellen wir Ihren Förderantrag.

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Ohne ein direktes Angebot vom Fachbetrieb können wir als Bafa zertifizierte Energieberater keinen Antrag stellen.

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Nach vollständigem Erhalt der Unterlagen, prüfen wir diese und stellen unter Vollmacht Ihren BEG-Antrag. Mit der Zusendung Antragsunterlagen per Email an Sie, können Sie Ihre Maßnahme beauftragen.

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BEG Förderung für die Energieeffizienz der Fassade

Sanieren Sie Ihre Fassade mit staatlichen Fördergeldern und reduzieren Sie Ihre Energiekosten. Lassen Sie sich beraten und sichern sich die Fördergelder der Bafa und KfW.

Außenwand dämmen und Effizienzhaus schaffen

Sollten Sie mehrere Einzelmaßnahmen durchführen wollen und vor allem auch auch eine Fassadendämmung in Kombination mit weiteren Gewerken kann ein Effizienzhaus entstehen. Wir prüfen das im Zuge der Energieberatung.

Energieberatung – Tipp für die BEG Förderung Außenwand

Nutzen Sie unseren Förderservice um Ihren Förderantrag Bafa stellen zu können.

In drei einfachen Schrittenzu Ihrer Förderung

Gewerk

wählen

Bestimmen Sie zunächst das Gewerk, für das Sie eine BEG-Förderung in Anspruch nehmen möchten. Für die Bearbeitung benötigen wir Angaben zu Ihrer Immobilie, zur vorgesehenen Maßnahme sowie das Kostenangebot des zuständigen Fachunternehmens. Wir prüfen alle Eingaben auf ihre Förderfähigkeit und kontaktieren Sie, falls noch Klärungsbedarf besteht.

Förderung

wird beantragt

Die Antragstellung setzt eine von Ihnen erteilte Vollmacht voraus. Diese wird Ihnen von uns online zur digitalen Unterschrift bereitgestellt. Nach Eingang der unterzeichneten Vollmacht übernehmen wir die Einreichung des Förderantrags und leiten Ihnen die vollständigen Antragsunterlagen zur Durchsicht weiter. Wichtig: Zum Antragszeitpunkt darf mit der geplanten Baumaßnahme noch kein Auftrag erteilt worden sein!

Bestätigung nach Durchführung

Sobald die Baumaßnahme abgeschlossen ist, sind bestimmte Nachweise von Ihrer Seite erforderlich. Wir informieren Sie im Detail darüber, welche Dokumente benötigt werden. Liegen alle Unterlagen vollständig vor, nehmen wir die abschließende Prüfung vor und übermitteln die Bestätigung der durchgeführten Maßnahme an das BAFA.

Zuschuss von 20 bis 50%für Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die BEG bezuschusst einzelne Maßnahmen an Dämmung, Heizung, Lüftung oder Gebäudetechnik mit 20 %. Bei der Nutzung erneuerbarer Energien lässt sich der Fördersatz auf bis zu 45 % steigern. Liegt darüber hinaus ein individueller Sanierungsfahrplan vor, kommt der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten hinzu – das ermöglicht eine Förderung von insgesamt bis zu 50 % pro Einzelmaßnahme. Einen kompakten Überblick bietet die Tabelle weiter unten.

Regulärer Zuschuss
Mit +5% iSFP Bonus
Gebäudehülle (Austausch Türen/Fenster, Dämmung an der Außenwand, Dach, etc.)
Regulärer Zuschuss 15%
Mit +5% iSFP Bonus 20%
Heizungsoptimierung (Heizpumpen-Austausch, hydraulischer Ausgleich)
Regulärer Zuschuss 20%
Mit +5% iSFP Bonus 25%
Heizung mit erneuerbaren Energien (Hybrid-Heizanlage, Solarthermie, Wärmepumpe, etc.)
Regulärer Zuschuss 20% bis 45%
Mit +5% iSFP Bonus 25% bis 70%
Anlagentechnik (digitale Verbrauchsoptimierung, smarte Lüftung, etc.)
Regulärer Zuschuss 15%
Mit +5% iSFP Bonus 20%

BEG – Bundesförderung für dieEnergieeffizienz der Fassade

Neben dem energieeffizienten Neubau und der umfassenden energetischen Sanierung sind auch Einzelmaßnahmen über die BEG förderfähig. Seit dem 1. Januar 2021 beschränkt sich die Bundesförderung für effiziente Gebäude nicht mehr ausschließlich auf Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Auch die Gebäudedämmung spielt eine zentrale Rolle. Um Wärmeenergie und damit Heizkosten bei Wohn- wie Nichtwohngebäuden zu senken, ist eine fachgerechte Dämmung der Außenwand besonders wirkungsvoll. Die Fassadendämmung wird als Einzelmaßnahme über verschiedene Förderwege unterstützt: als Zuschuss von bis zu 12.000 € (20 Prozent auf maximal 60.000 € förderfähige Kosten) oder als Förderkredit von bis zu 10.000 € (20 Prozent auf maximal 50.000 € Kreditbetrag).

Außenwand dämmenund Effizienzhaus schaffen

Neben einer energieeffizienten Heizung mit erneuerbaren Energien, einer Photovoltaik-Anlage, der Solarthermie für Heizung und Warmwasserbereitung sowie anderen Anlagen wird auch die Energieeffizienz der Gebäudehülle gefördert. Ob beim Bau einer neuen Immobilie oder bei der Sanierung von bestehenden Wohngebäuden bzw. Nichtwohngebäuden – es gibt immer eine BEG Förderung als Zuschuss oder Kredit. Gern beraten wir Sie hinsichtlich der nutzbaren Programme und der Fördermittelbeantragung. Eine weitere Leistung neben der Schaffung oder dem Austausch der Fassadendämmung ist der Austausch der Heizung. Zu förderfähigen Heizungen zählen Wärmepumpen, Pelletheizungen und ähnliche. Nach der Dämmung der Außenwand wird ihre Wärme besser im Gebäude gehalten.

Energieberatung –Tipp für die BEG Förderungfür die Außenwand

Wollen Sie die BEG Einzelmaßnahme Außenwand bzw. die Dämmung der Fassade inklusive BEG Förderung vornehmen, dann sollten Sie zuvor eine Energieberatung durch Experten in Anspruch nehmen. Wir von Energy Building beraten Sie bei einem Vor-Ort-Termin und fertigen einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für Ihr Wohngebäude oder Nichtwohngebäude an. Sowohl unsere Leistungen als auch den iSFP können Sie fördern lassen. Übernommen werden per BEG Zuschuss ganze 50 Prozent der Kosten. Der Sanierungsfahrplan gilt zudem zu 5 Prozent als Erfüllung der Energieeffizienz des Hauses. Setzen Sie also auf eine professionelle Planung, erneuerbare Energien und förderbare Maßnahmen.

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