BEG Förderung Außenwand

Sichern Sie sich jetzt bis zu 12.000 € Fördermittel für Ihre Fassade!

Mit unserem unkomplizierten Fördermittelservice unterstützen wir Sie dabei, die maximalen Zuschüsse auszuschöpfen.

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Um Ihren Antrag auf Förderung zu stellen, benötigen wir die Fachunternehmer-Angebote zu Ihren geplanten Maßnahmen. Im ersten Schritt überprüfen wir diese auf Förderfähigkeit und kommen bei Fragen ggf. auf Sie zu. Im zweiten Schritt stellen wir Ihren Förderantrag.

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Ohne ein direktes Angebot vom Fachbetrieb können wir als Bafa zertifizierte Energieberater keinen Antrag stellen.

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Nach vollständigem Erhalt der Unterlagen, prüfen wir diese und stellen unter Vollmacht Ihren BEG-Antrag. Mit der Zusendung Antragsunterlagen per Email an Sie, können Sie Ihre Maßnahme beauftragen.

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BEG Förderung für die Energieeffizienz der Fassade

Sanieren Sie Ihre Fassade mit staatlichen Fördergeldern und reduzieren Sie dauerhaft Ihre Energiekosten. Das BAFA bezuschusst die Dämmung der Außenwand mit 15 % der förderfähigen Kosten – mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sogar mit 20 %. Der Antrag muss zwingend vor Beauftragung des Fachbetriebs gestellt werden. Wir übernehmen das für Sie.

Außenwand dämmen und Effizienzhaus schaffen

Wenn Sie mehrere Einzelmaßnahmen kombinieren – zum Beispiel Fassadendämmung, Fenstertausch und Heizungsoptimierung – kann im Zuge einer Komplettsanierung ein gefördertes Effizienzhaus entstehen. Dies prüfen wir im Rahmen unserer Energieberatung individuell für Ihr Gebäude.

Energieberatung – Tipp für die BEG Förderung Außenwand

Für die Fassadendämmung ist ein zertifizierter Energie-Effizienz-Experte (EEE) gesetzlich vorgeschrieben. Dieser erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB) und begleitet den Antragsprozess. Nutzen Sie unseren Förderservice – wir übernehmen Beratung, Antragstellung und Nachweisführung aus einer Hand.

In drei einfachen Schrittenzu Ihrer Förderung

Gewerk

wählen

Bestimmen Sie zunächst das Gewerk, für das Sie eine BEG-Förderung in Anspruch nehmen möchten. Für die Bearbeitung benötigen wir Angaben zu Ihrer Immobilie, zur vorgesehenen Maßnahme sowie das Kostenangebot des zuständigen Fachunternehmens. Wir prüfen alle Eingaben auf ihre Förderfähigkeit und kontaktieren Sie, falls noch Klärungsbedarf besteht.

Förderung

wird beantragt

Die Antragstellung setzt eine von Ihnen erteilte Vollmacht voraus. Diese wird Ihnen von uns online zur digitalen Unterschrift bereitgestellt. Nach Eingang der unterzeichneten Vollmacht übernehmen wir die Einreichung des Förderantrags und leiten Ihnen die vollständigen Antragsunterlagen zur Durchsicht weiter. Wichtig: Zum Antragszeitpunkt darf mit der geplanten Baumaßnahme noch kein Auftrag erteilt worden sein!

Bestätigung nach Durchführung

Sobald die Baumaßnahme abgeschlossen ist, sind bestimmte Nachweise von Ihrer Seite erforderlich. Wir informieren Sie im Detail darüber, welche Dokumente benötigt werden. Liegen alle Unterlagen vollständig vor, nehmen wir die abschließende Prüfung vor und übermitteln die Bestätigung der durchgeführten Maßnahme an das BAFA.

Bis zu 20 % Zuschuss für Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Das BAFA bezuschusst die Fassadendämmung mit 15 % der förderfähigen Kosten. Bei Umsetzung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Zuschuss auf 20 %.

Die Fördertabelle im Überblick:

Übersicht der BEG-Fördersätze

Übersicht der BEG-Fördersätze

Regulärer Zuschuss
Mit +5 % iSFP-Bonus
Maßnahme Regulärer Zuschuss Mit +5 % iSFP-Bonus
Gebäudehülle
Austausch Türen/Fenster, Dämmung der Außenwand, Dach, etc.
15 % 20 %
Heizungsoptimierung
Hydraulischer Ausgleich, Optimierung bestehender Anlage, etc.
15 % 20 %
Heizung mit erneuerbaren Energien
Wärmepumpe, Solarthermie, Hybrid-Heizanlage, etc. (KfW 458)
30 – 70 % 30 – 70 %*
Anlagentechnik
Digitale Verbrauchsoptimierung, smarte Lüftung, etc.
15 % 20 %

* Heizungsförderung über KfW-Programm 458 – kein iSFP-Bonus, stattdessen kombinierbare Boni (Klimageschwindigkeitsbonus +20 %, Einkommensbonus +30 %, Effizienzbonus +5 %). Maximale Förderung gedeckelt bei 70 %.

BEG – Bundesförderung für dieEnergieeffizienz der Fassade

Seit dem 1. Januar 2021 fördert die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auch Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – darunter die Dämmung der Außenwand. Über die Außenwand verliert ein ungedämmtes Gebäude bis zu 35 % seiner Heizwärme. Eine fachgerechte Dämmung senkt nicht nur die Heizkosten, sondern steigert auch Wohnkomfort und Immobilienwert.

Fördersatz und Höchstgrenzen (Stand 2026):

Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Kosten, mit iSFP-Bonus 20 %. Ohne iSFP beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten 30.000 € pro Wohneinheit, mit iSFP 60.000 €. Das bedeutet: Mit iSFP kann der maximale Zuschuss von 4.500 € auf 12.000 € pro Wohneinheit steigen.

Technische Mindestanforderung:

Die Außenwand muss nach der Dämmung einen U-Wert von maximal 0,20 W/(m²K) erreichen. Bei Kerndämmung in zweischaligem Mauerwerk gilt eine Wärmeleitfähigkeit von λ ≤ 0,035 W/(m·K). In der Praxis bedeutet das eine benötigte Dämmstärke von etwa 14 bis 20 cm – je nach Dämmstoff.

Förderfähige Kosten:

Bei der Fassadendämmung sind folgende Kosten förderfähig: Abbrucharbeiten (z. B. Abklopfen des alten Putzes), Dämmmaterial und Zubehör (Dampfsperren, Befestigungsmaterial), Handwerkerkosten für Einbau und Montage sowie Kosten für Fachplanung und Baubegleitung.

Wichtig: Das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein. Neubauten sind von dieser Förderung ausgeschlossen.

Kombinierbarkeit:

BAFA-Zuschüsse lassen sich mit dem KfW-Ergänzungskredit kombinieren, aber nicht mit einer Steuerermäßigung nach § 35c EStG für dieselbe Maßnahme.

Außenwand dämmenund Effizienzhaus schaffen

Neben der Einzelmaßnahmenförderung für die Außenwand über das BAFA gibt es für umfassendere Sanierungen die Möglichkeit, mehrere Maßnahmen zu kombinieren. Wer Fassade, Fenster, Dach und Heizung in einem Gesamtkonzept saniert und dabei eine bestimmte Effizienzhausstufe erreicht, kann über das KfW-Programm 261 einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss erhalten.

Gerne prüfen wir im Rahmen unserer Energieberatung, welcher Sanierungsweg für Ihr Gebäude der wirtschaftlichste ist – ob Schritt für Schritt mit Einzelmaßnahmen oder als Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Auch die Kombination beider Wege ist möglich: z. B. BAFA-Zuschuss für die Außenwand jetzt, spätere Komplettsanierung mit KfW-Kredit.

Energieberatung –Tipp für die BEG Förderungfür die Außenwand

Für die Beantragung der BEG-Förderung für die Außenwand ist ein zertifizierter Energie-Effizienz-Experte (EEE) aus der dena-Expertenliste Pflicht. Er erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB), die Sie vor der Antragstellung beim BAFA benötigen.

Darüber hinaus empfehlen wir die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Dieser zeigt, in welcher Reihenfolge energetische Maßnahmen an Ihrem Gebäude am sinnvollsten sind, und sichert Ihnen den iSFP-Bonus von +5 % auf den Fördersatz sowie die doppelte Höchstgrenze der förderfähigen Kosten (60.000 € statt 30.000 € pro Wohneinheit).

Die Erstellung des iSFP durch einen zertifizierten Energieberater wird selbst mit 50 % der Beratungskosten gefördert. Wir von Energy Building beraten Sie persönlich, erstellen den Sanierungsfahrplan und stellen den Förderantrag vollständig für Sie – aus einer Hand.

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