BEG-Förderung

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Mit uns kommen Sie ganz leicht an die maximalen Zuschüsse. Nutzen Sie einfach unseren praktischen Fördermittelservice.

BEG-Förderung spart bares Geld; Sinnbild mit drei Stapeln Münzgeld, oben wachsen Pflänzchen (Nachhaltigkeit)
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Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans kann Ihnen zusätzliche 5% mehr Förderung bringen, den sogenannten iSFP-Bonus.

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Um Ihren Antrag auf Förderung zu stellen, benötigen wir die Fachunternehmer-Angebote zu Ihren geplanten Maßnahmen. Im ersten Schritt überprüfen wir diese auf Förderfähigkeit und kommen bei Fragen ggf. auf Sie zu. Im zweiten Schritt stellen wir Ihren Förderantrag.

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Ohne ein direktes Angebot vom Fachbetrieb können wir als Bafa zertifizierte Energieberater keinen Antrag stellen.

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Nach vollständigem Erhalt der Unterlagen, prüfen wir diese und stellen unter Vollmacht Ihren BEG-Antrag. Mit der Zusendung Antragsunterlagen per Email an Sie, können Sie Ihre Maßnahme beauftragen.

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Was ist die

BEG-Förderung?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die staatliche Förderung vom Bundesministerium bei der Sanierung von Gebäuden zur Einsparung von Energiekosten und CO2-Einsparungen

Was bringt mir

die BEG-Förderung?

Die Förderung dient als finanzielle Unterstützung zur energetischen Gebäudesanierung und soll ein Anreiz zur Maßnahmenumsetzung erwirken. Dabei können bis zu 50% Förderung beim Bafa oder KfW beantragt werden.

Was mus
ich tun?

Um eine Förderung zu erhalten können Sie die Anträge im Bereich der Heizung selbstständig beantragen. Die Beantragung der Fördermittel im Bereich der Gebäudehülle erfolgt über einen Energie-Effizienz-Experten.

In drei einfachen Schritten

zu Ihrer Förderung

Gewerk

wählen

Wählen Sie das Gewerk aus, für welches Sie eine BEG-Förderung erhalten möchten. Wir benötigen Angaben zum Objekt, zur geplanten Maßnahme und das Angebot Ihres jeweiligen Fachbetriebs. Wir prüfen Ihre Eingaben auf Förderfähigkeit und kommen bei Rückfragen ggf. auf Sie zu.

Förderung

wird beantragt

Für eine Antragstellung benötigen wir von Ihnen zwingend eine Vollmacht. Diese stellen wir Ihnen online zur Unterschrift zur Verfügung. Mit Erhalt der Vollmacht stellen wir Ihren Förderantrag und senden Ihnen im Anschluss die Antragsunterlagen zur Prüfung zu. Wichtig: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die jeweilige Baumaßnahme noch nicht beauftragt worden sein!

Bestätigung nach Durchführung

Nach Durchführung Ihrer Maßnahme benötigen wir von Ihnen die Maßnahme betreffende Dokumente. Wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen wir von Ihnen brauchen.  Mit vollständiger Vorlage dieser Dokumente,  können wir die Prüfung zur Bestätigung der Maßnahme beim BAFA vornehmen.

Zuschuss von 20 bis 50%

für Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Für einzelne Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Energie, Wärme, Lüftung und Haustechnik gibt es 20% BEG-Förderung. Für erneuerbare Energien können sogar bis zu 45% BEG-Zuschuss erreicht werden. Hinzu kommt bei einem bestehenden Sanierungsfahrplan der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten. Mit diesem ergeben sich also bis zu 50% auf einzelne Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung. In der folgenden Tabelle finden Sie die passende Übersicht.

Regulärer Zuschuss
Mit +5% iSFP Bonus
Gebäudehülle (Austausch Türen/Fenster, Dämmung an der Außenwand, Dach, etc.)
Regulärer Zuschuss 15%
Mit +5% iSFP Bonus 20%
Heizungsoptimierung (Heizpumpen-Austausch, hydraulischer Ausgleich)
Regulärer Zuschuss 20%
Mit +5% iSFP Bonus 25%
Heizung mit erneuerbaren Energien (Hybrid-Heizanlage, Solarthermie, Wärmepumpe, etc.)
Regulärer Zuschuss 20% bis 45%
Mit +5% iSFP Bonus 25% bis 70%
Anlagentechnik (digitale Verbrauchsoptimierung, smarte Lüftung, etc.)
Regulärer Zuschuss 15%
Mit +5% iSFP Bonus 20%

BEG – Bundesförderung

für effiziente Gebäude

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, ist ein neues Förderangebot der Bundesrepublik Deutschland mit dem Fokus der CO2-Einsparungen. Erneuerbare Energien und deren Einsatz im Gebäudebereich soll ebenfalls fokussiert werden. Mit ihr sollen bestehende Förderprogramme im Bereich Gebäude und Sanierung gebündelt werden. Auch die inhaltliche Optimierung steht im Fokus des Marktanreizes. Die Attraktivität der Förderung und damit die Zahl der baulichen Maßnahmen für energieeffiziente Gebäude sollen durch die BEG gesteigert werden. Damit einher geht die Erhöhung der Fördersätze. Wie bisher heißt es dabei: Je höher der energetische Standard, welcher durch die Maßnahmen erreicht wird, desto mehr Fördergelder gibt es!

Förderung BEG Einzelmaßnahme Fenster

Tragen die Fenster im Neubau oder der Sanierung der Fenster im Rahmen einer energetischen Sanierung zur Steigerung der Energieeffizienz einer Immobilie bei, gibt es einen Zuschuss für die anfallenden Kosten. Denn die einzelne Maßnahme, nämlich der Fensteraustausch im Gebäudebereich, dient dazu, zukünftig Energie zu sparen. Deshalb wird sie seit dem 1. Januar 2021 durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) abgedeckt. Dabei werden 3-fach verglaste Fenster mit einem Uw-Wert kleiner gleich 0,95W/m2K gefördert. Vorab in der Planung der Fenstersanierung ist die Baupysik des Hauses zu beachten. Fragen Sie uns gern dazu an. Welcher Zuschuss und welcher Kredit möglich sind sowie welche Maßnahme zuvor sinnvoll ist, das haben wir Ihnen folgend zusammengefasst.

Förderung BEG Einzelmaßnahme Haustür

Die BEG-Förderung der Haustür ist eine optimale finanzielle Unterstützung für Hausbesitzer. Die Sanierung der Haustür kann mit einem Zuschuss von 20% ( 15 % Basisförderung plus 5% isfp-Bonus) bei max. förderfähigen Kosten von 60.000 € pro Wohneinheit pro Antragsjahr gefördert werden. Dabei müssen die technischen Mindestanforderungen der Haustür ( Ud-Wert 1,3 W/m2K) eingehalten werden. Zur Beratung und weiteres Vorgehen sprechen Sie uns gern an. Weitere Informationen haben wir Ihnen hier zusammengefasst:

Förderung BEG Einzelmaßnahme Außenwand

Mit der BEG Einzelmaßnahme Außenwand sorgen Sie vermittels einer BEG Förderung dafür, dass die Dämmung der Fassade günstig realisiert wird. Denn seit dem 1. Januar 2021 kann für den Bau und die energetische Sanierung einer Immobilie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden. Diese bündelt die Angebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Für die Einzelmaßnahme Fassade mit gleichzeitiger Fassadendämmung gibt es Zuschuss- und Kredit-Modelle. Weiterhin werden die Energieberatung und der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) als Maßnahme gefördert.

Bei der Förderung der Außenwand müssen Sie einen Energieberater (Energie-Effizienz-Experten) zur Antragsstellung hinzuziehen. Weitere Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Förderung BEG Einzelmaßnahme Dach

Seit dem 1. Januar 2021 kann für den Bau und die energetische Sanierung einer Immobilie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch genommen werden. Die BEG Förderung bündelt dabei die Angebote von KfW und BAFA. Die „Einzelmaßnahme Dach“ lässt sich entsprechend einfacher und besser vermittels einer Förderung finanzieren. Wollen Sie also vermittels Einzelmaßnahmen Ihre Immobilie energieeffizient machen und bspw. das Dach dämmen, dann sind Sie hier richtig. Als professionelle Energieberater beraten wie Sie auch gern persönlich – inkl. Vor-Ort-Termin, Sanierungsfahrplan und Förderung zu Ihrer anvisierten Sanierung. Um eine Förderung bei einer geplanten Dachsanierung zu erhalten ist ein Energieberater ebenfalls notwendig. Weitere Informationen könenn Sie hier nachlesen.

Förderung BEG Einzelmaßnahme Heizung

Es gibt verschiedene Arten von Förderungen für Heizungssysteme, insbesondere für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und des Umweltschutzes. Dabei spielen erneuerbare Energien einen wesentlichen Anteil. Ab 2024 plant die Bundesregierung den Anteil von 15% ( in manchen Bundesländern) auf 65% erneuerbare Energien zu erhöhen. Hier sind einige Beispiele, die in Deutschland relevant sein könnten:

Förderung BEG Einzelmaßnahme Heizung

BAFA-Förderung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle):

Das BAFA bietet Fördermittel für die Optimierung von Heizungsanlagen an, insbesondere wenn erneuerbare Energien genutzt werden. Dazu gehören Solarthermie, Biomasseheizungen und Wärmepumpen.

KfW-Förderprogramme (Kreditanstalt für Wiederaufbau):

Die KfW bietet verschiedene Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien an, darunter auch für den Austausch von Heizungsanlagen. Beispielsweise das Programm "Energieeffizient Bauen und Sanieren".

Länder- und Kommunalförderungen:

Zusätzlich zu den Bundesprogrammen bieten auch viele Länder und Kommunen eigene Fördermittel für Heizungsoptimierungen an. Diese können regional unterschiedlich sein.

Steuerliche Anreize:

In einigen Fällen gibt es steuerliche Anreize für die Installation energieeffizienter Heizsysteme. Dies könnte beispielsweise die Möglichkeit sein, Kosten steuerlich geltend zu machen.

Es ist wichtig, die genauen Kriterien und Voraussetzungen für jede Förderung zu prüfen, da diese variieren können. Oftmals müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt werden, und die Beantragung der Fördermittel erfordert einen formalen Antragsprozess. Informationen zu aktuellen Förderprogrammen erhalten Sie gern von uns. Kontaktieren Sie uns per Email oder Telefon.

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Das ist neu

bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die BEG-Förderung bündelt nicht nur die Angebote von KfW und BAFA, sondern vereinfacht auch die Beantragung. So soll das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung noch schneller umgesetzt werden können. Zu den Verbesserungen und Vereinfachungen gehören unter anderem die folgenden Punkte:

  • Die Energieberatung mit anschließendem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sowie die Baubegleitung werden mit 50% der Kosten bis max. 5.000 Euro gefördert

  • Die Fördermittelbeantragung kann auf einen Antrag bei nur einer Stelle (BAFA oder KfW) reduziert werden, was Bürokratie abbaut

  • Bei bestehendem Sanierungsfahrplan gibt es +5% Zuschuss als iSFP-Bonus für die energetische Sanierung und Einzelmaßnahmen

  • Weitere +5% Förderung gibt es, wenn nach der energetischen Sanierung erneuerbare Energie nutzt

  • Für Zuschuss- und Kredit-Angebote der Sanierung wird die Effizienzhausstufe EH 40 eingeführt; dafür entfällt am anderen Ende das Effizienzhaus EH 115

Aber auch für den Neubau gibt es verbesserte Maßnahmen. So werden neu gebaute Effizienzhäuser mit Nachhaltigkeitszertifizierung in sogenannte NH-Klassen eingeteilt und gefördert. Ein Beispiel dafür wäre die Bezeichnung Effizienzhaus 40 NH. Ebenfalls gefördert werden Maßnahmen zur Digitalisierung, wenn diese der Optimierung des Energieverbrauchs dient. Das große Ziel ist also: Energie sparen und effizient nutzen, um den Verbrauch einzudämmen. Dafür gibt es seit Januar 2021 bessere Anreize in Form staatlicher Fördermittel.

Kontaktieren Sie uns bei Frage zu Ihrer geplanten Maßnahme.
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„BEG WG“-Zuschüsse

für neue Immobilien

Für Neubauten gibt es die Möglichkeit, sie als Effizienzhaus, Effizienzhaus mit erneuerbaren Energien (EE) und Effizienzhaus mit Nachhaltigkeitszertifizierung (NH) zu errichten. Dabei werden der Bau sowie auch der Kauf neuer Immobilien mit diesen Qualitätsmerkmalen gefördert. Einteilen lassen sie sich in Effizienzhäuser 55, 55 EE und 55 NH bzw. Effizienzhäuser 40, 40 EE und 40 NH. Zudem gibt es die Stufe „40 Plus“, für die neben der Wärmeenergie auch der elektrische Strom eine Rolle spielt. Werden dafür z. B. eine Photovoltaikanlage (Solaranlage) sowie ein Stromspeicher verbaut, gibt eine Förderung für die Eigenstromversorgung.

Der Vorteil der EE-, NH- und Plus-Klassen ist also eine höhere Förderfähigkeit. Während ein regulärer Effizienzhaus-Neubau der aufgezeigten Klassen eine BEG-Förderung für Kosten bis zu 120.000 Euro (pro Wohneinheit) bekommen kann, sind es bei den Sonderklassen bis zu 150.000 Euro. Zudem steigen hier die Zuschüsse für Fachplanung und Baubegleitung auf das Doppelte. Pro Zuwendungsbescheinigung und Jahr werden also 10.000 Euro für ein Ein- und Zweifamilienhaus möglich; bei einem Mehrfamilienhaus sind es bis zu 4.000 Euro pro Wohneinheit und insgesamt maximal 40.000 Euro.

BEG für

energetische Sanierung

an der Immobilie

Die BEG ist eine Maßnahme, mit der unter anderem die Klimaziele für 2030 erreicht werden sollen. Die Reduzierung des CO2-Ausstoßes ist dabei ein Teilziel des mit der EU vereinbarten Pakets. Entwickelt wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude vom Klimakabinett der Bundesregierung – respektive dem „Kabinettausschuss Klimaschutz“. Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, sagte zu dem neuen Angebot, welches beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden kann, folgendes:

„Die Art wie wir wohnen und bauen wirkt sich unmittelbar auf das Klima aus. Wenn wir unsere ambitionierten Klimaziele erreichen wollen, müssen wir auch im Gebäudebereich ansetzen. Dazu haben wir im Klimakabinett ein umfassendes Maßnahmenbündel vereinbart. Im Mittelpunkt steht die Förderung der energetischen Gebäudesanierung: Wir wollen denjenigen unter die Arme greifen, die ihr Haus oder ihre Wohnung klimafreundlich sanieren wollen. Dazu wird es deutlich spürbare Anreize für Investitionen geben. Wichtig ist und bleibt dabei: Wohnen muss bezahlbar bleiben.“

(Quelle: BMI)

Mit der neuen BEG wird die KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude und Gebäudesanierungen nicht ersetzt, sondern ergänzt. Neben privaten Bauherren werden damit Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Immobilieneigentümer und Vermieter sowie auch Rentner angesprochen. Das Ziel ist, auch mit dem Gebäude wirtschaftlich nicht so erfolgreichen Personen und Unternehmen eine energetische Sanierung zu ermöglichen – oder sie zumindest dabei zu unterstützten. Die zum Beispiel beim Eigentümerwechsel oder auch für den Sanierungsfahrplan aufkommenden Kosten für die Beratung werden durch bestehende Programme übernommen.

Die BEG-Förderung wird in drei Teilprogrammen, jeweils in einer Zuschussvariante oder einer Kreditvariante, angeboten. Mit den Programmen werden Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden (BEG WG) bzw. Nichtwohngebäuden (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM) gefördert.

Seit dem 01.01.2021 ist die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen, kurz im Programm BEG EM möglich. Dabei werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung und die Fachplanung gefördert.

Die weiteren Programme im Bereich Nichtwohngebäude (BEG NWG), der Bereich Vollsanierung sowie Neubau (BEG WG) und die Förderung der Einzelmaßnahme (BEG EM) sind in der Kreditvariante für den Sommer 2021 angesetzt.

Mit dem Programm BEG EM werden ab dem 01.01.2021 folgende Baumaßnahmen mit folgenden Zuschüssen gefördert.

Teilprogramme

der Bundesförderung

für effiziente Gebäude

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Deutschland. Die BEG ist seit dem 01. Januar 2021 in Kraft getreten und hat die vorherigen Förderprogramme, wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (CO2-Gebäudesanierungsprogramm) und das Marktanreizprogramm (MAP), zusammengeführt.

Die BEG gliedert sich in drei Teilprogramme:

BEG EM (Energieeffizient Bauen und Sanieren – Einzelmaßnahmen)

Dieses Teilprogramm unterstützt Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, wie beispielsweise die Dämmung von Wänden, den Austausch von Fenstern oder den Einbau effizienter Heizungssysteme.

BEG NW (Nichtwohngebäude)

Hierbei handelt es sich um ein Förderprogramm für Nichtwohngebäude wie Gewerbe- oder Industriegebäude. Es unterstützt Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbare Energien.

BEG WG (Wohneigentumsprogramm)

Das Wohneigentumsprogramm fördert den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und unterstützt dabei, energieeffiziente Neubauten zu realisieren.

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen.

Förderbedingungen - BEG Förderung

Die genauen Zeitpunkte und Fristen für die Beantragung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können sich ändern, und es ist wichtig, die aktuellen Informationen auf der offiziellen Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder anderer relevanter Institutionen zu überprüfen. Grundsätzlich gibt es jedoch einige allgemeine Richtlinien:

  1. Vor Baubeginn oder Maßnahmenumsetzung:

    • In der Regel sollten Förderanträge vor Beginn der geplanten Baumaßnahmen oder energetischen Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen, um sicherzustellen, dass die geplanten Maßnahmen förderfähig sind.

  2. Vor Abschluss von Verträgen:

    • Einige Förderprogramme verlangen, dass der Antrag gestellt wird, bevor Sie Verträge abschließen oder Verpflichtungen eingehen. Dies dient dazu sicherzustellen, dass die geplanten Maßnahmen den Förderkriterien entsprechen.

  3. Berücksichtigung von Bearbeitungszeiten:

    • Es ist ratsam, ausreichend Zeit für die Antragstellung einzuplanen, da die Bearbeitung von Förderanträgen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Je nach Programm und Institution können die Bearbeitungszeiten variieren.

  4. Aktuelle Förderrichtlinien prüfen:

    • Die Förderbedingungen und Programme können sich ändern. Daher ist es wichtig, die aktuellen Förderrichtlinien zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Unterlagen vorbereiten und die Antragsfristen einhalten. Fragen Sie uns dazu gern an.

In der Regel ist es ratsam, sich frühzeitig mit den Förderprogrammen vertraut zu machen und die Antragstellung sorgfältig zu planen, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen und die bestmögliche Förderung erhalten können. Wir sind Ihre Experten im Bereich der BEG-Förderung.

Sie haben Fragen zur Ihrer Maßnahme? Gern helfen wir Ihnen weiter.
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Energieeffizienz von Gebäuden

Die Energieeffizienz von Gebäuden bezieht sich auf die Fähigkeit eines Gebäudes, mit minimalem Energieverbrauch den gewünschten Komfort und die benötigten Dienstleistungen zu bieten. Ein energieeffizientes Gebäude nutzt Energiequellen effizient, minimiert den Energieverbrauch und trägt zur Reduzierung der Umweltauswirkungen bei. Hier sind einige Schlüsselfaktoren und Aspekte der Energieeffizienz von Gebäuden:

  1. Wärmedämmung:

    • Eine effektive Wärmedämmung reduziert den Wärmeaustausch zwischen Innen- und Außenbereichen des Gebäudes. Gut isolierte Wände, Dächer, Fenster und Türen helfen, den Energiebedarf für Heizung und Kühlung zu minimieren.

  2. Energieeffiziente Heizungs- und Kühlsysteme:

    • Der Einsatz von energieeffizienten Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagensystemen trägt wesentlich zur Energieeinsparung bei. Moderne Heiztechnologien, Wärmepumpen und regenerative Energiesysteme wie Solarthermie sind Beispiele.

  3. Beleuchtung:

    • Energieeffiziente Beleuchtungssysteme, wie LED-Lampen, benötigen weniger Energie und haben eine längere Lebensdauer im Vergleich zu herkömmlichen Glühlampen oder Leuchtstofflampen.

  4. Intelligente Steuerungssysteme:

    • Die Integration von intelligenten Steuerungssystemen ermöglicht eine präzisere Kontrolle über den Energieverbrauch. Beispielsweise können intelligente Thermostate den Energiebedarf für die Heizung oder Kühlung basierend auf der Nutzung optimieren.

  5. Energieeffiziente Baustoffe:

    • Die Auswahl von energieeffizienten Baumaterialien, die gute Dämmwerte haben und nachhaltig produziert wurden, trägt zur Gesamteffizienz des Gebäudes bei.

  6. Erneuerbare Energien:

    • Die Integration erneuerbarer Energiequellen wie Solarenergie, Windenergie oder Geothermie kann den Bedarf an konventioneller Energie reduzieren.

  7. Luftdichtheit:

    • Eine gute Luftdichtheit minimiert unkontrollierten Luftaustausch und hilft dabei, den Energieverbrauch für Heizung und Kühlung zu optimieren.

  8. Energiemanagement:

    • Ein umfassendes Energiemanagement umfasst die Überwachung und Analyse des Energieverbrauchs, um effiziente Maßnahmen zur Reduzierung zu identifizieren.

Die Energieeffizienz ist nicht nur ökologisch und nachhaltig sinnvoll, sondern kann auch zu erheblichen Kosteneinsparungen für die Bewohner oder Eigentümer führen. Viele Länder fördern aktiv energieeffiziente Gebäude durch verschiedene Förderprogramme und Standards.

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Häufig gestellte Fragen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zielt darauf ab, die energetische Sanierung von Gebäuden zu fördern und als Anreiz für entsprechende Maßnahmen zu dienen. Sie ermöglicht die Beantragung von bis zu 50% Fördermitteln beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Sie können eigenständig Förderanträge für Heizungsmaßnahmen stellen. Hingegen erfordert die Beantragung von Fördermitteln für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Fassade, Dach, Fenster, Kellerdecke) die Unterstützung eines spezialisierten Energie-Effizienz-Experten. Bei Fragen zur BEG-Förderung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir stellen für Sie einen BEG-Antrag Einzelmaßnahme für ein Gewerk für 240 € brutto. Wenn Ihnen bereits Angebote für mehrere Maßnahmen vorliegen, haben die Möglichkeit auch gleich weitere Gewerke hinzuzufügen. Ein weiteres Gewerk im selben Bestellprozess kostet Sie 220 statt 240 €.

Sobald Ihre Sanierungsmaßnahme abgeschlossen ist, benötigen wir zu Bestätigung beim BAFA einige Unterlagen von Ihnen. Wir sagen Ihnen, welche wir brauchen. Nur mit diesen Unterlagen können wir Ihre Maßnahme bestätigen. Nach Bestätigung dauert die Bearbeitung beim BAFA aktuell ca. 8 Wochen. Diese Bearbeitungszeit kann jedoch varrieren.

Das BAFA aktzeptiert Übersetzungen. Wenn Sie die Unterlagen also auf deutsch übersetzen (lassen), können wir diese beim BAFA einreichen.

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