Über unseren Fördermittelservice helfen wir Ihnen, das volle Förderpotenzial für Ihr Vorhaben auszuschöpfen.
Sie erhalten in den nächsten Minuten eine Bestätigung per Mail. Wir werden uns in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.
Lo LPunkt genaue Beratung! Professionelle und freundlich! Empfehle ich gern weiter!
TjimSchnelle Lieferung und die online Eingabe ist so einfach das es jeder versteht
Franz SchwarzbrunnNette Beratung. Sehr zufrieden!
Nicolai StrauchAlles wunderbar geklappt; sehr freundlicher vor Ort Termin!
Was ist die
BEG-Förderung?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die staatliche Förderung vom Bundesministerium bei der Sanierung von Gebäuden zur Einsparung von Energiekosten und CO2-Einsparungen
Was bringt mir
die BEG-Förderung?
Die Förderung dient als finanzielle Unterstützung zur energetischen Gebäudesanierung und soll ein Anreiz zur Maßnahmenumsetzung erwirken. Dabei können bis zu 50% Förderung beim Bafa oder KfW beantragt werden.
Was mus
ich tun?
Um eine Förderung zu erhalten können Sie die Anträge im Bereich der Heizung selbstständig beantragen. Die Beantragung der Fördermittel im Bereich der Gebäudehülle erfolgt über einen Energie-Effizienz-Experten.
Gewerk
wählen
Geben Sie das Gewerk an, für das Sie eine BEG-Förderung beantragen möchten. Dazu benötigen wir Angaben zu Ihrem Gebäude, zur vorgesehenen Maßnahme sowie das Angebot des ausführenden Fachbetriebs. Wir prüfen Ihre Daten auf Förderfähigkeit und melden uns bei offenen Fragen bei Ihnen.
Förderung
wird beantragt
Bevor wir Ihren Antrag einreichen können, ist eine Vollmacht erforderlich. Diese wird Ihnen digital zur Unterzeichnung bereitgestellt. Sobald uns die unterschriebene Vollmacht vorliegt, stellen wir den Förderantrag und übermitteln Ihnen anschließend alle Unterlagen zur Prüfung. Bitte beachten Sie: Die betreffende Baumaßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht beauftragt sein!
Bestätigung nach Durchführung
Sobald Ihre Maßnahme abgeschlossen ist, sind bestimmte Nachweise einzureichen. Wir informieren Sie genau darüber, welche Dokumente erforderlich sind. Liegen alle Unterlagen vollständig vor, übernehmen wir die Prüfung und bestätigen die durchgeführte Maßnahme gegenüber dem BAFA.
Einzelne Sanierungsmaßnahmen in den Bereichen Energie, Wärme, Lüftung und Haustechnik werden mit 15 % über die BEG EM gefördert. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, erhöht sich die Förderung um weitere 5 Prozentpunkte – damit sind bei einzelnen Effizienzmaßnahmen der energetischen Gebäudesanierung bis zu 20 % erreichbar.
Hinweis: Für den Heizungstausch mit erneuerbaren Energien sind höhere Fördersätze möglich, dieser wird jedoch seit 2024 separat über die KfW beantragt und folgt eigenen Konditionen. Gern übernehmen wir auch diesen Antrag für Sie, sprechen Sie uns einfach an.
| Maßnahme | Regulärer Zuschuss | Mit +5 % iSFP-Bonus |
|---|---|---|
| Gebäudehülle Austausch Türen/Fenster, Dämmung der Außenwand, Dach, etc. |
15 % | 20 % |
| Heizungsoptimierung Hydraulischer Ausgleich, Optimierung bestehender Anlage, etc. |
15 % | 20 % |
| Heizung mit erneuerbaren Energien Wärmepumpe, Solarthermie, Hybrid-Heizanlage, etc. (KfW 458) |
30 – 70 % | 30 – 70 %* |
| Anlagentechnik Digitale Verbrauchsoptimierung, smarte Lüftung, etc. |
15 % | 20 % |
* Heizungsförderung über KfW-Programm 458 – kein iSFP-Bonus, stattdessen kombinierbare Boni (Klimageschwindigkeitsbonus +20 %, Einkommensbonus +30 %, Effizienzbonus +5 %). Maximale Förderung gedeckelt bei 70 %.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein Förderprogramm des Bundes, das gezielt auf die Reduktion von CO₂-Emissionen und den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudesektor ausgerichtet ist. Bisherige Förderprogramme für Gebäude und Sanierung werden darin zusammengeführt und inhaltlich weiterentwickelt. Ziel ist es, energetische Sanierungsmaßnahmen durch attraktivere Konditionen und höhere Fördersätze voranzutreiben. Dabei gilt weiterhin das Prinzip: Je höher der erreichte energetische Standard, desto umfangreicher fällt die Förderung aus.
Förderung BEG Einzelmaßnahme Fenster
Tragen die Fenster im Neubau oder der Sanierung der Fenster im Rahmen einer energetischen Sanierung zur Steigerung der Energieeffizienz einer Immobilie bei, gibt es einen Zuschuss für die anfallenden Kosten. Denn die einzelne Maßnahme, nämlich der Fensteraustausch im Gebäudebereich, dient dazu, zukünftig Energie zu sparen. Deshalb wird sie seit dem 1. Januar 2021 durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) abgedeckt. Dabei werden 3-fach verglaste Fenster mit einem Uw-Wert kleiner gleich 0,95W/m2K gefördert. Vorab in der Planung der Fenstersanierung ist die Baupysik des Hauses zu beachten. Fragen Sie uns gern dazu an. Welcher Zuschuss und welcher Kredit möglich sind sowie welche Maßnahme zuvor sinnvoll ist, das haben wir Ihnen folgend zusammengefasst.
Förderung BEG Einzelmaßnahme Haustür
Die BEG-Förderung der Haustür ist eine optimale finanzielle Unterstützung für Hausbesitzer. Die Sanierung der Haustür kann mit einem Zuschuss von 20% ( 15 % Basisförderung plus 5% isfp-Bonus) bei max. förderfähigen Kosten von 60.000 € pro Wohneinheit pro Antragsjahr gefördert werden. Dabei müssen die technischen Mindestanforderungen der Haustür ( Ud-Wert 1,3 W/m2K) eingehalten werden. Zur Beratung und weiteres Vorgehen sprechen Sie uns gern an. Weitere Informationen haben wir Ihnen hier zusammengefasst:
Förderung BEG Einzelmaßnahme Außenwand
Mit der BEG Einzelmaßnahme Außenwand sorgen Sie vermittels einer BEG Förderung dafür, dass die Dämmung der Fassade günstig realisiert wird. Für die Einzelmaßnahme Fassade mit gleichzeitiger Fassadendämmung gibt es Zuschuss- und Kredit-Modelle. Weiterhin werden die Energieberatung und der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) als Maßnahme gefördert.
Bei der Förderung der Außenwand müssen Sie einen Energieberater (Energie-Effizienz-Experten) zur Antragsstellung hinzuziehen. Weitere Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst:
Förderung BEG Einzelmaßnahme Dach
Die „Einzelmaßnahme Dach“ lässt sich entsprechend einfacher und besser vermittels einer Förderung finanzieren. Wollen Sie also vermittels Einzelmaßnahmen Ihre Immobilie energieeffizient machen und bspw. das Dach dämmen, dann sind Sie hier richtig. Als professionelle Energieberater beraten wie Sie auch gern persönlich – inkl. Vor-Ort-Termin, Sanierungsfahrplan und Förderung zu Ihrer anvisierten Sanierung. Um eine Förderung bei einer geplanten Dachsanierung zu erhalten ist ein Energieberater ebenfalls notwendig. Weitere Informationen können Sie hier nachlesen.
Förderung Heizungstausch – KfW-Programm 458 (BEG EM)
Es gibt verschiedene Arten von Förderungen für Heizungssysteme, insbesondere für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und des Klimaschutzes. Dabei spielen erneuerbare Energien eine wesentliche Rolle. Seit dem 1. Januar 2024 schreibt das (inzwischen novellierte) Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen müssen – bundesweit und unabhängig vom Bundesland. Für Bestandsgebäude ist die Pflicht an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt und gilt spätestens ab Mitte 2028 flächendeckend.
Das BAFA bietet Fördermittel für die Optimierung von Heizungsanlagen an, insbesondere wenn erneuerbare Energien genutzt werden. Dazu gehören Solarthermie, Biomasseheizungen und Wärmepumpen.
Die KfW bietet verschiedene Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien an, darunter auch für den Austausch von Heizungsanlagen.
Zusätzlich zu den Bundesprogrammen bieten auch viele Länder und Kommunen eigene Fördermittel für Heizungsoptimierungen an. Diese können regional unterschiedlich sein.
In einigen Fällen gibt es steuerliche Anreize für die Installation energieeffizienter Heizsysteme. Dies könnte beispielsweise die Möglichkeit sein, Kosten steuerlich geltend zu machen.
Es ist wichtig, die genauen Kriterien und Voraussetzungen für jede Förderung zu prüfen, da diese variieren können. Oftmals müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt werden, und die Beantragung der Fördermittel erfordert einen formalen Antragsprozess. Informationen zu aktuellen Förderprogrammen erhalten Sie gern von uns. Kontaktieren Sie uns per Email oder Telefon.
Die BEG-Förderung bündelt seit 2021 die Angebote von KfW und BAFA und vereinfacht damit die Beantragung. So soll das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung umgesetzt werden. Zu den wichtigsten Punkten gehören:
Die Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) wird mit 50 % der Beratungskosten gefördert, maximal 650 € (Ein-/Zweifamilienhäuser) bzw. 850 € (Mehrfamilienhäuser ab 3 WE). Die Baubegleitung wird separat mit 50 % gefördert, gedeckelt auf 5.000 € (EFH/ZFH) bzw. max. 20.000 € gesamt (MFH).
Die Fördermittelbeantragung kann auf einen Antrag bei nur einer Stelle (BAFA oder KfW) reduziert werden, was Bürokratie abbaut.
Bei bestehendem Sanierungsfahrplan gibt es +5 % Zuschuss als iSFP-Bonus für Effizienz-Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung (außer Heizungstausch!).
Für Zuschuss- und Kredit-Angebote der Sanierung wird die Effizienzhausstufe EH 40 eingeführt; dafür entfällt am anderen Ende das Effizienzhaus EH 115.
Auch für den Neubau gibt es verbesserte Maßnahmen. Neu gebaute Effizienzhäuser mit Nachhaltigkeitszertifizierung werden in sogenannte NH-Klassen eingeteilt und gefördert, zum Beispiel als „Effizienzhaus 40 NH". Ebenfalls gefördert werden Digitalisierungsmaßnahmen, wenn diese der Optimierung des Energieverbrauchs dienen. Das große Ziel: Energie sparen und effizient nutzen.
Die BEG ist eine Maßnahme, mit der unter anderem die Klimaziele für 2030 erreicht werden sollen. Die Reduzierung des CO2-Ausstoßes ist dabei ein Teilziel des mit der EU vereinbarten Pakets. Entwickelt wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude vom Klimakabinett der Bundesregierung – respektive dem „Kabinettausschuss Klimaschutz".
Mit der BEG wurden die bisherigen Förderungen von KfW und BAFA für Energieeffizienz und erneuerbare Wärme zusammengefasst und ersetzt – nicht lediglich ergänzt. Neben privaten Bauherren werden damit Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Immobilieneigentümer, Vermieter sowie Kommunen und gemeinnützige Organisationen angesprochen. Gefördert werden auch Energieberatungen und die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).
Die BEG-Förderung wird heute in vier Teilprogrammen angeboten: Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM), Vollsanierung von Wohngebäuden (BEG WG), Vollsanierung von Nichtwohngebäuden (BEG NWG) sowie Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN). Jeweils gibt es eine Zuschuss- oder Kreditvariante.
Seit dem 01.01.2021 ist die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA möglich. Ab dem 01.07.2021 folgten die Kreditvariante der Einzelmaßnahmen sowie die Förderung für Wohn- und Nichtwohngebäude durch die KfW. Im Rahmen der BEG EM werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Heizungsoptimierung und die Fachplanung gefördert. Der Heizungstausch auf erneuerbare Energien wird seit 2024 separat über das KfW-Programm 458 abgewickelt.
Die genauen Zeitpunkte und Fristen für die Beantragung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können sich ändern, und es ist wichtig, die aktuellen Informationen auf der offiziellen Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder anderer relevanter Institutionen zu überprüfen. Grundsätzlich gibt es jedoch einige allgemeine Richtlinien:
Antrag vor Vorhabenbeginn::
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags mit dem ausführenden Unternehmen sowie der tatsächliche Start der Bauarbeiten.
Verträge mit aufschiebender Bedingung:
Seit 2024 darf ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag ausnahmsweise bereits vor Antragstellung abgeschlossen werden – jedoch nur, wenn er eine aufschiebende Bedingung enthält, die die Wirksamkeit des Vertrags an die Erteilung der Förderzusage knüpft. Eine auflösende Bedingung wird seit 2025 nicht mehr akzeptiert. Ein solcher bedingt abgeschlossener Vertrag gilt nicht als förderschädlicher Vorhabenbeginn. Planungsleistungen (z.B. Kostenvoranschläge, Angebote) dürfen dagegen jederzeit vor der Antragstellung eingeholt werden
Beginn auf eigenes Risiko:
Nach Antragstellung, aber noch vor Erhalt der Förderzusage, darf mit dem Vorhaben auf eigenes finanzielles Risiko begonnen werden – dies ist förderunschädlich.
Bearbeitungszeiten einplanen & Aktuelle Förderrichtlinien prüfen:
Die Förderbedingungen und Programme werden regelmäßig angepasst. Wir empfehlen, die aktuellen Informationen direkt beim BAFA (bafa.de) oder der KfW (kfw.de) zu prüfen – oder sprechen Sie uns an. Wir sind Ihre Experten im Bereich der BEG-Förderung.
Die Energieeffizienz von Gebäuden bezieht sich auf die Fähigkeit eines Gebäudes, mit minimalem Energieverbrauch den gewünschten Komfort und die benötigten Dienstleistungen zu bieten. Ein energieeffizientes Gebäude nutzt Energiequellen effizient, minimiert den Energieverbrauch und trägt zur Reduzierung der Umweltauswirkungen bei. Hier sind einige Schlüsselfaktoren und Aspekte der Energieeffizienz von Gebäuden:
Wärmedämmung:
Eine effektive Wärmedämmung reduziert den Wärmeaustausch zwischen Innen- und Außenbereichen des Gebäudes. Gut isolierte Wände, Dächer, Fenster und Türen helfen, den Energiebedarf für Heizung und Kühlung zu minimieren.
Energieeffiziente Heizungs- und Kühlsysteme:
Der Einsatz von energieeffizienten Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagensystemen trägt wesentlich zur Energieeinsparung bei. Moderne Heiztechnologien, Wärmepumpen und regenerative Energiesysteme wie Solarthermie sind Beispiele.
Beleuchtung:
Energieeffiziente Beleuchtungssysteme, wie LED-Lampen, benötigen weniger Energie und haben eine längere Lebensdauer im Vergleich zu älteren Leuchtmitteln
Intelligente Steuerungssysteme:
Die Integration von intelligenten Steuerungssystemen ermöglicht eine präzisere Kontrolle über den Energieverbrauch. Beispielsweise können intelligente Thermostate den Energiebedarf für die Heizung oder Kühlung basierend auf der Nutzung optimieren.
Energieeffiziente Baustoffe:
Die Auswahl von energieeffizienten Baumaterialien, die gute Dämmwerte haben und nachhaltig produziert wurden, trägt zur Gesamteffizienz des Gebäudes bei.
Erneuerbare Energien:
Die Integration erneuerbarer Energiequellen wie Solarenergie oder Geothermie kann den Bedarf an konventioneller Energie reduzieren.
Luftdichtheit:
Eine gute Luftdichtheit minimiert unkontrollierten Luftaustausch und hilft dabei, den Energieverbrauch für Heizung und Kühlung zu optimieren.
Energiemanagement:
Ein umfassendes Energiemanagement umfasst die Überwachung und Analyse des Energieverbrauchs, um effiziente Maßnahmen zur Reduzierung zu identifizieren.
Die Energieeffizienz ist nicht nur ökologisch und nachhaltig sinnvoll, sondern kann auch zu erheblichen Kosteneinsparungen für die Bewohner oder Eigentümer führen. Viele Länder fördern aktiv energieeffiziente Gebäude durch verschiedene Förderprogramme und Standards.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zielt darauf ab, die energetische Sanierung von Gebäuden zu fördern und als Anreiz für entsprechende Maßnahmen zu dienen. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik sind beim BAFA bis zu 20 % Zuschuss möglich (15 % Grundförderung + 5 % iSFP-Bonus). Beim Heizungstausch auf erneuerbare Energien können über die KfW (Programm 458) bis zu 70 % Förderung beantragt werden.
Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden – also Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Unternehmen und Kommunen. Die Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich) kann eigenständig beim BAFA beantragt werden. Der Heizungstausch auf erneuerbare Energien wird seit 2024 ausschließlich über die KfW (Programm 458) gefördert. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Fassade, Dach, Fenster, Kellerdecke) ist ein zertifizierter Energie-Effizienz-Experte erforderlich. Wichtig: Der Antrag muss stets vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir stellen für Sie einen BEG-Antrag Einzelmaßnahme für ein Gewerk für 240 € brutto. Wenn Ihnen bereits Angebote für mehrere Maßnahmen vorliegen, haben Sie die Möglichkeit, auch gleich weitere Gewerke hinzuzufügen. Ein weiteres Gewerk im selben Bestellprozess kostet Sie 220 statt 240 €.
Sobald Ihre Sanierungsmaßnahme abgeschlossen ist, benötigen wir zur Bestätigung beim BAFA einige Unterlagen von Ihnen. Wir sagen Ihnen, welche wir brauchen. Nur mit diesen Unterlagen können wir Ihre Maßnahme bestätigen. Nach Einreichung des vollständigen Verwendungsnachweises beträgt die Bearbeitungszeit beim BAFA aktuell durchschnittlich 6–8 Wochen – je nach Antragsaufkommen kann dies jedoch auch länger dauern. Wir empfehlen daher, alle Unterlagen vollständig und sorgfältig einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Das BAFA akzeptiert Übersetzungen. Wenn Sie die Unterlagen also ins Deutsche übersetzen (lassen), können wir diese beim BAFA einreichen. Bitte beachten Sie, dass das BAFA je nach Dokument eine qualifizierte oder beglaubigte Übersetzung verlangen kann. Sprechen Sie uns gerne an, wir helfen Ihnen dabei.