Sie planen die Erneuerung Ihrer Heizung? Wir sichern Ihnen die maximale Förderung!
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BEG Förderung für
Heizung-Einzelmaßnahmen
Die Optimierung einer bestehenden Heizung kann über das BAFA bezuschusst werden. Der Heizungstausch auf erneuerbare Energien wird seit 2024 ausschließlich über die KfW (Programm 458) gefördert. Informieren Sie sich bei uns über die Voraussetzungen – wir helfen Ihnen, die passende Förderung zu beantragen.
Was bringt mir die Förderung meiner neuen Heizung?
Für die Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch) gibt es vom BAFA bis zu 20 % Zuschuss (15 % Grundförderung + 5 % iSFP-Bonus). Für den Heizungstausch auf erneuerbare Energien fördert die KfW über das Programm 458 mit bis zu 80 % Zuschuss – bei einem Einfamilienhaus maximal 22.400 Euro.
Was muss ich tun?
Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden – also bevor Sie einen verbindlichen Handwerkervertrag abschließen. Verträge dürfen nur mit einer aufschiebenden Bedingung vorab unterzeichnet werden. Liegt Ihnen bereits ein Angebot vor, nutzen Sie unseren Onlineservice und wir übernehmen die Antragstellung für Sie.
Gewerk
wählen
Wählen Sie zunächst das Gewerk, für das eine BEG-Förderung beantragt werden soll. Anschließend tragen Sie die relevanten Informationen zu Ihrem Gebäude und der geplanten Maßnahme ein und fügen das Angebot Ihres Fachbetriebs bei. Wir prüfen die Angaben hinsichtlich der Förderfähigkeit und kontaktieren Sie, sollten Rückfragen bestehen.
Förderung
wird beantragt
Um den Förderantrag für Sie einreichen zu können, ist eine Vollmacht zwingend erforderlich. Diese stellen wir Ihnen zur digitalen Unterzeichnung bereit. Liegt uns die unterschriebene Vollmacht vor, übernehmen wir die Antragstellung und senden Ihnen sämtliche Unterlagen anschließend zur Kontrolle zu. Bitte beachten Sie: Die geplante Baumaßnahme darf erst nach erfolgter Antragstellung beauftragt werden!
Bestätigung nach Durchführung
Ist Ihre Maßnahme umgesetzt, benötigen wir verschiedene Nachweise von Ihnen. Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, erfahren Sie rechtzeitig von uns. Sobald alle Dokumente vollständig eingereicht sind, führen wir die Prüfung durch und bestätigen die Maßnahme gegenüber dem BAFA.
Die BEG unterscheidet seit 2024 klar zwischen Heizungsoptimierung (BAFA) und Heizungstausch (KfW). Für die Optimierung einer bestehenden Anlage sind beim BAFA 15 % Grundförderung möglich, mit iSFP-Bonus 20 %. Für den Tausch auf eine erneuerbare Heizung sind über die KfW bis zu 80 % Zuschuss möglich.
Alle Fördersätze im Überblick:
| Maßnahme | Regulärer Zuschuss | Mit +5 % iSFP-Bonus |
|---|---|---|
|
Gebäudehülle Austausch Türen/Fenster, Dämmung der Außenwand, Dach, etc. |
15 % | 20 % |
|
Heizungsoptimierung Hydraulischer Ausgleich, Optimierung bestehender Anlage, etc. |
15 % | 20 % |
|
Heizung mit erneuerbaren Energien Wärmepumpe, Solarthermie, Hybrid-Heizanlage, etc. (KfW 458) |
30 – 80 % | 30 – 80 %* |
|
Anlagentechnik Digitale Verbrauchsoptimierung, smarte Lüftung, etc. |
15 % | 20 % |
* Heizungsförderung über KfW-Programm 458 – kein iSFP-Bonus. Kombinierbar sind insbesondere der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % und der gestaffelte Einkommensbonus von 10 %, 30 % oder 40 %. Die maximale Förderung ist auf 80 % begrenzt. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen seit dem 21. Juli 2026.
Das BAFA fördert sämtliche Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden, deren Wärmeerzeuger älter als zwei Jahre und bei fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre sind. Dazu gehören u. a. der hydraulische Abgleich (nach Verfahren B), der Austausch von Heizungspumpen, die Dämmung von Rohrleitungen, der Einbau von Thermostatventilen sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Die Mindestinvestition beträgt 300 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 %, mit iSFP-Bonus 20 %. Der Antrag ist beim BAFA online zu stellen – zwingend vor Maßnahmenbeginn.
Bereits seit 2024: Bei Maßnahmen zur Emissionsminderung einer Biomasseheizung (Reduktion um mindestens 80 %) erhöht sich der Fördersatz auf 50 %.
Seit dem 1. Januar 2024 wird der Heizungstausch auf erneuerbare Energien ausschließlich über das KfW-Programm 458 gefördert. Die Grundförderung beträgt 30 % für alle Eigentümer – Voraussetzung ist eine Heizung, die mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt. Zusätzliche Boni können die Förderung auf bis zu 80 % steigern.
Die Boni im Überblick:
Klimageschwindigkeitsbonus +16 % beim Austausch bestimmter alter fossiler Heizungen durch selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer; Einkommensbonus +40 % bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, +30 % bis 40.000 Euro und +10 % bis 50.000 Euro. Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt reduziert sich das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 Euro. Die Gesamtförderung ist auf 80 % begrenzt.
Die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit bis zum 31. Januar 2027 auf 28.000 Euro begrenzt. Bei 80 % Förderung ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 22.400 Euro. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich jeweils zum 1. Februar und 1. August um 750 Euro. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag werden nicht mehr gewährt.
Förderfähige Heizsysteme:
Gefördert werden Wärmepumpen (Luft, Sole, Wasser), Biomasse-Heizungen (Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz), Wärmenetzanschlüsse, solarthermische Anlagen und Hybridheizungen mit mindestens 25 % erneuerbarer Wärme. Nicht gefördert werden neue Gas- oder Ölheizungen ohne erneuerbaren Anteil.
Wichtige Hinweise:
Das Wohngebäude muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Luft-Wasser-Wärmepumpen eine neue technische Mindestanforderung: Das Außengerät muss mindestens 10 dB leiser sein als die Grenzwerte der EU-Ökodesign-Verordnung.
Der Antrag muss über das KfW-Kundenportal „Meine KfW" gestellt werden – vor jedem Vertragsabschluss mit dem Fachbetrieb.
Ergänzungskredit (KfW 358/359): Zusätzlich zum Zuschuss können Eigentümer den nicht geförderten Eigenanteil über den KfW-Ergänzungskredit (Programm 358/359) finanzieren – mit einem zinsgünstigen Darlehen von bis zu 120.000 Euro. Voraussetzung ist ein vorliegender KfW-Zuwendungsbescheid.
Wie umfangreich eine geförderte Heizungssanierung ausfallen kann, zeigt unser Praxisbeispiel Gasetagenheizung ausgefallen: Berliner MFH von Klasse H auf D, 51.700 € Förderung.
Wärmepumpen gehören zu den am häufigsten geförderten Heizungssystemen im Rahmen des KfW-Programms 458. Gefördert werden Wärmepumpen aller gängigen Typen – Voraussetzung ist, dass das Gerät bestimmte Effizienz- und Umweltanforderungen erfüllt und auf der aktuellen Förderliste im Wärmeerzeuger-Portal (WEP) des BAFA gelistet ist.
Für Wärmepumpen beträgt die Grundförderung derzeit 30 %. Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können diese mit dem Klimageschwindigkeitsbonus und dem gestaffelten Einkommensbonus kombinieren. Insgesamt sind damit bis zu 80 % Zuschuss möglich. Der frühere Effizienzbonus für bestimmte Wärmequellen oder natürliche Kältemittel entfällt seit dem 21. Juli 2026.
Bitte prüfen Sie Ihr Wunschmodell vorab im Wärmeerzeuger-Portal des BAFA auf Förderfähigkeit – nicht jede Wärmepumpe erfüllt automatisch alle technischen Anforderungen. Wir beraten Sie gern.
Das Wichtigste vor der Antragstellung:
1. Förderstelle klären: Heizungsoptimierung → BAFA. Heizungstausch → KfW (Programm 458). Die Anträge laufen über unterschiedliche Portale und können nicht getauscht werden.
2. Antrag vor Vertragsabschluss: Der Förderantrag muss gestellt sein, bevor Sie einen Auftrag an den Fachbetrieb vergeben. Verträge dürfen nur mit einer aufschiebenden Bedingung (Wirksamkeit abhängig von der Förderzusage) vorab geschlossen werden
3. Heizung auf Förderliste prüfen: Für KfW 458 muss das Heizgerät im Wärmeerzeuger-Portal (WEP) des BAFA gelistet sein. Für Luft-Wasser-Wärmepumpen gelten seit 2026 zusätzliche Schallschutzanforderungen.
4. iSFP-Bonus nutzen: Bei der Heizungsoptimierung über das BAFA erhöht ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) den Fördersatz von 15 % auf 20 % und verdoppelt die förderfähigen Kosten auf 60.000 € pro Wohneinheit.
5. Klimageschwindigkeitsbonus sichern: Der Bonus beträgt derzeit 16 %. Er sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und anschließend halbjährlich jeweils zum 1. Februar und 1. August um 4 Prozentpunkte.
6. Kombinationen prüfen: KfW 458 (Heizungstausch) und BAFA-Förderung (z. B. Gebäudehülle, Heizungsoptimierung) können für unterschiedliche Maßnahmen gleichzeitig genutzt werden.