BEG Förderung Heizung

BEG-Förderung für Ihre Heizung

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Um Ihren Antrag auf Förderung zu stellen, benötigen wir die Fachunternehmer-Angebote zu Ihren geplanten Maßnahmen. Im ersten Schritt überprüfen wir diese auf Förderfähigkeit und kommen bei Fragen ggf. auf Sie zu. Im zweiten Schritt stellen wir Ihren Förderantrag.

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Ohne ein direktes Angebot vom Fachbetrieb können wir als Bafa zertifizierte Energieberater keinen Antrag stellen.

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Nach vollständigem Erhalt der Unterlagen, prüfen wir diese und stellen unter Vollmacht Ihren BEG-Antrag. Mit der Zusendung Antragsunterlagen per Email an Sie, können Sie Ihre Maßnahme beauftragen.

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BEG Förderung für

Heizung-Einzelmaßnahmen

Die Optimierung einer bestehenden Heizung kann über das BAFA bezuschusst werden. Der Heizungstausch auf erneuerbare Energien wird seit 2024 ausschließlich über die KfW (Programm 458) gefördert. Informieren Sie sich bei uns über die Voraussetzungen – wir helfen Ihnen, die passende Förderung zu beantragen.

Was bringt mir die Förderung meiner neuen Heizung?

Für die Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch) gibt es vom BAFA bis zu 20 % Zuschuss (15 % Grundförderung + 5 % iSFP-Bonus). Für den Heizungstausch auf erneuerbare Energien fördert die KfW über das Programm 458 mit bis zu 70 % Zuschuss – bei einem Einfamilienhaus maximal 21.000 Euro (zzgl. 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag bei Biomasse).

Was muss ich tun?

Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden – also bevor Sie einen verbindlichen Handwerkervertrag abschließen. Verträge dürfen nur mit einer aufschiebenden Bedingung vorab unterzeichnet werden. Liegt Ihnen bereits ein Angebot vor, nutzen Sie unseren Onlineservice und wir übernehmen die Antragstellung für Sie.

In drei einfachen Schrittenzu Ihrer Förderung

Gewerk

wählen

Wählen Sie zunächst das Gewerk, für das eine BEG-Förderung beantragt werden soll. Anschließend tragen Sie die relevanten Informationen zu Ihrem Gebäude und der geplanten Maßnahme ein und fügen das Angebot Ihres Fachbetriebs bei. Wir prüfen die Angaben hinsichtlich der Förderfähigkeit und kontaktieren Sie, sollten Rückfragen bestehen.

Förderung

wird beantragt

Um den Förderantrag für Sie einreichen zu können, ist eine Vollmacht zwingend erforderlich. Diese stellen wir Ihnen zur digitalen Unterzeichnung bereit. Liegt uns die unterschriebene Vollmacht vor, übernehmen wir die Antragstellung und senden Ihnen sämtliche Unterlagen anschließend zur Kontrolle zu. Bitte beachten Sie: Die geplante Baumaßnahme darf erst nach erfolgter Antragstellung beauftragt werden!

Bestätigung nach Durchführung

Ist Ihre Maßnahme umgesetzt, benötigen wir verschiedene Nachweise von Ihnen. Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, erfahren Sie rechtzeitig von uns. Sobald alle Dokumente vollständig eingereicht sind, führen wir die Prüfung durch und bestätigen die Maßnahme gegenüber dem BAFA.

Zuschüsse für Heizungsmaßnahmen (BEG EM)

Die BEG unterscheidet seit 2024 klar zwischen Heizungsoptimierung (BAFA) und Heizungstausch (KfW). Für die Optimierung einer bestehenden Anlage sind beim BAFA 15 % Grundförderung möglich, mit iSFP-Bonus 20 %. Für den Tausch auf eine erneuerbare Heizung sind über die KfW bis zu 70 % Zuschuss möglich.

Alle Fördersätze im Überblick:

Übersicht der BEG-Fördersätze

Übersicht der BEG-Fördersätze

Regulärer Zuschuss
Mit +5 % iSFP-Bonus
Maßnahme Regulärer Zuschuss Mit +5 % iSFP-Bonus
Gebäudehülle
Austausch Türen/Fenster, Dämmung der Außenwand, Dach, etc.
15 % 20 %
Heizungsoptimierung
Hydraulischer Ausgleich, Optimierung bestehender Anlage, etc.
15 % 20 %
Heizung mit erneuerbaren Energien
Wärmepumpe, Solarthermie, Hybrid-Heizanlage, etc. (KfW 458)
30 – 70 % 30 – 70 %*
Anlagentechnik
Digitale Verbrauchsoptimierung, smarte Lüftung, etc.
15 % 20 %

* Heizungsförderung über KfW-Programm 458 – kein iSFP-Bonus, stattdessen kombinierbare Boni (Klimageschwindigkeitsbonus +20 %, Einkommensbonus +30 %, Effizienzbonus +5 %). Maximale Förderung gedeckelt bei 70 %.

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Förderungen für Ihre Heizungssanierung

BAFA-Förderung für Heizungsoptimierung

Das BAFA fördert sämtliche Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden, deren Wärmeerzeuger älter als zwei Jahre und bei fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre sind. Dazu gehören u. a. der hydraulische Abgleich (nach Verfahren B), der Austausch von Heizungspumpen, die Dämmung von Rohrleitungen, der Einbau von Thermostatventilen sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Die Mindestinvestition beträgt 300 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 %, mit iSFP-Bonus 20 %. Der Antrag ist beim BAFA online zu stellen – zwingend vor Maßnahmenbeginn.

Neu seit 2024: Bei Maßnahmen zur Emissionsminderung einer Biomasseheizung (Reduktion um mindestens 80 %) erhöht sich der Fördersatz auf 50 %

KfW-Förderung: Heizungstausch (Programm 458)

Seit dem 1. Januar 2024 wird der Heizungstausch auf erneuerbare Energien ausschließlich über das KfW-Programm 458 gefördert. Die Grundförderung beträgt 30 % für alle Eigentümer – Voraussetzung ist eine Heizung, die mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt. Zusätzliche Boni können die Förderung auf bis zu 70 % steigern.

Die Boni im Überblick:

Klimageschwindigkeitsbonus +20 % beim Austausch alter fossiler Heizungen (z. B. Öl oder Gas); Einkommensbonus +30 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 € pro Jahr; Effizienzbonus +5 % bei besonders effizienten Wärmepumpen (z. B. mit natürlichen Kältemitteln oder Erdwärmenutzung).

Die förderfähigen Kosten sind bei einem Einfamilienhaus auf 30.000 Euro begrenzt. Bei 70 % Förderung ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 21.000 Euro – zuzüglich 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag bei besonders emissionsarmen Biomasseheizungen.

Förderfähige Heizsysteme:
Gefördert werden Wärmepumpen (Luft, Sole, Wasser), Biomasse-Heizungen (Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz), Wärmenetzanschlüsse, solarthermische Anlagen und Hybridheizungen mit mindestens 25 % erneuerbarer Wärme. Nicht gefördert werden neue Gas- oder Ölheizungen ohne erneuerbaren Anteil.

Wichtige Hinweise:

  • Das Wohngebäude muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein.

  • Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Luft-Wasser-Wärmepumpen eine neue technische Mindestanforderung: Das Außengerät muss mindestens 10 dB leiser sein als die Grenzwerte der EU-Ökodesign-Verordnung.

  • Der Antrag muss über das KfW-Kundenportal „Meine KfW" gestellt werden – vor jedem Vertragsabschluss mit dem Fachbetrieb.

Ergänzungskredit (KfW 358/359): Zusätzlich zum Zuschuss können Eigentümer den nicht geförderten Eigenanteil über den KfW-Ergänzungskredit (Programm 358/359) finanzieren – mit einem zinsgünstigen Darlehen von bis zu 120.000 Euro. Voraussetzung ist ein vorliegender KfW-Zuwendungsbescheid.

Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gern weiter.
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Wärmepumpen-Förderung

Wärmepumpen gehören zu den am häufigsten geförderten Heizungssystemen im Rahmen des KfW-Programms 458. Gefördert werden Wärmepumpen aller gängigen Typen – Voraussetzung ist, dass das Gerät bestimmte Effizienz- und Umweltanforderungen erfüllt und auf der aktuellen Förderliste im Wärmeerzeuger-Portal (WEP) des BAFA gelistet ist.

Besonders attraktiv ist der Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen, die Erdwärme, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder mit einem natürlichen Kältemittel betrieben werden. In Kombination mit Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus sind so bis zu 70 % Zuschuss möglich.

Bitte prüfen Sie Ihr Wunschmodell vorab im Wärmeerzeuger-Portal des BAFA auf Förderfähigkeit – nicht jede Wärmepumpe erfüllt automatisch alle technischen Anforderungen. Wir beraten Sie gern.

Checkliste „Vor der Beantragung"

Das Wichtigste vor der Antragstellung:

1. Förderstelle klären: Heizungsoptimierung → BAFA. Heizungstausch → KfW (Programm 458). Die Anträge laufen über unterschiedliche Portale und können nicht getauscht werden.

2. Antrag vor Vertragsabschluss: Der Förderantrag muss gestellt sein, bevor Sie einen Auftrag an den Fachbetrieb vergeben. Verträge dürfen nur mit einer aufschiebenden Bedingung (Wirksamkeit abhängig von der Förderzusage) vorab geschlossen werden.

3. Heizung auf Förderliste prüfen: Für KfW 458 muss das Heizgerät im Wärmeerzeuger-Portal (WEP) des BAFA gelistet sein. Für Luft-Wasser-Wärmepumpen gelten seit 2026 zusätzliche Schallschutzanforderungen.

4. iSFP-Bonus nutzen: Bei der Heizungsoptimierung über das BAFA erhöht ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) den Fördersatz von 15 % auf 20 % und verdoppelt die förderfähigen Kosten auf 60.000 € pro Wohneinheit.

5. Klimageschwindigkeitsbonus sichern: Der Bonus von +20 % gilt in voller Höhe bis Ende 2028. Ab 2029 sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte – wer früher handelt, profitiert mehr.

6. Kombinationen prüfen: KfW 458 (Heizungstausch) und BAFA-Förderung (z. B. Gebäudehülle, Heizungsoptimierung) können für unterschiedliche Maßnahmen gleichzeitig genutzt werden.

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