Sie planen die Erneuerung Ihrer Heizung? Wir sichern Ihnen die maximale Förderung!
Sie erhalten in den nächsten Minuten eine Bestätigung per Mail. Wir werden uns in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.
BEG Förderung für
Heizung-Einzelmaßnahmen
Die Optimierung oder Erneuerung einer Heizung kann unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst werden. Informieren Sie sich bei uns über diese Voraussetzungen. Bei Fragen helfen wir Ihnen gern persönlich weiter.
Was bringt mir die Förderung meiner neuen Heizung?
Die Beantragung ermöglicht die Zuwendung vom BAFA oder der KfW für die Optimierung oder den Austausch von Heizungsanlagen, insbesondere bei der Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarthermieanlagen oder Biomasseheizungen.
Was muss ich tun?
Sie sind sich über Art und Umfang Ihrer Heizungsmodernisierung noch nicht sicher? Wir führen gern ein Gespräch mit Ihnen. Liegt Ihnen bereits ein konkretes Angebot vor, nutzen Sie gern unseren Onlineservice und wir stellen einen Antrag für Sie.
In drei einfachen Schritten
zu Ihrer Förderung
Gewerk
wählen
Wählen Sie das Gewerk aus, für welches Sie eine BEG-Förderung erhalten möchten. Wir benötigen Angaben zum Objekt, zur geplanten Maßnahme und das Angebot Ihres jeweiligen Fachbetriebs. Wir prüfen Ihre Eingaben auf Förderfähigkeit und kommen bei Rückfragen ggf. auf Sie zu.
Förderung
wird beantragt
Für eine Antragstellung benötigen wir von Ihnen zwingend eine Vollmacht. Diese stellen wir Ihnen online zur Unterschrift zur Verfügung. Mit Erhalt der Vollmacht stellen wir Ihren Förderantrag und senden Ihnen im Anschluss die Antragsunterlagen zur Prüfung zu. Wichtig: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die jeweilige Baumaßnahme noch nicht beauftragt worden sein!
Bestätigung nach Durchführung
Nach Durchführung Ihrer Maßnahme benötigen wir von Ihnen die Maßnahme betreffende Dokumente. Wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen wir von Ihnen brauchen. Mit vollständiger Vorlage dieser Dokumente, können wir die Prüfung zur Bestätigung der Maßnahme beim BAFA vornehmen.
Zuschuss von 20 bis 50%
für Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Für einzelne Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Energie, Wärme, Lüftung und Haustechnik gibt es 20% BEG-Förderung. Für erneuerbare Energien können sogar bis zu 45% BEG-Zuschuss erreicht werden. Hinzu kommt bei einem bestehenden Sanierungsfahrplan der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten. Mit diesem ergeben sich also bis zu 50% auf einzelne Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung. In der folgenden Tabelle finden Sie die passende Übersicht.
Förderungen für Ihre Heizungssanierung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Fördermittel für die Optimierung von Heizungsanlagen. Dies kann die Optimierung bestehender Anlagen oder den Austausch gegen effizientere Systeme umfassen.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite und teilweise auch Zuschüsse für die Erneuerung von Heizungsanlagen, insbesondere wenn dabei auf erneuerbare Energien gesetzt wird.
Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie Solarthermieanlagen oder Biomasseheizungen, können ebenfalls gefördert werden. Diese Förderungen können sowohl von der KfW als auch vom BAFA bereitgestellt werden.
Förderung für effiziente Wärmepumpen
Effiziente Wärmepumpen können ebenfalls Gegenstand von Förderprogrammen sein. Hier können sowohl KfW- als auch BAFA-Förderungen in Frage kommen.
Die genauen Förderbedingungen, Höhe der Fördermittel und Antragsverfahren werden regelmäßig aktualisiert. Daher ist es ratsam, die jeweils aktuellen Informationen auf den offiziellen Websites der Förderinstitutionen zu prüfen oder sich direkt an eine Energieberatung zu wenden, um die besten Optionen für Ihr Vorhaben zu ermitteln.
Wenn Sie die BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) für die Heizung in Anspruch nehmen möchten, ist eine fundierte Energieberatung ein wichtiger Schritt. Folgende Punkte können vor der Beantragung der Fördermittel hilfreich sein:
Bevor Sie mit der Modernisierung Ihrer Heizungsanlage beginnen, ist es ratsam, eine qualifizierte Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Ein zertifizierter Energieberater kann den aktuellen Zustand Ihrer Heizungsanlage bewerten, Einsparpotenziale identifizieren und Empfehlungen für effiziente Maßnahmen geben.
Die BEG-Förderung erfordert in der Regel einen Energieberatungsbericht als Grundlage für den Förderantrag. Stellen Sie sicher, dass dieser Bericht alle relevanten Informationen zu Ihrem Heizungssystem, den geplanten Maßnahmen und den erwarteten Energieeinsparungen enthält.
Überprüfen Sie die genauen Förderbedingungen für die BEG-Förderung. Stellen Sie sicher, dass die geplanten Heizungsmaßnahmen, wie der Austausch von ineffizienten Heizkesseln oder die Integration erneuerbarer Energien, den Anforderungen entsprechen.
Folgen Sie den spezifischen Anweisungen des Förderprogramms für die Antragsstellung. Dies kann die Nutzung bestimmter Formulare, das Einreichen von Nachweisen und das Befolgen von Richtlinien für die technische Umsetzung Ihrer Heizungsmaßnahmen beinhalten.
Achten Sie darauf, alle Anträge und Unterlagen fristgerecht einzureichen. Die BEG-Förderung hat möglicherweise bestimmte Zeitfenster für die Antragsstellung, und das Einhalten dieser Fristen ist entscheidend.
Prüfen Sie, ob es zusätzliche Fördermöglichkeiten gibt, die mit der BEG-Förderung kombiniert werden können. Dies können regionale oder branchenspezifische Förderprogramme sein.
Wenn Sie unsicher sind oder weitere Hilfe benötigen, ziehen Sie die Unterstützung eines qualifizierten Energieberaters oder eines Fördermittelberaters in Betracht. Diese Experten können Sie durch den Prozess führen und sicherstellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.
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