Wir sorgen dafür, dass Sie die bestmögliche Förderung erhalten – schnell und unkompliziert über unseren Fördermittelservice.
Sie erhalten in den nächsten Minuten eine Bestätigung per Mail. Wir werden uns in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.
Was ist die BEGEM Dach?
Die Einzelmaßnahme Dach umfasst die energetische Sanierung des Dachs durch Dämmung – ob als Aufsparren-, Zwischensparren-, Untersparrendämmung oder Dämmung der obersten Geschossdecke. Ziel ist die Reduzierung von Wärmeverlusten über das Dach und damit dauerhaft niedrigere Heizkosten.
Was bringt mir die Beantragung der EM Dach?
Ohne iSFP beträgt der Fördersatz 15 % auf bis zu 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Fördersatz auf 20 % bei bis zu 60.000 € förderfähigen Kosten – der maximale Zuschuss pro Wohneinheit beträgt damit 12.000 €
Was muss ich tun?
Für die BEG-Förderung der Dachdämmung ist ein zertifizierter Energie-Effizienz-Experte (EEE) aus der dena-Expertenliste gesetzlich vorgeschrieben. Er erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB) vor der Antragstellung. Der Antrag muss beim BAFA zwingend vor Beauftragung des Handwerksbetriebs eingereicht werden. Wir unterstützen Sie von der Beratung bis zur Auszahlung – gern auch mit der Erstellung des iSFP für den 5 %-Bonus.
Gewerk
wählen
Wählen Sie das Gewerk aus, für das Sie eine BEG-Förderung beantragen möchten. Dazu benötigen wir Informationen zu Ihrem Objekt, zur geplanten Maßnahme sowie das Angebot des ausführenden Fachbetriebs. Wir überprüfen Ihre Angaben hinsichtlich der Förderfähigkeit und melden uns bei offenen Fragen bei Ihnen.
Förderung
wird beantragt
Zur Beantragung der Förderung ist eine Vollmacht von Ihnen zwingend erforderlich. Diese stellen wir Ihnen digital zur Unterzeichnung bereit. Sobald uns die unterschriebene Vollmacht vorliegt, reichen wir den Förderantrag für Sie ein und übermitteln Ihnen anschließend die Antragsunterlagen zur Kontrolle. Bitte beachten Sie: Die betreffende Baumaßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht in Auftrag gegeben worden sein!
Bestätigung nach Durchführung
Nach Abschluss der Baumaßnahme benötigen wir bestimmte projektbezogene Unterlagen von Ihnen. Welche Dokumente konkret erforderlich sind, teilen wir Ihnen rechtzeitig mit. Sobald alle Nachweise vollständig vorliegen, führen wir die Prüfung durch und bestätigen die umgesetzte Maßnahme gegenüber dem BAFA.
Das BAFA fördert die Dachdämmung als Einzelmaßnahme mit 15 % Grundförderung der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der Fördersatz um 5 Prozentpunkte auf 20 %. Die Fördertabelle für alle BEG-EM-Maßnahmen im Überblick:
| Maßnahme | Regulärer Zuschuss | Mit +5 % iSFP-Bonus |
|---|---|---|
| Gebäudehülle Austausch Türen/Fenster, Dämmung der Außenwand, Dach, etc. |
15 % | 20 % |
| Heizungsoptimierung Hydraulischer Ausgleich, Optimierung bestehender Anlage, etc. |
15 % | 20 % |
| Heizung mit erneuerbaren Energien Wärmepumpe, Solarthermie, Hybrid-Heizanlage, etc. (KfW 458) |
30 – 70 % | 30 – 70 %* |
| Anlagentechnik Digitale Verbrauchsoptimierung, smarte Lüftung, etc. |
15 % | 20 % |
* Heizungsförderung über KfW-Programm 458 – kein iSFP-Bonus, stattdessen kombinierbare Boni (Klimageschwindigkeitsbonus +20 %, Einkommensbonus +30 %, Effizienzbonus +5 %). Maximale Förderung gedeckelt bei 70 %.
Seit dem 1. Januar 2021 fördert die BEG auch Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – darunter die Dachdämmung. Über das Dach kann ein ungedämmtes Gebäude bis zu 20 % seiner Heizwärme verlieren. Eine fachgerechte Dämmung senkt nicht nur die Energiekosten, sondern verbessert auch den Wohnkomfort ganzjährig – im Winter durch weniger Wärmeverlust, im Sommer durch besseren Hitzeschutz.
Fördersatz und Höchstgrenzen (Stand 2026):
Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan steigt diese Grenze auf 60.000 Euro – der maximale Zuschuss beträgt dann bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit.
Technische Mindestanforderung:
Die Dachdämmung muss nach der Maßnahme einen U-Wert von maximal 0,14 W/(m²K) erreichen. Dies gilt für Aufsparren-, Zwischensparren- und Untersparrendämmungen. In der Praxis bedeutet das eine Gesamtdämmstärke von etwa 20 bis 24 Zentimetern, je nach Wärmeleitgruppe des Dämmstoffs. Für die Dämmung der obersten Geschossdecke (begehbar oder nicht begehbar) gilt ebenfalls ein U-Wert von ≤ 0,14 W/(m²K) – diese Variante ist oft die günstigste Einstiegslösung.
Förderfähige Dämmarten:
Gefördert werden Aufsparren-, Zwischensparren- und Untersparrendämmung sowie die Dämmung der obersten Geschossdecke. Förderfähige Kosten umfassen Dämmmaterial und Zubehör (Dampfsperren, Befestigungsmaterial), Handwerkerkosten für Einbau und Montage sowie Kosten für Fachplanung und Baubegleitung.
Nicht gefördert: Reine Instandhaltungsarbeiten ohne Verbesserung des U-Werts, Neubauten sowie Maßnahmen, die die technischen Mindestanforderungen nicht erfüllen.
Wichtig: Das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein.
Kombinierbarkeit:
Der BAFA-Zuschuss lässt sich mit dem KfW-Ergänzungskredit (Programm 358/359) kombinieren – dieser finanziert den verbleibenden Eigenanteil zu günstigen Konditionen. Nicht kombinierbar: BAFA-Zuschuss und Steuerermäßigung nach § 35c EStG für dieselbe Maßnahme.
Die Dachdämmung lässt sich gut mit anderen Einzelmaßnahmen kombinieren – etwa Fassadendämmung, Fenstertausch oder Heizungsoptimierung. Wer mehrere Maßnahmen gezielt plant und dabei bestimmte Effizienzhausstufen erreicht, kann zusätzlich über die KfW (Programm 261) einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss erhalten.
Wir prüfen im Rahmen unserer Energieberatung, welcher Sanierungsweg für Ihr Gebäude am wirtschaftlichsten ist – Schritt für Schritt mit Einzelmaßnahmen oder als Komplettsanierung. Gern erstellen wir Ihren individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der Ihnen nicht nur den 5 %-Bonus sichert, sondern auch die Reihenfolge aller sinnvollen Maßnahmen aufzeigt.
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle – also auch für die Dachdämmung – ist ein zertifizierter Energie-Effizienz-Experte (EEE) aus der dena-Expertenliste gesetzlich vorgeschrieben. Er erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB), berechnet die erforderliche Dämmstärke und bestätigt nach Abschluss der Maßnahme deren fachgerechte Umsetzung.
Darüber hinaus empfehlen wir die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP): Er erhöht den Fördersatz von 15 % auf 20 %, verdoppelt die förderfähigen Kostenhöchstgrenze auf 60.000 € pro Wohneinheit und gibt Ihnen eine klare Roadmap für alle künftigen Sanierungsschritte. Die Erstellung des iSFP selbst wird vom BAFA mit 50 % der Beratungskosten bezuschusst.
Wir übernehmen Beratung, iSFP-Erstellung und Förderantragstellung für Sie – alles aus einer Hand.