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Sanierungsfahrplan

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Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) die für Sie möglichen Energiesparpotenziale ermitteln und maximale Fördergelder für Dach, Fenster und Heizung kassieren.

Sanierungsfahrplan iSFP
  • Energieberatung durch IngenieurInnen
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M. Franck

Kompetente Abwicklung und Unterstützung angefangen beim Sanierungsfahrplan bis hin zur Sanierungsmaßnahme. Sehr zu empfehlen.

C. Hald

Alles wunderbar geklappt; sehr freundlicher vor Ort Termin!

N. Strauch

Was ist der
Sanierungsfahrplan (kurz iSFP)?

Der iSFP, ist ein Bericht zur Darstellung möglicher energetischer Sanierungsschritte. Dabei sind die Informationen zur Gebäudesanierung leicht verständlich aufbereitet.

Was bringt es mir einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen?

Der Bericht verschafft Ihnen einen Überblick zu möglichen energetischen Sanierungsmaßnahmen und deren Einsparpotenzialen. Weiterhin werden staatliche Förderungen zu den Einzelmaßnahmen (Bundesförderung für effiziente Gebäude) aufgezeigt.

Was muss
ich tun?

Fragen Sie bei uns an und unsere zertifizierten EnergieberaterInnen führen gern ein erstes Beratungsgespräch mit Ihnen. Im Anschluss senden wir Ihnen ein Angebot zu. Oder nutzen Sie gleich unseren Angebotsgenerator.

Energieberatung für Wohngebäude

Es handelt sich um ein Wohngebäude, wenn die Wohnfläche gegenüber der möglicherweise ebenfalls vorhandenen Gewerbefläche überwiegt. Ob ein Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus, wir bieten Ihnen eine Energieberatung für Wohngebäude abgestimmt auf den aktuellen Ist-Zustand. Die Beratung dient als erster Schritt für ein energieeffizienteres Wohnen.

Energieberatung für Nichtwohngebäude

Neben Wohngebäuden ist die Energieberatung für Nichtwohngebäude ebenso relevant und Teil unseres Portfolios, also für Einrichtungen wie Büros, Restaurants, Schulen, Hotels und so weiter. Überwiegt diese Fläche gegenüber der möglicherweise auch vorhandenn Wohnfläche, so handelt es sich um ein Nichtwohngebäude. Sprechen Sie uns hierzu gern an!

Ist die Umsetzung des iSFP Pflicht?

Der Bericht beinhaltet die Entwicklung von Sanierungsvorschlägen, die Sie Schritt für Schritt umsetzen können. Welche Maßnahmen und ob Sie überhaupt welche umsetzen, bleibt ganz Ihnen überlassen. Es existiert also keine Umsetzungspflicht.

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So sieht der iSFP aus

Hier ein paar Eckpunkte, damit Sie das Dokument schon vor der BAFA-geförderten Beratung einschätzen können:

Ist-Zustand

  • Darstellung des derzeitigen energetischen Zustands in Wort und Bild

  • Wie beim Energieausweis kommen Farbklassen zur optischen Untermalung zum Einsatz

  • Die Farb-Gestaltung des iSFP ist der des KfW-Effizienzhaus ähnlich; dient somit der besseren Orientierung

  • Darstellung von Kosten (Ausgaben für Energie) im Ist- und Ziel-Zustand

Mögliche Maßnahmen

  • Einzelschritte der verschiedenen Möglichkeiten werden dargestellt

  • Berechnung für Energieverbrauch nach der Sanierung ist meist etwas höher als später tatsächlich anfällt

  • Aufführung der geschätzten Ausgaben für die energetische Sanierung und ihre Einzelmaßnahmen ist ebenfalls enthalten

  • Verschiedene Sanierungsmöglichkeiten können vorher besprochen und nach Einigung ein iSFP erstellt werden

Erzielung des bestmöglichen Energiestandards

  • Bestmöglich-Prinzip: Maßnahmen für die energetische Sanierung der Immobilie werden so gewählt, dass der bestmögliche Energiestandard für höchste Förderungen zustande kommt

  • Alternative: Mehrere Sanierungsfahrpläne, die jeweils Einzelschritte der verschiedenen Möglichkeiten darstellen

Musterbeispiel eines iSFPs

Bei der Erstellung halten wir uns an die Vorgaben des BMWI (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz). Einen individuellen Sanierungsfahrplan macht zwei Dokumente aus. Hierzu können Sie sich bei Bedarf vorab ein Musterbeispiel anschauen: Hier geht es zum Sanierungsfahrplan und hier zur Umsetzungshilfe.

Musterbeispiel Sanierungsfahrplan
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Zwei Sanierungsmöglichkeiten:
gesamt oder Schritt für Schritt

Sanierungsmöglichkeit: gesamt

Je nach finanziellen und anderen Möglichkeiten können Sie aus zwei Varianten wählen, um den individuellen Sanierungsfahrplan für die energieeffiziente Sanierung Ihrer Immobilie umzusetzen. Die Sanierung in einem Schritt bedeutet, dass alle Einzelmaßnahmen des Planungspapiers direkt nacheinander bzw. parallel vorgenommen werden. Das führt zu einem schnellen Abschluss der Gebäudesanierung. In welcher Höhe sich die Kosten bewegen schlüsseln wir Ihnen auf. Dabei wird auch aufgezeigt, wie viel Energie künftig eingespart werden kann, um wie viel sich der CO2-Ausstoß verringert und welcher KfW-Standard somit erreicht wird.

Sanierungsmöglichkeit: Schritt für Schritt

Die Alternative ist natürlich die Schritt-für-Schritt-Sanierung, bei der wir Sie ebenfalls begleiten und beraten. Die jeweiligen Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan werden dann für die einzelne Durchführung durchgerechnet. Wie viel kosten sie? Welche Einsparungen bringen sie? Und wie effizient machen sie die Immobilie? Entsprechend kann auch hier eine Förderung gefunden und beantragt werden. Somit lohnt sich sogar die Teilsanierung, selbst wenn Sie die einzelnen Umbaumaßnahmen und Wechsel von Anlagen (zum Beispiel der Heizanlage) nach und nach realisieren möchten.

Sanierungsfahrplan für Baden-Württemberg zur Erfüllung des EWärmeG

Sie müssen das EWärmeG in Baden-Württemberg erfüllen? Unser Sanierugnsfahrplan bringt Ihnen 5%. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir kümmern uns.

Für wen gilt die Bundesförderung für Energieberatung?

Die Förderung für die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans kann von verschiedenen Personengruppen in Anspruch genommen werden. Darunter sind Eigentümer von Wohngebäuden, Pächter sowie Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und Nießbrauchberechtigte. Den Antrag auf Förderung können wir für Sie stellen.

Sie zahlen nur einen Eigenanteil

Neben dem eingesparten Aufwand besteht der Vorteil davon für Sie natürlich daraus, dass sich das Honorar für den Ortstermin um den Förderbetrag kürzt. Das BAFA bezahlt quasi einen „Rabatt“ auf die Beratungsmaßnahme.

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Das Ziel:
individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der iSFP entsteht durch den Termin vor Ort und das persönliche Gespräch. In diesem haben Sie die Möglichkeit, Wünsche einzubringen und (finanzielle bzw. bauliche) Grenzen zu setzen. Das macht den so entstehenden Sanierungsfahrplan individuell. Ziel der einzelnen Maßnahmen ist dabei, die Immobilie energieeffizienter zu machen.

Weiterführende Fördermöglichkeiten

Kommt Ihr Objekt mit einer Sanierung an die Werte von einem Neubau heran oder wird sogar noch energiesparender, dann ist in verschiedenen Schritten eine Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) möglich – je energieeffizienter das Gebäude nach der Sanierung, desto höher ist die Förderung der Bank.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

In einen individuellen Sanierungsfahrplan gehört auch eine Berücksichtigung, welche Maßnahmen durch das BEG förderfähig sind und stellt Ihnen diese in sinnvoller Reihenfolge mit der jeweiligen Förderhöhe dar.

Wir nehmen die ersten Basisdaten zu Ihrer Immobilie auf, um Ihnen ein Angebot zu erstellen. Dabei berücksichtigen wir direkt die möglichen Förderhöhen. Wenn Sie mit unserem Angebot einverstanden sind, vereinbaren wir mit Ihnen einen Ortstermin zur Aufnahme der Gebäudehülle und um Ihre Heizungsanlage und den energetischen Zustand der Immobilie zu begutachten. Im Anschluss werten wir alle Daten aus und erstellen Ihnen den Sanierungsfahrplan, der Ihnen alle Optionen zur energetischen Sanierung aufzeigt. In einem Abschlussgespräch erläutern wir Ihnen die einzelnen Punkte und Schritte.

Auch in Baden-Württemberg bieten wir den Sanierungsfahrplan zur Erfüllung des EWärmeGs an.

Häufig gestellte Fragen

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist Werkzeug der Energieberatung und zur Entwicklung von Sanierungsvorschlägen. Er stellt eine umfangreiche und übersichtliche Hilfe für Hauseigentümer dar, die ihr Gebäude modernisieren und in Folge Energie sparen wollen. Nicht nur wird Ihnen als Bauherr damit das Verständnis für die aktuelle energetische Lage der Gebäudehülle erleichtert – auch die nötigen Sanierungsmaßnahmen für die Verbesserung der Energieeffizienz und das Erreichen verschiedener Vorgaben bzw. Effizienzanforderungen durch das Gebäudeenergiegesetz und EnEV sind damit Schritt für Schritt besser möglich. Durch die strukturierte Aufführung der notwendigen Maßnahmen wird Ihre Planung im Hinblick auf Zeit, Aufwand und Finanzen erleichtert. Mögliche Förderungen verschiedener Fördertöpfe von KfW, Bafa, IFBHH usw.

Der Sanierungsfahrplan für Eigentümer von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden in Baden-Württemberg stellt ein Beratungsinstrument und eine Hilfestellung für die energetische Modernisierung von Immobilien dar. Nach einer Begehung durch qualifizierte und zertifizierte Fachkräfte, beispielsweise durch EnergieberaterInnen, werden Zustand des Gebäudes und Verbesserungsmöglichkeiten im Sanierungsfahrplan zusammengefasst.

  • Der individuelle Sanierungsfahrplan für Eigentümer von Immobilien muss nicht teuer sein. Denn das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz: BAFA, fördert Ihren Ortstermin und die Ausstellung des Dokuments. Dabei müssen Sie selbst nichts beantragen; das ist Aufgabe der Energieberatung. Dadurch lässt sich bares Geld sparen. Hier Beispiele für die Sanierungsfahrplan BAFA-Förderung:

  • Bis zu 1.300 Euro für ein Ein- und Zweifamilienhaus

  • Bis zu 1.700 Euro für ein Wohngebäude mit drei und mehr einzelnen Wohneinheiten

  • Für Wohneigentümergemeinschaften (WEG) einmalig 500 Euro wenn der Bericht zur Energieberatung in einer Wohneigentümerversammlung erläutert wird

Für den Sanierungsfahrplan sind ausstellungsberechtigt: EnergieberaterInnen, SchornsteinfegerInnen und HandwerkerInnen bzw. HandwerksmeisterInnen mit entsprechender Qualifikation. Holen Sie Informationen ein und nutzen Sie die Expertisen eines Energieberaters, vor allem im Hinblick auf die Einschätzung von Ist-Zustand des Gebäudes, Maßnahmenpaketen und die Energieersparnis nach den entsprechenden Arbeiten.

Im Hinblick auf nicht als Wohngebäude eingeschätzte Immobilien greifen noch weitere Regeln. So darf einen Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude ausstellen, wer für das Ausstellen von Energieausweisen nach §21 EnEV berechtigt ist. Zudem muss diese Person in den letzten zwei Jahren energieberatend tätig gewesen sein oder einer Weiterbildung mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten beigewohnt haben.

Die Pflicht zum Energieausweis für große Wohngebäude, das zu vermietende Haus und andere Immobilien kam im Jahr 2008 auf. Da ein Energieausweis nur 10 Jahre gültig ist und Sie daher als Eigentümer für Ihr Haus wahrscheinlich in 2018 sowieso Kontakt zu einer Energieberatung aufnehmen müssen, können Sie direkt nach einem Fahrplan für die Sanierung fragen. Die Ausstellung des individuellen Sanierungsfahrplans für Ihr Gebäude sorgt dafür, dass Sie die richtigen Maßnahmen einleiten können, um schließlich mit dem neuen Energieausweis eine bessere Energieeffizienz des Gebäudes vorweisen zu können.

Inhalte des individuellen Sanierungsfahrplans, Möglichkeiten für einen Termin für eine Energieberatung und zur energetischen Einschätzung Ihres Gebäudes finden Sie hier auf unserer Webseite. Hier können Sie auch Kontakt zu uns aufnehmen und wir unterstützen Sie in Ihren Fragestellungen bzw. können Sie auch einen Termin für die Einschätzung Ihres Gebäudes vereinbaren. So gehen Sie den ersten Schritt, um ihr Haus mit einer besseren energetischen Effizienz auszustatten. Finden Sie schnell und einfach heraus, wie Sie mit Maßnahmen an Fenster, Dämmung, Heizanlage, Lüftung und Haustechnik zur Energiewende beitragen können.

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