Energieberatung Nichtwohngebäude

Staatlich gefördert mit 50 % Zuschuss – bis zu 3.000 Euro vom BAFA.

Lassen Sie Ihr Nichtwohngebäude von BAFA-zugelassenen Ingenieur:innen energetisch bewerten – rechtskonform, förderfähig und wirtschaftlich

Energieberatung Nichtwohngebaeude Energy Building
  • Energieberatung durch IngenieurInnen
  • BAFA-Zulassung für Nichtwohngebäude
  • 100+ durchgeführte Energieberatung Nichtwohngebäude

Was ist die
Energieberatung für Nichtwohngebäude?

Die Energieberatung für Nichtwohngebäude hilft Unternehmen, Kommunen und Organisationen, den Energieverbrauch betrieblich genutzter Gebäude systematisch zu erfassen, zu analysieren und zu senken. Sie senkt Betriebskosten, erfüllt gesetzliche Anforderungen wie die Energieauditpflicht und ist über das BAFA gefördert.

Welche Vorteile bietet die Beratung?

Wir decken energetische Schwachstellen auf, bewerten Maßnahmen mit einer fundierten Kosten-Nutzen-Analyse und sichern Ihnen die passenden Fördermittel – von der BAFA-Förderung bis zu KfW-Programmen. So realisieren Sie Einsparpotenziale und stärken Ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Was zählt als Nichtwohngebäude?

Als Nichtwohngebäude gelten alle Gebäude, die nicht überwiegend dem Wohnen dienen – etwa Bürogebäude, Schulen und Kitas, Produktions- und Lagerhallen, Werkstätten, Handelsflächen, Hotels, Praxen sowie öffentliche Verwaltungsgebäude. Maßgeblich ist die Nutzung: Wird der überwiegende Teil der Fläche gewerblich, öffentlich oder betrieblich genutzt, fällt das Gebäude unter die Regeln für Nichtwohngebäude im Gebäudeenergiegesetz (GEG).

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Energieberatung Nichtwohngebäude: staatliche BAFA-Förderung sichern

Die Energieberatung für Nichtwohngebäude ist staatlich gefördert: Über die Bundesförderung „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) übernimmt das BAFA 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Bei jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro netto sind das bis zu 3.000 Euro, bei Energiekosten bis 10.000 Euro netto bis zu 600 Euro. Die aktuelle Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026. Wichtig: Der Antrag muss vor Abschluss des Beratungsvertrags gestellt werden („Antrag vor Vertrag“). Wir übernehmen die Antragstellung für Sie und rechnen den Zuschuss direkt ein

Modul 1 – Energieaudit nach DIN EN 16247

Das Energieaudit nach DIN EN 16247 erfasst den Energieverbrauch von Gebäude, Anlagen und Prozessen und deckt Einsparpotenziale auf. Für Nicht-KMU ist es nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtend und alle vier Jahre zu wiederholen; kleine und mittlere Unternehmen nutzen es freiwillig als Entscheidungsgrundlage. Ergebnis ist ein prüffähiger Auditbericht, der die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Modul 2 – Energieberatung und Sanierungskonzept nach DIN V 18599

Modul 2 bewertet den energetischen Bedarf des gesamten Gebäudes nach DIN V 18599 – von Heizung, Kühlung und Lüftung über Trinkwarmwasser bis zu Beleuchtung und Gebäudetechnik. Daraus entsteht ein energetisches Sanierungskonzept mit wirtschaftlich bewerteten Maßnahmen und klarer Umsetzungsreihenfolge. Die Berechnung nach DIN V 18599 dient zugleich als Nachweis für die Baugenehmigung und als Grundlage für KfW-Förderungen – etwa zum Erreichen der Effizienzgebäude-Stufen 70, 55 oder 40 bei Sanierung und Neubau – sowie für weitere Programme wie die BEG.

Was kostet die Energieberatung – und was bleibt nach Förderung?

Die Beratungshonorare richten sich nach Größe und Nutzung des Gebäudes, der Anlagentechnik, der Datenverfügbarkeit und der Zahl der Liegenschaften und bewegen sich je nach Aufwand typischerweise im vierstelligen Bereich. Über die EBN-Förderung tragen Sie davon nur die Hälfte – bei größeren Gebäuden bis zur Höchstgrenze von 3.000 Euro Zuschuss, bei kleineren bis 600 Euro. In einem kostenlosen Erstgespräch nennen wir Ihnen vorab einen konkreten Festpreis und Ihren Förderanteil.

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Wer ist antragsberechtigt - und wer auditpflichtig?

Antragsberechtigt für die geförderte Energieberatung sind Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen sowie Eigentümer:innen und Pächter:innen von Nichtwohngebäuden. Von der Energieauditpflicht nach dem EDL-G betroffen sind ausschließlich Nicht-KMU – also Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten oder mit mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz und zugleich mehr als 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Kleine und mittlere Unternehmen sind nicht verpflichtet, profitieren aber gleichermaßen von Förderung und aufgedeckten Einsparpotenzialen.

Warum gerade Nichtwohngebäude optimiert werden sollten

Der Gebäudesektor verursacht rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland – fast die Hälfte davon entfällt auf Nichtwohngebäude wie Rathäuser, Schulen, Produktions- und Bürogebäude. Für öffentliche Gebäude schreibt die EU-Energieeffizienzrichtlinie zudem jährliche Einsparungen von 3 Prozent vor. Der Handlungsdruck ist also hoch – und das Einsparpotenzial entsprechend groß.

Nichtwohngebäude – von Gewerbeflächen wie Büros, Werkstätten, Produktionshallen und Lagern bis zu kommunalen Einrichtungen – zählen zu den energieintensivsten Immobilien. Im Fokus stehen technische Anlagen, Beleuchtung, Heizungs- und Kühlsysteme sowie das Nutzerverhalten. Eine energetische Optimierung birgt gerade hier erhebliches Potenzial für Kostensenkungen und Emissionsreduktionen.

Unsere Leistungen im Überblick: Sanierungskonzept für Nichtwohngebäude

1. Erhebung des Energieverbrauchs (DIN V 18599)

Wir analysieren systematisch:

  • Gebäudehülle und energetische Qualität

  • Heiz- und Kühlsysteme

  • Lüftung und Beleuchtung

  • Produktionsanlagen und Energieflüsse

  • Nutzerverhalten und Steuerungstechnik

2. Potenziale identifizieren & bewerten

Im Mittelpunkt stehen konkrete, wirtschaftlich tragfähige Maßnahmen:

  • Modernisierung bestehender Technik

  • Erneuerbare Energien und hybride Systeme

  • Optimierung der Regelungstechnik

  • Reduktion von Lastspitzen und Energieverlusten

3. Kosten-Nutzen-Analyse & Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Wir bewerten Maßnahmen auf Basis realistischer Einsparprognosen und aktueller Energiepreise. Gleichzeitig prüfen wir die Einbindung von Förderprogrammen und Zuschüssen, um Investitionsentscheidungen abzusichern.

4. Fördermittelberatung & Antragstellung

Unsere Beratung schließt auch die Fördermittelrecherche ein – z. B. BAFA-Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude oder KfW-Programme. Wir begleiten Sie durch das gesamte Antragsverfahren.

5. Umsetzungsbegleitung & Qualitätssicherung

Nach der Beratung ist vor der Umsetzung: Wir begleiten Ausschreibung, Umsetzung und Monitoring, damit die geplanten Effizienzgewinne auch tatsächlich erreicht werden.

6. Schulung & internes Energiemanagement

Ein zentraler Erfolgsfaktor: Ihre Mitarbeitenden. Deshalb sensibilisieren wir als Energieberater gezielt für Energieeinsparung im Betriebsalltag und integrieren die Beratung auf Wunsch in ein betriebliches Energiemanagementsystem.

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Energieberatung für kommunale und öffentliche Gebäude

Auch Städte, Gemeinden und öffentliche Einrichtungen profitieren von der geförderten Energieberatung – für Verwaltungsgebäude, Schulen, Kitas, Sporthallen oder Bauhöfe. Die öffentliche Hand hat hier eine Vorbildfunktion und unterliegt mit der EU-Vorgabe von 3 Prozent jährlicher Einsparung besonderem Handlungsdruck. Wir erstellen das Energieaudit und das Sanierungskonzept rechtskonform nach DIN EN 16247 und DIN V 18599, finanzieren Maßnahmen über die EBN-Förderung und weitere Programme und begleiten Sie durch Antragstellung und Umsetzung.

So läuft Ihre geförderte Energieberatung ab:

  1. Erstgespräch – kostenlos und unverbindlich, inkl. Förderfähigkeitsprüfung und Festpreis.

  2. BAFA-Antrag – wir stellen den Förderantrag, bevor der Beratungsvertrag geschlossen wird („Antrag vor Vertrag“).

  3. Datenaufnahme & Begehung – Erfassung von Gebäude, Anlagen, Betriebszeiten und Verbräuchen.

  4. Audit & Sanierungskonzept – Analyse nach DIN EN 16247 bzw. DIN V 18599.

  5. Bericht & Förderabruf – Sie erhalten den prüffähigen Bericht, wir wickeln den Zuschuss ab.

  6. Umsetzungsbegleitung – auf Wunsch von der Ausschreibung bis zum Monitoring.

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Energieberatung für Nichtwohngebäude: Warum sich ein Sanierungskonzept lohnt

Ob Industriehalle, Bürogebäude oder kommunales Objekt: Die Energieberatung für Nichtwohngebäude bringt Transparenz in Ihre Verbräuche, senkt gezielt Kosten und macht Ihr Gebäude fit für Klimaschutz, Zukunftssicherung und gesetzliche Anforderungen. Jetzt Beratung anfragen und bis zu 3.000 Euro Förderung nutzen.

FAQ - Energieberatung Nichtwohngebäude

Die Beratungshonorare hängen von Gebäudegröße, Anlagentechnik und Datenlage ab und liegen meist im vierstelligen Bereich. Über die EBN-Förderung tragen Sie nur 50 Prozent – bis zu 3.000 Euro Zuschuss bei jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro netto, bis zu 600 Euro darunter. Den konkreten Festpreis nennen wir im kostenlosen Erstgespräch.

Über die Bundesförderung „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) übernimmt das BAFA 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars – maximal 3.000 Euro bei jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro netto, maximal 600 Euro darunter. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026.

Alle Gebäude, die nicht überwiegend dem Wohnen dienen – etwa Bürogebäude, Schulen, Produktions- und Lagerhallen, Werkstätten, Handelsflächen, Hotels oder öffentliche Verwaltungsgebäude. Maßgeblich ist die überwiegende Nutzung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen sowie Eigentümer:innen und Pächter:innen von Nichtwohngebäuden. Auditpflichtig nach EDL-G sind nur Nicht-KMU; KMU können die Förderung freiwillig nutzen.

Ausstellen dürfen ihn nur nach § 88 GEG berechtigte Personen – etwa Ingenieur:innen und Architekt:innen mit einschlägiger Qualifikation. Wir erstellen Energiebedarfsausweise für Nichtwohngebäude rechtskonform auf Basis der Berechnung nach DIN V 18599.

Modul 1 ist das Energieaudit nach DIN EN 16247 über Betrieb, Anlagen und Prozesse. Modul 2 ist die Energieberatung nach DIN V 18599, die in ein energetisches Sanierungskonzept für das Gebäude mündet.

Ja. Unsere Beratung erfüllt die Anforderungen nach DIN EN 16247 und ist für alle betroffenen Nicht-KMU rechtskonform und förderfähig.

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