Was umfasst eine Energieberatung und wie hilft sie bei der Umsetzung des EWärmeG?
Eine professionelle Energieberatung bietet Ihnen eine detaillierte Analyse zur energetischen Sanierung Ihres Gebäudes in Leonberg. Sie zeigt Ihnen auf, wie Sie den Energieverbrauch senken und gleichzeitig die Anforderungen des EWärmeG erfüllen. Gemeinsam entwickeln wir Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, um die erforderlichen 5 % des EWärmeG-Anteils zu erreichen. So erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern leisten auch einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.
Warum ist eine Energieberatung sinnvoll?
Eine fundierte Energieberatung in Leonberg gibt Ihnen Klarheit über die besten Sanierungsmaßnahmen und deren wirtschaftlichen Nutzen. Durch gezielte Empfehlungen können Sie langfristig Energiekosten einsparen und den Wert Ihrer Immobilie steigern. Gleichzeitig reduzieren Sie den CO₂-Ausstoß durch die Nutzung erneuerbarer Energien und profitieren von attraktiven Förderprogrammen wie dem iSFP-Bonus und staatlichen Zuschüssen, die Ihre Sanierungskosten erheblich senken können.
Ablauf und Kosten der Energieberatung in Leonberg
Unsere zertifizierte Energieberatung erstellt einen individuellen Sanierungsplan für Ihr Gebäude in Leonberg, der alle notwendigen energetischen Maßnahmen detailliert darstellt. Die Kosten hängen vom Umfang der Beratung und der Art der Immobilie ab. Durch staatliche Förderungen (z. B. vom BAFA) können bis zu 50 % der Beratungskosten erstattet werden. Damit profitieren Sie von professioneller Beratung und finanziellen Vorteilen für Ihre energetische Optimierung.
Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses und unverbindliches Angebot zur Energieberatung in Leonberg an!
Energieberatung Wohngebäude
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) gilt für Wohngebäude wie Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Doppelhaushälften. Eigentümer von Bestandsimmobilien sind verpflichtet, die Vorgaben zu erfüllen, insbesondere beim Austausch der Heizungsanlage. Unsere Energieberatung hilft Ihnen, alle Anforderungen umzusetzen und die erforderlichen 5 % des EWärmeG zu erreichen.
Energieberatung Nichtwohngebäude
Auch Nichtwohngebäude wie Büros, Schulen, Hotels, etc. in Leonberg müssen die Vorgaben des EWärmeG einhalten, wenn sie vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden. Seit 2015 gelten diese Anforderungen. Unsere Energieberatung unterstützt Sie bei der Umsetzung der Vorschriften und hilft Ihnen, die geforderten 15 % des EWärmeG zu erreichen.
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz wurde eingeführt, um den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und CO₂-Emissionen zu reduzieren. Die seit 2015 geltenden Anforderungen können durch verschiedene Maßnahmen erfüllt werden. In unserer Beratung erfahren Sie, wie Sie das EWärmeG in Leonberg (Stuttgart) erfolgreich umsetzen. Außerdem gibt dieses Video vom Land Baden-Württemberg einen guten Einblick:
Nach dem Austausch Ihrer Heizungsanlage müssen Sie nachweisen, dass erneuerbare Energien genutzt werden. Unsere Energieberatung hilft Ihnen, alle erforderlichen Dokumente zusammenzustellen und diese beim Landratsamt in Leonberg einzureichen.
Eine professionelle Energieberatung unterstützt Immobilienbesitzer in Leonberg dabei, gezielte Entscheidungen zur energetischen Sanierung zu treffen. Durch eine detaillierte Analyse Ihres Energieverbrauchs erhalten Sie Empfehlungen zu den effizientesten Modernisierungsmaßnahmen. Dies reduziert nicht nur den Energieverbrauch, sondern erhöht auch den Wohnkomfort und steigert den Immobilienwert.
Dank steigender Energiepreise lohnt sich eine energetische Sanierung langfristig. Zudem leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, indem Sie fossile Brennstoffe durch erneuerbare Energien ersetzen oder effizienter nutzen.
Ein weiterer Vorteil unserer Beratung ist die Unterstützung bei der Nutzung von Fördermitteln. In Leonberg gibt es zahlreiche Förderprogramme auf kommunaler, Landes- und Bundesebene, die Ihnen finanzielle Vorteile verschaffen. Unsere Energieberater helfen Ihnen, alle Fördermöglichkeiten optimal auszuschöpfen.
Unsere zertifizierte Energieberatung in Leonberg bietet Ihnen eine umfassende Analyse Ihrer Immobilie sowie einen individuellen Sanierungsfahrplan. Die Beratungskosten variieren je nach Immobilientyp, doch dank der BAFA-Förderung erhalten Sie bis zu 50 % der Kosten (maximal 650 € für Einfamilienhäuser und maximal 850 € für Mehrfamilienhäuser) zurück. Wir übernehmen den kompletten Antragsprozess für Sie, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen!
Das Ziel des EWärmeG ist es, erneuerbare Energien in der Wärmeversorgung zu fördern und den CO₂-Ausstoß zu verringern. Technologien wie Solarthermie, Wärmepumpen und Holzheizungen helfen, diese Anforderungen zu erfüllen. Unsere Energieberatung unterstützt Sie dabei, die beste Lösung für Ihr Gebäude in Leonberg zu finden.
Optionen zur Erfüllung des EWärmeG:
Solarthermie: Nutzung von Sonnenenergie zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung.
Holzzentralheizung: Heizsysteme mit Holzpellets, Scheitholz oder Hackschnitzeln.
Wärmepumpen: Effiziente Nutzung von Umweltwärme.
Hybridheizungen: Kombination aus Gas- oder Ölheizung mit erneuerbaren Energien.
Mit einer professionellen Energieberatung erreichen Sie die 5 % zur Erfüllung des EWärmeG und profitieren gleichzeitig von günstigen Förderungen. Jetzt in Leonberg beraten lassen und nachhaltig sanieren!
Der Sanierungsfahrplan ist das zentrale Ergebnis einer Energieberatung in Leonberg. Er bietet Hauseigentümern eine detaillierte Strategie, um ihre Immobilie Schritt für Schritt oder durch eine Komplettsanierung energetisch zu optimieren. Mit einer klaren Aufstellung der Maßnahmen hilft der Plan dabei, Sanierungen effizient zu gestalten und langfristig Energiekosten zu senken. Zudem erleichtert er die Entscheidungsfindung in Bezug auf Zeitaufwand, Kosten und Umsetzung.
Sobald eine neue Heizungsanlage eingebaut wird, muss die Nutzung von mindestens 15% erneuerbarer Energien nachgewiesen werden. Diese gesetzliche Verpflichtung greift direkt nach der Heizungsmodernisierung. Hauseigentümer in Baden-Württemberg können diese Vorgabe durch verschiedene Maßnahmen erfüllen.
Zur Erreichung der 15%-Vorgabe stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, darunter:
Nutzung erneuerbarer Energien in der Wärmeerzeugung (z. B. Biogas, Bioöl, Holzpellets, Wärmepumpe, Solarthermie)
Verbesserter baulicher Wärmeschutz (z. B. Fassadendämmung, Dachdämmung, Kellerdeckendämmung)
Erstellung eines Sanierungsfahrplans durch eine qualifizierte Energieberatung in Leonberg
Alternative Maßnahmen wie Blockheizkraftwerke, der Anschluss an ein Wärmenetz oder die Installation einer Photovoltaikanlage
Das Gesetz gilt seit dem 1. Juli 2015 für alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die nach dem 1. Januar 2009 errichtet wurden und eine Wohnfläche von mindestens 50 Quadratmetern haben.
Alle Eigentümer, die ihre Heizungsanlage nach dem 1. Juli 2015 erneuert haben, müssen das EWärmeG erfüllen. Dies gilt auch für vermietete Immobilien. Bei einem Verkauf oder Eigentümerwechsel ist der neue Besitzer ebenfalls verpflichtet, die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten, sofern eine Heizungssanierung stattgefunden hat.
Ein Sanierungsfahrplan bietet nicht nur eine gesetzeskonforme Lösung, sondern ermöglicht es Ihnen auch, gezielt Energieeinsparungen zu realisieren. Unsere Energieberatung in Leonberg unterstützt Sie individuell und kompetent – von der ersten Analyse bis zur Umsetzung der optimalen Sanierungsstrategie.