Energieberatung Böblingen

Ihr Weg zur Erfüllung des EWärmeG in Böblingen!

Als zertifizierte Experten für Energieberatung in Böblingen unterstützen wir Sie dabei, alle erforderlichen Formulare zu beschaffen und die gesetzlichen Anforderungen des EWärmeG schnell und unkompliziert umzusetzen.

Energieberatung EWärmeG Sanierungsfahrplan Böblingen
  • Energieberatung durch IngenieurInnen
  • + 5% iSFP-Bonus
  • + 5% zum EWärmeG

Was umfasst eine Energieberatung und wie hilft sie beim EWärmeG?

Unsere Energieberatung in Böblingen bietet Ihnen eine detaillierte Analyse zur energetischen Optimierung Ihrer Immobilie. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie Sie den Energieverbrauch senken und gleichzeitig die Vorgaben des EWärmeG erfüllen können. Gemeinsam erarbeiten wir geeignete Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, um die geforderten 5 % des EWärmeG-Anteils abzudecken. So erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Vorschriften, sondern tragen aktiv zum Umweltschutz bei.

Warum ist eine Energieberatung sinnvoll?

Eine professionelle Energieberatung bietet Ihnen einen klaren Überblick über sinnvolle Sanierungsmaßnahmen und deren Kosten. Durch gezielte Empfehlungen können Sie langfristig Energiekosten senken und den Wert Ihrer Immobilie steigern. Darüber hinaus reduzieren Sie den CO₂-Ausstoß durch den Einsatz erneuerbarer Energien und können staatliche Förderungen wie den iSFP-Bonus nutzen, um Ihre Sanierungskosten zu minimieren.

Ablauf und Kosten der Energieberatung

Unsere zertifizierten Energieberater erstellen einen individuellen Sanierungsfahrplan für Ihr Gebäude in Böblingen, der alle erforderlichen Maßnahmen aufzeigt. Die Kosten der Beratung variieren je nach Umfang und Gebäudetyp. Dank staatlicher Förderungen, wie der BAFA-Förderung, können bis zu 50 % der Beratungskosten übernommen werden. So erhalten Sie professionelle Unterstützung und profitieren von finanziellen Anreizen für eine energetische Optimierung Ihrer Immobilie.

Kostenlos & unverbindlich

5% des EWärmeG erfüllenleicht gemacht!

Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses und unverbindliches Angebot zur Energieberatung in Böblingen an!

Um was für eine Art von Gebäude handelt es sich?
Vielen Dank für Ihre Eingabe

Ich habe die Datenschutzrichtlinien gelesen und erkläre mich damit einverstanden.

Vielen Dank für Ihre Anfrage

EnergieberatungBöblingen

Energieberatung für Wohngebäude in Böblingen

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) betrifft Eigentümer von Bestandsimmobilien wie Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Doppelhaushälften. Seit 2010 sind Hausbesitzer verpflichtet, bei einem Heizungstausch die Vorgaben des EWärmeG zu erfüllen. Unsere Energieberatung hilft Ihnen dabei, die notwendigen 5 % des EWärmeG-Anteils zu erreichen.

Energieberatung für Nichtwohngebäude

Auch Nichtwohngebäude wie Büros, Ladengeschäfte, Hotels, etc. in Böblingen müssen die Vorschriften des EWärmeG erfüllen, sofern sie vor dem 1. Januar 2009 erbaut wurden. Seit 2015 gelten auch hier verpflichtende Anforderungen. Unsere Experten unterstützen Sie dabei, die erforderlichen 15 % des EWärmeG zu erreichen.

Jetzt 5% zum EWärmeG sichern!
Sanierungsfahrplan anfragen

Das EWärmeG in Böblingen verstehen

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz wurde entwickelt, um den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und CO₂-Emissionen zu reduzieren. Seit 2015 gelten spezifische Anforderungen, die auf verschiedene Weise erfüllt werden können. In unserer Beratung erklären wir Ihnen, wie Sie das EWärmeG effizient umsetzen können. Folgendes Video ist eine hilfreiche Zusammenfassung vom Land Baden-Württemberg:

Pflichten als Hauseigentümer in Böblingen

Nach einem Heizungstausch sind Hauseigentümer verpflichtet nachzuweisen, dass erneuerbare Energien genutzt werden. Unsere Energieberatung hilft Ihnen, alle erforderlichen Dokumente für das Landratsamt Böblingen zusammenzustellen.

Jetzt EWärmeG mit 5% iSFP erfüllen!
iSFP anfragen

Vorteile einer Energieberatung

Mit einer professionellen Energieberatung erhalten Sie nicht nur eine fundierte Beratung zur passenden Heiztechnik, sondern auch Zugang zu staatlichen Förderprogrammen wie dem iSFP-Bonus. So profitieren Sie finanziell, während Sie gleichzeitig Ihre Immobilie in Böblingen energetisch optimieren.

Jetzt umfassende Energieberatung erhalten!
Energieberatung anfragen

So erhalten Sie staatliche Förderungen

Unsere Energieberatung unterstützt Sie bei der Beantragung von BAFA-Fördermitteln, mit denen bis zu 50 % der Beratungskosten erstattet werden können. Wir übernehmen für Sie den gesamten Antragsprozess, sodass Sie ohne Aufwand von den finanziellen Vorteilen profitieren.

Jetzt BAFA-geförderte Energieberatung erhalten!
Energieberatung anfragen

Möglichkeiten zur Erfüllung des EWärmeG

Zur Einhaltung des EWärmeG in Böblingen stehen verschiedene Optionen zur Verfügung:

  • Solarthermie: Nutzung von Sonnenenergie zur Warmwasserbereitung

  • Holzzentralheizung: Heizen mit Pellets, Scheitholz oder Hackschnitzeln

  • Wärmepumpen: Effiziente Nutzung von Umweltwärme

  • Hybridlösungen: Kombination aus konventioneller Heizung und erneuerbaren Energien

Erneuerbare Wärmeg Gesetz EWärmeG Baden-Württemberg Esslingen
Das EWärmeG - die gesetzlichen Anforderungen in Stuttgart erfüllen

Ihre professionelle Energieberatung in Böblingen

Mit unserer Expertise stellen Sie sicher, dass Ihre Immobilie alle Anforderungen des EWärmeG erfüllt. Von der Wahl der richtigen Heiztechnik bis zur Einreichung der erforderlichen Nachweise begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Der Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Energieberatungsbericht, der Ihnen zeigt, wie Sie Ihr Gebäude schrittweise oder als Gesamtsanierung energieeffizient modernisieren können.

Nach einem Heizungstausch ist der Nachweis zur Nutzung von 15 % erneuerbarer Energien erforderlich. In der Regel haben Sie dafür 18 Monate Zeit. Eine entsprechend Aufforderung zum Nachweis erhalten Sie von der Stadt/dem Landratsamt.

Um die 15 %-Anforderung zu erfüllen, können Sie folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Nutzung erneuerbarer Energien wie Biogas, Solarthermie oder Pellets

  • Bauliche Maßnahmen wie Dämmung

  • Erstellung eines Sanierungsfahrplans

Das Gesetz betrifft Wohn- und Nichtwohngebäude mit einer Fläche von über 50 m², die nach dem 1. Januar 2009 errichtet wurden. Seit dem 1. Juli 2015 müssen Eigentümer bei einer Heizungsmodernisierung die Vorgaben des Gesetzes beachten.

Das Gesetz gilt für alle Hauseigentümer, die seit dem 01.07.2015 ihre Heizung erneuert haben, auch für vermietete Objekte und Bestandsgebäude beim Eigentümerwechsel.

Nutzen Sie unsere professionelle Energieberatung in Böblingen und machen Sie Ihre Immobilie zukunftssicher!

Haben Sie noch Fragen?
Kontaktieren Sie uns

Ich habe die Datenschutzrichtlinien gelesen und erkläre mich damit einverstanden.

Vielen Dank für Ihre Anfrage
© 2025 Energy Building Goldbeck & Giesing GmbH