Energieberatung Tübingen

Schnell und unkompliziert 5% zum EWärmeG erfüllen!

Sie suchen eine professionelle Energieberatung in Tübingen? Wir unterstützen Sie bei der energetischen Optimierung Ihrer Immobilie und helfen Ihnen, die gesetzlichen Vorgaben des EWärmeG in Baden-Württemberg problemlos zu erfüllen!

Energieberatung Tuebingen EWärmeG Sanierungsfahrplan
  • Energieberatung durch IngenieurInnen
  • + 5% iSFP-Bonus
  • + 5% zum EWärmeG

Einsparung von Energie- und Heizkosten

Durch eine individuelle Analyse mit unserer Energieberatung vor Ort in Tübingen und durch gezielte Sanierungsmaßnahmen reduzieren Sie langfristig Ihren Energieverbrauch und senken somit Ihre Heizkosten erheblich.

Attraktive Fördermöglichkeiten nutzen

Unser individuelle Sanierungsfahrplan iSFP ist gültig für den iSFP-Bonus (5% mehr Förderung bei Maßnahmen an der Gebäudehülle). Der iSFP selbst und unsere Beratung wird ebenso mit 50% und max. 650 € für Einfamilienhäuser vom BAFA gefördert.

Wertsteigerung und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Eine energetische Optimierung erhöht den Immobilienwert. Außerdem stellen Sie mit unserem Sanierungsfahrplan sicher, dass Sie gesetzliche Vorgaben wie das EWärmeG in Baden-Württemberg problemlos erfüllen.

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Energieberatung Tübingen – Ihr Partner zur Erfüllung des EWärmeG

Sie suchen eine professionelle Energieberatung in Tübingen? Wir unterstützen Sie bei der energetischen Optimierung Ihrer Immobilie und helfen Ihnen, die gesetzlichen Vorgaben des EWärmeG in Baden-Württemberg problemlos zu erfüllen. Unser zertifiziertes Team erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan für Ihr Gebäude, sodass Sie nicht nur Energie und Kosten sparen, sondern auch von attraktiven Fördermitteln profitieren.

Warum eine Energieberatung in Tübingen sinnvoll ist

Eine fundierte Energieberatung zeigt Ihnen die besten Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie. Dabei analysieren unsere Experten den aktuellen Zustand Ihres Gebäudes und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen zur Reduzierung des Energieverbrauchs. Ein besonderer Vorteil: Mit einem Sanierungsfahrplan können Sie bis zu 50 % der Beratungskosten durch staatliche Fördermittel erstattet bekommen.

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Das EWärmeG in Tübingen verstehen

Das EWärmeG wurde ins Leben gerufen, um den Einsatz erneuerbarer Energien in der Wärmeerzeugung zu steigern und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Seit 2015 gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die Vorgaben zu erfüllen. In einer individuellen Beratung zeigen wir Ihnen, wie Sie das EWärmeG in Tübingen optimal umsetzen können. Außerdem erhalten Sie in diesem Video vom Land Baden-Württemberg bereits einen guten Überblick:

Was bietet unsere Energieberatung in Tübingen?

Eine umfassende Energieberatung hilft Ihnen, den Energieverbrauch Ihrer Immobilie gezielt zu reduzieren und dabei die Anforderungen des EWärmeG zu erfüllen. Wir analysieren den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und zeigen Ihnen maßgeschneiderte Maßnahmen auf, um erneuerbare Energien effektiv einzusetzen. Durch gezielte Maßnahmen tragen Sie nicht nur zur Umweltentlastung bei, sondern profitieren langfristig von geringeren Energiekosten und einer Wertsteigerung Ihrer Immobilie.

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Vorteile einer Energieberatung in Tübingen

  • Kostensenkung: Identifikation wirtschaftlicher Sanierungsmaßnahmen zur langfristigen Reduzierung Ihrer Energiekosten.

  • Wertsteigerung der Immobilie: Energieeffiziente Gebäude erzielen höhere Marktwerte und sind attraktiver für potenzielle Käufer oder Mieter.

  • Staatliche Förderungen: Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Zuschüssen wie dem iSFP-Bonus und weiteren finanziellen Hilfen.

  • Gesetzeskonformität: Mit unserem Sanierungsfahrplan erfüllen Sie problemlos die gesetzlichen Anforderungen des EWärmeG.

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Ihr individueller Sanierungsfahrplan iSFP

Ein wichtiger Bestandteil unserer Energieberatung in Baden-Württemberg ist der Sanierungsfahrplan. Dieses strukturierte Konzept zeigt Ihnen, welche Modernisierungsmaßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Ob Schritt-für-Schritt oder als Komplettsanierung – Sie erhalten eine fundierte Planung, die Ihren Energieverbrauch optimiert und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Gültig für 5 % zum EWärmeG

Der Sanierungsfahrplan bringt Ihnen 5 % nach EWärmeG. Wenn wir in Tübingen eine Energieberatung bei Ihnen durchführen und Sie zur Erfüllung des Gesetzes verpflichtet sind – also bereits eine Aufforderung vom Amt erhalten haben – bekommen Sie von uns nicht nur den individuellen Sanierungsfahrplan, sondern auch alle notwendigen Nachweisformulare zur Einreichung beim Amt. Sie müssen die Unterlagen lediglich prüfen, unterschreiben und an Ihr zuständiges Amt senden.

Bei Bedarf finden Sie hier die Nachweisformulare des Landes Baden-Württemberg zum Herunterladen.

Gültig den iSFP-Bonus von 5 %

Gleichzeitig ist der von uns erstellte Sanierungsfahrplan für den 5 % iSFP-Bonus gültig. Das bedeutet: Wenn Sie eine Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle (Fenster, Haustür, Außenwand, Dach) durchführen und dafür eine Förderung beantragen, können Sie 5 % zusätzliche Förderung erhalten. Gern erläutern wir Ihnen hierzu mehr bei unserer Energieberatung vor Ort in Tübingen.

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Und so sieht der Sanierungsfahrplan aus

Nachfolgend einige zentrale Punkte, die Ihnen bereits vor der BAFA-geförderten Energieberatung in Tübingen eine Einschätzung des Dokuments ermöglichen:

Aktueller Zustand

  • Beschreibung des derzeitigen energetischen Status in Text und Bild

  • Ähnlich wie beim Energieausweis wird eine Farbskala zur Veranschaulichung genutzt

  • Die Farbgestaltung orientiert sich an der des KfW-Effizienzhauses und erleichtert so die Einordnung

  • Darstellung der aktuellen Energiekosten sowie der prognostizierten Kosten nach Umsetzung der Maßnahmen

Mögliche Maßnahmen

  • Schrittweise Vorstellung der verschiedenen Sanierungsoptionen

  • Die berechnete Energieeinsparung nach der Sanierung fällt in der Regel etwas höher aus als der tatsächliche Verbrauch

  • Auflistung der geschätzten Kosten für die einzelnen Sanierungsmaßnahmen und die Gesamtmaßnahme

  • Vor der Erstellung des iSFP können verschiedene Sanierungsoptionen besprochen und individuell abgestimmt werden

Optimale energetische Verbesserung

  • Ziel ist es, Maßnahmen so zu planen, dass der bestmögliche Energiestandard erreicht wird, um von maximalen Förderungen zu profitieren

  • Alternativ können verschiedene Sanierungsfahrpläne entwickelt werden, die einzelne Maßnahmen und deren Reihenfolge aufzeigen

Beispiel eines iSFPs

  • Die Erstellung erfolgt gemäß den Richtlinien des BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

  • Ein individueller Sanierungsfahrplan besteht aus zwei Dokumenten

  • Bei Interesse können Sie sich vorab ein Musterexemplar ansehen: Hier finden Sie den Sanierungsfahrplan und hier die Umsetzungshilfe.

Kosten und Fördermöglichkeiten einer Energieberatung in Tübingen

Unsere zertifizierte Energieberatung ist förderfähig! Dank staatlicher Unterstützung durch das BAFA können bis zu 50 % der Beratungskosten erstattet werden. Dabei wird die Energieberatung für Einfamilienhäuser mit max. 650 € und für Mehrfamilienhäuser mit max. 850€ gefördert. Wir übernehmen die Antragsstellung für Sie und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Jetzt unverbindlich beraten lassen!

Nutzen Sie die Vorteile einer professionellen Energieberatung in Tübingen. Lassen Sie sich unverbindlich beraten und fordern Sie noch heute Ihr individuelles Angebot an!

FAQ – Antworten auf wichtige Fragen zur Energieberatung in Tübingen

Ein Sanierungsfahrplan ist ein detaillierter Energieberatungsbericht, der Modernisierungsmaßnahmen für Wohn- und Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg und somit auch in Tübingen aufzeigt. Er hilft Eigentümern, ihr Gebäude schrittweise oder komplett zu sanieren und dadurch langfristig Energie sowie Kosten zu sparen. Durch die strukturierte Darstellung wird die Planung hinsichtlich Zeitaufwand, Kosten und Umsetzung deutlich vereinfacht.

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) verlangt den Nachweis erneuerbarer Energien bei der Installation einer neuen Heizungsanlage. Nach einer Heizungssanierung muss belegt werden, dass mindestens 15 % der benötigten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen.

Um die gesetzlich geforderten 15 % erneuerbare Energien nachzuweisen, stehen verschiedene Optionen zur Verfügung:

  • Nutzung erneuerbarer Energien: Wärmepumpe, Solarthermie, Pellets, Biogas, Bioöl

  • Verbesserung des Wärmeschutzes: Fassadendämmung, Dachdämmung, Kellerdeckendämmung

  • Erstellung eines Sanierungsfahrplans als alternative Erfüllungsoption

  • Weitere Maßnahmen: Photovoltaikanlage, Anschluss an ein Wärmenetz, Blockheizkraftwerk

Das Gesetz betrifft Wohn- und Nichtwohngebäude, die nach dem 1. Januar 2009 errichtet wurden und eine Wohnfläche von mehr als 50 m² aufweisen.

Das EWärmeG gilt für alle Gebäudeeigentümer, die seit dem 1. Juli 2015 eine neue Heizung installiert haben. Dies betrifft sowohl selbstgenutzte als auch vermietete Objekte. Beim Verkauf oder Erwerb eines sanierten Gebäudes muss der neue Eigentümer ebenfalls die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Für eine individuelle Energieberatung in Tübingen und Umgebung helfen wir Ihnen gerne weiter. Lassen Sie sich professionell beraten, um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Ihre Energiekosten zu senken!

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