Sie planen eine Sanierung oder den Austausch Ihrer Heizung? Dann sollten Sie das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) Baden-Württemberg beachten! In Baden-Württemberg sind Eigentümer verpflichtet, beim Austausch ihrer zentralen Heizungsanlage 15 % der Wärme aus erneuerbaren Energien zu decken.
Unsere Energieberatung in Ludwigsburg unterstützt Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und dabei die bestmöglichen Fördermittel zu erhalten. Eine besonders attraktive Möglichkeit ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP), der nicht nur eine strukturierte Planung ermöglicht, sondern auch 5 % der EWärmeG-Pflicht erfüllt – das spart Kosten und erleichtert die Umsetzung!
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Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) gilt für alle Gebäude in Baden-Württemberg, die mit einer neuen Heizungsanlage ausgestattet werden. Eigentümer müssen sicherstellen, dass mindestens 15 % der Heizwärme durch erneuerbare Energien oder alternative Maßnahmen gedeckt werden.
Erfüllungsoptionen des EWärmeG:
Erneuerbare Energien nutzen: Solarthermie, Wärmepumpen, Holzpellets oder Biogas
Alternative Maßnahmen: Effizienzmaßnahmen wie eine verbesserte Dämmung oder ein Sanierungsfahrplan
Kombination mehrerer Maßnahmen zur Erfüllung der 15-%-Pflicht
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine der einfachsten und kostengünstigsten Möglichkeiten zur Teil-Erfüllung des EWärmeG. Er deckt automatisch 5 % der Pflicht ab, sodass Sie nur noch 10 % mit weiteren Maßnahmen nachweisen müssen.
Folgendes Video erklärt es schnell und anschaulich:
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) gilt für alle Gebäude in Baden-Württemberg, die mit einer neuen Heizungsanlage ausgestattet werden. Eigentümer müssen sicherstellen, dass mindestens 15 % der Heizwärme durch erneuerbare Energien oder alternative Maßnahmen gedeckt werden. So auch in Ludwigsburg:
Erfüllungsoptionen des EWärmeG:
Erneuerbare Energien nutzen: Solarthermie, Wärmepumpen, Holzpellets oder Biogas
Alternative Maßnahmen: Effizienzmaßnahmen wie eine verbesserte Dämmung oder ein Sanierungsfahrplan
Kombination mehrerer Maßnahmen zur Erfüllung der 15-%-Pflicht
Unsere Energieberatung für Ludwigsburg in Baden-Württemberg und die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist eine der einfachsten und kostengünstigsten Möglichkeiten zur Teil-Erfüllung des EWärmeG. Der iSFP deckt automatisch 5 % der Pflicht ab, sodass Sie nur noch 10 % mit weiteren Maßnahmen nachweisen müssen.
Gern gehen wir bei unserer Energieberatung bei Ihnen vor Ort in Ludwigsburg auf Ihre Optionen ein.
Ein zentraler Bestandteil unserer Energieberatung in Ludwigsburg ist die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Dieses offizielle Dokument zeigt Ihnen die optimalen Schritte zur energieeffizienten Sanierung Ihrer Immobilie und hilft Ihnen dabei, die gesetzlichen Vorgaben des EWärmeG zu erfüllen.
5 % Erfüllung des EWärmeG – Reduzierung der Pflichten auf 10 %
Extra-Förderung von 5 % auf BEG-Maßnahmen – Mehr Zuschüsse für Ihre Sanierung
Detaillierter Maßnahmenplan – Klare Empfehlungen für die nächsten Jahre
Flexibel umsetzbar – Schrittweise oder als Komplettsanierung möglich
Besonders vorteilhaft: Unsere Energieberatung fü Ludwigsburg wird mit 50 % (und max. 650€ für Einfamilienhäuser, max. 850 € bei Mehrfamilienhäusern) gefördert!
Mit unserer Energieberatung in Ludwigsburg sparen Sie nicht nur Energie, sondern erfüllen auch die gesetzlichen Anforderungen des EWärmeG. Lassen Sie sich beraten und nutzen Sie den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) als clevere Lösung für eine zukunftssichere und kosteneffiziente Sanierung!
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