Sie planen energetische Maßnahmen an Ihrer Immobilie in Karlsruhe oder müssen Vorgaben aus dem EWärmeG erfüllen? Wir helfen Ihnen mit einer qualifizierten Energieberatung vor Ort – schnell, verständlich und gefördert.
Wer in Karlsruhe saniert, modernisiert oder neu vermietet, steht oft vor der Herausforderung, energetische Anforderungen sinnvoll mit Fördermöglichkeiten zu verbinden. Genau hier setzt unsere Expertise an:
Unsere zertifizierten Berater:innen analysieren Ihre Immobilie – sei es ein Altbau in Durlach, ein Stadthaus in der Oststadt oder ein Mehrfamilienhaus in der Nähe des ZKM – und erstellen einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der exakt auf Ihr Gebäude zugeschnitten ist.
Der iSFP bietet nicht nur eine klare Übersicht über sinnvolle Modernisierungsschritte – er verschafft Ihnen auch Zugang zu attraktiven staatlichen Fördermitteln. Gleichzeitig erfüllt er 5 % der Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) in Baden-Württemberg – ein praktischer Weg, gesetzliche Vorgaben mit finanzieller Unterstützung zu verbinden.
So entsteht eine Sanierungsstrategie, die wirtschaftlich, rechtssicher und zukunftsorientiert ist – direkt vor Ort in Karlsruhe, mit Beratung auf Augenhöhe.
In Baden-Württemberg gilt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) für Eigentümer bei einem Heizungstausch. In Karlsruhe unterstützen wir Sie bei der gesetzeskonformen Umsetzung – inklusive aller Nachweisdokumente für Ihr Amt. Ein häufig genutzter Erfüllungsweg: der individuelle Sanierungsfahrplan. Dieser bringt Ihnen nicht nur 5 % Erfüllungspunkte fürs EWärmeG, sondern auch Vorteile bei zukünftigen Förderungen.
Was genau es mit dem EWärmeG auf sich hat, erfarhen Sie in folgendem Video:
Energie- & Heizkosten reduzieren: Durch gezielte Maßnahmen senken Sie Ihren Energieverbrauch nachhaltig.
Wertsteigerung Ihrer Immobilie: Ein energetisch saniertes Gebäude ist attraktiver für Käufer & Mieter.
Fördermittel sichern: Bis zu 50 % der Beratungskosten übernimmt das BAFA – inklusive bis zu 650 € bei Einfamilienhäusern.
5 % Bonusförderung bei Sanierung: Mit dem iSFP-Bonus erhalten Sie zusätzlich 5 % bei Maßnahmen an der Gebäudehülle.
5% zum EWärmeG: Wir liefern Ihnen alle erforderlichen Dokumente zur fristgerechten Einreichung.
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein strukturierter Plan, der Ihnen konkrete Modernisierungsmaßnahmen in sinnvoller Reihenfolge empfiehlt. Sie entscheiden, ob Sie Schritt für Schritt oder alles auf einmal umsetzen. Besonders praktisch: Der iSFP wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit bis zu 50 % gefördert und gilt gleichzeitig als Teil-Erfüllung des EWärmeG.
Inhalte eines iSFPs:
Analyse des Ist-Zustands Ihrer Immobilie (inkl. Energiekennwerten & Visualisierungen)
Übersicht möglicher Sanierungsschritte
Prognosen zu Einsparpotenzial und Investitionskosten
Klare Empfehlungen zur energetischen Optimierung
Dank staatlicher Förderprogramme zahlen Sie nur einen Teil der Beratungskosten selbst. Für Einfamilienhäuser erhalten Sie bis zu 650 € Zuschuss, bei Mehrfamilienhäusern bis zu 850 €. Wir kümmern uns um die Antragstellung und begleiten Sie vom Erstkontakt bis zur Umsetzung.
Möchten Sie wissen, wie viel Energie Sie sparen können und wie Sie Ihre Immobilie in Karlsruhe zukunftssicher aufstellen?
Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses und unverbindliches Angebot für eine Energieberatung in Karlsruhe an.
Ja, wenn Sie in Karlsruhe eine bestehende Heizungsanlage austauschen, greift das EWärmeG. Es verpflichtet Eigentümer dazu, erneuerbare Energien anteilig zur Wärmeerzeugung einzusetzen – oder anerkannte Ersatzmaßnahmen wie den iSFP zu nutzen.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) deckt 5 % der geforderten Maßnahmen im EWärmeG ab. Er ist eine einfache Möglichkeit, einen Teil der gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen – und wird zusätzlich staatlich gefördert.
Nein, der iSFP ist nicht verpflichtend umzusetzen, um als Ersatzmaßnahme im Sinne des EWärmeG zu gelten. Wichtig ist, dass er fachgerecht erstellt wurde und dem Amt vorgelegt wird.
Förderfähig sind Wohngebäude in Deutschland, deren Bauantrag mindestens zehn Jahre zurückliegt. Auch umgenutzte Nichtwohngebäude können einbezogen werden. Entscheidend ist, dass das Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken dient.
Wir übernehmen die vollständige Erstellung aller Nachweise und Dokumente zur Vorlage beim zuständigen Amt in Karlsruhe. Sie müssen die Unterlagen nur noch prüfen, unterschreiben und absenden.