Klimaschutzgesetz - Energieberatung Hamburg

Klima schützen mit dem Klimaschutzgesetz

Nach dem Willen des Gesetzgebers soll jeder zum Klimaschutz beitragen können, der mit Immobilien zu tun hat. Dazu gehören Eigentümer, Pächter, Mieter, Kommunen, Unternehmen oder gemeinnützige Organisationen. Sie werden auch als antragsberechtigt für verschiedene Förderprogramme betrachtet. Das Klimaschutzgesetz macht die energetische Sanierung zu einem der Stützpfeiler des gesamten Klimaschutzes. Worum es im Detail geht beim Klimaschutzgesetz Immobilien, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Das Klimaschutzgesetz

Die Bundesregierung will mit dem Klimaschutzgesetz dem Klimawandel wirksame Maßnahmen entgegensetzen. Zu den Zielen des Gesetzes gehört es, dass die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bis 2030 um 75 % reduziert werden sollen. Bezugsjahr ist dabei 1990. Über die Förderung von Maßnahmen und die CO2-Bepreisung sollen Anreize geschaffen werden, um das Klimaschutzgesetz bei der Sanierung wirken zu lassen.

Nach dem Willen des Gesetzgebers soll jeder zum Klimaschutz beitragen können, der mit Immobilien zu tun hat. Dazu gehören Eigentümer, Pächter, Mieter, Kommunen, Unternehmen oder gemeinnützige Organisationen. Sie werden auch als antragsberechtigt für verschiedene Förderprogramme betrachtet.

Das Klimaschutzgesetz macht die energetische Sanierung zu einem der Stützpfeiler des gesamten Klimaschutzes. Worum es im Detail geht beim Klimaschutzgesetz Immobilien, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Klimaschutzgesetz und seine Ziele

1990 erreichten im Gebäudesektor Treibhausgasemissionen Werte um 210 Millionen Tonnen CO2. Mit Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz konnten bis 2020 die Werte auf 120 Millionen Tonnen gesenkt werden. Auch das reicht noch nicht aus. 2030 sollen die Emissionen auf einen Wert von 67 Millionen Tonnen gesunken sein.

Dazu müssen Bestandsbauten auf ein höheres Energieeffizienz-Niveau gebracht werden. Hier stellt das Klimaschutzgesetz für Immobilien mit Ergänzungen wie dem Sofortprogramm 2022 zusätzliche Mittel bereit, um die energetische Sanierung zu fördern. Eine ganze Palette von Förderungsmaßnahmen, etwa durch Kredite bis zu einer Höhe von 120.000 EUR oder Zuschüsse sollen die Gebäude-Ziele im Klimaschutzgesetz durch Sanierung weniger energieeffizienter Bauten erreicht werden.

Auch für den Neubau sind Fördermaßnahmen vorgesehen. Das Klimaschutzgesetz ist der maßgebliche Gesetzesakt, auf dem alle anderen Verordnungen und Gesetze zum Klimaschutz aufbauen.

Das ist auch verständlich, weil zurzeit noch rund 16 % der Treibhausgas-Emissionen aus dem Gebäudesektor stammen. 60 % der Energie im Gebäudesektor werden für das Heizen aufgebracht, rund 12 % für die Bereitstellung von Warmwasser. Immer noch stammen 55 % der gesamten Energie aus dem Verbrauch von Heizöl und Erdgas.

Hier sieht das Klimaschutzgesetz energetische Sanierung auch als Hebel dafür, die Verbreitung der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Das Klimaschutzgesetz ist für Deutschland ein entscheidender Schlüssel zur Durchführung der Energiewende.

In seiner jetzigen Form ist das Klimaschutzgesetz mit einer Novelle zum 31. August 2021 in Kraft getreten. Es verankert als übergeordnetes Ziel die Klimaneutralität bis zum Jahr 2045.

Weitere Novellen und Anpassungen sind in den nächsten Jahren zu erwarten.

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Mehr als Empfehlungen und Förderung

Das Klimaschutzgesetz spricht im Bereich der Minderung von Treibhausgasen keine bloßen Empfehlungen aus. Die Minderungsziele sind verbindlich festgesetzt. Das gilt auch im Gebäudebereich.

Verbindliche Regelungen für Jahres Emissionsmengen gelten in den Sektoren:

  • Energiewirtschaft

  • Gebäude

  • Verkehr

  • Industrie

  • Landwirtschaft

  • Abfallwirtschaft und andere

Die zuständigen Bundesministerien sind verantwortlich für die Einhaltung der Emissionsmengen im Klimaschutzgesetz.. Das Klimaschutzgesetz des Bundes trifft dabei keine verbindlichen Regelungen für Bauherren, Hauseigentümer und andere Beteiligte in Verbindung mit dem Gebäudesektor. Hier finden sich keine präzisen Vorgaben etwa bei der Klimaschutzgesetz Sanierung.

Maßgeblich bei der konkreten Umsetzung der Emissionsziele sind die Klimaschutzgesetze der einzelnen Bundesländer. Immer wieder diskutiert wird hier etwa die Solarpflicht für private Hauseigentümer. Noch gilt diese Pflicht in einzelnen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen lediglich für öffentliche Gebäude.

In Baden-Württemberg kommt eine Solarpflicht für Bauherren von Neubauten ab Mai 2022. Die Installation einer PV-Anlage wird dabei verpflichtend. Ab 2023 müssen Hauseigentümer auch bei einer umfassenden Sanierung nach dem baden-württembergischen Klimaschutzgesetz ihre Maßnahmen durch eine PV-Anlage ergänzen.

In allen Bundesländern gilt verbindlich das Gebäude-Energie-Gesetz. Er schreibt eine verpflichtende Nutzung von erneuerbaren Energien vor.

Es ist zu erwarten, dass in den kommenden Jahren weitere verpflichtende Maßnahmen auf Immobilieneigentümer und andere Berechtigte über das Klimaschutzgesetz energetische Sanierung zukommen. Zur Erreichung der Ziele im Klimaschutzgesetz des Bundes werden einerseits Förderungen als Anreize geschaffen. Andererseits werden immer mehr verbindliche Regelungen durch das jeweilige Bundesland-Klimaschutzgesetz für energetische Sanierung und energieeffizienten Neubau verpflichtend.

Förderungen und Klimaschutzgesetz für Immobilien

Die Ziele des Klimaschutzgesetzes werden durch Fördermaßnahmen, zum Beispiel über die BEG, flankiert. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist die Basis für Zuschüsse oder Darlehen im Zusammenhang mit der Klimaschutzgesetz Sanierung. Ausgereicht werden die Förderungen über die KfW oder das BAFA. Einzelne Bundesländer ergänzen die Fördermaßnahmen durch eigene Förderprogramme.

Wichtig zu wissen: Ein Rechtsanspruch auf Förderungen nach der BEG besteht nicht. Zuwendungen sind abhängig von vorhandenen Haushaltsmitteln für diesen Zweck. Anfang dieses Jahres kam es zu einem Förderstopp. Erst seit Ende Februar sind wieder entsprechende Mittel für diesen Bereich vorgesehen.

Beim Antrag auf Förderung ist für die meisten Maßnahmen die Mitarbeit eines zertifizierten Energieberaters verpflichtend. Beantragt werden müssen Förderleistungen vor Vertragsabschluss und Baubeginn. Was im Einzelfall gefördert wird, ist in umfangreichen Informationsmaterialien beim BAFA abzurufen.

Wir beraten Sie als zertifizierte Energieberater dazu, wie nach dem Klimaschutzgesetz energetische Sanierung aussehen kann und welche Maßnahmen förderfähig sind. Auch unsere Beratungsleistung wird zu 50 % bezuschusst.

Immer wieder gibt es Anpassungen bei den Förderbeträgen. Beispielsweise wurden in jüngster Vergangenheit noch vor ihrem eigentlich festgelegten Ende bestimmte Förderleistungen bei Neubauten aufgehoben.

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