Energieberatung im Mittelstand – Bundesförderung für Energieeffizienz
Die Energieberatung Mittelstand ist ein Teilprogramm der Initiative „Deutschland macht’s effizient“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Die energetische Beratung für Unternehmen wird durch die staatliche Förderung, besonders vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), unterstützt. Auch die folgend baulichen Maßnahmen werden gefördert. Unternehmen können also subventioniert die Energiekosten senken, das Klima schützen und gleichzeitig am Markt bestehen bleiben. Die Bundesförderung führt dazu, dass bis zu 80% der anfallenden Kosten übernommen werden. Als Energieberater helfen wir Ihnen bei den ersten Schritten, der Fördermittelbeantragung und weiteren Maßnahmen.
Energieberatung im Mittelstand – Effiziente KMU in Deutschland
Dank umfangreicher Fördermittel können kleine Unternehmen und solche aus dem Mittelstand sich nicht nur eine Energieberatung finanzieren lassen. Auch die Maßnahmen für ein energieeffizientes Bauen oder eine energetische Sanierung von Immobilien wird gefördert. Die Fördermittel für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) setzen sich also nach dem Vor-Ort-Termin und der Erstellung eines Sanierungsfahrplans fort. Ob Anbringung einer effizienten Dämmung, Austausch der Fenster und Türen, Einbau einer modernen Heizung oder andere Maßnahmen – für alles gibt es Förderprogramme mit mal mehr, mal weniger Prozent Zuschuss. Detaillierte Informationen zu Beratung, Baubegleitung, Förderprogramme und mehr bekommen Sie von uns individuell mitgeteilt.
Nehmen Sie einfach kostenfrei Kontakt zu uns auf.
Was nützt eine Energieberatung dem Betrieb?
Wir als unabhängiger Experte für Energieeffizienz beraten Sie vor Ort in Ihrem Unternehmen hinsichtlich des Energieverbrauchs, dessen Eindämmung und der dafür nötigen Schritte. Wir analysieren Ihren Energieverbrauch und vergleichen ihn mit den für Ihre Gebäude typischen Kennwerte. Dabei zeigen wir auch Einsparpotenziale auf, die sonst vielleicht unentdeckt bleiben.
Der Vor-Ort-Termin vom unabhängigen Energieberater hat folgende Vorteile:
- Aufzeigen von Möglichkeiten zur Einsparung von Energie im Unternehmen
- Bewertung der einzelnen Möglichkeiten hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit
- Entwicklung eines Konzepts (Sanierungsfahrplan) sowie evtl. Plan zur Nutzung von Abwärme
- Konkrete und realistische Vorschläge zum Energiesparen werden gegeben
- Beratung zu Förderprogrammen, Fördermittelbeantragung, KfW, BAFA und Co.
Das richtige Förderprogramm – Was wird gefördert?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) übernimmt für die Energieberatung und weitere Schritte hin zur Energieeffizienz Ihres Unternehmens bis zu 80% der anfallenden Kosten. Der Antrag für den entsprechenden Zuschuss wird dabei beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt.
Überblick der Bausteine zur Förderung der Energieberatung Mittelstand:
- Energieberatung durch Betriebsbesichtigung und Abgleich technischer Daten sowie durch Energieanalyse und Erstellung eines Maßnahmenplans für eine höhere Energieeffizienz im Unternehmen
- Förderung für das Netto-Honorar liegt bei bis zu 80%, aber maximal 6.000 Euro
- Liegen die Energiekosten im Unternehmen bei unter 10.000 Euro pro Jahr, beträgt die Förderung maximal 1.200 Euro
- Eine Voraussetzung: Die Energieberatung muss für den kompletten Betrieb repräsentativ sein
- Falls möglich, wird die Nutzung von Abwärme (für Wärmerückgewinnung) untersucht
Beispiele für Betrag der förderfähigen Beratungskosten
Auch wenn die Beratungskosten, also das Honorar für den Energieberater, unter der maximalen Förderung liegen, werden nur 80% der Kosten als Zuschuss gewährt. Auf der offiziellen Webseite des Programms „Deutschland macht’s effizient“ findet sich dazu folgendes Rechenbeispiel:
Wendet ein kleines Unternehmen jährlich 6.000 Euro Energiekosten für Strom und Wärme auf, sind für die Energie-Beratung etwa 1.000 Euro an förderfähigen Kosten einzuplanen. Die maximale Förderung liegt dabei zwar bei 1.200 Euro; es werden aber nur 80% Förderung gewährt – also 800 Euro. Die restlichen 200 Euro müssen selber aufgebracht werden.
Ähnlich sieht es bei größeren KMU aus. Auf der verlinkten Webseite finden Sie den Hinweis darauf, dass hier die BAFA-Förderung ebenfalls nur auf 80% der Beratungskosten gewährt wird, auch wenn diese unter der maximalen Fördersumme liegen. Als Beispiel wird eine förderfähige Energieberatung skizziert, für die Kosten von 5.000 Euro anfallen. Die Förderung beträgt hier trotz des höheren Maximalbetrags lediglich 4.000 Euro.
Energieberatung Mittelstand – Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!
Wollen auch Sie in Ihrem Mittelstand-Unternehmen effizient Strom und Wärme sparen, um mehr Geld zur Verfügung zu haben, die Energieeinsparverordnung einzuhalten und das Klima zu schonen? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage. Sie können gern kostenlos per Telefon oder E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen. Wir geben gern individuelle Informationen für Ihr Anliegen weiter und beantworten Ihnen alle Fragen. Wir sind Experten in der Energieberatung mit weiterem Wissen und Können in den Bereichen Bauingenieurswesen, Thermografie, Sanierungsfahrplan, Energieausweis und mehr.
Sichern Sie sich jetzt ihre durch BAFA-Zuschuss förderfähige Energieberatung vor Ort!
Energieaudit — Audit-Pflicht, DIN EN 16247-1 und EDL-G
Große Unternehmen unterliegen in Deutschland laut dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) seit der Neufassung in 2015 der Energieaudit-Pflicht. Das heißt, dass sie ihren Betrieb regelmäßig in Form eines Audits, also einer Überprüfung, hinsichtlich des Energieverbrauchs untersuchen lassen müssen. Wir von Energy Building sind für einen solchen Energieaudit qualifizierte Energieberater. Müssen Sie also ihren Energieverbrauch bewerten lassen oder benötigen Sie einen anderweitigen Vor-Ort-Termin für die Energieberatung, nehmen Sie direkt kostenlos Kontakt zu uns auf. Wir bieten auch Hilfe bei der energetischen Sanierung, dem Energieausweis, der Thermografie und der Fördermittelbeantragung bei KfW und BAFA.
Was ist ein Energieaudit im Detail?
Beim Energieaudit handelt es sich, ganz einfach zusammengefasst, um eine Vor-Ort-Energieberatung, welche durch den sogenannten Auditor durchgeführt wird. Beim Auditor handelt es sich um einen Experten, der für die energetische Überprüfung von Unternehmen ausgebildet ist. Der Begriff „Audit“ stammt dabei aus dem Englischen und bedeutet soviel wie Überprüfung, Sachverständigenprüfung oder einfach prüfen. Doch was wird denn genau überprüft? Nun, wir schauen bei einem Energieaudit in Ihrem Unternehmen, ob der Energieverbrauch den Gesetzmäßigkeiten entspricht und ob Potenzial für mehr Energieeffizienz besteht. Der systematische Rahmen des Energieaudits und der Erstellung des Berichts ist festgeschrieben.
Was ist das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)?
Das im vollen Umfang „Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen“ genannte und mit EDL-G abgekürzte Papier wurde 2010 erlassen. Die bedeutendste Novellierung trat 2015 in Kraft und die letzte Änderung gab es im Jahr 2019. Das Ziel des EDL-G ist es, den Klimaschutz voranzutreiben, indem der Primärenergieverbrauch reduziert wird. Das auf einer EU-Richtlinie basierende Gesetz der Bundesrepublik Deutschland geht dabei vor allem auf Unternehmen ein. Einer der wichtigen Punkte ist dabei die Verpflichtung großer Unternehmen, ihren Energieverbrauch regelmäßig überprüfen zu lassen. Für welche Unternehmen die Energieaudit-Pflicht gilt, haben wir Ihnen weiter unten zusammengefasst.
Energieberatung vor Ort nach DIN EN 16247-1
Ebenfalls nicht ganz unwichtig in diesem Zusammenhang ist auch die DIN EN 16247-1, also jene Norm, nach welcher der Energieaudit durchgeführt wird. Da es sich um ein systematisches Verfahren handelt, mit dem das Energieverbrauchsprofil des Unternehmens erstellt werden soll, muss es entsprechende Richtlinien und Rahmen geben. Der Auditor folgt also bei der entsprechenden Energieberatung im Betrieb dem festgelegten Ablauf, um mit typischen Kennzahlen vergleichbare Werte zu ermitteln. Inhalte sind hier die Bestandsaufnahme und energetische Bewertung der Unternehmensabläufe. Ein Bericht fasst im Anschluss die Ergebnisse sowie auch Optimierungsmöglichkeiten zusammen.
Anforderung – Das muss vor Ort getan werden
Ein Energieaudit muss, um allen Richtlinien gerecht zu werden, …
- … mindestens 90 Prozent des Energieverbrauchs des Unternehmens überprüfen
- … alle Unternehmensteile sowie deren einzelne Einrichtungen umfassen
- … auf Betriebsdaten des Energieverbrauchs basieren, die aktuell, kontinuierlich oder zeitweise gemessen wurden
- … die Überprüfung des Energieverbrauchsprofils einschließen, welches Gebäude, Betriebsabläufe und auch Beförderung betrachtet
- … nach den festgelegten Standards und Rahmenbedingungen durchgeführt sowie mit einem Bericht abgeschlossen werden
Wann gilt die Energieaudit-Pflicht für Unternehmen?
Die Energieaudit-Pflicht gilt nicht für KMU (kleine und mittelständische Unternehmen). Zwar gibt es auch das Programm „Energieberatung Mittelstand“, doch damit hat die Auditpflicht nichts zu tun. Es gilt vielmehr die Energieaudit-Pflicht für Unternehmen, wenn diese als Nicht-KMU gewertet werden können. Voraussetzungen sind dafür:
- Beschäftigung von 250 oder mehr Vollzeitmitarbeiter/innen oder
- Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro sowie Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro
- Diese Voraussetzungen gelten unabhängig von Tätigkeitsbereich oder Branche
Natürlich gibt es auch Ausnahmen. So gelten die Vorgaben für die Energieaudit-Pflicht nicht für kommunale Einrichtungen und Regiebetriebe, welche vornehmlich hoheitlich arbeiten. Dazu zählen zum Beispiel Gerichte und Verwaltungen. Weitere Informationen und Details zum Thema bekommen Sie bei uns – kostenlos per E-Mail, Chat oder Telefon.
Wie oft muss die Pflicht-Energieberatung durchgeführt werden?
„Mindestens vier Jahre nach der Fertigstellung des Erstaudits und turnusmäßig alle weiteren vier Jahre ist ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen. Der Erfüllungszeitpunkt des ersten Energieaudits war der 05.12.2015. Die zweite Verpflichtungsperiode und die dazugehörigen Wiederholungsaudits stehen nun an“, informiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Im Hinterkopf zu behalten ist also die Zahl vier. Lassen Sie in 2020 einen Energieaudit durchführen, um den entsprechenden Verpflichtungen nachzukommen, entsteht natürlich auch der Audit-Bericht in 2020. Folglich müssen Sie sich den nächsten Termin für 2024 vormerken. Ausnahmen gelten natürlich bei erst nach 2015 oder 2016 durchgeführten Erstaudits.
Welche Rolle spielt das BAFA beim Energieaudit?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) untersteht dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Es übt teilweise auch Aufgaben für andere Ministerien der Bundesrepublik Deutschland aus. Vor allem der Bereich Energie ist aufgrund der Klimabedenken zuletzt immer wichtiger geworden. Entsprechend entwickelt das Amt Richtlinien, Gesetze sowie auch Förderprogramme. Neben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert auch das BAFA zum Beispiel energieeffizientes Bauen und energetische Sanierungen. Hinsichtlich des Energieaudits ist das BAFA u. a. für die Novellierung in 2019 verantwortlich, nach der das anzuwendende Verfahren noch straffer und kritischer geworden ist. Es setzt also durch, dass der Klimaschutz systematisch durchgeführt wird.
Energy Building als Auditor – Wir sind Ihre Experten vor Ort!
Sie benötigen einen Energieaudit in Ihrem Unternehmen, um den Energiebedarf sowie den Energieverbrauch bewerten zu lassen? Sie wollen dem Energiedienstleistungsgesetz beikommen und den verpflichtenden Vor-Ort-Termin für eine Energieberatung im Nicht-KMU durchführen? Dann nehmen Sie einfach kostenlos Kontakt zu uns auf.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir beraten Sie gern, machen einen Termin mit Ihnen aus und führen den Audit als zertifizierte und qualifizierte Experten durch. Gern helfen wir auch bei einem energieeffizienten Bau, einer energetischen Sanierung, beim Energieausweis und weiteren Themen rund um Energie, Wärme und Strom.