Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird die Energieeffizienz von Gebäuden zur Pflicht – wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Pflicht erfüllen können.
Heizlastberechnung und Hydraulischer Abgleich nach GEG – Pflicht und Chance für Hausverwaltungen
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird die Energieeffizienz von Gebäuden zur Pflicht – und zugleich zur Chance für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften, ihre Heizungsanlagen zukunftssicher und kosteneffizient zu gestalten. Unsere Energieberatung bietet Ihnen dabei umfassende Unterstützung mit professioneller Heizlastberechnung nach GEG und Berechnung zum gesetzlich vorgeschriebenem hydraulischen Abgleich.Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird die Energieeffizienz von Gebäuden zur Pflicht – und zugleich zur Chance für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften, ihre Heizungsanlagen zukunftssicher und kosteneffizient zu gestalten. Unsere Energieberatung bietet Ihnen dabei umfassende Unterstützung mit professioneller Heizlastberechnung nach GEG und Berechnung zum gesetzlich vorgeschriebenem hydraulischen Abgleich
Heizlastberechnung nach GEG – Die Basis für effiziente Heizsysteme
Seit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind Eigentümer seit dem 01.10.2024 verpflichtet, die Energieeffizienz ihrer Heizungsanlagen regelmäßig zu überprüfen und nach Möglichkeit zu optimieren. Die Heizlastberechnung nach GEG bildet dabei die Grundlage, indem sie präzise den Energiebedarf für jedes Gebäude ermittelt. Faktoren wie Gebäudestruktur, Dämmung, Fensterflächen und Standort werden genau erfasst, um die Heizungsanlage optimal zu dimensionieren. Das führt nicht nur zu geringerem Energieverbrauch, sondern stellt auch die Einhaltung der GEG-Vorgaben sicher.
Vorteile einer Heizlastberechnung nach GEG:
- Rechtskonforme Heizungsdimensionierung gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Energieeinsparungen durch optimierte Heizungsleistung
- Geringere Heizkosten und verbesserte Umweltbilanz
Hydraulischer Abgleich – Pflicht zur Effizienzsteigerung im Heizsystem
Ein zentraler Punkt im GEG ist auch der hydraulische Abgleich nach Gebäudeenergiegesetz, der besonders bei Modernisierungen gefordert wird. Diese Maßnahme ist inzwischen gesetzlich vorgeschrieben und sorgt dafür, dass die Heizwärme gleichmäßig und bedarfsgerecht an alle Räume und Etagen eines Gebäudes verteilt wird. Ein optimal eingestellter Heizkreislauf verhindert unnötige Wärmeverluste und sichert eine konstante Wärmeversorgung.
Durch den hydraulischen Abgleich nach GEG erfüllen Sie die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes und profitieren von:
- Gleichmäßiger Wärmeverteilung für alle Wohnungen im Gebäude
- Bis zu 15% Heizkosteneinsparung durch optimierte Effizienz
- Längere Lebensdauer der Heizungsanlage
- Reduzierte CO₂-Emissionen und mehr Nachhaltigkeit
Heizlastberechnung und Hydraulischer Abgleich – Ihre Pflicht mit echtem Mehrwert
Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften bringt die Umsetzung der GEG-Vorgaben klare Vorteile: geringere Betriebskosten, erhöhte Energieeffizienz und einen positiven Beitrag zum Klimaschutz. Wir bieten Ihnen eine Heizlastberechnung und Berechnung zum hydraulischen Abgleich gemäß GEG und DIN EN 12831/ Verfahren B. Sie erhalten von uns alle notwendigen Dokumente, damit Ihre ausgewählter Fachbetrieb den hydraulischen Abgleich durchführen kann. Mit unserer Unterstützung sichern Sie sich eine Heizungsoptimierung nach GEG und sparen nachhaltig Kosten.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch und erfahren Sie, wie Sie die Pflicht zur Heizlastberechnung und den hydraulischen Abgleich nach GEG optimal für Ihr Gebäude umsetzen können!