Beteiligte am Bau

KfW-Baubegleitung bei energetischer Sanierung und Neubau

Auf Ihrer Baustelle werden Sie als Bauherr oder Bauherrin mit unterschiedlichen Vertragspartnern zu tun haben. Beteiligte am Bau können beispielsweise der Architekt, der Fachplaner, die verschiedenen Gewerke von Maurer über Kemptner und Elektriker hin zum Dachdecker sein. Aber auch Juristen in der Fachrichtung Bauen können Sie bei den einzelnen Verträgen sowie beim Blick über den Bau unterstützen. Gerade was das energetisch effiziente Bauen betrifft kann als Baubetreuer auch ein Bauingenieur und / oder Energieberater am Bau beteiligt sein; etwa um Heizung, Dämmung, Fenster sowie andere die Energieeffizienz des Hauses betreffende Teile zu prüfen.

Architekt/in für Planung und Durchführung

Der Architekt kann in verschiedenen Phasen der Bauplanung und -durchführung tätig werden. Dafür wird ein entsprechender Vertrag geschlossen, in dem die Erstellung von Gebäudeplänen, die Zuarbeit für die Beantragung der Baugenehmigung sowie auch die Betreuung der Baumaßnahmen enthalten sein können. Der Architekt am Bau kann dabei die verschiedenen Gewerke und Partner beauftragen, um Fundament, Wände, Böden, das Dach, die Dämmung, Fenster, Türen, Heizung, Wasser und Abwasser sowie die Elektrik zu realisieren. Hier überschneiden sich teilweise auch die Aufgaben des Architekten mit denen des Bauherren und des Projektsteuerers. Wie weit die Befugnisse, die Rechte und Pflichten reichen, wird idealerweise vor Baustart ausgearbeitet und festgeschrieben.

Fachplaner/innen für Statik, Boden, technische Gebäudeausrüstung

Fachplaner arbeiten, wie es der Name schon vermuten lässt, nicht am Bau, sondern werden schon vor den Baumaßnahmen tätig. Denn neben dem Architekten, der meist nicht die komplette Planung der Immobilie übernehmen kann, sind da noch der Statiker oder Tragwerksplaner, der Bodengutachter sowie Planer für Gas, Wasser, Abwasser, Wärme, Raumluft und Elektrotechnik. Die letztgenannten Einzelbereiche werden meist als technische Gebäudeausrüstung (TGA) zusammengefasst. Mit den entsprechenden Partnern kann also die Bauzeichnung bzw. das Modell des Architekten um die Planungen für Elektronik, Heizung, Lüftung, Wasser, Abwasser, Brauchwassererwärmung und so weiter ergänzt werden. Je genauer geplant wird, desto besser wissen die am Bau tätigen Gewerke, was zu tun ist.

Baustellenbegehung mit allen Beteiligten
Baustellenbegehung mit allen Beteiligten
Sie suchen eine fachgerechte Begleitung für Ihre Sanierung oder Neubau?
Jetzt unverbindlich anfragen

ProjektmanagerIn als Vertretung

Sie können sich am Bau für die Koordinierung, die Überprüfung von Terminen und Zahlungen sowie für zahlreiche andere Aufgaben von einem Projektmanager bzw. einem Projektsteuerer vertreten lassen. Besonders dann, wenn Sie aufgrund räumlicher Distanz oder unabdinglicher Arbeit nicht immer selbst zugegen sein können, übernimmt diese Vertrauensperson einzelne oder alle Bauherrenaufgaben für Sie. Auch bei komplexen oder aufgrund von einzelnen Bauabschnitten, des Grundstücks oder anderer Faktoren aufwändigen Bauvorhaben kann es sich für Sie lohnen, eine in Bauangelegenheiten versierte Person für Planung, Koordinierung und Durchführung zu beauftragen. In einem Vertrag werden die genauen Aufgaben, Rechte und Pflichten vereinbart.

Bauträger / Generalunternehmer / Fertighaushersteller

Trotz in Einzelheiten verschiedenen Wirkbereichen und Aufgabenprofilen können diese drei Anbieter für Bauleistungen als Partner am Bau zusammengefasst werden. Denn der Bauträger, der sich um Grundstück, Bauplanung, Bau und dessen mängelfreie Durchführung kümmert, ist ebenso für die zentrale Beauftragung von Gewerken und Baupartnern verantwortlich wie ein Generalunternehmer oder ein Hersteller für Fertighäuser. Meist haben diese drei Beispielgruppen ihre festen Partner und Zulieferer, was zu preislichen Vorteilen führen kann – aufgrund von Rabatten für Großabnehmer, etc. Allerdings können Bekanntschaftsverhältnisse auch Nachteile mit sich bringen, weshalb Sie einzelne Angebote prüfen sollten und Anforderungen für das zu bauende Haus klar festlegen müssen.

Ausführende Baupartner bzw. Gewerke

Die hauptsächlich am Bau beteiligten Personen und Personengruppen stammen aus den einzelnen Gewerken. Während die Vorbenannten vor allem Aufgaben aus den Bereichen Planung, Steuerung und Überwachung übernehmen, packen Bauarbeiter, Handwerker und ähnliche Personen tatsächlich an, damit am Ende der Baumaßnahme ein neues, bewohnbares und energieeffizientes Haus steht. Beispiele sind hierbei: Unternehmen für Erdarbeiten sowie für Arbeiten mit Beton und Estrich. Hinzu kommen Mauerer, Zimmerer, Dachdecker, Putzer und Maler. Außerdem finden Sie am Bau Elektriker, Klempner und weitere Sanitär-Gewerke für Heizung, Lüftung und andere Haustechnik sowie Fliesenleger, Bodenleger, Fachleute für Fenster und Türen, etc. Beauftragt werden können die Fachfirmen vom Bauherrn, Architekten, Bau-Projektsteuerer oder den anderen, oben genannten Personen / Unternehmen.

Sie haben Fragen zum Thema Baubegleitung?
Jetzt unverbindlich anfragen

Baubetreuer/in für Teilaufgaben

Als Baubetreuer können verschiedene Fachkräfte zum Einsatz kommen, um die entsprechenden Bauabschnitte oder Teilaufgaben zu überprüfen. Wir von Energy Building betreuen Ihren Bau beispielsweise energetisch und schauen, dass die im Bau- oder Sanierungsfahrplan aufgeführten Punkte eingehalten werden. Als Energieberater mit Erfahrung im Bauingenieurswesen und zahlreichen erfolgreich betreuten Baustellen wissen wir, worauf es zu achten gilt. Wir sind also bauerfahren, können Sie von Heizung bis Dämmung und von Dach bis Keller umfangreich beraten sowie die Durchführung der einzelnen Baumaßnahmen qualitativ bewerten. Für andere Bauabschnitte und Einzelaufgaben können natürlich auch andere Baubetreuer für Ihr zukünftiges Haus zum Einsatz kommen.

Nachbarn als wichtige Partner

In unserem Ratgeber zur Baugenehmigung finden Sie bereits wichtige Hinweise dazu, wann und warum Sie die zukünftigen Nachbarn ins Verfahren einbeziehen sollten. Aber auch abseits der Bürokratie ist es immer ratsam, zumindest jene Nachbarinnen und Nachbarn über den Bau Ihres Hauses zu unterrichten, deren Grundstück direkt an Ihres grenzt. Nicht nur können sich so schon die ersten Freundschaften ergeben, auch lassen sich erste Konfliktpunkte erkennen und ausdiskutieren – so vermeiden Sie Beschwerden oder sogar Klagen, und Sie können im Ernstfall rechtzeitig Anpassungen an den Bauplänen vornehmen. Auf gute Nachbarschaft!

Haben Sie noch Fragen?
Kontaktieren Sie uns

Ich habe die Datenschutzrichtlinien gelesen und erkläre mich damit einverstanden.

Vielen Dank für Ihre Anfrage
+49 40 525 981 021
Mo–Fr, 10:00 bis 17:00 Uhr
© 2024 Energy Building Goldbeck & Giesing GmbH