Gesetzliche Vorschriften

Gesetzliche Vorschriften bei energetischer Sanierung

Wollen Sie ein Haus bauen, dann sind einige Gesetze, Normen und Verordnungen zu beachten. Vor allem im Hinblick auf Wärme, Dämmung, Energieverbrauch und Elektrizität gibt es eine ganze Menge Material. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Regelungen und Gesetze, die beim Hausbau beachtet werden müssen. Planen Sie Ihren Neubau oder den Sanierungsfahrplan mit Energy Building, dann werden natürlich alle energetischen Aspekte gesetzeskonform geplant und sowohl effizient als auch ökonomisch ausgewählt. Klären wir nun aber erst einmal, was EnEG, EEWärmeG, EEG, EnEV, DIN 4108, DIN 4726 und dergleichen bedeuten.

EnEV – Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, beinhaltet bundesweite Regelungen für energetische Forderungen an Wohngebäude. Sie trat 2002 in Kraft und bekam 2007 eine Neufassung. Die letzte große Änderung stammt aus dem Jahr 2015 – davon abgesehen gibt es Regelungen, die unter den Namen EnEV 2009 und EnEV 2013 geführt werden. Für den Energie-Primärbedarf des Hauses werden Grenzwerte in der EnEV festgelegt. Zudem ist hier die Forderung nach einem Energiebedarfsausweis festgeschrieben. Maximale Werte für den Transmissionswärmeverlust der Immobilie sind in den Nebenbedingungen des Papiers formuliert.

EnEG – Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden

Das Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden, kurz EnEG, nimmt nach den letzten Änderungen direkten Bezug auf die EnEV und regelt eine Energie sparende Verwendung von Ressourcen und Rohstoffen. Im speziellen Hinblick auf den Hausbau bezieht sich diese auf die Gebäudehülle sowie auf die Anlagentechnik. Das Gesetz gibt es seit 1976; im Jahr 2005 gab es eine Neubekanntmachung. Die letzte Änderung kann auf 2013 zurückdatiert werden. Ziel des Gesetzes ist die Festlegung detaillierter Vorgaben für den Wärmeschutz am und im Haus durch die Bundesregierung – etwa durch die EnEV. Damit sollen Energieverluste vermieden werden, beispielsweise beim Heizen und Kühlen der Räume.

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EEWärmeG – Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, kurz EEWärmeG, wird u. a. festgelegt, dass bei einem Neubau der Wärmebedarf anteilsmäßig durch erneuerbare Energien gedeckt werden soll. Solarthermische Anlagen bekommen damit einen Anteil von 15% zugeschrieben. Als Orientierung dient zudem die Vorgabe, dass pro Quadratmeter Nutzfläche mindestens eine solarthermische Kollektorfläche von 0,04 m2 zu berechnen ist. Dies gilt für ein Einfamilienhaus ebenso wie für ein Zweifamilienhaus. Ist eine Photovoltaikanlage o. ä. nicht möglich oder am speziellen Ort nicht effizient, können stattdessen 50% des Wärmebedarfs durch nachwachsende Rohstoffe bzw. durch eine Wärmepumpe gedeckt werden, um das EEWärmeG einzuhalten. Das Gesetz trat 2009 in Kraft und wurde 2015 zuletzt novelliert.

EEG – Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, hat als Kernthema die Stromerzeugung. Das bundesweite Gesetz gibt es seit 2000, mit einer Neufassung von 2014 und einer Änderung von 2019. Festgelegt wird in dem Papier, dass elektrische Energie (Strom) bevorzugt wird, wenn sie aus erneuerbaren Quellen stammt. Neben Regelungen zur bevorzugten Einspeisung in dieser Art wird im EEG auch die feste Einspeisevergütung geregelt. Diese Regelungen zur Verwendung und Bevorzugung von ökologischem Strom spiegeln sich in dem eigentlichen Namen des Gesetzes wider: „Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien“. Der oben genannte Kurztitel hat sich aber im Volksmund sowie in der Fachwelt durchgesetzt.

KWKG – Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, kurz KWKG, soll die parallele Gewinnung von mechanischer Energie und nutzbarer Wärme in entsprechenden Anlagen fördern. Sowohl in der Industrie als auch in Wohnimmobilien soll demnach weniger Abwärme „verpuffen“. Mit dem Gesetz werden die Einspeisung sowie die Vergütung von elektrischem Strom aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung geregelt. Durch Förderungen sollen bei Modernisierungen und Neubauten entsprechende Werte optimiert werden. Der volle Titel des seit 2002 aktiven Gesetzes mit Neufassung von 2016 und Änderung in 2019 lautet erklärend: „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“.

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DIN Normen

DIN EN 12831 / DIN 4701

Die seit 2004 gültige EU-Norm DIN EN 12831 ist für das Berechnen der Heizlast heranzuziehen. Sie ist als Ersatz der Wärmebedarfsberechnung per DIN 4701 zu nutzen. Ziel ist die Bewertung von Anlagen für Heizung, Lüftung und Erwärmung von Trinkwasser. Wichtige Werte sind hier die Normheizlast der einzelnen Räume sowie die Gesamt-Normheizlast des Gebäudes. Teilwerte für das Haus sind dabei die Transmissionsheizlast und Lüftungsheizlast.

DIN 4702

Diese Norm regelt Anforderungen an Heizkessel sowie deren Prüfung. Wichtig in der Betrachtung sind hier der Nutzungsgrad und die Emissionen. Aktuell ist Teil 8 der Ausgabe 3, 1990. Weitere Teile wurden entweder durch EU-Normen ersetzt oder ersatzlos zurückgezogen.

DIN 4719

In diesem Papier geht es um die Lüftung von Wohnungen vermittels Lüftungsanlagen. Neben den Anforderungen und der Leistungsprüfung wird auch die Kennzeichnung der Lüftungsgeräte geregelt. Aktuell ist die Ausgabe 7, 2009.

DIN 4726

Mit dieser Norm werden Warmwasser-Flächenheizungen (Fußbodenheizung) sowie Heizkörperanbindungen beschrieben – vornehmlich mit Hinblick auf Kunststoffrohr- und Verbundrohrleitungssysteme. Derzeit gültig ist die Ausgabe 10, 2008.

DIN 4108

Diese Norm für Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden beschäftigt sich u. a. mit deren Berechnung. Es werden Mindest-Anforderungen für den Wärmeschutz aufgezeigt sowie auch Bemessungswerte für den Feuchteschutz gegeben. Zurate gezogen werden hier u. a. der Heizwärmebedarf und der Heizenergiebedarf eines Jahres. Hinzu kommen Anforderungen an Dämmstoffe und die Luftdichtheit des Hauses.

DIN V 18599

Bei dieser Normreihe dreht sich alles um die Berechnung von Nutz-, End- und Primärenergiebedarf für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung im Haus. Zusammengefasst werden hier also Werte für die Energiebilanz der Immobilie betrachtet. Die aktuelle Ausgabe für Berechnung und Bewertung der energetischen Qualität von Häusern ist 17, 2016.

DIN EN 832

Diese Regelung für Wohngebäude betrachtet das wärmetechnische Verhalten von Gebäuden. Gegeben wird dabei ein Verfahren zur Berechnung des Heizenergiebedarfs. Diese EU-Norm ist auch Grundlage für Ausgabe 6, 2003 der DIN 4108.

DIN EN 13829

Hier handelt es sich um eine Messnorm für die Blower-Door-Messung, welche zur Prüfung der Luftdichtheit von Gebäuden genutzt wird. Das auch Differenzdruck-Messverfahren genannte Vorgehen wird damit standardisiert durchgeführt, um verlässliche und vergleichbare Ergebnisse zu liefern.

DIN EN ISO 6946

Diese Norm trägt den Titel „Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient“. Inhalt ist das Berechnungsverfahren für den benannten Koeffizient, der auch U-Wert genannt wird. Dieser wird für die bauliche Konstruktion der wärmeleitenden Umfassungsfläche berechnet. Aktuell genutzt wird die Ausgabe 3, 2018.

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