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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

In den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen für die staatliche Förderung einer neuen Heizung ein paar Male geändert. Zum 1. Januar 2020 wurden neue Förderbedingungen und Fördersätze veröffentlicht. Zum 1. Januar 2021 änderte sich zudem das Förderprogramm, sodass Zuschüsse und Kredite von BAFA und KfW nun in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt werden. Welche Heizung für Raumwärme und Warmwasserbereitung gefördert wird und was Sie sonst noch zum Thema wissen müssen, das haben wir in diesem Ratgeber zusammengefasst.

Heizung austauschen und BEG-Förderung vom Bafa beziehen

Der Heizungsaustausch kann als Einzelmaßnahme für eine energetische Sanierung der Immobilie geschehen. Idealerweise findet der Austausch der Heizung als Maßnahme aus dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) statt. Dieser wird nach einem Vor-Ort-Termin vom Energieberater ausgestellt. Der Vorteil dieser zu 50% geförderten Planungsmaßnahme liegt darin, dass auf den Standard-Zuschuss für den Heizungstausch nochmal 5% Förderung als iSFP-Bonus aufgeschlagen werden.

Inklusive des iSFP-Bonus können der Austausch der Heizanlage sowie damit verbundene Maßnahmen und Kosten bis zu 50% gefördert werden. Das gilt im Rahmen der BEG-Förderung, welche u. a. vom BAFA bearbeitet wird, sowohl für die Ausführung als Einzelmaßnahme (BEG EM) als auch im Rahmen der gesamten energetischen Sanierung des Hauses (BEG WG für Wohngebäude / BEG NWG für Nichtwohngebäude). Heizungen mit erneuerbaren Energien, eine Wärmepumpe, Solarthermie oder Hybridheizung werden je nach Art mit 20 bis 45% Zuschuss bedacht.

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Fördersätze für den Heizungstausch

Wie kommen die verschiedenen Prozentsätze für den Zuschuss zur neuen Heizung und Warmwasserbereitung eigentlich zustande? Das zeigen wir Ihnen im Folgenden auf. Es gelten, um eine Grundlage für das Verständnis zu schaffen, die folgenden Richtlinien:

Eine förderfähige Biomasseheizung kann mit bis zu 35% gefördert werden; z. B. Pelletofen mit Wassertasche, Pellets- oder Holzhackschnitzel-Kessel, emissionsarme Scheitholzvergaser sowie Kombikessel

Werden bei den entsprechenden Heizungen die Feinstaub-Grenzwerte eingehalten bzw. unterschritten, gibt es den 5-prozentigen „Innovationsbonus Biomasse“ 

Ebenfalls besteht eine BEG-Förderung von 35% für die Wärmepumpe, wenn diese nicht nur fürs Warmwasser, sondern auch für die Heizung genutzt wird

Kommen innovative Heiztechniken mit Nutzung von erneuerbarer Energie in Hybrid-Anlagen (sog. EE-Hybrid-Anlagen) zum Einsatz, werden 35% der Kosten gefördert

Eine Förderung von 30% ist bei Einsatz einer Solarthermie-Anlage möglich

Wie weiter oben beschrieben kann der Fördersatz aber bis zu 45% (bzw. 50% mit iSFP-Bonus) betragen. Dies ergibt sich dann, wenn Sie mit der neuen Heizung eine Ölheizung ersetzen. Tauschen Sie also fossile Brennstoffe gegen moderne Lösungen, kommen noch einmal 10% Förderung der Kosten oben drauf. Allerdings gibt es eine Deckelung; maximal 60.000 Euro werden pro Wohneinheit bereitgestellt. 

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BAFA-Fördervoraussetzungen „Heizen mit Erneuerbaren Energien“

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt verschiedene Fördervoraussetzungen sowie auch technische Mindestanforderungen (TMA) für Heizanlagen, deren Wirkungsgrad und dergleichen vor. Diese fasst das Amt an dieser Stelle zusammen. Geklärt werden allgemeine Voraussetzungen sowie spezielle Regelungen für Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen, effiziente Wärmepumpenanlagen, EE-Hybride, Gas-Hybrid-Heizungen, Gas-Brennwertheizungen und für die Öl-Austauschprämie. Diverse Merkblätter und Listen mit förderfähigen Anlagen gibt es als PDF-Download.

Haben Sie Fragen zum Thema, benötigen Sie einen Vor-Ort-Termin mit Energie-Experten sowie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder sind Sie an weiteren Energieberater-Leistungen interessiert? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu Energy Building auf. Wir sind Ihre professionellen Energieberater mit Fachwissen im Bauingenieurswesen. Für die Planung der energetischen Sanierung Ihrer Immobilie sowie für die Baubegleitung am Neubau sind wir die richtigen Partner. Am Ende stellen wir zudem den passenden Energieausweis aus. Und die Fördermittelbeantragung für unsere Leistungen nehmen wir Ihnen auch noch ab. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!

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