Das zum 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) löst gleich mehrere Gesetze und Verordnungen ab. Es soll zudem Wohn- und Klimaschutzpunkte des Koalitionsvertrags der Bundesregierung, Wohngipfel-Beschlüsse von 2018 sowie Bestimmungen aus dem Klimaschutzprogramm 2030 zusammenführen.
Das neue GEG
Hauptinhalte des GEG sind Anforderungen und Kennzahlen für die Energieeffizienz von Gebäuden, den Energieausweis sowie seine Erstellung / Verwendung und nicht zuletzt für erneuerbare Energie.
Zustandekommen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde einem Vorschlag von Bundeswirtschaftsministerium und Bundesinnenministerium nach erstellt. Als Gesetzestext wurde es von der Bundesregierung eingebracht und vom Bundestag am 18. Juni 2020 verabschiedet. Das GEG wurde in Folge am 3. Juli 2020 vermittels eines Bundesratsbeschlusses bestätigt. Am 1. November 2020 trat das neue Gesetz in Kraft.
Es löst diese bisher gültigen Gesetze und Verordnungen ab:
Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
Energieeinsparverordnung (EnEV)
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Das GEG gilt als Zusammenführung und Modernisierung der drei genannten Texte. Die Regeln, Voraussetzungen und Maßnahmen, die darin aufgeführt sind, wurden entsprechend aufeinander abgestimmt und bieten energetische Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude gleichermaßen. Wenn Sie beim Bau einer Immobilie oder der energetischen Sanierung am Haus Hilfe benötigen, stehen wir als Energieberater für Berechnungen, Planung und Fördermittelbeantragung bereit.
Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Inhalt in neun Teilen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der Fassung vom 8. August 2020, das Anfang November in Kraft getreten ist, besteht aus neun Teilen sowie einigen Anhängen. Den gesamten Text können Sie hier einsehen. Im Folgenden haben wir eine zusammenfassende Übersicht des Inhalts aufgeführt:
Teil 1: Allgemeiner Teil mit Zweck und Ziel, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Teil 2: Anforderungen an zu errichtende Gebäude
Teil 3: Bestehende Gebäude
Teil 4: Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
Teil 5: Energieausweis
Teil 6: Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen
Teil 7: Vollzug
Teil 8: Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang
Teil 9: Übergangsvorschriften
Vorteile des GEG für Bauherren und Eigentümer
Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden bezüglich der Energie im Haus, ihrer Einsparung und bestimmter Eckdaten viele Inhalte zusammengeführt. So müssen nicht mehr einzeln das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zurate gezogen werden. Jetzt gibt es einen Gesetzestext, der Bestimmungen zu Wärme und Energie im Gebäude zusammenfasst.
Sowohl für einen Neubau als auch für die Modernisierung von Bestandsbauten sowie für den damit entstehenden Energieausweis gibt es nun zusammengezogene Regeln. Wir von Energy Building haben uns umfassend mit den von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Neuerungen auseinandergesetzt und helfen Ihnen gern in Form einer Energie- und Bauberatung, mit einem Sanierungsfahrplan, mit Thermografie und Baubegleitung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!