Der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, ist ein offiziellen und leicht verständliches Dokument, welches die energetische Optimierung einer Immobilie erleichtern soll. Ausgestellt wird der Sanierungsfahrplan von einem Energieberater nach einem Vor-Ort-Termin. Dafür gibt es eine Förderung. Zudem ermöglicht der Sanierungsfahrplan einen 5-prozentigen Bonus auf Förderungen und Zuschüsse für die energetische Sanierung Ihrer Immobilie. Es gibt ihn für Wohngebäude und Nichtwohngebäude.
Sanierungsfahrplan in Deutschland
Im Rahmen eines Ortstermins verschaffen sich EnergieberaterInnen – z. B. wir von Energy Building – einen Überblick über das Haus und dessen energetischen Zustand. Damit werden Heizung, Lüftung, Dämmung, Wände, Dach, Fenster, Außenbereich / Fassade und mehr unter die Lupe genommen. Zudem werden Informationen zur Nutzung der Immobilie und zu Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungsdaten aufgenommen. Diese fließen dann in den iSFP ein. Zudem werden im Rahmen dieser BAFA Vor-Ort-Beratung bereits Tipps für energieeffizientes Wohnen gegeben.
Anschließend erstellt der Energieberater den Sanierungsfahrplan. In diesem sind nicht nur die gesammelten Daten wie in einem Energieausweis fürs Haus aufgeführt. Vielmehr werden Hinweise auf Sanierungsmaßnahmen gegeben. Diese können alle zusammen als energetische Sanierung der Immobilie durchgeführt oder jeweils als Einzelmaßnahme in Anspruch genommen werden. Welchen energetischen Nutzen sie haben und welche Einsparung von Energie und Kosten sie bieten, wird ebenfalls aufgezeigt. Nicht zuletzt führt das Dokument zu einer schnelleren KfW-, BAFA- bzw. BEG-Förderung.
Inhalt: Das steht im Sanierungsfahrplan
Der Sanierungsfahrplan für Ihr Haus entsteht also mit von professioneller Seite aufgenommenen Daten. Durch die vordefinierte Form des Dokuments kann die Übersicht nicht nur schneller von Energie-Experten erstellt werden. Auch können Förderstellen wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bzw. die Stelle der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) schneller über einen Zuschuss oder Kredit entscheiden. Zum Inhalt hat der iSFP die folgenden Einzeldokumente und Zusammenfassungen:
1. Deckblatt mit Infos zu Energieberater, Hauseigentümer und Haus
2. Einleitung, in der u. a. der Vor-Ort-Termin inhaltlich zusammengefasst wird
3. Ist-Zustand des Gebäudes mit aktuellen Daten, die am und im Haus gemessen wurden
4. Einsicht in die zu verbessernden / zu renovierenden Bereiche und Flächen
5. Energetischer Zustand bezüglich Wände, Dach, Lüftung, Fenster, Warmwasser, Boden, Heizung, Wärmeverteilung und weiteren Punkten
6. Nutzereinfluss, also der Energieverbrauch, der sich aus dem Nutzerverhalten ergibt
7. Nutzungsempfehlungen zur Verbesserung der zuvor aufgezeigten Daten
8. Informationen zum Ablauf der Sanierung und zur Einbindung von Partnern wie Architekten, Statikern, Schornsteinfegern, Haustechnik-Planern, Energie-Experten, etc.
9. Grafische Darstellung der Informationen, Kosten, Förder-Gelder sowie der Vergleich von Ist- und Zukunfts-Zustand
10. Erklärungen zu Sanierungsfahrplan, Begriffen und Berechnungen
Förderung für Energieberater-Termin und iSFP
Natürlich müssen Sie die Kosten für den Vor-Ort-Termin des Energieberaters und für die Ausstellung des iSFP nicht komplett selbst tragen. Sie können diese Maßnahmen zu 50% fördern lassen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt dabei eine Deckelung von 5.000 Euro. Sind Sie Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, ist eine Förderung von 2.000 Euro pro Wohneinheit, aber maximal 20.000 Euro pro Sanierungsfahrplan möglich. In jedem Fall unterstützen wir Sie bei der Fördermittelbeantragung. So erhalten Sie schnell und einfach eine Energie-Dokumentation für Ihr Haus und zudem eine finanzielle Entlastung.
Diese erstreckt sich auch auf die im Anschluss gewählten Maßnahmen für die energetische Sanierung. Einzelmaßnahmen an Heizung, Fassade, Dach und Co. werden mit 20% Förderung bezuschusst. Dabei können bis zu 60.000 Euro in Anspruch genommen werden. Haben Sie zuvor einen iSFP von einem Energie-Experten ausstellen lassen, der als Sanierungs- und Förder-Grundlage gilt, dann gibt es noch einmal 5% Fördermittel als Bonus. So lohnen sich der Energieberater-Termin vor Ort sowie das ausgestellte Dokument als Planungshilfe gleich mehrfach.
Ziel des Sanierungsfahrplans in Deutschland
Das Ziel verschiedener Gesetze wie dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG), dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie den Förderungen von BAFA, KfW und seit 2021 auch BEG als Bündelung der beiden Angebote, ist ein schneller realisierter Klimaschutz. Bis 2050 soll der Wohnungsbestand in Deutschland klimaneutral sein.
Um Anreize für Neubauten, Sanierungen und den Einsatz von erneuerbaren Energien zu geben, wurden die verschiedenen Planungs- und Förderprogramme geschaffen. Und wir von Energy Building helfen Ihnen, dabei den maximalen Nutzen sowie die beste Förderung herauszuholen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.