Ein Energieausweis ist Pflicht beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie – doch in der Praxis passieren dabei häufiger Fehler. Hier erfahren Sie, wie Sie diese direkt vermeiden.
Carmen Giesing
Der Energieausweis ist beim Verkauf, der Vermietung und bei größeren Sanierungen gesetzlich Pflicht (§ 80 Gebäudeenergiegesetz, GEG). Wird er nicht rechtzeitig vorgelegt, drohen Bußgelder bis zu 10.000 € sowie Abmahnungen durch Wettbewerbsverbände. In der Praxis passieren dabei sieben wiederkehrende Fehler: vom falschen Ausweistyp über veraltete Verbrauchsdaten bis zum abgelaufenen Ausweis (Gültigkeit: 10 Jahre). Dieser Ratgeber von Energy Building zeigt jeden dieser Fehler konkret – inklusive der rechtlichen Konsequenzen – und erklärt, wie Sie in drei Schritten zu einem rechtssicheren, förderfähigen Energieausweis kommen. Energy Building erstellt Energieausweise nach GEG für Wohn- und Nichtwohngebäude bundesweit, mit Schwerpunkt Hamburg, Berlin und Baden-Württemberg.
Der Energieausweis ist Pflicht – ob beim Verkauf, der Vermietung oder bei größeren Sanierungen. Doch obwohl er ein zentrales Dokument zur Einschätzung der Energieeffizienz eines Gebäudes ist, werden bei seiner Erstellung und Verwendung immer wieder Fehler gemacht. Das kann nicht nur die Aussagekraft verzerren, sondern auch zu Bußgeldern bis 10.000 € oder unnötigen Kosten führen.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die häufigsten Fehler beim Energieausweis – und wie Sie sie ganz einfach vermeiden.
Für wen ist dieser Artikel besonders relevant?
Verkaufen Sie eine Immobilie, vermieten Sie neu, oder planen Sie eine Sanierung? Je nach Situation gelten unterschiedliche Fristen und Anforderungen – weiter unten finden Sie zu jeder Situation den passenden nächsten Schritt.
Kurz erklärt: Was ist ein Energieausweis?
Ein Energieausweis gibt Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes. Er enthält Angaben zu Energiebedarf oder -verbrauch, Effizienzklassen (A+ bis H), CO₂-Ausstoß und Modernisierungsempfehlungen.
Es gibt zwei Arten:
Verbrauchsausweis – basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre
Bedarfsausweis – basiert auf der baulichen und technischen Analyse (unabhängig vom Nutzerverhalten)
Was kostet ein Energieausweis bei Energy Building?
Kostenübersicht Energieausweis
| Verbrauchsausweis Wohngebäude | ab 50 € · Erstellung meist 2–4 Werktage |
| Bedarfsausweis Wohngebäude | ab 200 € (abhängig von Gebäudegröße & Datenlage) · 5–10 Werktage |
| Nichtwohngebäude / Gewerbe | individuelles Angebot, Vor-Ort-Termin erforderlich |
| Kombination mit iSFP | bis zu 5 % zusätzliche Förderung bei späteren Sanierungsmaßnahmen |
Die 7 häufigsten Fehler beim Energieausweis
1. Falscher Ausweistyp gewählt
Viele Eigentümer:innen beantragen aus Kostengründen einen Verbrauchsausweis, obwohl sie eigentlich einen Bedarfsausweis benötigen – und verstoßen damit gegen das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Wann ist ein Bedarfsausweis Pflicht?
Bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten und
deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde
und die nicht mindestens dem Standard der 1. Wärmeschutzverordnung entsprechen
Lassen Sie im Zweifel durch eine unserer Energieberaterinnen prüfen, welcher Ausweis erforderlich ist.
2. Veraltete Verbrauchsdaten oder fehlende Angaben
Beim Verbrauchsausweis werden oft unvollständige oder veraltete Heizkostenabrechnungen verwendet. Das verfälscht die Aussage des Ausweises massiv.
Beispiel: Werden Leerstände nicht korrekt berücksichtigt, erscheint das Haus schlechter als es ist – oder umgekehrt. Achten Sie auf eine vollständige, nachvollziehbare Datengrundlage der letzten drei zusammenhängenden Jahre, idealerweise ohne pandemiebedingte Ausreißer.
3. Ausweisdaten werden nicht korrekt angegeben (z. B. Wohnfläche, Baujahr)
Die Grundlage des Ausweises sind korrekte Gebäudedaten – insbesondere:
Baujahr
Wohnfläche
Heiztechnik
Fenster, Dämmung
Schon kleine Fehler – z. B. bei der Fläche oder dem Baujahr – können den Energiekennwert verzerren oder falsch einordnen.
Tipp: Gern prüfen wir als qualifizierten Energieberaterinnen Ihre Daten.
4. Energieausweis wird nicht rechtzeitig vorgelegt
Beim Immobilienverkauf oder bei Neuvermietung muss der Ausweis schon bei der Besichtigung vorliegen, nicht erst beim Notar.
Das regelt § 80 GEG eindeutig. Wird der Energieausweis nicht frühzeitig übergeben, drohen:
Bußgelder bis zu 10.000 €
Verzögerungen beim Verkauf
Abmahnungen durch Wettbewerbsverbände (z. B. bei Immobilienanzeigen)
Fordern Sie den Ausweis rechtzeitig an – in der Regel dauert die Erstellung einige Tage. Bei Energy Building beraten wir Sie auch zur korrekten Einbindung in Exposés und Onlineportale.
5. Veralteter Energieausweis im Umlauf
Ein Energieausweis ist nur 10 Jahre gültig – danach muss er erneuert werden. Viele Eigentümer:innen wissen das nicht und verwenden veraltete Ausweise weiter.
Dabei kann sich der energetische Zustand des Gebäudes (z. B. nach Sanierung) erheblich verändert haben – mit direkten Auswirkungen auf die Energieeffizienzklasse. Prüfen Sie das Ausstellungsdatum. Nach größeren Sanierungen oder Heizungstausch empfiehlt sich oft eine frühzeitige Neuausstellung – auch aus Vermarktungssicht.
6. Keine Modernisierungsempfehlungen enthalten
Ein bedarfsbasierter Energieausweis muss sinnvolle Modernisierungsempfehlungen enthalten. Doch viele Ausweise bleiben hier vage oder pauschal – oder die Empfehlungen fehlen ganz.
Beispiel: „Erneuerung der Heizungsanlage“ ohne konkrete Bewertung ist wenig hilfreich. Lassen Sie den Ausweis von qualifizierten Fachleuten erstellen, die auch praxisnahe und individuelle Empfehlungen aussprechen – das erhöht die Aussagekraft und unterstützt künftige Sanierungsentscheidungen.
So sieht das in der Praxis aus: In unserem Praxisbeispiel zur Dachsanierung in Hamburg führte die Kombination aus Energieausweis und individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) zu einer Gesamtförderung von 63.200 €.
7. Billiganbieter oder Online-Generatoren verwendet
Im Internet gibt es viele Angebote für Energieausweise – teils ab 30 €. Diese Ausweise basieren häufig auf automatisch generierten Angaben ohne Vor-Ort-Prüfung.
Problem: Falsche oder lückenhafte Angaben führen zu rechtlich unverbindlichen oder sogar ungültigen Ausweisen – und Sie haften als Eigentümer:in.
Tipp: Setzen Sie auf zertifizierte Energieberater:innen, Architekt:innen oder Ingenieur:innen mit Zulassung zur Ausstellung von Energieausweisen. Bei Energy Building erhalten Sie rechtsgültige und förderfähige Ausweise – inkl. fachlicher Prüfung.
In 3 Schritten zum rechtssicheren Energieausweis
| 1. Anfrage & Ausweistyp klären | Kurzes Gespräch oder Formular – wir klären, ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis Pflicht ist |
| 2. Datenerfassung | Vor-Ort-Termin oder digitale Bestandsaufnahme, je nach Gebäude |
| 3. Ausstellung & Empfehlungen | Rechtsgültiger Ausweis inkl. individueller Modernisierungsempfehlungen, meist innerhalb weniger Werktage |
Checkliste: So vermeiden Sie Fehler beim Energieausweis
Richtiges Ausweisformat gewählt (Verbrauch oder Bedarf)
Gebäudedaten korrekt und vollständig
Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorhanden
Ausweis liegt rechtzeitig bei Verkauf/Vermietung vor
Empfehlungen enthalten
Kein abgelaufener Ausweis im Einsatz (max. 10 Jahre gültig)
Seriöse Fachkraft beauftragt
Unser Service: Energieausweis vom Profi
Bei Energy Building erhalten Sie:
Verbrauchsausweise für Wohn- & Nichtwohngebäude
Vor-Ort-Erfassung oder digitale Bestandsaufnahme
Fachgerechte Modernisierungsempfehlungen
Förderberatung bei geplanten Sanierungen
In Kombination mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhalten Sie sogar zusätzlich bis zu 5 % Förderung bei Maßnahmen an der Gebäudehülle.