Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 – Orientierung für Hauseigentümer:innen

Aus dem Gebäude-Energiegesetz (GEG) der Ampel-Koalition wird das Gebäude-Modernisierungsgesetz (GMG)

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz verändert sich der rechtliche Rahmen für Heizungen und energetische Sanierungen spürbar: weniger starre Vorgaben, mehr Entscheidungsfreiheit – aber auch neue Verantwortung für Eigentümer:innen. Lesen Sie hier, was die Reform konkret bedeutet, welche Pflichten bleiben und worauf Sie bei Modernisierungsentscheidungen jetzt besonders achten sollten.

Aus Gebäude-Energiegesetz (GEG) wird Gebäude-Modernisierungsgesetz (GMG) - das sollten Sie als Eigentümer:innen wissen

Die Diskussion um das sogenannte „Heizungsgesetz“ unter der Ampelregierung hat viele Eigentümer:innen verunsichert. Hohe Investitionskosten, unklare Vorgaben und die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien sorgten für erhebliche Zurückhaltung bei Modernisierungsentscheidungen.

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll nun ein Neustart erfolgen. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die gesetzlichen Vorgaben praxisnäher, technologieoffener und weniger bürokratisch zu gestalten – ohne die Klimaziele im Gebäudesektor vollständig aufzugeben.

Für Eigentümer:innen bedeutet das: mehr Spielraum, aber weiterhin Verantwortung für wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen.

Im Folgenden beziehen wir uns auf die Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (Stand 24.02.2026). Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens ist derzeit noch offen.

Politischer Hintergrund – warum das Gesetz überarbeitet wurde

Das bisherige Gebäudeenergiegesetz wurde 2023 stark verschärft. Besonders die Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, führte zu Unsicherheit und Kritik – sowohl bei Eigentümer:innen als auch im Handwerk.

Die Reform zum Gebäudemodernisierungsgesetz reagiert auf diese Kritikpunkte:

  • Vereinfachung komplexer Vorgaben

  • Rücknahme starrer Technologiequoten

  • stärkere Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit

  • bessere Abstimmung mit kommunaler Wärmeplanung

Gleichzeitig bleibt das politische Ziel bestehen, den Gebäudebestand langfristig klimafreundlicher zu machen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Wegfall der 65-Prozent-Vorgabe

Neue Heizungen müssen nicht mehr verpflichtend zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Mehr Technologieoffenheit

Beim Heizungstausch sind weiterhin möglich:

  • Wärmepumpen

  • Fern- und Nahwärme

  • Biomasseheizungen

  • Gas- und Ölheizungen

Einführung der „Bio-Treppe“

Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen gilt künftig eine schrittweise Beimischpflicht klimafreundlicher Brennstoffe:

  • ab 2029: mindestens 10 %

  • weitere Erhöhungen in Stufen bis 2040

Bestehende Anlagen sind davon nicht betroffen.

Keine Austauschpflicht

Funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Es gibt keinen pauschalen Zwang zum sofortigen Wechsel.

Förderung bleibt bestehen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird mindestens bis 2029 fortgeführt. Besonders klimafreundliche Systeme bleiben förderfähig.

Was das Gesetz praktisch für Sie bedeutet

Kurzfristig entsteht mehr Planungssicherheit. Wer aktuell keine defekte Heizung hat, muss nicht übereilt handeln.

Langfristig sollten jedoch folgende Faktoren berücksichtigt werden:

  • steigende CO₂-Kosten für fossile Brennstoffe

  • Preisentwicklung klimafreundlicher Beimischungen

  • energetischer Zustand des Gebäudes

  • Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung

Das Gesetz reduziert regulatorischen Druck – es ersetzt jedoch keine wirtschaftliche Abwägung.

Aus dem Gebäude-Energiegesetz (GEG) der Ampel-Koalition wird das Gebäude-Modernisierungsgesetz (GMG)

Einordnung aus unserer Sicht der Energieberatung

In der Praxis zeigt sich: Die Frage „Was ist erlaubt?“ ist selten die entscheidende. Wichtiger ist: „Was ist für mein Gebäude sinnvoll?“

Ein gut gedämmtes Haus kann von einer Wärmepumpe stark profitieren. Ein unsanierter Altbau benötigt möglicherweise zunächst eine Optimierung der Gebäudehülle. In manchen Fällen kann auch eine Übergangslösung wirtschaftlich sein.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz eröffnet Spielräume – es macht die individuelle Analyse jedoch umso wichtiger. Wer heute investiert, sollte nicht nur auf die aktuelle Gesetzeslage schauen, sondern auf Betriebskosten, Fördermöglichkeiten und Zukunftssicherheit.

Fazit

Das Gebäudemodernisierungsgesetz nimmt politischen Druck aus der Heizungsdebatte und gibt Eigentümer:innen mehr Spielraum. Es gibt keine pauschale Austauschpflicht und keine feste Quote für erneuerbare Energien mehr. Gleichzeitig bleiben langfristige Klimaziele, steigende CO₂-Kosten und technische Entwicklungen weiterhin bestimmende Faktoren.

Wer eine Modernisierung plant, sollte die Entscheidung nicht allein nach dem Motto „Was ist gerade erlaubt?“ treffen, sondern nach Wirtschaftlichkeit, Gebäudestandard und Zukunftssicherheit.

Als Energieberatung unterstützen wir Sie dabei, die für Ihre Immobilie passende Strategie zu entwickeln – technisch fundiert, wirtschaftlich durchgerechnet und unter Berücksichtigung aller aktuellen Fördermöglichkeiten.

Wenn Sie wissen möchten, welche Optionen für Ihr Gebäude sinnvoll sind, vereinbaren Sie gerne eine individuelle Beratung. So treffen Sie eine Entscheidung, die nicht nur heute zulässig, sondern auch morgen noch sinnvoll ist.

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