Am 21. Juli 2026 tritt die reformierte BEG-Förderung in Kraft. Bis dahin gilt eine Umstellungsphase, in der keine neuen Bestätigungen zum Antrag erstellt werden können. Wir zeigen die Änderungen: dreistufiger Einkommensbonus bis 40 Prozent, neuer Familienzuschlag, sinkender Klima-Geschwindigkeits-Bonus, neuer WPB-Bonus für Dämmmaßnahmen und die Vertrauensschutz-Regeln für laufende Vorhaben.
Christin Goldbeck
Der Bundeshaushaltsausschuss hat am 08.07.2026 die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen – die neuen Bedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Zwischen dem 09.07. und dem 20.07.2026 gilt eine Umstellungsphase – neue Bestätigungen zum Antrag können in dieser Zeit nicht erstellt werden.
Der Einkommensbonus wird dreistufig – Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 Euro steigt er auf 40 Prozent, und für Familien mit Kindern gilt zusätzlich ein neuer Freibetrag von 10.000 Euro.
Der Klima-Geschwindigkeits-Bonus sinkt von 20 auf 16 Prozent und läuft bis Mitte 2028 vollständig aus.
Der iSFP-Bonus wird künftig erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt.
- Dieser Beitrag basiert auf dem Sonder-Infoletter der dena vom 09.07.2026 im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE).
- Einzelne Details sind noch nicht abschließend definiert – wir aktualisieren den Beitrag, sobald die vollständigen Förderrichtlinien vorliegen.
- Für eine belastbare Beratung im Einzelfall empfehlen wir eine persönliche Abstimmung – gerade in der laufenden Umstellungsphase.
Am 8. Juli 2026 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Die reformierte Förderung tritt zum 21. Juli 2026 in Kraft. Bis dahin gilt eine Umstellungsphase, in der nur unter bestimmten Bedingungen Anträge nach altem Recht gestellt werden können. Wir fassen die zentralen Änderungen entlang des Sonder-Infoletters der Energieeffizienz-Expertenliste vom 09.07.2026 zusammen – mit klarer Markierung dessen, was bereits feststeht, und dessen, was noch offen ist.
Was ist passiert – und was bedeutet das für laufende Vorhaben?
Die Bundesregierung setzt die BEG in ihrer Grundstruktur fort. Die Zuständigkeiten von KfW (Heizungsförderung, systemische Sanierung Wohn- und Nichtwohngebäude) und BAFA (weitere Einzelmaßnahmen wie Gebäudehülle) bleiben unverändert. Der Ergänzungskredit besteht weiterhin. Die Anpassungen betreffen aber alle Teilbereiche der BEG – von der Einkommensstaffelung über die Förderhöhen bis hin zu neuen Boni für die schlechtesten Gebäude im Bestand.
Zeitplan: Wann gilt was?
| Zeitraum | Was gilt | Was ist möglich |
|---|---|---|
| bis 08.07.2026 | Bisherige BEG-Bedingungen | Antragstellung wie gewohnt |
| 09.07. – 20.07.2026 | Umstellungsphase | Nur mit bereits erstellter (g)BzA / TPB (Vertrauensschutz) |
| 20.07.2026 (Stichtag) | Letzter Antragstag alte Bedingungen | KfW bis 20:00 Uhr / BAFA bis 23:59 Uhr |
| ab 21.07.2026 | Neue BEG-Bedingungen | Anträge ausschließlich nach neuen Bedingungen |
Was passiert mit bereits zugesagten und eingereichten Anträgen?
Bereits zugesagte Anträge sind von der Reform nicht betroffen. Die Förderung ist reserviert und wird nach Umsetzung der Maßnahme unter den alten Bedingungen gewährt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Auch bereits eingereichte, aber noch nicht zugesagte Anträge werden nach altem Recht geprüft und bewilligt.
Was gilt für bereits erstellte (g)BzA und TPB?
Hier unterscheidet sich das Vorgehen zwischen KfW und BAFA. Bei der KfW behalten bereits erstellte (g)BzA ihre reguläre Gültigkeit von sechs Monaten – sie können nach dem Neustart der Förderung auch für Anträge unter neuen Bedingungen genutzt werden. Beim BAFA verlieren bestehende Technische Projektbeschreibungen (TPB) nach dem Stichtag ihre Gültigkeit. Wer die TPB nicht in der Umstellungsphase für die Antragstellung nach altem Recht nutzt, muss die TPB unter neuen Förderbedingungen neu erstellen lassen.
BEG-Heizungsförderung: Was ändert sich konkret?
Die wichtigsten Änderungen betreffen die Heizungsförderung über die KfW 458. Die Bundesregierung will die soziale Ausgewogenheit stärken und gleichzeitig langfristige Effizienzsteigerungen bei der Installation anreizen. Das führt zu einer dreistufigen Einkommensstaffelung, einem neuen Familienzuschlag und einer schrittweisen Absenkung von Förderhöhen und Klima-Geschwindigkeits-Bonus.
Neuer dreistufiger Einkommensbonus
Der bisherige einstufige Einkommensbonus wird ausdifferenziert. Bislang galt: bei einem zu versteuernden Einkommen (zvE) unter 40.000 Euro pro Haushalt gab es einen pauschalen Bonus von 30 Prozent. Ab dem 21. Juli 2026 gelten drei Stufen.
| Zu versteuerndes Einkommen (zvE) | Einkommensbonus alt | Einkommensbonus neu |
|---|---|---|
| bis 30.000 Euro | 30 % | 40 % |
| 30.000 – 40.000 Euro | 30 % | 30 % |
| 40.000 – 50.000 Euro | 0 % | 10 % |
| über 50.000 Euro | 0 % | 0 % |
Neuer Familienzuschlag: 10.000 Euro Freibetrag pro Familie
Neu ist ein Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das relevante zu versteuernde Einkommen für die Einkommensbonus-Berechnung einmalig um 10.000 Euro reduziert. Eine Familie mit einem zvE von 45.000 Euro und einem Kind rutscht damit rechnerisch in die 35.000-Euro-Stufe und erhält 30 statt 10 Prozent Einkommensbonus.
Förderfähige Ausgaben sinken schrittweise
Die maximal förderfähigen Ausgaben pro Wohneinheit werden schrittweise reduziert. Zum Neustart am 21. Juli 2026 sinken sie von 30.000 auf 28.000 Euro. Ab dem 1. Februar 2027 folgt alle sechs Monate eine weitere Absenkung um jeweils 750 Euro. Ende 2030 wird der Grenzwert bei 22.000 Euro liegen. Diese Degression soll Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen bei der Heizungsinstallation stärker anreizen.
Klima-Geschwindigkeits-Bonus läuft bis Mitte 2028 aus
Der Klima-Geschwindigkeits-Bonus wird ebenfalls schrittweise abgesenkt. Zum Neustart beträgt er 16 statt bisher 20 Prozent. Ab 1. Februar 2027 sinkt er alle sechs Monate um jeweils 4 Prozentpunkte. Ab Mitte 2028 entfällt der Bonus vollständig.
| Zeitpunkt | Förderfähige Ausgaben | Klima-Geschwindigkeits-Bonus |
|---|---|---|
| bis 20.07.2026 | 30.000 € | 20 % |
| ab 21.07.2026 | 28.000 € | 16 % |
| ab 01.02.2027 | 27.250 € | 12 % |
| ab 01.08.2027 | 26.500 € | 8 % |
| ab 01.02.2028 | 25.750 € | 4 % |
| ab Mitte 2028 | 25.000 € | 0 % (entfällt) |
| Ende 2030 | 22.000 € | – |
BEG-Einzelmaßnahmen für die Gebäudehülle: WPB-Bonus, iSFP-Bonus und MFH-Degression
Auch die BAFA-Einzelmaßnahmen für die Gebäudehülle werden neu justiert. Drei Änderungen stechen heraus: die Einführung des WPB-Bonus für Dämmmaßnahmen, eine strengere Voraussetzung für den iSFP-Bonus und eine gestaffelte Degression der förderfähigen Kosten in Mehrfamilienhäusern.
Neuer WPB-Bonus für Dämmmaßnahmen
Der Bonus für Worst-Performing-Buildings (WPB) galt bisher nur in der systemischen Sanierungsförderung der KfW. Er wird nun auf Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle ausgeweitet. Damit rücken schlechte Gebäude gezielter in den Förderfokus. Wie hoch der WPB-Bonus in der Einzelmaßnahmenförderung genau ausfällt, ist Stand 09.07.2026 aus dem Sonder-Infoletter noch nicht abschließend präzisiert – die vollständige Förderrichtlinie steht aus.
iSFP-Bonus nur noch ab 30.000 Euro Investitionsvolumen
Die Anforderungen an den iSFP-Bonus werden angehoben. Bislang galten die 5 Prozent Bonus für jede iSFP-gestützte Maßnahme, unabhängig vom Investitionsvolumen. Ab dem 21. Juli 2026 wird der Bonus nur noch dann gewährt, wenn das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 30.000 Euro beträgt. Der Bonus wird zudem nur auf den Betrag oberhalb dieser Grenze angerechnet. Damit sollen umfangreichere Sanierungen angereizt werden.
Degression der Förderhöhen in Mehrfamilienhäusern
Analog zur Heizungsförderung werden die maximal förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen in Mehrfamilienhäusern gestaffelt. Für die erste Wohneinheit gelten 30.000 Euro, für die zweite bis sechste je 15.000 Euro, ab der siebten Wohneinheit noch 8.000 Euro. Große Mehrfamilienhäuser und Vermietungsobjekte werden damit im Verhältnis stärker gedeckelt als Ein- und Zweifamilienhäuser.
| Wohneinheit | Maximale förderfähige Ausgaben |
|---|---|
| 1. Wohneinheit | 30.000 € |
| 2. bis 6. Wohneinheit (je) | 15.000 € |
| ab 7. Wohneinheit (je) | 8.000 € |
BEG-WG und BEG-NWG: Systemische Sanierung mit Fokus auf schlechte Gebäude
Auch die systemische Sanierungsförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude (BEG WG und BEG NWG) wird angepasst. Vier Punkte stechen heraus.
Der Bonus für Serielles Sanieren (SerSan) wird auf die Effizienzhaus-Stufen 70 Erneuerbare Energien (EE) und Nachhaltigkeit (NH) sowie auf Nichtwohngebäude erweitert.
SerSan-Bonus und WPB-Bonus können kumuliert werden – die bisherige Kumulierungsgrenze fällt weg. In Summe kann der Fördersatz durch beide Boni auf bis zu 25 Prozent steigen.
Die EE-Klasse wird zum Standard in der systemischen Sanierung. Der bisherige EE-Bonus entfällt entsprechend.
Die Tilgungszuschüsse werden um 10 Prozent gekürzt. Als Ausgleich sollen Spielräume für Zinsverbilligung genutzt werden.
Was Stand jetzt noch offen ist
Der Sonder-Infoletter der Energieeffizienz-Expertenliste vom 09.07.2026 gibt die zentralen Änderungen wieder, lässt aber einzelne Punkte bewusst offen. Wir werden diesen Beitrag laufend aktualisieren, sobald die vollständigen Förderrichtlinien und die Detailregelungen veröffentlicht sind.
Konkrete Höhe des WPB-Bonus für die Einzelmaßnahmen der Gebäudehülle.
Detailbedingungen der neuen dreistufigen Einkommensklassen und Zusammenspiel mit dem Familienzuschlag.
Praktische Umsetzung der Degression bei Anträgen, die zeitlich an die Halbjahresgrenzen anschließen.
Regelungen zur Kombination von SerSan- und WPB-Bonus in Bestandsobjekten mit gemischter Nutzung.
Bis dahin gilt: Wer eine Sanierung plant, deren Antrag in den Zeitraum um den 21. Juli 2026 fällt, sollte den Beratungstermin so früh wie möglich sichern. Nur mit belastbarer Förderrechnung im konkreten Einzelfall lässt sich sagen, welcher Weg – noch alt oder schon neu – finanziell besser passt.
Fazit
Die BEG-Reform 2026 bringt eine spürbare Neujustierung der Bundesförderung. Familien und einkommensschwächere Haushalte profitieren stärker, gleichzeitig sinken Förderhöhen und der Klima-Geschwindigkeits-Bonus. Für die schlechtesten Gebäude im Bestand entstehen mit dem WPB-Bonus neue Anreize, während der iSFP-Bonus stärker an umfangreiche Sanierungen gekoppelt wird. Wer bereits eine Bestätigung zum Antrag (BzA) oder Technische Projektbeschreibung erhalten hat, sollte prüfen, ob der Antrag noch bis zum 20. Juli 2026 unter alten Bedingungen gestellt werden kann. Für alle anderen Vorhaben gelten ab dem 21. Juli 2026 die neuen Konditionen. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald die vollständigen Förderrichtlinien vorliegen.