Für die energetische Sanierung Ihres Wohngebäudes erhalten Sie zwischen 15 und 70 Prozent Zuschuss – verteilt auf BAFA, KfW und Steuerbonus. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan steigen Fördersatz und förderfähige Kosten deutlich, in Kombination auf bis zu 90.000 Euro pro Wohneinheit. Wir zeigen, welche Töpfe es gibt, wie Sie den Antrag richtig stellen und welcher Fehler die häufigste Ursache für Ablehnungen ist.
Carmen Giesing
Das Wichtigste in Kürze
Die zentrale Förderung heißt Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – aufgeteilt in Einzelmaßnahmen (BEG EM), Komplettsanierung (BEG WG) und Heizungsförderung.
Über das BAFA gibt es 15 % Zuschuss auf Hülle und Anlagentechnik, mit iSFP-Bonus 20 %.
Über die KfW gibt es bis zu 70 % Zuschuss auf den Heizungstausch, maximal 21.000 € pro Wohneinheit.
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigen die maximal förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr.
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden – sonst entfällt die gesamte Förderung.
Für die energetische Sanierung Ihres Wohngebäudes erhalten Sie staatliche Zuschüsse zwischen 15 und 70 Prozent der Investitionskosten. Ausgezahlt werden sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – aufgeteilt auf BAFA (Gebäudehülle, Anlagentechnik) und KfW (Heizungstausch). Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan vorlegt, erhöht den Fördersatz und kann förderfähige Kosten bis 90.000 Euro pro Wohneinheit ansetzen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche Töpfe es gibt, wie hoch sie ausfallen und worauf Sie bei Antrag und Kombination achten müssen.
Welche Fördermittel gibt es für die energetische Sanierung?
Die zentrale Förderung für die energetische Sanierung ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Sie bündelt seit 2021 die staatlichen Zuschüsse und Kredite und gliedert sich in drei Bausteine, die unterschiedliche Stellen administrieren.
| Programm | Inhalt | Antragsstelle | Förderhöhe |
|---|---|---|---|
| BEG EM (Einzelmaßnahmen) | Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung, Heizungsoptimierung, Sommerwärmeschutz | BAFA | 15 % + 5 % iSFP-Bonus |
| BEG WG (Wohngebäude) | Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus-Standard | KfW | Tilgungszuschuss + zinsgünstiger Kredit |
| Heizungsförderung 458 | Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle, Wärmenetzanschluss | KfW | 30 % Grundförderung + Boni bis 70 % |
Daneben können Sie zwei weitere Hebel nutzen: den Ergänzungskredit 358/359 der KfW als zinsgünstige Finanzierung für den Eigenanteil und den Steuerbonus nach § 35c EStG als Alternative zum Zuschuss. Beides läuft außerhalb der BEG-Zuschussförderung.
Was bedeutet das für Sie? Die Wahl des richtigen Topfes hängt davon ab, ob Sie einzelne Maßnahmen umsetzen, das ganze Haus auf Effizienzhaus-Niveau bringen oder nur die Heizung tauschen. Wir empfehlen, vor dem ersten Handwerkerangebot eine grundsätzliche Förderstrategie festzulegen.
BAFA-Zuschuss: Förderung der Gebäudehülle und Anlagentechnik
Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden mit 15 Prozent Grundförderung. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan steigt der Satz auf 20 Prozent. Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr – mit iSFP bei 60.000 Euro.
Förderfähig sind unter anderem:
Gebäudehülle: Dämmung von Außenwand, Dach, Geschoss- und Kellerdecken
Fenster und Türen: Austausch oder erstmaliger Einbau, sommerlicher Wärmeschutz
Anlagentechnik (außer Heizungsanlage): Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Smart-Home-Technik zur Verbrauchsoptimierung
Heizungsoptimierung: Hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen, Einzelraumtemperaturregler, Rohrdämmung
Die Fachplanung und Baubegleitung durch eine:n Energieeffizienz-Expert:in fördert das BAFA zusätzlich mit 50 Prozent. Die förderfähigen Kosten dafür sind auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 2.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern gedeckelt (Quelle: BAFA, BEG-EM-Richtlinie).
Was wird über die BAFA-Förderung konkret bezuschusst?
Bezuschusst werden alle Maßnahmen, die das energetische Niveau des Bestandsgebäudes nachweislich verbessern und die technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllen. Der Bauantrag muss mindestens fünf Jahre zurückliegen. Neubauten und reine Reparaturen sind ausgeschlossen.
Praxisbeispiel: Sie tauschen alle Fenster eines Einfamilienhauses für 22.000 Euro. Ohne iSFP erhalten Sie 3.300 Euro Zuschuss (15 %). Mit iSFP sind es 4.400 Euro (20 %). Der Mehraufwand für den Sanierungsfahrplan rechnet sich also bereits ab der ersten Einzelmaßnahme.
KfW-Förderung: Heizungstausch mit bis zu 70 Prozent Zuschuss
Die KfW fördert den Tausch alter Heizungen gegen klimafreundliche Systeme über das Programm Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458). Der Zuschuss kombiniert eine Grundförderung mit mehreren Boni und ist auf maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt – das entspricht 21.000 Euro pro Wohneinheit (förderfähige Kosten gedeckelt bei 30.000 Euro).
| Förderbaustein | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Förderfähiger Wärmeerzeuger, Bestandsgebäude |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | 20 % | Selbstnutzende Eigentümer:in, Austausch funktionsfähiger Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mind. 20 Jahre alter Gas-/Biomasseheizung |
| Einkommens-Bonus | 30 % | Selbstnutzung, zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 € |
| Effizienz-Bonus | 5 % | Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder Wärmequelle Wasser, Erdreich, Abwasser |
| Emissionsminderungszuschlag | 2.500 € pauschal | Biomasseanlage mit Staubgrenzwert ≤ 2,5 mg/m³ |
Wichtig: Die einzelnen Boni sind kombinierbar, die Summe der prozentualen Zuschüsse ist aber bei 70 Prozent gedeckelt. Wer rechnerisch auf 85 Prozent käme, erhält trotzdem nur 70. Der Emissionsminderungszuschlag wird zusätzlich obendrauf gewährt.
Förderfähige Heizsysteme sind elektrisch angetriebene Wärmepumpen, solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen, innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Fossile Brennstoffe sind ausgeschlossen.
Klimageschwindigkeits-Bonus: Wann lohnt der schnelle Tausch?
Der Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent gilt aktuell für Anträge bis Ende 2028 und wird danach schrittweise abgesenkt. Voraussetzung: Sie nutzen das Gebäude selbst und ersetzen eine funktionsfähige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas-/Biomasseheizung. Bei Vermietung entfällt dieser Bonus, ebenso der Einkommens-Bonus.
iSFP-Bonus: Mit dem Sanierungsfahrplan 5 Prozentpunkte mehr
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der BAFA-Fördersatz um 5 Prozentpunkte auf 20 Prozent. Der Bonus gilt für alle im iSFP enthaltenen Maßnahmen an Hülle und Anlagentechnik, sofern sie innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung umgesetzt werden. Auf die KfW-Heizungsförderung ist er nicht anwendbar.
Der iSFP selbst ist ein vom BAFA gefördertes Beratungsprodukt. Eine zertifizierte Energieberatung erstellt nach einer Vor-Ort-Begehung ein verbindliches Konzept zur schrittweisen oder gesamthaften Modernisierung. Das BAFA übernimmt 50 Prozent der Beratungskosten – maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro bei Mehrfamilienhäusern.
Der Sanierungsfahrplan wirkt damit dreifach:
Eigene Förderung: Die Beratung wird zur Hälfte bezuschusst.
Höherer Fördersatz: + 5 Prozentpunkte auf alle BAFA-Einzelmaßnahmen.
Mehr förderfähige Kosten: Pro Wohneinheit lassen sich 60.000 statt 30.000 Euro ansetzen. In Kombination mit der KfW-Heizungsförderung sind so insgesamt bis zu 90.000 Euro förderfähige Kosten pro Jahr und Wohneinheit möglich.
Lohnt sich ein Sanierungsfahrplan für jede Immobilie?
Bei einer geplanten Investitionssumme ab etwa 15.000 Euro rechnet sich der iSFP fast immer – allein über den 5-Prozent-Bonus. Bei reinen Heizungstauschvorhaben ohne weitere Maßnahmen entfällt der direkte Bonus, allerdings dient der iSFP dann als Grundlage für die spätere energetische Sanierung der Hülle. Wir empfehlen den iSFP allen Eigentümer:innen, die ihr Gebäude schrittweise modernisieren möchten – eine ehrliche Einordnung der Stärken und Grenzen finden Sie in unserem Beitrag zu dem, was der Sanierungsfahrplan wirklich bringt.
Steuerbonus oder Förderzuschuss – was ist sinnvoller?
Eigentümer:innen, die ihr Gebäude selbst nutzen, können energetische Sanierungsmaßnahmen alternativ über den Steuerbonus nach § 35c EStG geltend machen. Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, gestreckt auf drei Jahre, und ist auf 40.000 Euro pro Objekt gedeckelt. Eine Kombination mit BEG-Zuschüssen für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.
| Kriterium | BEG-Zuschuss (BAFA/KfW) | Steuerbonus § 35c EStG |
|---|---|---|
| Förderhöhe | 15–70 % je nach Maßnahme | 20 % der Aufwendungen |
| Maximalbetrag | bis 21.000 € pro WE (Heizung), 12.000 € pro WE (Hülle, mit iSFP) | 40.000 € pro Objekt |
| Auszahlung | Direkt nach Umsetzung | Über drei Jahre verteilt |
| Antragspflicht vor Auftragserteilung | Ja | Nein |
| Energieeffizienz-Expert:in nötig | Ja, bei den meisten Maßnahmen | Bestätigung durch Fachunternehmen genügt |
| Selbstnutzung Pflicht | Nein (Vermieter:innen erhalten reduzierte Boni) | Ja |
In der Praxis ist der BEG-Zuschuss in den meisten Fällen attraktiver – vor allem bei Heizungstausch und größeren Hüllenmaßnahmen. Der Steuerbonus ist eine sinnvolle Alternative, wenn die Antragsfrist verpasst wurde, kein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden soll oder die Steuerlast hoch genug ist, um den Bonus auszuschöpfen.
Lassen sich Förderprogramme miteinander kombinieren?
Ja, aber nicht beliebig. Innerhalb der BEG sind BAFA-Einzelmaßnahmen an der Hülle mit dem KfW-Heizungstausch kombinierbar – das ist der Standardfall. Was nicht geht: Doppelförderung derselben Maßnahme (z. B. Steuerbonus plus BEG-Zuschuss für dieselbe Wärmepumpe). Auch die Gesamtförderquote aus öffentlichen Mitteln darf 60 Prozent nicht überschreiten, sonst kürzt das BAFA. Landes- und Kommunalförderungen lassen sich häufig ergänzend nutzen, müssen aber im Antrag angegeben werden.
Antragstellung: Was Sie unbedingt beachten müssen
Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wer einen verbindlichen Auftrag ohne aufschiebende Bedingung erteilt hat, verliert den Förderanspruch komplett – unabhängig davon, ob die Maßnahme energetisch sinnvoll ist. Diese Regel ist der häufigste Grund für Ablehnungen.
So gehen Sie vor:
Energieberatung beauftragen. Eine in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena gelistete Beratung erstellt entweder direkt den iSFP oder die technische Projektbeschreibung (TPB) für die geplante Maßnahme.
Angebot einholen, aufschiebende Bedingung vereinbaren. Der Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen enthält die Klausel, dass er erst mit Förderzusage rechtskräftig wird.
Antrag stellen. Bei Hülle und Anlagentechnik im BAFA-Portal, beim Heizungstausch im KfW-Kundenportal „Meine KfW“. Sie benötigen die TPB-ID (BAFA) bzw. BzA-ID (KfW) aus der vorgelagerten Bestätigung.
Zusage abwarten. Erst nach dem Zuwendungsbescheid die Maßnahme starten.
Umsetzen und Nachweise einreichen. Nach Abschluss werden Rechnungen und der technische Projektnachweis (TPN) bzw. die Bestätigung nach Durchführung (BnD) hochgeladen. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung.
Brauche ich für den Förderantrag eine:n Energieeffizienz-Expert:in?
Für nahezu alle Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik ist die Einbindung einer in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelisteten Fachperson verpflichtend. Beim Heizungstausch genügt in vielen Fällen die Bestätigung des ausführenden Fachunternehmens – wir empfehlen aber auch hier eine unabhängige Begleitung, um die maximale Förderquote sicher zu erreichen und Auflagen wie den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B sauber zu dokumentieren. Als zertifiziertes Ingenieurbüro übernehmen wir die Antragstellung und Baubegleitung für Sie – vom Antrag der BEG-Einzelmaßnahme bis zur Verwendungsnachweisprüfung.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Bei BAFA und KfW liegt die Bearbeitungszeit aktuell zwischen vier und acht Wochen. Nach Förderzusage haben Sie 36 Monate Zeit, das Vorhaben umzusetzen. Die Auszahlung erfolgt nach Einreichung der Nachweise innerhalb weniger Wochen direkt auf Ihr Konto.
Fazit: Förderstrategie schlägt Einzelmaßnahme
Die Fördermittel für die energetische Sanierung sind erheblich – wer sie strategisch einsetzt, finanziert einen substanziellen Teil der Investition über Zuschüsse statt über Eigenkapital oder Kredit. Entscheidend sind drei Punkte: ein realistischer Fahrplan, der Antrag vor Beginn der Maßnahme und die Einbindung einer:s Energieeffizienz-Expert:in. Wer diese Reihenfolge einhält, sichert sich die maximale Förderquote – ohne im Verfahren auf vermeidbare Hürden zu stoßen.
Als nächsten Schritt empfehlen wir, vor der Auswahl konkreter Maßnahmen einen individuellen Sanierungsfahrplan vom Energieberater erstellen zu lassen. Damit haben Sie sowohl den iSFP-Bonus gesichert als auch eine belastbare Grundlage für jede weitere Förderentscheidung.
Förderstrategie für Ihr Gebäude planen
Sie möchten wissen, welche Fördermittel auf Ihr Sanierungsvorhaben passen und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten? Als zertifiziertes Ingenieurbüro beraten wir Sie unabhängig, erstellen Ihren individuellen Sanierungsfahrplan und übernehmen auf Wunsch die komplette Antragstellung bei BAFA und KfW. Jetzt unverbindlich anfragen.