iSFP für Einfamilienhaus in Schleswig-Holstein: 12.000 EUR BEG-Förderpotenzial durch geplante Dachdämmung
In diesem Praxisbeispiel zeigen wir, wie Energy Building für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1957, 100 m² Wohnfläche, 1 Wohneinheit) die Energieberatung in Schleswig-Holstein durchgeführt und einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt hat. Das Gebäude befindet sich in der Energieeffizienzklasse G mit einem Endenergiebedarf von 240 kWh/m²a und Heizkosten von rund 2.880 EUR pro Jahr. Der Auslöser war eine geplante Dachsanierung – die Eigentümer:innen wollten gleichzeitig Wohnfläche erweitern und das bekannte Hitzeschutzproblem im Dachgeschoss lösen. Der iSFP hat gezeigt: Die Dachdämmung nach Aufsparrenprinzip ist die sinnvollste Priorität-1-Maßnahme. Sie erschließt ein BEG-Förderpotenzial von 12.000 EUR (BEG EM Dach, BAFA 20 % auf 60.000 EUR förderfähige Kosten) und verbessert die Effizienzklasse auf F. Das gesamte Sanierungspotenzial aller vom iSFP empfohlenen Maßnahmen beläuft sich auf ca. 75.000 EUR Investition.
Projektsteckbrief
Projektsteckbrief
| Gebäudetyp | Einfamilienhaus (EFH), 1 Wohneinheit |
| Baujahr | 1957 (Nachkriegszeit) |
| Wohnfläche gesamt | 100 m² |
| Lage | Schleswig-Holstein |
| Heizungsanlage | Gasheizung (Baujahr 2025 – neu, kein Handlungsbedarf) |
| Energieeffizienzklasse (Ist) | G |
| Endenergiebedarf (Ist) | 240 kWh/m²a |
| CO₂-Ausstoß (Ist) | 2,6 t/Jahr |
| Heizkosten (Ist) | ca. 2.880 EUR/Jahr |
| Auslöser | Dachsanierung geplant: Wohnflächenerweiterung + Hitzeschutz |
| Leistung Energy Building | Energieberatung vor Ort + iSFP (BAFA-gefördert) |
| iSFP-Förderung | 650 EUR (80 % BAFA-Zuschuss) |
| BEG-Förderpotenzial Dach | 12.000 EUR (BEG EM Dach, BAFA 20 %) |
| Gesamtinvestitionspotenzial | ca. 75.000 EUR (alle iSFP-Maßnahmen) |
Herausforderung
Das Einfamilienhaus in Schleswig-Holstein aus dem Jahr 1957 stand vor einer klassischen Situation im schleswig-holsteinischen Altbaubestand: Das Gebäude in der Energieeffizienzklasse G mit einem Endenergiebedarf von 240 kWh/m²a war energetisch weit entfernt vom heutigen Standard. Die Heizkosten lagen bei rund 2.880 EUR pro Jahr.
Der konkrete Auslöser
Die Eigentümer:innen planten eine Dachsanierung – aus zwei konkreten Gründen: Zum einen sollte Wohnfläche im Dachgeschoss erweitert werden, zum anderen litt das Gebäude im Sommer unter erheblichen Hitzeproblemen. Das Dachgeschoss war im Sommer kaum nutzbar.
Die entscheidende Frage war: Soll die Dachsanierung als reine Instandhaltung durchgeführt werden – oder lässt sich der ohnehin geplante Eingriff nutzen, um gleichzeitig die Energieeffizienz zu verbessern, Förderung mitzunehmen und den Grundstein für eine sinnvolle Gesamtsanierung zu legen?
Die energetische Ausgangslage
Der Ist-Zustand des Gebäudes war typisch für ein unsaniertes Nachkriegshaus aus den 1950er Jahren in Schleswig-Holstein:
Energieeffizienzklasse G – schlechteste Stufe vor H
Endenergiebedarf 240 kWh/m²a – deutlich über dem Bundesdurchschnitt von ca. 160 kWh/m²a
CO₂-Ausstoß 2,6 t/Jahr
Heizkosten ca. 2.880 EUR pro Jahr
U-Wert Dach/OG-Decke: 0,54 W/(m²·K) – verbesserungsfähig, aber noch kein absolutes Schlusslicht
Gasheizung: erst 2025 erneuert – kein Handlungsbedarf in den nächsten Jahren
Unsere Rolle
Energy Building wurde im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung (BAFA) beauftragt, einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu erstellen. Als BAFA-zugelassene Energieberater:innen konnten wir nicht nur den iSFP erstellen, sondern auch die staatlich geförderte Vor-Ort-Beratung in Schleswig-Holstein durchführen.
Unsere Aufgabe war es nicht, eine einzelne Maßnahme zu empfehlen – sondern die gesamte Sanierungsstrategie für die kommenden Jahre zu entwickeln. Welche Maßnahmen machen wann am meisten Sinn? Was setzt was voraus? Und wie lassen sich BEG-Förderungen optimal nutzen?
Die Beratungsleistung (Energieberatung vor Ort + iSFP) wurde durch das BAFA mit 650 EUR gefördert.
Analyse und Bewertung
Energetische Bestandsaufnahme vor Ort
Im Rahmen der Vor-Ort-Beratung haben wir das Gebäude umfassend analysiert. Besonderes Augenmerk lag auf der Dachkonstruktion, da die geplante Dachsanierung der Ausgangspunkt der Beratung war:
Dachkonstruktion: bestehende Dämmung mit U-Wert 0,54 W/(m²·K) – Zielwert BEG EM Dach ≤ 0,14 W/(m²·K)
Heizungssystem: Gasheizung Baujahr 2025 – neu installiert, kein Handlungsbedarf für mindestens 10–15 Jahre
Hitzeschutzproblem: sommerseitige Überhitzung des Dachgeschosses durch fehlende Dämmung
Energetisches Gesamtbild: Klasse G mit 240 kWh/m²a zeigt erhebliches Optimierungspotenzial
Was der iSFP empfiehlt – und warum die Reihenfolge entscheidend ist
Der individuelle Sanierungsfahrplan hat eine klare Maßnahmenreihenfolge entwickelt. Die Dachdämmung steht aus mehreren Gründen an erster Stelle:
Synergieeffekt: Die geplante Dachsanierung ist ohnehin notwendig – durch Kombination mit energetischer Dämmung (Aufsparren) wird sie BEG-förderfähig
Hitzeschutz: Hochwertige Aufsparrendämmung verbessert gleichzeitig den sommerlichen Wärmeschutz – das eigentliche Problem wird gelöst
Wohnflächengewinn: Die Aufsparrendämmung schafft keine Einschränkungen im Dachgeschoss – die Wohnfläche kann vollständig genutzt werden
Fördervoraussetzung: Mit dem iSFP den iSFP-Bonus sichern (+5 %): Erhöhung des BEG-Fördersatz von 15 % auf 20 % – 12.000 EUR statt 4.500 EUR
Wichtig: Die neue Gasheizung (Baujahr 2025) steht einem späteren Wärmepumpeneinbau nicht im Weg – sie verlängert aber den sinnvollen Investitionshorizont für die Heizung auf ca. 10–15 Jahre. Das iSFP hat diese Realität berücksichtigt und die Prioritäten entsprechend gesetzt.
Wie wir konkret unterstützt haben
Vor-Ort-Besichtigung des Gebäudes in Schleswig-Holstein: vollständige Aufnahme der Gebäudehülle, Heizungsanlage und baulichen Situation
Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) nach BAFA-Standard mit priorisierten Maßnahmenempfehlungen
Berechnung der BEG-Förderpotenziale für alle empfohlenen Maßnahmen – insbesondere Nachweis des iSFP-Bonus (+5 % auf Fördersatz)
Beratung zur optimalen Maßnahmenreihenfolge: Dach zuerst, dann Außenwand, dann Fenster – Heizung erst in 10–15 Jahren
Hinweis auf Jahresstaffelung: Bei den vorliegenden Investitionsvolumina ist eine Staffelung auf mehrere Antragsjahre nicht zwingend notwendig (Gesamtinvestition Dach bleibt innerhalb der 60.000-EUR-Förderobergrenze)
Abwicklung des BAFA-Förderantrags für die Energieberatung selbst: 650 EUR Förderung gesichert
iSFP-Empfehlungen: Maßnahmen und Förderpotenzial
| Empfohlene Maßnahme | Förderprogramm | Förderpotenzial | Priorität / Hinweis |
|---|---|---|---|
| Dachdämmung (Aufsparren) | BEG EM Dach, BAFA 20 % | 12.000 EUR | Priorität 1 – Auslöser: Hitzeschutz + Wohnfläche |
| Außenwanddämmung / Kerndämmung | BEG EM Außenwand, BAFA 20 % | noch zu ermitteln | Priorität 2 – nach Dachsanierung |
| Fenstertausch (Dreifachverglasung) | BEG EM Fenster, BAFA 20 % | noch zu ermitteln | Priorität 3 – setzt AW-Qualität voraus |
| Heizungsaustausch (Wärmepumpe) | BEG EM Heizung, BAFA 30–55 % | noch zu ermitteln | Langfristig – Gasheizung Bj. 2025 aktuell neu |
| Lüftungsanlage mit WRG | BEG EM Lüftung, BAFA 15 % | noch zu ermitteln | Optional – sinnvoll nach Luftdichtheitsverbesserung |
| Gesamtpotenzial (alle Maßnahmen) | BEG BAFA | ≥ 12.000 EUR | Gesamtinvestition: ca. 75.000 EUR |
ACHTUNG: Dies sind die Empfehlungen des iSFP – noch nicht umgesetzt. Die Förderbeträge für Maßnahmen 2–5 werden ermittelt, sobald konkrete Angebote vorliegen.
Fazit zur Energieberatung
Dieses Praxisbeispiel zeigt, was ein individueller Sanierungsfahrplan konkret leistet: Er macht aus einer einzelnen geplanten Maßnahme – der Dachsanierung – einen strategischen Ausgangspunkt für die gesamte Gebäudesanierung der nächsten Jahre.
Die Eigentümer:innen wissen jetzt: 12.000 EUR BEG-Förderung stehen für die Dachdämmung bereit. Der iSFP sichert den 5 %-Bonus für alle weiteren Maßnahmen. Die Reihenfolge ist klar. Die Förderanträge können zum richtigen Zeitpunkt gestellt werden.
Und das Hitzeproblem im Dachgeschoss? Es wird gelöst – als direkte Folge der energetisch hochwertigen Aufsparrendämmung, die ohnehin geplant war.
Häufige Fragen zum iSFP für Einfamilienhäuser
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Der iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) ist ein standardisiertes Beratungsdokument, das den aktuellen energetischen Zustand eines Gebäudes erfasst und eine priorisierte Maßnahmenreihenfolge für die nächsten Jahre empfiehlt. Er wird von einem BAFA-zugelassenen Energieberater erstellt und ist 10 Jahre gültig. Die Kosten für Vor-Ort-Beratung + iSFP betragen je nach Gebäude 1.000–1.500 EUR netto. Das BAFA fördert 50 % und maximal 650 EUR der förderfähigen Beratungskosten – im Schleswig-Holstein-Praxisbeispiel: 650 EUR BAFA-Förderung.
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Der iSFP-Bonus ist ein zusätzlicher Fördersatz von 5 %, den das BAFA gewährt, wenn zum Zeitpunkt der BEG-Antragstellung ein gültiger iSFP vorliegt UND die beantragte Maßnahme darin enthalten ist. Bei der BEG EM Dach erhöht sich der Fördersatz damit von 15 % auf 20 %. Im Schleswig-Holstein-Praxisbeispiel: 20 % auf 60.000 EUR förderfähige Kosten = 12.000 EUR statt 4.500 EUR ohne iSFP. Differenz: 7.500 EUR.
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Ja. Die BEG EM (Einzelmaßnahmen) fördert Hüllflächen-Maßnahmen (Dach, Außenwand, Fenster, Kellerdecke) unabhängig vom Heizsystem. Eine neue Gasheizung ist kein Ausschlussgrund für BEG EM Dach oder BEG EM Außenwand. Im Schleswig-Holstein-Praxisbeispiel: Die Gasheizung Baujahr 2025 ist kein Hindernis für die geplante Dachdämmung und die dafür mögliche 12.000-EUR-Förderung.
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Eine Aufsparrendämmung legt die Dämmschicht oberhalb der Sparren auf der gesamten Dachfläche. Der hohe Wärmespeichermassenanteil qualitativ hochwertiger Dämmstoffe (z.B. Holzfaserdämmung) verzögert die Wärmedurchdringung im Sommer erheblich. Für den sommerlichen Wärmeschutz relevant sind das Phasenverzögerung (> 8 Stunden) und der Dämpfungsgrad – Parameter, die bei der Planung explizit beachtet werden sollten. Das Ergebnis: Das Dachgeschoss bleibt auch an heißen Sommertagen deutlich kühler als vorher.
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Der iSFP ist 10 Jahre gültig – ab Ausstellungsdatum. Es besteht keine Pflicht, alle empfohlenen Maßnahmen umzusetzen. Der iSFP ist eine Empfehlung, keine Verpflichtung. Für jede BEG-geförderte Maßnahme, die im iSFP enthalten ist und innerhalb der 10-Jahres-Gültigkeitsdauer beantragt wird, erhält man den iSFP-Bonus von +5 %. Wer also nur die Dachdämmung umsetzt und die anderen Maßnahmen verschiebt, verliert den Bonus nicht.