In diesem Praxisbeispiel zeigen wir, wie wir für ein Mehrfamilienhaus in Berlin (Baujahr ca. 1905, 28 Wohneinheiten, 3.598 m² Wohnfläche) eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 sowie den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B durchgeführt hat. Auslöser war die geplante Umstellung der bestehenden Gaszentralheizung (250 kW installiert, nie hydraulisch abgeglichen) auf einen Anschluss an das Fernwärmenetz. Die Berechnung ergab eine tatsächliche Gebäudeheizlast von nur 110 kW – die Bestandsanlage war damit erheblich überdimensioniert. Rechtlicher Hintergrund: Nach § 60c GEG ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B für Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten seit dem 1. Oktober 2024 verpflichtend; Verstöße sind bußgeldbewehrt (bis 5.000 EUR). Die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch die Hausverwaltung, sicherte sich zudem eine BEG-Förderung von 132.000 EUR (55 %) für den Wärmenetzanschluss. Das Einsparpotenzial durch den hydraulischen Abgleich liegt bei rund 8 % der Heizkosten.
Projektsteckbrief
| Gebäudetyp | Mehrfamilienhaus (Altbau, Berlin) |
| Baujahr | ca. 1905 |
| Wohnfläche gesamt | 3.598 m² (28 WE, ø ca. 128 m²/WE) |
| Lage | Berlin |
| Auftraggeber | Eigentümergemeinschaft (WEG), vertreten durch die Hausverwaltung |
| Bisherige Heizung | Gaszentralheizung, installiert 250 kW, Wärmeübergabe über Heizkörper |
| Vorlauftemperatur (Ist) | 70 °C, bislang nicht hydraulisch abgeglichen |
| Auslöser | Geplante Umstellung auf Anschluss an das Fernwärmenetz |
| Durchgeführte Leistung | Raumweise Heizlastberechnung (DIN EN 12831) + hydraulischer Abgleich Verfahren B |
| Leistungen Energy Building | Heizlastberechnung · Hydraulischer Abgleich Verfahren B · BEG-Förderantrag · Abstimmung Übergabestation |
| Förderprogramm | BEG EM Heizung (BAFA) – Anschluss an Wärmenetz |
| Gesamtförderung | 132.000 € (55 %) |
| Projektzeitraum | 2024 |
Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich für ein Mehrfamilienhaus in Berlin (Baujahr 1905)
Ein Berliner Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1905 mit 28 Wohneinheiten und großzügigen Altbauwohnungen von durchschnittlich rund 128 m² sollte energetisch weiterentwickelt werden. Die bestehende Gaszentralheizung mit 250 kW installierter Leistung sollte durch einen Anschluss an das Fernwärmenetz ersetzt werden. Die Frage: Wie groß muss die neue Fernwärme-Übergabestation dimensioniert werden – und welche gesetzlichen Pflichten sind vor dem Anschluss zu erfüllen?
Herausforderung
Die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch die Hausverwaltung, stand vor der Entscheidung, wie der Wechsel zur Fernwärme fachlich korrekt vorbereitet werden kann. Die Bestandsanlage war nie hydraulisch abgeglichen worden und lief mit einer Vorlauftemperatur von 70 °C – ein deutliches Zeichen für eine nicht optimal eingestellte Anlage.
Technische Unsicherheit
Wie groß muss die Fernwärme-Übergabestation tatsächlich dimensioniert werden?
Ist die installierte Leistung von 250 kW realistisch – oder deutlich überdimensioniert?
Welche Räume sind kritisch für die Auslegung, welche Wohnungen benötigen besondere Aufmerksamkeit?
Rechtliche und förderrechtliche Ausgangslage
Mit 28 Wohneinheiten fällt das Gebäude unter § 60c GEG: Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B ist seit dem 1. Oktober 2024 verpflichtend für Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen, sobald eine neue Heizanlage errichtet oder eine bestehende wesentlich verändert wird. Verfahren B setzt zwingend eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 voraus. Bereits die EnSimiMaV-Vorgängerregelung hatte für Gaszentralheizungen in Gebäuden dieser Größe entsprechende Fristen vorgesehen. Verstöße gegen § 60c GEG sind seit Oktober 2024 mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 EUR belegt. Zusätzlich verlangt die BEG EM Heizung (BAFA) für die Förderung des Wärmenetzanschlusses zwingend den Nachweis von Heizlastberechnung und hydraulischem Abgleich nach Verfahren B.
Unsere Rolle
Energy Building wurde von der Hausverwaltung beauftragt, die raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 für alle 28 Wohneinheiten durchzuführen, den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B umzusetzen und die Ergebnisse für die Dimensionierung der Fernwärme-Übergabestation sowie für den BEG-Förderantrag nutzbar zu machen.
Analyse und Bewertung
Energetische Bestandsaufnahme
Heizsystem: Gaszentralheizung, installiert 250 kW, Wärmeübergabe über Heizkörper
Vorlauftemperatur (Ist): 70 °C
Hydraulischer Abgleich vorher: nicht durchgeführt
Betroffen von GEG §60c: ja (≥ 6 Wohneinheiten)
Ergebnis der Heizlastberechnung
Die raumweise Berechnung nach DIN EN 12831 über 81 Räume in allen 28 Wohneinheiten ergab eine tatsächliche Gebäudeheizlast von 110 kW. Der Vergleich mit der installierten Leistung von 250 kW zeigt: Die Bestandsanlage war um rund 140 kW bzw. 56 % überdimensioniert – nur etwa 44 % der installierten Leistung werden tatsächlich benötigt. Unterdimensionierte Heizkörper wurden in keinem der 81 Räume festgestellt; ein Heizkörpertausch ist nicht erforderlich.
Förderrechtliche Bewertung
Die BEG EM Heizung (BAFA) verlangt für die Förderung eines Wärmenetzanschlusses zwingend den Nachweis der Heizlastberechnung und des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B. Ohne diese Nachweise wäre die Förderung von 132.000 EUR (55 %) nicht abrufbar gewesen.
Wie wir konkret unterstützt haben
Schritt 1 – Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
Für alle 28 Wohneinheiten wurde die Heizlast raumweise für 81 Räume berechnet. Grundlage war die Bestandsaufnahme der Gebäudehülle sowie der bestehenden Heizungsanlage.
Schritt 2 – Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
Auf Basis der raumweisen Heizlastberechnung wurde der hydraulische Abgleich nach Verfahren B durchgeführt und die erforderlichen Einstellwerte an die Fachfirma übergeben – Voraussetzung sowohl für § 60c GEG als auch für die BEG-Förderung.
Schritt 3 – Dimensionierung der Fernwärme-Übergabestation
Die ermittelte Gebäudeheizlast von 110 kW bildete die Grundlage für die korrekte Dimensionierung der neuen Fernwärme-Übergabestation – deutlich unterhalb der bisher installierten 250 kW und damit wirtschaftlicher in Anschaffung und Betrieb.
Schritt 4 – BEG-Förderantrag
Energy Building unterstützte die Eigentümergemeinschaft bei der Beantragung der BEG EM Heizung inklusive Nachweis von Heizlastberechnung und hydraulischem Abgleich Verfahren B. Ergebnis: 132.000 EUR Förderung (55 %) für den Wärmenetzanschluss.
Ergebnis für die Eigentümergemeinschaft
Die Eigentümergemeinschaft verfügt nun über eine belastbare Planungsgrundlage für den Fernwärmeanschluss sowie über den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis des hydraulischen Abgleichs.
Heizlastberechnung: Ergebnisse nach DIN EN 12831
| Kennwert | Ergebnis | Hinweis |
|---|---|---|
| Gebäudeheizlast gesamt | 110 kW | Ermittelte tatsächliche Heizlast |
| Installierte Heizleistung (Bestand) | 250 kW | Bestehende Gaszentralheizung |
| Überdimensionierung Bestandsanlage | –140 kW / –56 % | Nur 44 % der installierten Leistung tatsächlich benötigt |
| Anzahl berechneter Räume | 81 Räume | Raumweise Berechnung über alle 28 WE |
| Unterdimensionierte Heizkörper | Nein | Kein Heizkörpertausch erforderlich |
| Verfahren hydraulischer Abgleich | Verfahren B | Pflicht nach GEG §60c und für BEG EM Heizung |
| Vorlauftemperatur vor Abgleich | 70 °C | Ausgangswert Bestandsanlage |
| Vorlauftemperatur nach Abgleich | noch offen | Wert nach Abschluss des Abgleichs ergänzen |
| Einsparpotenzial durch hydr. Abgleich | ca. 8 % | Bezogen auf die Heizkosten der Bestandsanlage |
| Einsparpotenzial in EUR/Jahr | noch offen | Heizkosten vor/nach Abgleich noch nicht erfasst |
Förderung im Überblick
| Förderprogramm | Fördersatz | Förderbetrag | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| BEG EM Heizung (BAFA) – Wärmenetzanschluss | 55 % | 132.000 € | Setzt Heizlastberechnung + hydr. Abgleich Verfahren B voraus |
| Voraussetzung für Förderung | – | – | Heizlastberechnung DIN EN 12831 + hydraulischer Abgleich Verfahren B |
Was ohne professionelle Energieberatung passiert wäre
Ohne eine fachliche Heizlastberechnung und den hydraulischen Abgleich hätte die Eigentümergemeinschaft mehrere Risiken eingehen müssen:
GEG-Bußgeldrisiko: Ohne Nachweis des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B drohen Bußgelder bis 5.000 EUR gemäß § 60c GEG
Falsch dimensionierte Übergabestation: Ohne Heizlastberechnung wäre die neue Fernwärme-Anschlussleistung vermutlich an der überdimensionierten Bestandsanlage (250 kW statt tatsächlich benötigter 110 kW) ausgerichtet worden – mit unnötig hohen Anschluss- und Betriebskosten
BEG-Förderung nicht abrufbar: Ohne Nachweis von Heizlastberechnung und hydraulischem Abgleich Verfahren B wäre die Förderung von 132.000 EUR (BEG EM Heizung) nicht bewilligt worden
Fazit
Dieses Praxisbeispiel zeigt: Auch ohne energetische Sanierung im klassischen Sinne ist die Heizlastberechnung ein entscheidender Baustein – insbesondere beim Wechsel auf ein neues Heizsystem wie Fernwärme. Sie schafft die gesetzlich vorgeschriebene Grundlage für den hydraulischen Abgleich, deckt Überdimensionierungen auf und ist zugleich Voraussetzung für die BEG-Förderung. Für die Eigentümergemeinschaft bedeutet das: Rechtssicherheit nach § 60c GEG, eine wirtschaftlich richtig dimensionierte Anlage und 132.000 EUR gesicherte Förderung.
Vergleichbare Praxisbeispiele
Häufige Fragen zur Heizlastberechnung und zum hydraulischen Abgleich
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Seit dem 1. Oktober 2024 ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B gemäß § 60c GEG verpflichtend für Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten, sobald eine neue Heizanlage errichtet oder eine bestehende Anlage wesentlich verändert wird. Verstöße sind mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 EUR bewehrt.
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Die Kosten hängen von der Anzahl der zu berechnenden Räume, der Gebäudekomplexität und dem Aufmaß-Aufwand ab. In diesem Praxisbeispiel wurden 81 Räume raumweise nach DIN EN 12831 berechnet. Für eine individuelle Kosteneinschätzung empfiehlt sich eine unverbindliche Erstberatung.
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Ja. Die BEG EM Heizung (BAFA) verlangt für die Förderung eines Heizsystemwechsels – etwa den Anschluss an ein Wärmenetz – zwingend den Nachweis von Heizlastberechnung und hydraulischem Abgleich nach Verfahren B. In diesem Praxisbeispiel wurden dadurch 132.000 EUR (55 %) Förderung möglich.
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Für Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten schreibt § 60c GEG ausdrücklich Verfahren B vor, da dieses auf einer raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 beruht und genauer ist als das vereinfachte Verfahren A. Auch die BEG EM Heizung setzt für die Förderung Verfahren B voraus.
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Die Gebäudeheizlast bestimmt, wie groß die Fernwärme-Übergabestation dimensioniert werden muss. In diesem Praxisbeispiel lag die installierte Leistung der Bestandsanlage bei 250 kW, die tatsächlich benötigte Heizlast jedoch nur bei 110 kW. Ohne Heizlastberechnung wäre die neue Anlage voraussichtlich deutlich überdimensioniert und damit teurer in Anschaffung und Betrieb ausgefallen.