In diesem Praxisbeispiel zeigen wir, wie Energy Building für ein Einfamilienhaus mit einer Energieberatung vor Ort in Ettlingen (Baden-Württemberg, Baujahr 1961, 131 m² Wohnfläche) und der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) weitergeholfen hat. Ausgangslage: Energieeffizienzklasse G, ein Endenergiebedarf von 242,6 kWh/m²a und eine über 30 Jahre alte, teils defekte Ölheizung. Auslöser war die anstehende Heizungssanierung und der damit verbundene gesetzliche Nachweis nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) Baden-Württemberg. Der iSFP zeigt: Werden Dachdämmung, Außenwanddämmung und eine neu dimensionierte Heizungsanlage in dieser Reihenfolge umgesetzt, sinkt der Endenergiebedarf von 242,6 auf voraussichtlich 120,8 kWh/m²a (Effizienzklasse D) – bei einem ermittelten Förderpotenzial von 28.500 EUR aus BEG-Einzelmaßnahmen bei rund 85.000 EUR Gesamtinvestition. Die Energieberatung selbst wurde mit 650 EUR bezuschusst. Erste Maßnahmen – Außenwanddämmung und eine neue Pelletheizung – sind bereits umgesetzt.
Projektsteckbrief
| Gebäudetyp | Einfamilienhaus (EFH), 1 Wohneinheit |
| Baujahr | 1961 |
| Wohnfläche | 131 m² |
| Lage | Ettlingen, Baden-Württemberg |
| Bisherige Heizungsart | Ölheizung (Baujahr 1988), teils defekt |
| Energetisches Hauptproblem | Nachweispflicht nach dem EWärmeG bei Heizungssanierung |
| Auslöser | Heizungsanlage muss saniert werden |
| Leistung Energy Building | Energieberatung vor Ort + individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) |
| Förderprogramm Energieberatung | Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude(BAFA) |
| Förderbetrag Energieberatung | 650 EUR |
| Energieeffizienzklasse (Ist-Zustand) | G |
| Projektjahr | 2021 |
Herausforderung
Die Eigentümer:innen eines Einfamilienhauses in Ettlingen standen vor einer Entscheidung, die viele Besitzer:innen älterer Gebäude kennen: Die bestehende Ölheizung aus dem Jahr 1988 war teils defekt und musste saniert werden. Gleichzeitig verpflichtet das baden-württembergische Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) beim Austausch einer Heizungsanlage zum Nachweis eines Mindestanteils erneuerbarer Wärme – eine Pflicht, die ohne fachkundige Beratung schnell zu teuren Fehlentscheidungen führen kann.
Energetische Ausgangslage
Das 1961 errichtete Einfamilienhaus mit 131 m² Wohnfläche wies vor der Beratung die Energieeffizienzklasse G auf – ein vorheriger Energieausweis lag nicht vor. Der Endenergiebedarf lag bei 242,6 kWh/m²a, der Primärenergiebedarf bei 269,5 kWh/m²a. Der CO₂-Ausstoß betrug rund 19 Tonnen pro Jahr, die jährlichen Heizkosten rund 3.852 EUR. Die Außenwand war mit einem U-Wert von 1,58 W/(m²K) ungedämmt – ein typischer Wert für Gebäude dieser Bauzeit ohne energetische Modernisierung.
Rechtlicher Rahmen: Nachweispflicht nach dem EWärmeG
Beim Austausch einer Heizungsanlage in Baden-Württemberg verpflichtet das EWärmeG Eigentümer:innen, einen Mindestanteil an erneuerbarer Wärme nachzuweisen oder anerkannte Ersatzmaßnahmen umzusetzen. Ein individueller Sanierungsfahrplan kann dabei einen Teil dieses Nachweises abdecken. Ohne fundierte Beratung bleibt dieser Zusammenhang für die meisten Eigentümer:innen unklar – mit dem Risiko, aufwendigere Pflichtmaßnahmen umsetzen zu müssen, als eigentlich nötig wären.
Unsere Rolle
Energy Building wurde als BAFA-zugelassene Energieberatung mit der Energieberatung vor Ort in Ettlingen und der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) beauftragt. Ziel war es, den energetischen Ist-Zustand systematisch zu erfassen, eine sinnvolle Maßnahmenreihenfolge abzuleiten und dabei sowohl die BEG-Fördermöglichkeiten als auch den rechtlichen Nachweis nach dem EWärmeG zu berücksichtigen.
Analyse und Bewertung
Energetische Bestandsaufnahme im Detail
Die Vor-Ort-Begehung und Datenaufnahme ergaben ein klares Bild:
Energieeffizienzklasse G, kein vorheriger Energieausweis vorhanden
Endenergiebedarf 242,6 kWh/m²a, Primärenergiebedarf 269,5 kWh/m²a
Ungedämmte Außenwand mit einem U-Wert von 1,58 W/(m²K)
Veraltete, teils defekte Ölheizung aus dem Jahr 1988
Jährliche Heizkosten von rund 3.852 EUR
Maßnahmenempfehlung und Förderstrategie
Auf Basis dieser Bestandsaufnahme erarbeitete Energy Building einen Sanierungsfahrplan mit klarer Priorisierung: zuerst die Gebäudehülle sanieren (Dachdämmung, danach Außenwanddämmung), anschließend die Heizungsanlage neu auf die dadurch reduzierte Heizlast auslegen. Diese Reihenfolge vermeidet eine überdimensionierte und damit ineffiziente Heizungsanlage. Für jede Maßnahme wurde das passende BEG-Förderprogramm sowie das realistische Förderpotenzial ermittelt (Details siehe iSFP-Maßnahmenübersicht unten). In Summe ergibt sich bei einer geschätzten Gesamtinvestition von 85.000 EUR ein Förderpotenzial von 28.500 EUR.
Wie wir konkret unterstützt haben
Energieberatung vor Ort zur Erfassung des energetischen Ist-Zustands
Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) im Rahmen der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)
Ermittlung und Priorisierung sinnvoller Einzelmaßnahmen inklusive Förderpotenzial je Maßnahme
Klärung des Zusammenhangs zwischen iSFP und dem gesetzlichen Nachweis nach dem EWärmeG
Unterstützung bei der Antragstellung für die geförderte Energieberatung (650 EUR)
Ergebnis der Beratung: Ist-Zustand, Maßnahmenplan und Förderpotenzial
Der Sanierungsfahrplan liefert den Eigentümer:innen einen klaren Fahrplan: Werden alle empfohlenen Maßnahmen umgesetzt, sinkt der Endenergiebedarf voraussichtlich von 242,6 auf 120,8 kWh/m²a (–50 %), die Energieeffizienzklasse verbessert sich von G auf D. Das ermittelte Förderpotenzial liegt bei 28.500 EUR.
Energetische Kennwerte: Ist-Zustand und Potenzial nach iSFP
| Kennwert | Ist-Zustand | Potenzial nach Maßnahmen | Veränderung |
| Energieeffizienzklasse | G | D | ↑ 3 Klassen |
| Endenergiebedarf (kWh/m²a) | 242,6 kWh/m²a | 120,8 kWh/m²a | – 50 % |
| Primärenergiebedarf (kWh/m²a) | 269,5 kWh/m²a | im iSFP nicht separat ausgewiesen | – |
| CO₂-Ausstoß (t/Jahr) | 19 t/Jahr | im iSFP nicht separat ausgewiesen | – |
| Heizkosten (EUR/Jahr) | 3.852 EUR/Jahr | im iSFP nicht separat ausgewiesen | – |
| U-Wert Außenwand (W/(m²K)) | 1,58 W/(m²K), ungedämmt | Zielwert nicht angegeben | – |
Potenzialwerte des Sanierungsfahrplans, kein realisierter Endzustand.
iSFP-Maßnahmenübersicht
| Empfohlene Maßnahme | Förderprogramm | Förderpotenzial | Priorität / Hinweis |
| Dachdämmung (Aufsparren) | BEG EM Dach (BAFA), 20 % | Betrag nicht beziffert | Priorität 1 |
| Außenwanddämmung (Kerndämmung/WDVS) | BEG EM Außenwand (BAFA), 20 % | 12.000 EUR | Priorität 2 – bereits umgesetzt |
| Fenstertausch (Dreifachverglasung) | BEG EM Fenster (BAFA), 20 % | Betrag nicht beziffert | Nur nach Außenwanddämmung |
| Heizungsaustausch (z. B. Wärmepumpe) | BEG EM Heizung (BAFA), 30–55 % | 16.500 EUR | GEG-Pflicht beachten |
| Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | BEG EM Lüftung (BAFA), 15 % | Betrag nicht beziffert | Optional |
Gesamtinvestition (geschätzt): 85.000 EUR · Gesamtes Förderpotenzial: 28.500 EUR
Was ohne professionelle Energieberatung passiert wäre
Der Nachweis nach dem EWärmeG wäre bei der Heizungssanierung nicht ohne Weiteres zu erbringen gewesen – ohne den Sanierungsfahrplan als anerkannte Ersatzmaßnahme hätte möglicherweise eine kostenintensivere Einzellösung umgesetzt werden müssen
Der iSFP-Bonus als zusätzliche Fördermöglichkeit bei nachfolgenden BEG-Einzelmaßnahmen wäre unentdeckt geblieben
Ohne die empfohlene Reihenfolge (zuerst Gebäudehülle, dann Heizung) hätte eine vorschnell eingebaute neue Heizungsanlage auf Basis des alten, ungedämmten Gebäudezustands dimensioniert werden müssen – mit dauerhaft schlechterer Effizienz
Das Förderpotenzial für Dachdämmung, Außenwanddämmung und Heizungsaustausch von in Summe 28.500 EUR wäre nicht systematisch erfasst worden
Auf Grundlage der Beratung haben die Eigentümer:innen bereits erste Schritte umgesetzt: Die Außenwand wurde mit einem Wärmedämmverbundsystem saniert (gefördert mit 12.000 EUR), die alte Ölheizung wurde durch eine Pelletheizung ersetzt. In Kombination mit dem im Sanierungsfahrplan enthaltenen 5-Prozent-Nachweis wurde der gesetzliche Nachweis nach dem EWärmeG vollständig erbracht – weitere verpflichtende Maßnahmen waren dadurch nicht erforderlich. Die im iSFP dokumentierten weiteren Potenziale (Dachdämmung, Fenstertausch, Lüftungsanlage) stehen den Eigentümer:innen für künftige Bauabschnitte zur Verfügung.
Fazit
Dieses Praxisbeispiel zeigt, wie ein individueller Sanierungsfahrplan weit mehr leisten kann als eine reine Bestandsaufnahme: Er deckt nicht nur technisches und finanzielles Potenzial auf – hier 28.500 EUR Förderpotenzial und den Weg von Energieeffizienzklasse G zu D – sondern kann auch gesetzliche Nachweispflichten wie das EWärmeG mit abdecken. Im konkreten Fall in Ettlingen wurden bereits erste Maßnahmen, Außenwanddämmung und Pelletheizung, erfolgreich umgesetzt, während weitere Potenziale für die kommenden Jahre dokumentiert sind.
Ähnliche Praxisbeispiele
Häufige Fragen zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
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Die Kosten für einen iSFP hängen von Gebäudegröße und Aufwand der Vor-Ort-Begehung ab. Ein wesentlicher Teil der Kosten wird über die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (BAFA) bezuschusst – für Wohngebäude in der Regel mit bis zu 50 % der förderfähigen Kosten (durch Maximalbeträge gedeckelt). Im vorliegenden Projekt in Ettlingen wurde die Energieberatung mit 650 EUR gefördert.
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Der iSFP ist 10 Jahre gültig. Eine Umsetzungspflicht gibt es nicht. Er dient als langfristiger Fahrplan über mehrere Sanierungsschritte hinweg. Für den iSFP-Bonus bei einzelnen BEG-Maßnahmen ist jedoch relevant, dass die jeweilige Maßnahme tatsächlich im Sanierungsfahrplan enthalten ist und entsprechend den Förderbedingungen umgesetzt wird.
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Ja. Maßnahmen, die im individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen werden, können zusätzlich zur regulären BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung mit dem iSFP-Bonus bezuschusst werden. Im vorliegenden Projekt wurde beispielsweise die Außenwanddämmung mit 12.000 EUR über die BEG EM Außenwand gefördert.
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Ein individueller Sanierungsfahrplan kann in Baden-Württemberg als anerkannte Ersatzmaßnahme einen Teil des nach dem EWärmeG erforderlichen Nachweises abdecken. Im konkreten Fall wurde dieser Anteil mit 5 Prozent angerechnet und in Kombination mit der eingebauten Pelletheizung wurde der gesetzliche Nachweis vollständig erbracht.
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Im vorliegenden Fall empfahl der iSFP, zuerst die Gebäudehülle zu sanieren – also Dachdämmung und Außenwanddämmung – und die Heizungsanlage erst danach neu auf die dadurch reduzierte Heizlast auszulegen. Diese Reihenfolge verhindert eine überdimensionierte und damit ineffiziente neue Heizungsanlage.