In diesem Praxisbeispiel zeigen wir, wie Energy Building für ein Verwaltungsgebäude in Böblingen (Baden-Württemberg, Baujahr 1972, 299 m² Nettogrundfläche) eine BAFA-geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude vor Ort mit Energieberatungsbericht durchgeführt hat. Auslöser war der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis nach dem baden-württembergischen Wärmegesetz (EWärmeG) für Nichtwohngebäude, nachdem 2023 eine neue Gasheizung installiert worden war. Die Analyse ergab: Energieeffizienzklasse F, Endenergiebedarf 242 kWh/m²a, Primärenergiebedarf 320 kWh/m²a bei jährlichen Heizkosten von 6.323 EUR. Der iSFP empfiehlt als ersten Schritt eine Außenwanddämmung, gefolgt von Dachdämmung, Fenstertausch und – als letzte Maßnahme – einer Wärmepumpe. Insgesamt deckt der Fahrplan ein Förderpotenzial von 50.480 EUR über die BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA) auf und zeigt einen Weg bis zur Energieeffizienzklasse A.
Projektsteckbrief
| Gebäudetyp | Verwaltungsgebäude (Nichtwohngebäude) |
| Baujahr | 1972 |
| Nutzfläche gesamt | 299 m² Nettogrundfläche |
| Lage | Böblingen, Baden-Württemberg |
| Bisherige Heizungsart | Gasheizung (Baujahr 2023) |
| Auslöser | EWärmeG-Nachweis für Nichtwohngebäude nach Heizungssanierung |
| Leistung Energy Building | Energieberatung vor Ort + Sanierungsfahrplan, BAFA-gefördert |
| Energieausweis vorher | Nein – im Rahmen der Beratung erstmals erstellt |
| Energieeffizienzklasse (Ist) | F |
| Förderbetrag Energieberatung | 1.520 € |
| Projektzeitraum | Juni 2025 |
Ein 1972 errichtetes Verwaltungsgebäude in Böblingen sollte energetisch neu bewertet werden – ausgelöst nicht durch eine geplante Sanierung, sondern durch eine gesetzliche Pflicht. Die Eigentümerschaft hatte 2023 die vorhandene Gasheizung ausgetauscht und musste dafür einen Nachweis nach dem baden-württembergischen Wärmegesetz (EWärmeG) erbringen. Ein Energieausweis lag bislang nicht vor. Die zentrale Frage: Wie lässt sich der gesetzliche Nachweis erbringen – und welches energetische Potenzial steckt darüber hinaus im Gebäude?
Herausforderung
Die energetische Ausgangslage
Ohne bestehenden Energieausweis war der energetische Zustand des Gebäudes zu Beginn nicht dokumentiert. Erste Einschätzungen ließen auf eine schwache Effizienzklasse und deutliche Schwachstellen an der Gebäudehülle schließen – bestätigt werden musste dies jedoch durch eine strukturierte Bestandsaufnahme.
Die gesetzliche Ausgangslage
Nach dem Austausch der Heizungsanlage 2023 verlangt das EWärmeG Baden-Württemberg einen Nachweis über die Nutzung erneuerbarer Energien oder eine anerkannte Ersatzmaßnahme. Eine strukturierte Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan zählt zu den anerkannten Ersatzmaßnahmen. Ohne fachliche Begleitung bestand das Risiko, den gesetzlichen Nachweis nicht formgerecht zu erbringen – und gleichzeitig das energetische Potenzial des Gebäudes gar nicht erst zu erkennen.
Unsere Rolle
Energy Building wurde beauftragt, eine Energieberatung vor Ort für das Nichtwohngebäude durchzuführen und daraus einen Sanierungsfahrplan zu entwickeln. Ziel war es, sowohl den gesetzlich geforderten EWärmeG-Nachweis zu erbringen als auch eine belastbare, wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen- und Förderstrategie für die kommenden Jahre aufzustellen.
Analyse und Bewertung
Energetische Bestandsaufnahme
Im Rahmen der Vor-Ort-Begehung in Böblingen wurde der energetische Ist-Zustand vollständig erfasst und ein Energieausweis erstmals erstellt:
Energieeffizienzklasse: F
Endenergiebedarf: 242 kWh/m²a, Primärenergiebedarf: 320 kWh/m²a
Jährliche Heizkosten: ca. 6.323 EUR
U-Wert Außenwand: 1,1 W/(m²K) – U-Wert Dach/OG-Decke: 1,29 W/(m²K)
U-Wert Fenster: 1,1 W/(m²K) – U-Wert Kellerdecke: 0,65 W/(m²K)
Technische und fördertechnische Bewertung
Die Bewertung zeigte, dass die Gebäudehülle – insbesondere Außenwand und Dach – den größten Hebel für Einsparung und Förderung bietet. Die Heizungsanlage selbst hat mit dem Austausch 2023 aktuell keinen Handlungsbedarf. Fördertechnisch sind die Einzelmaßnahmen über die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude, BAFA) förderfähig. Wichtig für die Reihenfolge: Ein Fenstertausch ist förderrechtlich nur in Kombination mit einer gedämmten Außenwand sinnvoll, da sonst ein Teil der Förderung verloren geht.
Wie wir konkret unterstützt haben
Energieberatung vor Ort für das Nichtwohngebäude, BAFA-gefördert (Bundesförderung Energieberatung)
Erstellung des Energieausweises – erstmals für das Gebäude erfasst
Entwicklung eines individuellen Sanierungsfahrplans mit klarer Maßnahmenreihenfolge
Ermittlung des Förderpotenzials je Einzelmaßnahme über die BEG (BAFA)
Erbringung des EWärmeG-Nachweises nach der Heizungssanierung 2023
Beratung zur Berücksichtigung der baden-württembergischen PV-Pflicht bei der künftigen Dachsanierung
Ist-Zustand und Maßnahmenpotenzial
Anders als bei einer bereits umgesetzten Sanierung gibt es bei diesem Praxisbeispiel noch keinen realisierten Endzustand. Der Energieberatungsbericht zeigt stattdessen, wo das Gebäude energetisch steht – und welches Potenzial die empfohlenen Maßnahmen freisetzen.
Energetische Kennwerte: Ist-Zustand
| Kennwert | Ist-Zustand | Einordnung |
|---|---|---|
| Energieeffizienzklasse | F | Vor der Beratung kein Energieausweis vorhanden |
| Endenergiebedarf | 242 kWh/m²a | Deutlich über dem Zielwert für Klasse A |
| Primärenergiebedarf | 320 kWh/m²a | Aus dem neu erstellten Energieausweis |
| Heizkosten pro Jahr | ca. 6.323 € | Bei aktueller Gasheizung (Bj. 2023) |
| U-Wert Außenwand | 1,1 W/(m²K) | Größtes Dämmpotenzial – Priorität 1 |
| U-Wert Dach / OG-Decke | 1,29 W/(m²K) | Zweitgrößter Einzelposten im Förderpotenzial |
| U-Wert Fenster | 1,1 W/(m²K) | Förderfähig nur nach Außenwanddämmung |
| U-Wert Kellerdecke | 0,65 W/(m²K) | Bereits vergleichsweise unauffällig |
iSFP-Maßnahmenübersicht und Förderpotenzial
Empfehlungen des iSFP – noch nicht umgesetzt (Potenzial, kein Nachher-Zustand).
| Maßnahme | Förderprogramm | Förderpotenzial | Priorität / Hinweis |
|---|---|---|---|
| Außenwanddämmung / Kerndämmung | BEG EM Außenwand, BAFA 15 % | 13.160 € | Priorität 1 – höchster U-Wert-Effekt |
| Dachdämmung | BEG EM Dach, BAFA 15 % | 22.825 € | Priorität 2 – inkl. Vorbereitung auf BW-PV-Pflicht |
| Fenstertausch (Dreifachverglasung) | BEG EM Fenster, BAFA 20 % | 5.398 € | Nur förderfähig nach gedämmter Außenwand |
| Heizungsaustausch (z. B. Wärmepumpe) | BEG EM Heizung, BAFA 30–55 % | noch nicht beziffert | Letzte Maßnahme – aktuell kein Handlungsbedarf |
| Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | BEG EM Lüftung, BAFA 15 % | noch nicht beziffert | Optional, abhängig von Luftdichtheit |
| Gesamtinvestition (alle Maßnahmen) | – | 336.582 € | Kostenschätzung aus iSFP |
| Gesamtes Förderpotenzial | – | 50.480 € | ≈ 15,0 % der Gesamtinvestition |
Was ohne professionelle Energieberatung passiert wäre
Ohne die Energieberatung vor Ort und den individuellen Sanierungsfahrplan wäre die Ausgangslage vermutlich so geblieben:
EWärmeG-Nachweis unvollständig: Der gesetzlich geforderte Nachweis nach der Heizungssanierung 2023 wäre nicht ordnungsgemäß erbracht worden
Förderpotenzial unentdeckt: Ohne Energieausweis und Energieberatungsbericht wäre das Förderpotenzial von 50.480 EUR in der Gebäudehülle nicht bekannt gewesen
Falsche Maßnahmenreihenfolge: Ein verfrühter Fenstertausch vor der Außenwanddämmung hätte einen Teil der BEG-Förderung gekostet
Fazit zur Energieberatung
Dieses Praxisbeispiel zeigt: Eine gesetzliche Pflicht kann der Ausgangspunkt für eine deutlich größere energetische Chance sein. Der EWärmeG-Nachweis nach der Heizungssanierung war der Auslöser – die Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan deckte darüber hinaus ein Förderpotenzial von 50.480 EUR in der Gebäudehülle auf und zeigt einen klaren, wirtschaftlich sinnvollen Weg von Energieeffizienzklasse F zu A.
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Häufige Fragen zum iSFP für Nichtwohngebäude
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Ein iSFP wird im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatungen für Nichtwohngebäude (BAFA) mit bis zu 50 % der Beratungskosten und maximal 4.000 Euro bezuschusst. In diesem Böblinger Praxisbeispiel wurden 1.520 EUR Förderung für die Energieberatung vor Ort inklusive iSFP-Erstellung bewilligt.
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Ein individueller Sanierungsfahrplan hat keine feste Ablaufzeit, sollte aber nach größeren Sanierungsmaßnahmen oder wesentlichen Änderungen am Gebäude aktualisiert werden. Der iSFP-Bonus lässt sich für jede im Fahrplan enthaltene Maßnahme nutzen, solange diese noch nicht umgesetzt wurde.
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Ja, der iSFP ist für Wohn- und Nichtwohngebäude gleichermaßen förderfähig. Gerade bei Nichtwohngebäuden ohne bisherigen Energieausweis deckt die Beratung häufig ungenutztes Förderpotenzial in der Gebäudehülle auf – in diesem Fall über 50.000 EUR bei einem 299 m² großen Verwaltungsgebäude.
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Das EWärmeG Baden-Württemberg verlangt beim Austausch einer Heizung einen Mindestanteil erneuerbarer Energien oder die Umsetzung einer anerkannten Ersatzmaßnahme. Eine Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan zählt zu den anerkannten Ersatzmaßnahmen und kann so den gesetzlich geforderten Nachweis nach einer Heizungssanierung erbringen.