iSFP für Einfamilienhaus in Baden-Württemberg: EWärmeG-Nachweis gesichert und BEG-Förderpotenzial aufgedeckt
In diesem Praxisbeispiel zeigen wir, wie Energy Building für ein Einfamilienhaus in Baden-Württemberg (Baujahr 1960, 120 m² Wohnfläche, 2 Wohneinheiten, Energieeffizienzklasse G) einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt und gleichzeitig den Nachweis nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG BW) gesichert hat. Auslöser war ein geplanter Heizungstausch: Das EWärmeG BW verpflichtet Eigentümer:innen bei Austausch der Heizungsanlage in Bestandsgebäuden, mindestens 15 % der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien oder anerkannten Ersatzmaßnahmen zu decken. Die gewählte Lösung: 10 % über Biogasanteil im Gasnetz + 5 % über den iSFP als anerkannte Ersatzmaßnahme = 15 % EWärmeG vollständig erfüllt. Energy Building beriet zur optimalen Nachweiskombination, erstellte den iSFP und sicherte gleichzeitig 650 EUR BAFA-Förderung für die Energieberatung in Baden-Württemberg. Der iSFP deckt zusätzlich das gesamte BEG-Förderpotenzial für künftige Sanierungsmaßnahmen auf.
Projektsteckbrief
| Gebäudetyp | Einfamilienhaus (EFH), 2 Wohneinheiten |
| Baujahr | 1960 |
| Wohnfläche gesamt | 120 m² |
| Lage | Baden-Württemberg |
| Bisherige Heizungsart | Gasheizung |
| Energieeffizienzklasse (Ist) | G |
| Auslöser | Heizungstausch geplant – EWärmeG-Nachweispflicht BW |
| EWärmeG-Strategie | 10 % Biogasanteil + 5 % iSFP = 15 % Pflicht erfüllt |
| Leistung Energy Building | Energieberatung vor Ort + iSFP (BAFA-gefördert) |
| iSFP-Förderung | 650 EUR (50 % BAFA-Zuschuss) |
| Beratungsjahr | 2026 |
Herausforderung
Das Einfamilienhaus in Baden-Württemberg aus dem Jahr 1960 stand vor einem Heizungstausch. Die bestehende Gasheizung hatte das Ende ihrer wirtschaftlich sinnvollen Lebensdauer erreicht. Was zunächst wie eine einfache technische Frage klang, hatte einen gesetzlichen Rahmen, der eine strukturierte Beratung unabdingbar machte.
Das EWärmeG Baden-Württemberg – eine Pflicht, die viele Eigentümer:innen unterschätzen
Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland mit einem eigenständigen Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG BW). Es regelt: Wer im Bestand seine Heizungsanlage austauscht, muss nachweisen, dass mindestens 15 % der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien oder anerkannten Ersatzmaßnahmen stammen.
Die Anforderung klingt zunächst nach vollständiger Umrüstung auf erneuerbare Heizsysteme. Das stimmt aber nicht: Das EWärmeG kennt mehrere Erfüllungsoptionen, die auch kombiniert werden können – unter anderem:
Einsatz erneuerbarer Heizsysteme (Wärmepumpe, Pellets, Solarthermie) → direkte Erfüllung
Biogasanteil im Gasnetz (zertifiziert) → je nach Anteil Teilerfüllung
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) → 5 % Teilerfüllung als Ersatzmaßnahme
Wärmedämmung der Gebäudehülle → anteilige Erfüllung je nach Maßnahme
Die konkrete Ausgangslage
Das Gebäude befindet sich in der Energieeffizienzklasse G – dem unteren Ende der Energieeffizienzskala. Die Gasheizung sollte ersetzt werden, ein vollständiger Systemwechsel auf erneuerbare Wärme war kurzfristig jedoch nicht geplant. Die Frage: Wie lässt sich die 15%-EWärmeG-Pflicht rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll erfüllen?
Unsere Rolle
Energy Building wurde beauftragt, eine Energieberatung vor Ort in Baden-Württemberg durchzuführen und einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu erstellen – mit einem klaren Doppelziel: Erstens den EWärmeG-Nachweis sichern, zweitens das gesamte energetische Sanierungspotenzial des Gebäudes aufdecken und die Weichen für künftige BEG-Förderung stellen.
Als BAFA-zugelassene Energieberater:innen konnten wir die geförderte Vor-Ort-Energieberatung durchführen und den iSFP nach BAFA-Standard erstellen. Die Beratungsleistung wurde mit 650 EUR durch das BAFA gefördert (50 % und max. 650 EUR des förderfähigen Honorars).
Besonders wichtig war in diesem Fall: die Beratung zur optimalen Kombination der EWärmeG-Erfüllungsoptionen. Nicht jede Kombination ist gleich wirtschaftlich – und nicht jede passt zu den Plänen und dem Budget der Eigentümer:innen.
Analyse und Bewertung
Energetische Bestandsaufnahme
Im Rahmen der Vor-Ort-Beratung haben wir den Ist-Zustand des Gebäudes vollständig erfasst. Das Gebäude aus dem Jahr 1960 ist typisch für seinen Jahrgang: Energieeffizienzklasse G, Gasheizung als Wärmequelle, ungedämmte oder schwach gedämmte Gebäudehülle an mehreren Punkten.
Die EWärmeG-Strategie im Detail
Die zentrale Beratungsleistung in diesem Projekt war die Entwicklung der optimalen EWärmeG-Erfüllungsstrategie. Nach eingehender Analyse empfahlen wir die Kombination aus zwei Erfüllungsoptionen:
EWärmeG BW: Nachweis 15 % Pflichterfüllung
| EWärmeG-Nachweis | Erfüllungsoption | Anteil | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Gesamtpflicht EWärmeG BW | Anteil erneuerbarer Wärme | 15 % | Mindestanteil bei Heizungstausch im Bestand BW |
| Erfüllung 1 (gewählt) | Biogasanteil im Gasnetz | 10 % | Zertifizierter Biogas-Anteil = 10 % Teilerfüllung |
| Erfüllung 2 (gewählt) | Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) | 5 % | iSFP als Ersatzmaßnahme anerkannt = 5 % Teilerfüllung |
| Summe | Biogas + iSFP | 15 % | EWärmeG vollständig erfüllt ✓ |
Wie wir konkret unterstützt haben
Nach Fertigstellung des iSFP blieben wir nicht beim Beratungsergebnis stehen – wir halfen den Eigentümer:innen auch dabei, die Maßnahme in die Tat umzusetzen:
Erstellung des vollständigen iSFP inkl. Priorisierung der Maßnahmen und Nachweis des Einsparpotenzials
Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 – Grundlage für die technische Planung und Fördernachweis
BEG-Förderantrag beim BAFA (Einzelmaßnahme Außenwand) – vor Auftragserteilung gestellt
Vermittlung eines geeigneten Fachbetriebs für Kerndämmung aus unserem Handwerkernetzwerk
Koordination der Abwicklung: Angebotserstellung, Terminkoordination, fachgerechte Durchführung
Energetische Baubegleitung vor Ort zur Qualitätssicherung und Förderkonformität
Ergebnis für die Betreiber:innen
Die Kerndämmung hat das Mehrfamilienhaus in der Region Hamburg messbar verändert. Die Eigentümer:innen profitieren dauerhaft von:
Energetische Kennwerte: Vorher / Nachher
| Kennwert | Vorher | Nachher | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Energieeffizienzklasse | E | D | ↑ 1 Klasse |
| Endenergiebedarf (kWh/m²a) | 130,1 kWh/m²a | 105,2 kWh/m²a | – 19 % |
| U-Wert Außenwand (W/(m²·K)) | 1,32 W/(m²K) | 0,44 W/(m²K) | – 67 % |
| CO₂-Ausstoß | 9,8 t/Jahr | 7,9 t/Jahr | – 1,9 t/Jahr |
| Heizkosten / Jahr | 9.008 EUR | 7.284 EUR | – 1.724 EUR/Jahr |
| Fassadenoptik | unverändert | unverändert | Kein Eingriff |
Förderung im Überblick
| Förderprogramm | Satz | Betrag | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| BEG EM Außenwand – BAFA | 20 % | 2.100 EUR | Kerndämmung als BEG EM Außenwand, inkl. iSFP-Bonus 5 % |
| Gesamte Investitionskosten | – | 10.500 EUR | Kerndämmung inkl. Handwerker, brutto |
| Gesamte Förderung | 20 % | 2.100 EUR | BEG EM BAFA-Zuschuss |
| Effektive Eigenkosten | 80 % | 8.400 EUR | Nach Abzug aller Zuschuesse |
Diese Lösung hat entscheidende Vorteile:
Sofort umsetzbar: Der iSFP kann unmittelbar erstellt werden – ohne bauliche Maßnahmen
Wirtschaftlich: 10 % Biogas erfordert nur einen Rahmenvertrag mit dem Gasversorger – keine Investition in neue Technik
Zukunftsoffen: Der iSFP legt die Grundlage für alle künftigen energetischen Maßnahmen – und sichert den iSFP-Bonus (+5 %) für alle späteren BEG-Förderanträge
Rechtssicher: Die Kombination Biogas + iSFP ist nach EWärmeG BW anerkannt
Förderpotenzial durch den iSFP
Der iSFP hat zusätzlich zum EWärmeG-Nachweis das gesamte energetische Sanierungspotenzial des Gebäudes strukturiert. Für alle empfohlenen Maßnahmen sind BEG-Förderungen verfügbar – die Beträge werden ermittelt, sobald konkrete Angebote vorliegen:
iSFP-Empfehlungen: Maßnahmen und Förderpotenzial
| Empfohlene Maßnahme | Förderprogramm | Förderpotenzial | Priorität / EWärmeG-Relevanz |
|---|---|---|---|
| Heizungsaustausch (Wärmepumpe / Pellet) | BEG EM Heizung, BAFA bis 55 % | bis 55 % der Investition | Priorität 1 – Auslöser EWärmeG; mit Klimabonus + natürl. Kältemittel |
| Dachdämmung (Aufsparren) | BEG EM Dach, BAFA bis 20 % | bis 20 % der Investition | Priorität 2 – 15 % Basis + 5 % iSFP-Bonus |
| Außenwanddämmung / Kerndämmung | BEG EM Außenwand, BAFA bis 20 % | bis 20 % der Investition | Priorität 3 – 15 % Basis + 5 % iSFP-Bonus |
| Fenstertausch (Dreifachverglasung) | BEG EM Fenster, BAFA bis 20 % | bis 20 % der Investition | Priorität 4 – setzt AW-Dämmung voraus |
| Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | BEG EM Lüftung, BAFA bis 15 % | bis 15 % der Investition | Optional – nach Luftdichtheitsverbesserung |
Hinweis zu den Fördersätzen: Die angegebenen Sätze sind die jeweils höchstmöglichen BEG-Förderspitzen. Die tatsächliche Förderhöhe hängt ab von: (1) den förderfähigen Investitionskosten im konkreten Angebot, (2) dem gewählten Heizsystem (beim Heizungstausch: Grundfördersatz 30 % + Klimabonus 20 % + ggf. 5 % für natürliches Kältemittel = max. 55 %) sowie (3) dem Vorliegen eines gültigen iSFP zum Antragszeitpunkt (iSFP-Bonus +5 % bei Gebäudehüllenmaßnahmen). Die konkrete Förderhöhe in EUR wird ermittelt, sobald Angebote vorliegen.
Wie wir konkret unterstützt haben
Vor-Ort-Besichtigung des Gebäudes in Baden-Württemberg: vollständige Aufnahme des Gebäudezustands als Grundlage für iSFP und EWärmeG-Nachweis
Beratung zur optimalen EWärmeG-Erfüllungsstrategie: Analyse aller Optionen, Empfehlung der wirtschaftlich sinnvollsten Kombination (Biogas 10 % + iSFP 5 %)
Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) nach BAFA-Standard – gleichzeitig EWärmeG-Nachweis (5 %) und Grundlage für BEG-iSFP-Bonus
Beratung zum Biogasanteil: Nachweis über zertifizierten Biogasanteil beim Gasversorger – Anforderungen, Dokumentation, Fristen
Aufstellung des vollständigen BEG-Förderpotenzials für alle empfohlenen Sanierungsmaßnahmen
Abwicklung des BAFA-Förderantrags für die Energieberatung selbst: 650 EUR gesichert
BESONDERHEIT: Der iSFP erfüllt hier eine Doppelfunktion – als gesetzlicher EWärmeG-Nachweis für 5 % der Pflichterfüllung UND als Förderungsgrundlage für alle künftigen BEG-Maßnahmen. Diese Doppelfunktion macht den iSFP in Baden-Württemberg besonders wertvoll.
Ergebnis für die Eigentümer:innen
Die Eigentümer:innen des Badenwürttembergischen Einfamilienhauses verfügen jetzt über:
EWärmeG-Pflicht rechtssicher erfüllt: 10 % Biogas + 5 % iSFP = 15 % – Heizungstausch kann erfolgen
Vollständiger iSFP (10 Jahre gültig) als Grundlage für alle künftigen Sanierungsmaßnahmen
iSFP-Bonus (+5 %) für alle BEG-Förderanträge innerhalb der Gültigkeitsdauer gesichert
Klare Maßnahmenreihenfolge: Heizung zuerst, dann Gebäudehülle schrittweise
650 EUR BAFA-Förderung für die Energieberatung selbst gesichert
Volle Transparenz über das BEG-Förderpotenzial für alle künftigen Schritte
Was ohne uns passiert wäre
Ohne eine professionelle Energieberatung wäre das Projekt sehr wahrscheinlich teurer und rechtlich unsicherer gewesen:
EWärmeG-Nachweis nicht rechtssicher: Viele Eigentümer:innen wissen nicht, dass der iSFP als EWärmeG-Ersatzmaßnahme anerkannt wird – und greifen zu teureren oder unnötigen Alternativlösungen
Suboptimale EWärmeG-Kombination: Ohne Beratung wäre möglicherweise eine weniger wirtschaftliche Erfüllungsoption gewählt worden – z.B. kostspielige Solarthermie statt der wirtschaftlichen Biogas-iSFP-Kombination
iSFP-Bonus verloren: Ohne iSFP wäre der 5%-Aufschlag auf alle späteren BEG-Fördersätze dauerhaft entfallen
Falscher Antragszeitpunkt: BEG-Anträge müssen vor Auftragserteilung gestellt werden – ohne Beratung wird diese Frist regelmäßig verpasst
Keine Gesamtstrategie: Der Heizungstausch wäre isoliert umgesetzt worden – ohne Blick auf die optimale Sanierungsreihenfolge für die kommenden Jahre
Der Unterschied: Eine wirtschaftlich suboptimale EWärmeG-Lösung + fehlender iSFP-Bonus – und der Heizungstausch hätte ohne die nötige rechtliche Sicherheit nicht stattfinden können.
Fazit zur Energieberatung
Dieses Praxisbeispiel aus Baden-Württemberg zeigt, was in anderen Bundesländern in dieser Form nicht existiert: Das EWärmeG BW stellt beim Heizungstausch eine gesetzliche Anforderung, die Eigentümer:innen ohne Fachkenntnis oft nicht kennen oder falsch erfüllen.
Die Beratung hat zweierlei geleistet: EWärmeG-Pflicht rechtssicher erfüllt (10 % Biogas + 5 % iSFP = 15 %) und gleichzeitig den iSFP als Grundlage für alle künftigen BEG-Förderungen etabliert. 650 EUR BAFA-Förderung für die Beratung selbst inklusive.
Ähnliche Praxisbeispiele
Häufige Fragen zum iSFP und EWärmeG in Baden-Württemberg
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Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG BW) verpflichtet Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden, beim Austausch der zentralen Heizungsanlage mindestens 15 % der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien oder anerkannten Ersatzmaßnahmen zu decken. Es gilt in Baden-Württemberg für alle Wohngebäude im Bestand – und ist das einzige Landesgesetz dieser Art in Deutschland. Wichtig: Das EWärmeG gilt zusätzlich zum Bundesgesetz GEG, bzw. GModG.
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Ja. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist als Ersatzmaßnahme nach EWärmeG BW anerkannt und erfüllt 5 % der gesetzlichen 15%-Pflicht. In diesem Praxisbeispiel wurde er mit 10 % Biogasanteil im Gasnetz kombiniert – zusammen ergibt das 15 % und die vollständige EWärmeG-Erfüllung. Der iSFP muss von einem BAFA-zugelassenen Energieberater erstellt worden sein. Energy Building ist zugelassen.
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Die Kosten für Vor-Ort-Beratung und iSFP variieren je nach Gebäudetyp und Beratungsaufwand. Das BAFA fördert die Energieberatung mit 50 % des förderfähigen Honorars und max. 650 EUR für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 EUR für Mehrfamilienhäuser. In diesem Praxisbeispiel: 650 EUR BAFA-Förderung für die gesamte Energieberatung inkl. iSFP. Der iSFP ist 10 Jahre gültig und kann in dieser Zeit als Grundlage für alle BEG-Förderanträge genutzt werden.
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Der iSFP-Bonus ist ein bundesweiter Zusatzfördersatz von +5 % auf den BEG-Grundfördersatz. Er gilt für alle Hüllflächen-Maßnahmen (Dach, Außenwand, Fenster, Kellerdecke), wenn zum Antragszeitpunkt ein gültiger iSFP vorliegt und die beantragte Maßnahme darin enthalten ist. Bei BEG EM Dach z.B.: 15 % + 5 % iSFP-Bonus = 20 % und die förderfähigen Kosten steigen von 30.000 auf 60.000 EUR. Für ein EFH in Baden-Württemberg mit 120 m² und einer Dachdämmungsinvestition von z.B. 42.000 EUR bedeutet das: 8.400 EUR statt 4.500 EUR Förderung – 3.900 EUR Mehrförderung allein durch den iSFP-Bonus.
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Ja, und das ist sogar empfehlenswert. BEG und EWärmeG sind zwei verschiedene Rechtsrahmen mit unterschiedlichen Anforderungen – sie schließen sich nicht aus. Eine Wärmepumpe z.B. erfüllt das EWärmeG vollständig (100 % erneuerbarer Anteil) und ist gleichzeitig über BEG EM Heizung (BAFA, 30–55 %) förderfähig. Auch der iSFP erfüllt beides: Er ist EWärmeG-Nachweis (5 %) und Grundlage für den iSFP-Bonus in der BEG-Förderung.