Im Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes Baden-Württemberg (EWärmeG BaWü) sind verschiedene Erfüllungsoptionen für energieeffiziente Gebäude vermerkt. Wird im Haus eine zentrale Gasheizung genutzt, dann gelten die Auflagen zu 10% erfüllt, wenn Biogas zum Einsatz kommt. Das soll die Verwendung von fossilen Brennstoffen (Erdgas, Kohle, Heizöl) einschränken und somit dem Umwelt- und Klimaschutz dienen. Wichtig zu beachten: die thermische Leistung der Heizanlage darf maximal 50 kW betragen.
Anbieter wechseln: Biogas-Vorteile ohne technische Umrüstung
Die Biogas-Nutzung kann dabei ohne technische Umrüstung der Heizung oder Warmwasserbereitung angegeben und als 10-Prozent-Erfüllungsoption für das EWärmeG in Baden-Württemberg geltend gemacht werden. Dazu müssen Sie lediglich vom bisherigen Anbieter / Versorger zu einem solchen wechseln, der einen Biogas-Tarif anbietet.
Oder Sie wechseln – falls möglich und im Vergleich lukrativ – beim bestehenden Versorger zu Biogas. Dieses wird dann wahrscheinlich nicht in das Netz, an dem ihr Haus beteiligt ist, eingespeist, sondern andernorts im Ausbau eines Biosgas-Netzes eingesetzt. Die Nutzung des klimafreundlicheren Heizgases ist hier also eher virtuell und erreicht seinen Effekt durch die Umverteilung der Nutzungsanteile seitens des Versorgers.
Biogas als Erfüllungsoption: EWärmeG lässt nur 10% Anrechnung zu
Auch wenn Tarife mit bis zu 15% Biogas-Anteil angeboten werden, so kann die Nutzung dieses Energieträgers für die Heizung im Haus nur zu 10% als Erfüllungsoption des EWärmeG angerechnet werden. Weitere Maßnahmen für eine energetisch effiziente Immobilie werden dann aufaddiert, wenn sie umgesetzt werden.
Dabei kann es sich um die Dämmung von Außenwand und Dach, um den Einsatz einer Photovoltaik-Anlage oder um einen Vor-Ort-Termin vom Energieberater mit anschließender Ausstellung des individuellen Sanierungsfahrplans handeln. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wird zu 50% (in Einzelfällen bis zu 80%) gefördert und gilt bereits vor jeglichen Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen als 5% Erfüllungsoption.
Nehmen Sie deshalb am besten gleich Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Termin. Energy Building steht für professionelle Energieberatung mit Fachkenntnissen im Bauingenieurswesen.
EWärmeG BaWü Erfüllungsoptionen im Überblick
Wie bereits erwähnt, so gibt es verschiedene Erfüllungsoptionen, deren Anteile sich auf 100% oder sogar einen höheren Wert addieren lassen. Wollen Sie also ihr Haus oder eine andere Bestandsimmobilie per energetischer Sanierung umwelt- und klimafreundlicher machen sowie durch die einzelnen Maßnahmen Heizmaterial und somit Heizkosten sparen, haben Sie die folgenden Möglichkeiten. Diese werden je nach Umfang von 5% bis 15% als EWärmeG-Erfüllung angerechnet:
Sanierungsfahrplan: Offizielles Dokument vom Energieberater, das zu 5% angerechnet wird
Heizung & Warmwasserbereitung: Gasheizung mit Biogas, Ölheizung mit Bioöl, Holzzentralheizung, Ofen als Einzelraumfeuerung, Solarthermie, Wärmepumpe
Dämmung: Dämmung von Außenwand, Dach und / oder Keller bzw. ganzheitliche Dämmung der Gebäudehülle
Weitere Anlagen / Extras: Anschluss ans Wärmenetz, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), Photovoltaik-Anlage
Einige der Austausch- und Sanierungsmaßnahmen werden mit einem Zuschuss oder einem günstigen Kredit gefördert. Dabei spielen als Förderer auf Bundesebene vor allem die KfW und das BAFA eine wichtige Rolle. Deren Angebote werden seit 2021 aber langsam zusammengeführt und über die BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) abgewickelt. Für die energieeffiziente Gebäudehülle wird dabei auch der Einsatz von dreifach verglasten Fenstern gefördert. Gern beraten wir Sie bei einem Vor-Ort-Termin zu den Möglichkeiten, dank denen Sie in und an Ihrem Haus Energie sowie Kosten sparen.