In diesem Praxisbeispiel zeigen wir, wie Energy Building für ein Reihenmittelhaus im Rahmen einer Energieberatung in Reutlingen (Baujahr 2000, 110 m² Wohnfläche, 1 Wohneinheit, Energieeffizienzklasse D, 127 kWh/m²a Endenergiebedarf) den Nachweis nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG BW) erbracht hat. Auslöser war der Austausch der Heizungsanlage gegen eine neue Gasheizung (Baujahr 2025) – verbunden mit der gesetzlichen Pflicht, mindestens 15 % der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien oder anerkannten Ersatzmaßnahmen nachzuweisen. Das besondere Ergebnis dieses Falls: Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) deckt als anerkannte Ersatzmaßnahme 5 % der Pflicht ab. Die übrigen 10 % konnten über den bereits vorhandenen energetischen Zustand der Gebäudehülle nachgewiesen werden – das Reihenmittelhaus aus dem Jahr 2000 erfüllt diese Anforderung bereits ohne weitere bauliche Maßnahmen. Fazit: Die EWärmeG-Pflicht ist vollständig erfüllt, ohne dass eine einzige zusätzliche Sanierungsmaßnahme notwendig ist.
Projektsteckbrief
| Gebäudetyp | Reihenmittelhaus, 1 Wohneinheit |
| Baujahr | 2000 |
| Wohnfläche gesamt | 110 m² |
| Lage | Reutlingen, Baden-Württemberg |
| Bisherige Heizungsart | Gasheizung (neu installiert, Baujahr 2025) |
| Energieeffizienzklasse (Ist) | D |
| Endenergiebedarf (Ist) | 127 kWh/m²a |
| Primärenergiebedarf (Ist) | 141 kWh/m²a |
| CO₂-Ausstoß (Ist) | 1,5 t/Jahr |
| Heizkosten (Ist) | 1.520 EUR/Jahr |
| Auslöser | Heizungstausch; Nachweis EWärmeG erforderlich |
| Leistung Energy Building | Energieberatung vor Ort + iSFP (BAFA-gefördert) |
| iSFP-Förderung BAFA | 650 EUR |
| EWärmeG-Ergebnis | 15 % vollständig erfüllt – ohne Zusatzmaßnahmen |
| Weitere Maßnahmen erforderlich? | Nein – Gebäudehülle erfüllt Anforderung bereits |
Herausforderung
Das Reihenmittelhaus in Reutlingen aus dem Jahr 2000 ist energetisch bereits solide aufgestellt: Energieeffizienzklasse D, Endenergiebedarf 127 kWh/m²a, Heizkosten von rund 1.520 EUR pro Jahr. Die Eigentümer:innen hatten die bestehende Heizungsanlage bereits gegen eine neue Gasheizung (Baujahr 2025) ausgetauscht – ein Schritt, der in Baden-Württemberg eine gesetzliche Konsequenz nach sich zieht.
Das EWärmeG Baden-Württemberg – die unterschätzte Pflicht beim Heizungstausch
Baden-Württemberg verlangt mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG BW): Wer im Bestand die zentrale Heizungsanlage austauscht, muss nachweisen, dass mindestens 15 % der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien oder anerkannten Ersatzmaßnahmen stammen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob das neue Heizsystem selbst regenerativ ist oder – wie hier – eine Gasheizung.
Für die Eigentümer:innen stellte sich die Frage: Müssen jetzt zusätzliche, möglicherweise kostspielige Maßnahmen ergriffen werden, um die EWärmeG-Pflicht zu erfüllen – oder gibt es einen Weg, der ohne weitere Investitionen auskommt?
Die Ausgangslage im Detail
Energieeffizienzklasse D – überdurchschnittlich für die Gebäudegröße und das Baujahr
Endenergiebedarf: 127 kWh/m²a
Primärenergiebedarf: 141 kWh/m²a
CO₂-Ausstoß: 1,5 t/Jahr
Heizkosten: 1.520 EUR/Jahr – bereits vergleichsweise niedrig
Heizsystem: neue Gasheizung, Baujahr 2025 – kein technischer Handlungsbedarf
Gebäudehülle: Baujahr 2000, damit grundsätzlich auf einem deutlich besseren energetischen Niveau als bei Altbauten
Unsere Rolle
Energy Building wurde beauftragt, den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu erstellen und im Rahmen der Beratung zu prüfen, wie die EWärmeG-Pflicht nach dem Heizungstausch am wirtschaftlichsten erfüllt werden kann.
Als BAFA-zugelassene Energieberater:innen führten wir die Vor-Ort-Beratung durch und erstellten den iSFP nach BAFA-Standard. Die Beratungsleistung wurde mit 650 EUR durch das BAFA gefördert.
Der entscheidende Beratungsschritt in diesem Fall war nicht die Identifikation neuer Sanierungsmaßnahmen – sondern die genaue Prüfung, ob die bereits vorhandene Bausubstanz für den EWärmeG-Nachweis ausreicht.
Analyse und Bewertung
Die EWärmeG-Erfüllungsstrategie: zwei Bausteine ohne Zusatzinvestition
Im Rahmen der Beratung konnten wir nachweisen, dass die 15-Prozent-Pflicht des EWärmeG vollständig über zwei bereits vorhandene bzw. kostengünstig zu erstellende Bausteine erfüllt werden kann:
EWärmeG BW: Nachweis 15 % Pflichterfüllung ohne Zusatzmaßnahmen
| EWärmeG-Nachweis | Erfüllungsoption | Anteil | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Gesamtpflicht EWärmeG BW | Anteil erneuerbarer Wärme | 15 % | Mindestanteil bei Heizungstausch im Bestand BW |
| Erfüllung 1 (gewählt) | Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) | 5 % | iSFP als Ersatzmaßnahme anerkannt = 5 % Teilerfüllung |
| Erfüllung 2 (gewählt) | Energetischer Zustand der Gebäudehülle | 10 % | Baujahr 2000: bereits vorhandene Dämmqualität erfüllt 10 % |
| Summe | iSFP + Gebäudehülle | 15 % | EWärmeG vollständig erfüllt – keine weiteren Maßnahmen nötig ✓ |
Hinweis: Ob die bestehende Gebäudehülle als EWärmeG-Nachweis ausreicht, hängt vom energetischen Zustand des konkreten Gebäudes ab und muss durch eine fachliche Bewertung individuell geprüft werden. Dieses Ergebnis ist nicht automatisch auf andere Gebäude übertragbar.
Diese Lösung des Nachweises über Biogas hat für die Eigentümer:innen einen entscheidenden Vorteil gegenüber den meisten anderen EWärmeG-Fällen: Während viele Gebäude zusätzliche Investitionen in die Gebäudehülle benötigen, um die 15 %-Pflicht zu erfüllen, reichte hier die bereits vorhandene Bausubstanz.
Warum das Baujahr 2000 entscheidend war
Gebäude aus dem Jahr 2000 unterliegen bereits der Wärmeschutzverordnung 1995, die deutlich höhere energetische Standards vorschreibt als ältere Baujahre. Dämmstärken bei Außenwand und Dach, Fensterqualität und Luftdichtheit liegen bei Gebäuden dieses Baujahrs typischerweise auf einem Niveau, das die EWärmeG-Anforderung an die Gebäudehülle ohne weitere Maßnahmen erfüllen kann – ein Vorteil, den deutlich ältere Gebäude in der Regel nicht haben.
ZENTRALES ERGEBNIS: Bei der Beratung zum EWärmeG-Nachweis nach der Heizungssanierung konnte bestätigt werden, dass neben dem Sanierungsfahrplan (5 %) auch der energetische Zustand der Gebäudehülle die weiteren 10 % abdeckt. Fazit: Es müssen keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden.
Wie wir konkret unterstützt haben
Vor-Ort-Beratung: vollständige energetische Erfassung des Reihenmittelhauses in Reutlingen
Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) – gleichzeitig EWärmeG-Nachweis für 5 % der Pflicht
Fachliche Bewertung der bestehenden Gebäudehülle im Hinblick auf die EWärmeG-Anforderungen
Nachweisführung: Dokumentation, dass die vorhandene Gebäudehülle die restlichen 10 % EWärmeG-Pflicht abdeckt
Beratung zur Rechtssicherheit: Bestätigung, dass keine weiteren baulichen Maßnahmen notwendig sind
Abwicklung des BAFA-Förderantrags für die Energieberatung selbst: 650 EUR gesichert
Ergebnis für die Eigentümer:innen
Die Eigentümer:innen des Reutlingener Reihenmittelhauses haben durch die Beratung ein selten erreichbares Ergebnis erzielt:
EWärmeG-Pflicht (15 %) vollständig erfüllt – ohne eine einzige zusätzliche Sanierungsmaßnahme
Rechtssicherheit für den bereits erfolgten Heizungstausch (Gasheizung Baujahr 2025)
Keine zusätzlichen Investitionskosten für Dämmmaßnahmen oder andere bauliche Eingriffe
Vollständiger individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) – 10 Jahre gültig, auch als Grundlage für freiwillige künftige Maßnahmen nutzbar
650 EUR BAFA-Förderung für die Energieberatung selbst gesichert
Was ohne uns passiert wäre
Ohne eine fachkundige Energieberatung wäre dieses für die Eigentümer:innen sehr günstige Ergebnis sehr wahrscheinlich nicht erreicht worden:
Unnötige Zusatzinvestitionen: Ohne die fachliche Bewertung der bestehenden Gebäudehülle hätten die Eigentümer:innen vermutlich angenommen, zusätzliche Dämmmaßnahmen seien notwendig, um die EWärmeG-Pflicht zu erfüllen – mit entsprechenden, in diesem Fall überflüssigen Kosten
Fehlender Nachweis für die Gebäudehülle: Die Erkenntnis, dass der energetische Zustand der bereits vorhandenen Bausubstanz als EWärmeG-Erfüllungsbaustein zählt, ist Eigentümer:innen in der Regel nicht bekannt – ohne fachliche Bewertung wäre dieser Weg gar nicht erst geprüft worden
Kein iSFP als Teilnachweis: Ohne den individuellen Sanierungsfahrplan wäre der 5-Prozent-Baustein der EWärmeG-Erfüllung nicht verfügbar gewesen – die übrigen 10 % allein über die Gebäudehülle hätten möglicherweise nicht ausgereicht
Rechtsunsicherheit: Ohne dokumentierten Nachweis bleibt offen, ob die EWärmeG-Pflicht tatsächlich erfüllt ist – ein Risiko, das bei Verkauf oder Behördenanfrage relevant werden kannWas ohne professionelle Energieberatung passiert wäre
Der finanzielle Unterschied: möglicherweise mehrere Tausend EUR unnötige Investition in Dämmmaßnahmen, die durch die fachliche Bewertung der bestehenden Gebäudehülle vollständig vermieden wurden – plus die Rechtssicherheit, die EWärmeG-Pflicht tatsächlich erfüllt zu haben.
Fazit zur Energieberatung
Dieses Reutlingen er Praxisbeispiel zeigt einen Aspekt professioneller Energieberatung, der oft übersehen wird: Sie deckt nicht nur auf, welche Maßnahmen sinnvoll sind – sie kann auch zeigen, dass keine zusätzlichen Maßnahmen notwendig sind.
Das Ergebnis: EWärmeG-Pflicht vollständig erfüllt durch iSFP (5 %) und die bereits vorhandene Gebäudehülle (10 %) – ohne eine einzige zusätzliche Investition. Für die Eigentümer:innen bedeutet das maximale Rechtssicherheit bei minimalem Aufwand.
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Häufige Fragen zu iSFP und EWärmeG für Einfamilienhäuser in Baden-Württemberg
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Die Kosten für eine Energieberatung vor Ort inklusive iSFP liegen für ein Einfamilienhaus typischerweise zwischen 1.000 und 1.600 EUR netto, je nach Gebäudegröße und Aufwand. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten – für Ein- und Zweifamilienhäuser maximal 650 EUR. Im Leonberger Praxisbeispiel wurden 650 EUR BAFA-Förderung für die Energieberatung bewilligt.
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Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) verpflichtet Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden in BaWü beim Austausch der zentralen Heizungsanlage: Mindestens 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs müssen aus erneuerbaren Quellen stammen. Erfüllungsoptionen nach § 3 EWärmeG sind unter anderem: Solarthermieanlage (mind. 0,04 m² je m² Nutzfläche), Biomasseanlage, Wärmepumpe oder die Kombination verschiedener Maßnahmen. Der Nachweis muss der zuständigen Baubehörde vorgelegt werden.
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Ja – das EWärmeG verlangt keinen bestimmten Heizungstyp, sondern den Nachweis von 15 Prozent erneuerbarer Wärme. Wer eine Gasheizung einbaut, kann den Nachweis durch eine Solarthermieanlage, Photovoltaik mit Wärmepumpe oder andere anerkannte Maßnahmen separat erbringen. Im Leonberger Praxisbeispiel war die neue Gasheizung bereits installiert – die Solarthermieanlage mit 8 m² wurde als Ergänzung hinzugefügt und erbringt den gesetzlich geforderten Nachweis vollständig. Wichtig: Eine professionelle Energieberatung stellt sicher, dass die gewählte Lösung von der Baubehörde anerkannt wird.
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Der iSFP ist zehn Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Der iSFP-Bonus sichert für jede im Sanierungsfahrplan enthaltene Maßnahme einen zusätzlichen Fördersatz von 5 Prozentpunkten auf BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM), wenn der iSFP zum Zeitpunkt der BEG-Antragstellung noch gültig ist. Für das Leonberger Einfamilienhaus bedeutet das: Dachdämmung und Außenwanddämmung werden mit 20 statt 15 Prozent gefördert – bei 60.000 EUR förderfähigen Kosten je Maßnahme bis zu 3.000 EUR mehr Zuschuss. Wichtig: Der iSFP-Bonus gilt nicht beim Heizungstausch über KfW-Programm 458.
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Ja – das ist oft der größte Vorteil des iSFP. Der Sanierungsfahrplan ist zehn Jahre gültig. Wer ihn heute erstellen lässt, sichert sich den iSFP-Bonus für alle enthaltenen Maßnahmen der nächsten Dekade – egal ob die Dachdämmung nächstes Jahr oder erst in fünf Jahren kommt. Der iSFP schafft keine Sanierungspflicht, sondern eine fundierte Entscheidungsgrundlage mit gesichertem Förderanspruch. Gerade für Eigentümer:innen, die schrittweise vorgehen möchten, ist der iSFP die wichtigste strategische Investition.