iSFP für Einfamilienhaus in Leonberg: EWärmeG-Nachweis per Solarthermie gesichert und Sanierungspotenzial aufgedeckt

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In diesem Praxisbeispiel zeigen wir, wie Energy Building für ein Einfamilienhaus eine Energieberatung in Leonberg (Baden-Württemberg, Baujahr 1952, 98 m² Wohnfläche, 1 Wohneinheit) durchgeführt und einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt hat. Das Gebäude befindet sich in der Energieeffizienzklasse H – der schlechtesten Energieklasse der Skala – mit einem Endenergiebedarf von 274,6 kWh/m²a, einem Primärenergiebedarf von 305,2 kWh/m²a und jährlichen Heizkosten von rund 3.112 EUR. Auslöser war der Einbau einer neuen Gasheizung (Baujahr 2024): Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) macht den Nachweis von 15 Prozent erneuerbarer Wärme zur gesetzlichen Pflicht. Der iSFP hat gezeigt: Eine Solarthermieanlage mit 8 m² Kollektorfläche erfüllt diesen Nachweis vollständig – und deckt gleichzeitig erhebliches Sanierungspotenzial an Dach und Außenwand auf. Die Energieberatung wurde mit 650 EUR durch das BAFA gefördert.

Projektsteckbrief

Gebäudetyp Einfamilienhaus (EFH), 1 Wohneinheit
Baujahr ca. 1952 (Nachkriegsbau)
Wohnfläche 98 m²
Lage Leonberg, Baden-Württemberg
Energieklasse (Ist) H – schlechteste Klasse
Endenergiebedarf (Ist) 274,6 kWh/m²a
Primärenergiebedarf 305,2 kWh/m²a
Jährl. Heizkosten ca. 3.112 EUR/Jahr
Heizsystem Gasheizung, Baujahr 2024 (neu)
Leistungen Energy Building Energieberatung vor Ort · iSFP · EWärmeG-Nachweis · BEG-Förderstrategie
Förderprogramme BAFA Energieberatung + BEG EM (Dach, Außenwand, Solar)
Förderung Energieberatung 650 EUR bewilligt
EWärmeG-Nachweis Solarthermie 8 m² vollständig erfüllt
Projektzeitraum 2024
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Herausforderung: Nachkriegsbau mit Klasse H und gesetzlichem EWärmeG-Nachweis

Das Gebäude vor der Beratung

Das Einfamilienhaus in Leonberg stammt aus dem Jahr 1952 – einem typischen Nachkriegsjahr, in dem Wohnraum schnell und ohne Dämmanforderungen errichtet wurde. Die Wohnfläche beträgt 98 m², Außenwände und Dach sind ungedämmt, baujahrtypisch für diese Entstehungszeit. Auf der Energieeffizienzskala steht das Gebäude auf Stufe H: Mit einem Endenergiebedarf von 274,6 kWh/m²a und einem Primärenergiebedarf von 305,2 kWh/m²a liegt es weit über dem Niveau vergleichbarer Altbauten nach einer energetischen Grundsanierung. Die jährlichen Heizkosten von rund 3.112 EUR spiegeln das wirtschaftliche Einsparpotenzial wider, das in diesen Mauern steckt.

Einen Energieausweis gab es zum Zeitpunkt der Beratung nicht. Die Ausgangslage wurde vollständig durch die Vor-Ort-Bestandsaufnahme von Energy Building erfasst und in den individuellen Sanierungsfahrplan eingearbeitet.

Der gesetzliche Handlungsdruck: EWärmeG Baden-Württemberg

Der eigentliche Auslöser für die Beratungsanfrage war eine bereits vollzogene Entscheidung: Die Eigentümer:innen hatten eine neue Gasheizung (Baujahr 2024) einbauen lassen. Was dabei zunächst nicht auf dem Schirm war: Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) schreibt vor, dass beim Austausch einer zentralen Heizungsanlage in Bestandsgebäuden mindestens 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden müssen. Dieser Nachweis muss der zuständigen Baubehörde gegenüber erbracht werden – andernfalls drohen Bußgelder und eine Nachrüstpflicht.

Die Frage war also nicht, ob ein neues Heizsystem eingebaut werden muss – das war bereits geschehen. Sondern: Welche Erfüllungsoption des EWärmeG ist für dieses Gebäude die sinnvollste und kostengünstigste?

Unsere Rolle

Energy Building wurde beauftragt, das Gebäude vor Ort energetisch zu analysieren und einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu erstellen. Ziel war eine Lösung, die erstens den EWärmeG-Nachweis rechtssicher erbringt und zweitens das energetische Sanierungspotenzial vollständig sichtbar macht – mit konkreten Maßnahmenempfehlungen und Förderstrategie für die kommenden Jahre. Wir übernahmen die Erstellung des iSFP, die Prüfung der EWärmeG-Erfüllungsoptionen sowie die Beratung zur BEG-Förderstrategie. Die Energieberatung wurde mit 650 EUR durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert.

Analyse und Bewertung

Energetische Bestandsaufnahme vor Ort

Im Rahmen der Energieberatung vor Ort in Leonberg wurden Gebäudehülle, Heiztechnik, Fenster, Kellerdecke und Nutzungsdaten vollständig erfasst und in den iSFP eingearbeitet. Ergebnis der Bestandsaufnahme:

  • Dach: ungedämmt – größte Einzelschwachstelle, Priorität 1 laut iSFP

  • Außenwand: ungedämmt, baujahrtypisch 1952 – Priorität 2

  • Heizsystem: neue Gasheizung Baujahr 2024 – kein Tausch erforderlich

  • Energieeffizienzklasse H, Endenergiebedarf 274,6 kWh/m²a

  • CO₂-Ausstoß ca. 2,6 t/Jahr – Potenzial zur deutlichen Reduktion

Das Gebäude ist ein klassischer Fall eines Nachkriegsbaus: energetisch auf einem sehr niedrigen Ausgangsniveau, aber mit erheblichem Sanierungspotenzial. Die gute Nachricht: Der iSFP zeigt, dass mit einer strukturierten Maßnahmenreihenfolge ein Sprung von Klasse H auf voraussichtlich Klasse D erreichbar ist.

Prüfung der EWärmeG-Erfüllungsoptionen (§ 3 EWärmeG BaWü)

Das EWärmeG Baden-Württemberg kennt mehrere Erfüllungsoptionen. In der Beratung wurden folgende Varianten geprüft und bewertet:

  • Solarthermieanlage (≥ 0,04 m² je m² Nutzfläche) → erfüllt Nachweis bei korrekter Dimensionierung

  • Biomasseanlage (z. B. Pelletheizung) → ebenfalls anerkannt, aber höherer Investitionsaufwand

  • Wärmepumpe → bei bereits neu eingebauter Gasheizung wirtschaftlich nicht sinnvoll

  • iSFP als Ergänzungsnachweis → erbringt 5-%-Nachweis zusätzlich zur Hauptmaßnahme

Das Ergebnis der Prüfung war eindeutig: Eine Solarthermieanlage mit 8 m² Kollektorfläche ist für dieses Gebäude die wirtschaftlich überlegene Lösung. Sie erfüllt den EWärmeG-Nachweis vollständig, lässt sich unkompliziert mit der vorhandenen Gasheizung kombinieren und wird über die BEG EM Solarkollektor (BAFA) gefördert. Der gleichzeitig erstellte iSFP erbringt ergänzend den 5-%-Zusatznachweis nach EWärmeG.

Empfohlene Maßnahmenreihenfolge laut iSFP

Parallel zum EWärmeG-Nachweis hat der iSFP die energetischen Schwachstellen des Gebäudes systematisch erfasst und eine Sanierungsreihenfolge empfohlen, die energetisch optimal und fördertechnisch klug ist:

  • Schritt 1 – Dachdämmung (Aufsparren): energetisch größter Hebel, BEG EM Dach, BAFA 20 % (inkl. iSFP-Bonus)

  • Schritt 2 – Außenwanddämmung: Priorität 2, BEG EM Außenwand, BAFA 20 % (inkl. iSFP-Bonus)

  • Schritt 3 – Fenstertausch (Dreifachverglasung): erst nach Außenwanddämmung sinnvoll, BEG EM Fenster

  • Optional – Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung: nach Herstellung der Luftdichtheit empfohlen

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Aufnahme des Ist-Zustands vor Ort: Heizung und Dach
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Wie wir konkret unterstützt haben

Schritt 1 – Energieberatung vor Ort und Erstellung des iSFP

Zunächst haben wir das Gebäude vor Ort vollständig analysiert: Gebäudehülle, Heiztechnik, Nutzungsdaten und baukonstruktive Besonderheiten wurden erfasst. Auf dieser Grundlage wurde der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) nach den Richtlinien des BMWK erstellt – ein standardisiertes Beratungsdokument mit 10-jähriger Gültigkeit, das den energetischen Ist-Zustand, die priorisierte Maßnahmenreihenfolge und das erreichbare Förderpotenzial darstellt. Die Kosten für die Energieberatung wurden mit 650 EUR durch das BAFA bezuschusst.

Schritt 2 – EWärmeG-Nachweis: Prüfung und Bestätigung der Erfüllungsoption

Im Rahmen der Beratung wurde geprüft, welche Erfüllungsoption des EWärmeG BaWü für das konkrete Gebäude in Leonberg die sinnvollste ist. Das Ergebnis: Eine Solarthermieanlage mit 8 m² Kollektorfläche erfüllt den gesetzlichen Nachweis (15 % erneuerbare Wärme) vollständig und ist wirtschaftlich die günstigste Option für dieses Gebäude. Der gleichzeitig erstellte iSFP erbringt ergänzend den 5-%-Zusatznachweis nach EWärmeG. Energy Building hat die Eigentümer:innen bei der korrekten Antragstellung unterstützt.

Schritt 3 – Förderstrategie für die Folgemaßnahmen

Parallel zum EWärmeG-Nachweis hat Energy Building eine Förderstrategie für die kommenden Sanierungsmaßnahmen entwickelt: Dachdämmung und Außenwanddämmung sollen in den nächsten Jahren mit BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung realisiert werden. Durch den vorliegenden iSFP erhöht sich der Fördersatz auf 20 Prozent (15 % Basis + 5 % iSFP-Bonus) – und das für alle im iSFP enthaltenen Maßnahmen innerhalb der nächsten zehn Jahre.

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Einfamilienhaus in Leonberg - Pflicht zur Erfüllung des EWärmeG

Ergebnis für die Eigentümer:innen

Der individuelle Sanierungsfahrplan und die Energieberatung in Leonberg haben mehrere konkrete Ergebnisse gebracht:

  • EWärmeG-Nachweis gesichert: Solarthermie 8 m² erfüllt § 3 EWärmeG BaWü vollständig

  • Günstigste Erfüllungsoption identifiziert: Solarthermie statt kostspieligem Heizungstausch

  • iSFP-Bonus für 10 Jahre gesichert: +5 % auf alle BEG-EM-Maßnahmen (Dach, Außenwand, Fenster)

  • Sanierungsreihenfolge definiert: Dach → Außenwand → Fenster → optional Lüftung

  • Klasse H auf D möglich: Sanierungspotenzial vollständig dokumentiert

  • 650 EUR BAFA-Förderung für die Energieberatung bewilligt

Was ohne professionelle Energieberatung passiert wäre

Szenario 1: EWärmeG-Nachweis nicht erbracht

Ohne Energieberatung hätten die Eigentümer:innen die neue Gasheizung eingebaut, ohne den gesetzlich vorgeschriebenen EWärmeG-Nachweis zu erbringen. Konsequenz: Bußgeld durch die Baubehörde und Nachrüstpflicht. Die nachträgliche Installation einer Solarthermieanlage ohne Förderstrategie ist deutlich teurer als eine geplante Lösung mit BAFA-Förderantrag.

Szenario 2: Falsche oder überteuerte Erfüllungsoption

Ohne Beratung hätten viele Eigentümer:innen nach dem Motto gehandelt: 'Dann bauen wir eine Pelletheizung ein.' Das wäre für dieses Gebäude unnötig teuer gewesen – denn die deutlich günstigere Solarthermieanlage (8 m²) erfüllt den EWärmeG-Nachweis ebenso vollständig. Die Beratung hat die kostengünstigste Erfüllungsoption identifiziert und bestätigt.

Szenario 3: iSFP-Bonus auf alle Folgemaßnahmen nicht genutzt

Ohne iSFP fehlt der 5-%-Bonus auf BEG-Einzelmaßnahmen. Bei einer Dachdämmung mit 60.000 EUR förderfähigen Kosten bedeutet das: 15 % statt 20 % Förderung = 3.000 EUR weniger Zuschuss. Bei Dach und Außenwand zusammen kann der iSFP-Bonus die Gesamtförderung um 6.000 EUR oder mehr erhöhen.

Szenario 4: Maßnahmen in falscher Reihenfolge

Ohne Sanierungsfahrplan hätten manche Eigentümer:innen zuerst neue Fenster eingebaut – was bauphysikalisch problematisch ist, wenn Dach und Außenwand später noch gedämmt werden sollen. Der iSFP definiert die optimale Abfolge: erst Dach, dann Außenwand, dann Fenster. Das schützt vor Schimmelrisiko und vermeidet Fehlinvestitionen.

Tatsächliche Situation nach der Beratung: Der EWärmeG-Nachweis ist über die Solarthermieanlage rechtssicher erbracht. Der iSFP sichert den 5-%-Bonus für alle Folgemaßnahmen der nächsten zehn Jahre. Die Eigentümer:innen haben eine klare Sanierungsroadmap und wissen, in welcher Reihenfolge welche Förderung zu beantragen ist.

Fazit zur Energieberatung

Das Leonberger Praxisbeispiel zeigt einen Fall, der häufiger vorkommt als gedacht: Die neue Heizung ist bereits eingebaut – und erst danach stellt sich heraus, dass der EWärmeG-Nachweis noch aussteht. Die Energieberatung hat in diesem Fall nicht nur den rechtssicheren Nachweis erbracht, sondern auch die kostengünstigste Erfüllungsoption identifiziert (Solarthermie 8 m² statt Pelletheizung) und einen Sanierungsfahrplan mit gesichertem iSFP-Bonus für die nächsten zehn Jahre erstellt.

Mehr als das: Der iSFP zeigt erstmals vollständig, wie weit das Gebäude energetisch unter seinem Potenzial liegt – und welcher Weg von Klasse H in Richtung D möglich ist. Ein Sprung, der Heizkosten erheblich senkt und den Immobilienwert nachhaltig steigert.

Energy Building ist als zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) beim BAFA registriert und übernimmt sowohl die iSFP-Erstellung als auch die vollständige Fördermittelbeantragung – von der Energieberatung über BEG-Einzelanträge bis zur Baubegleitung bei der Umsetzung.

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Häufige Fragen zu iSFP und EWärmeG für Einfamilienhäuser in Baden-Württemberg

Die Kosten für eine Energieberatung vor Ort inklusive iSFP liegen für ein Einfamilienhaus typischerweise zwischen 1.000 und 1.600 EUR netto, je nach Gebäudegröße und Aufwand. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten – für Ein- und Zweifamilienhäuser maximal 650 EUR. Im Leonberger Praxisbeispiel wurden 650 EUR BAFA-Förderung für die Energieberatung bewilligt.

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) verpflichtet Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden in BaWü beim Austausch der zentralen Heizungsanlage: Mindestens 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs müssen aus erneuerbaren Quellen stammen. Erfüllungsoptionen nach § 3 EWärmeG sind unter anderem: Solarthermieanlage (mind. 0,04 m² je m² Nutzfläche), Biomasseanlage, Wärmepumpe oder die Kombination verschiedener Maßnahmen. Der Nachweis muss der zuständigen Baubehörde vorgelegt werden.

Ja – das EWärmeG verlangt keinen bestimmten Heizungstyp, sondern den Nachweis von 15 Prozent erneuerbarer Wärme. Wer eine Gasheizung einbaut, kann den Nachweis durch eine Solarthermieanlage, Photovoltaik mit Wärmepumpe oder andere anerkannte Maßnahmen separat erbringen. Im Leonberger Praxisbeispiel war die neue Gasheizung bereits installiert – die Solarthermieanlage mit 8 m² wurde als Ergänzung hinzugefügt und erbringt den gesetzlich geforderten Nachweis vollständig. Wichtig: Eine professionelle Energieberatung stellt sicher, dass die gewählte Lösung von der Baubehörde anerkannt wird.

Der iSFP ist zehn Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Der iSFP-Bonus sichert für jede im Sanierungsfahrplan enthaltene Maßnahme einen zusätzlichen Fördersatz von 5 Prozentpunkten auf BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM), wenn der iSFP zum Zeitpunkt der BEG-Antragstellung noch gültig ist. Für das Leonberger Einfamilienhaus bedeutet das: Dachdämmung und Außenwanddämmung werden mit 20 statt 15 Prozent gefördert – bei 60.000 EUR förderfähigen Kosten je Maßnahme bis zu 3.000 EUR mehr Zuschuss. Wichtig: Der iSFP-Bonus gilt nicht beim Heizungstausch über KfW-Programm 458.

Ja – das ist oft der größte Vorteil des iSFP. Der Sanierungsfahrplan ist zehn Jahre gültig. Wer ihn heute erstellen lässt, sichert sich den iSFP-Bonus für alle enthaltenen Maßnahmen der nächsten Dekade – egal ob die Dachdämmung nächstes Jahr oder erst in fünf Jahren kommt. Der iSFP schafft keine Sanierungspflicht, sondern eine fundierte Entscheidungsgrundlage mit gesichertem Förderanspruch. Gerade für Eigentümer:innen, die schrittweise vorgehen möchten, ist der iSFP die wichtigste strategische Investition.

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