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Energieaudit für Unternehmen

Energieberatung-energieaudit

Große Unternehmen unterliegen in Deutschland laut dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) seit der Neufassung in 2015 der Energieaudit-Pflicht. Das heißt, dass sie ihren Betrieb regelmäßig in Form eines Audits, also einer Überprüfung, hinsichtlich des Energieverbrauchs untersuchen lassen müssen. Wir von Energy Building sind für einen solchen Energieaudit qualifizierte Energieberater. Müssen Sie also ihren Energieverbrauch bewerten lassen oder benötigen Sie einen anderweitigen Vor-Ort-Termin für die Energieberatung, nehmen Sie direkt kostenlos Kontakt zu uns auf. Wir bieten auch Hilfe bei der energetischen Sanierung, dem Energieausweis, der Thermografie und der Fördermittelbeantragung bei KfW und BAFA.

Was ist ein Energieaudit im Detail?

Beim Energieaudit handelt es sich, ganz einfach zusammengefasst, um eine Vor-Ort-Energieberatung, welche durch den sogenannten Auditor durchgeführt wird. Beim Auditor handelt es sich um einen Experten, der für die energetische Überprüfung von Unternehmen ausgebildet ist. Der Begriff „Audit“ stammt dabei aus dem Englischen und bedeutet soviel wie Überprüfung, Sachverständigenprüfung oder einfach prüfen. Doch was wird denn genau überprüft? Nun, wir schauen bei einem Energieaudit in Ihrem Unternehmen, ob der Energieverbrauch den Gesetzmäßigkeiten entspricht und ob Potenzial für mehr Energieeffizienz besteht. Der systematische Rahmen des Energieaudits und der Erstellung des Berichts ist festgeschrieben.

Was ist das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)?

Das im vollen Umfang „Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen“ genannte und mit EDL-G abgekürzte Papier wurde 2010 erlassen. Die bedeutendste Novellierung trat 2015 in Kraft und die letzte Änderung gab es im Jahr 2019. Das Ziel des EDL-G ist es, den Klimaschutz voranzutreiben, indem der Primärenergieverbrauch reduziert wird. Das auf einer EU-Richtlinie basierende Gesetz der Bundesrepublik Deutschland geht dabei vor allem auf Unternehmen ein. Einer der wichtigen Punkte ist dabei die Verpflichtung großer Unternehmen, ihren Energieverbrauch regelmäßig überprüfen zu lassen. Für welche Unternehmen die Energieaudit-Pflicht gilt, haben wir Ihnen weiter unten zusammengefasst.

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Energieberatung vor Ort nach DIN EN 16247-1

Ebenfalls nicht ganz unwichtig in diesem Zusammenhang ist auch die DIN EN 16247-1, also jene Norm, nach welcher der Energieaudit durchgeführt wird. Da es sich um ein systematisches Verfahren handelt, mit dem das Energieverbrauchsprofil des Unternehmens erstellt werden soll, muss es entsprechende Richtlinien und Rahmen geben. Der Auditor folgt also bei der entsprechenden Energieberatung im Betrieb dem festgelegten Ablauf, um mit typischen Kennzahlen vergleichbare Werte zu ermitteln. Inhalte sind hier die Bestandsaufnahme und energetische Bewertung der Unternehmensabläufe. Ein Bericht fasst im Anschluss die Ergebnisse sowie auch Optimierungsmöglichkeiten zusammen.

Anforderung – Das muss vor Ort getan werden

Ein Energieaudit muss, um allen Richtlinien gerecht zu werden, …

  • … mindestens 90 Prozent des Energieverbrauchs des Unternehmens überprüfen

  • … alle Unternehmensteile sowie deren einzelne Einrichtungen umfassen

  • … auf Betriebsdaten des Energieverbrauchs basieren, die aktuell, kontinuierlich oder zeitweise gemessen wurden

  • … die Überprüfung des Energieverbrauchsprofils einschließen, welches Gebäude, Betriebsabläufe und auch Beförderung betrachtet

  • … nach den festgelegten Standards und Rahmenbedingungen durchgeführt sowie mit einem Bericht abgeschlossen werden

Wann gilt die Energieaudit-Pflicht für Unternehmen?

Die Energieaudit-Pflicht gilt nicht für KMU (kleine und mittelständische Unternehmen). Zwar gibt es auch das Programm „Energieberatung Mittelstand“, doch damit hat die Auditpflicht nichts zu tun. Es gilt vielmehr die Energieaudit-Pflicht für Unternehmen, wenn diese als Nicht-KMU gewertet werden können. Voraussetzungen sind dafür:

  • Beschäftigung von 250 oder mehr Vollzeitmitarbeiter/innen oder

  • Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro sowie Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro

  • Diese Voraussetzungen gelten unabhängig von Tätigkeitsbereich oder Branche

Natürlich gibt es auch Ausnahmen. So gelten die Vorgaben für die Energieaudit-Pflicht nicht für kommunale Einrichtungen und Regiebetriebe, welche vornehmlich hoheitlich arbeiten. Dazu zählen zum Beispiel Gerichte und Verwaltungen. Weitere Informationen und Details zum Thema bekommen Sie bei uns – kostenlos per E-Mail oder Telefon.

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Wie oft muss die Pflicht-Energieberatung durchgeführt werden?

Mindestens vier Jahre nach der Fertigstellung des Erstaudits und turnusmäßig alle weiteren vier Jahre ist ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen. Der Erfüllungszeitpunkt des ersten Energieaudits war der 05.12.2015. Die zweite Verpflichtungsperiode und die dazugehörigen Wiederholungsaudits stehen nun an“, informiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Im Hinterkopf zu behalten ist also die Zahl vier. Lassen Sie in 2020 einen Energieaudit durchführen, um den entsprechenden Verpflichtungen nachzukommen, entsteht natürlich auch der Audit-Bericht in 2020. Folglich müssen Sie sich den nächsten Termin für 2024 vormerken. Ausnahmen gelten natürlich bei erst nach 2015 oder 2016 durchgeführten Erstaudits.

Welche Rolle spielt das BAFA beim Energieaudit?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) untersteht dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Es übt teilweise auch Aufgaben für andere Ministerien der Bundesrepublik Deutschland aus. Vor allem der Bereich Energie ist aufgrund der Klimabedenken zuletzt immer wichtiger geworden. Entsprechend entwickelt das Amt Richtlinien, Gesetze sowie auch Förderprogramme. Neben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert auch das BAFA zum Beispiel energieeffizientes Bauen und energetische Sanierungen. Hinsichtlich des Energieaudits ist das BAFA u. a. für die Novellierung in 2019 verantwortlich, nach der das anzuwendende Verfahren noch straffer und kritischer geworden ist. Es setzt also durch, dass der Klimaschutz systematisch durchgeführt wird.

Energy Building als Auditor – Wir sind Ihre Experten vor Ort!

Sie benötigen einen Energieaudit in Ihrem Unternehmen, um den Energiebedarf sowie den Energieverbrauch bewerten zu lassen? Sie wollen dem Energiedienstleistungsgesetz beikommen und den verpflichtenden Vor-Ort-Termin für eine Energieberatung im Nicht-KMU durchführen? Dann nehmen Sie einfach kostenlos Kontakt zu uns auf. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir beraten Sie gern, machen einen Termin mit Ihnen aus und führen den Audit als zertifizierte und qualifizierte Experten durch. Gern helfen wir auch bei einem energieeffizienten Bau, einer energetischen Sanierung, beim Energieausweis und weiteren Themen rund um Energie, Wärme und Strom.

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