Energieaudit für Unternehmen

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Große Unternehmen unterliegen in Deutschland laut dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) seit der Neufassung in 2015 der Energieaudit-Pflicht. Das heißt, dass sie ihren Betrieb regelmäßig in Form eines Audits, also einer Überprüfung, hinsichtlich des Energieverbrauchs untersuchen lassen müssen. Wir von Energy Building sind für einen solchen Energieaudit qualifizierte Energieberater. Müssen Sie also ihren Energieverbrauch bewerten lassen oder benötigen Sie einen anderweitigen Vor-Ort-Termin für die Energieberatung, nehmen Sie direkt kostenlos Kontakt zu uns auf. Wir bieten auch Hilfe bei der energetischen Sanierung, dem Energieausweis, der Thermografie und der Fördermittelbeantragung bei KfW und BAFA.

Lesedauer 3 Minuten

Was ist ein Energieaudit im Detail?

Beim Energieaudit handelt es sich, ganz einfach zusammengefasst, um eine Vor-Ort-Energieberatung, welche durch den sogenannten Auditor durchgeführt wird. Beim Auditor handelt es sich um einen Experten, der für die energetische Überprüfung von Unternehmen ausgebildet ist. Der Begriff „Audit“ stammt dabei aus dem Englischen und bedeutet soviel wie Überprüfung, Sachverständigenprüfung oder einfach prüfen. Doch was wird denn genau überprüft? Nun, wir schauen bei einem Energieaudit in Ihrem Unternehmen, ob der Energieverbrauch den Gesetzmäßigkeiten entspricht und ob Potenzial für mehr Energieeffizienz besteht. Der systematische Rahmen des Energieaudits und der Erstellung des Berichts ist festgeschrieben.

Was ist das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)?

Das im vollen Umfang „Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen“ genannte und mit EDL-G abgekürzte Papier wurde 2010 erlassen. Die bedeutendste Novellierung trat 2015 in Kraft und die letzte Änderung gab es im Jahr 2019. Das Ziel des EDL-G ist es, den Klimaschutz voranzutreiben, indem der Primärenergieverbrauch reduziert wird. Das auf einer EU-Richtlinie basierende Gesetz der Bundesrepublik Deutschland geht dabei vor allem auf Unternehmen ein. Einer der wichtigen Punkte ist dabei die Verpflichtung großer Unternehmen, ihren Energieverbrauch regelmäßig überprüfen zu lassen. Für welche Unternehmen die Energieaudit-Pflicht gilt, haben wir Ihnen weiter unten zusammengefasst.

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Energieberatung vor Ort nach DIN EN 16247-1

Ebenfalls nicht ganz unwichtig in diesem Zusammenhang ist auch die DIN EN 16247-1, also jene Norm, nach welcher der Energieaudit durchgeführt wird. Da es sich um ein systematisches Verfahren handelt, mit dem das Energieverbrauchsprofil des Unternehmens erstellt werden soll, muss es entsprechende Richtlinien und Rahmen geben. Der Auditor folgt also bei der entsprechenden Energieberatung im Betrieb dem festgelegten Ablauf, um mit typischen Kennzahlen vergleichbare Werte zu ermitteln. Inhalte sind hier die Bestandsaufnahme und energetische Bewertung der Unternehmensabläufe. Ein Bericht fasst im Anschluss die Ergebnisse sowie auch Optimierungsmöglichkeiten zusammen.

Anforderung – Das muss vor Ort getan werden

Ein Energieaudit muss, um allen Richtlinien gerecht zu werden, …

  • … mindestens 90 Prozent des Energieverbrauchs des Unternehmens überprüfen

  • … alle Unternehmensteile sowie deren einzelne Einrichtungen umfassen

  • … auf Betriebsdaten des Energieverbrauchs basieren, die aktuell, kontinuierlich oder zeitweise gemessen wurden

  • … die Überprüfung des Energieverbrauchsprofils einschließen, welches Gebäude, Betriebsabläufe und auch Beförderung betrachtet

  • … nach den festgelegten Standards und Rahmenbedingungen durchgeführt sowie mit einem Bericht abgeschlossen werden

Ab wann besteht die Energieaudit-Pflicht für Unternehmen?

Von der Energieaudit-Pflicht ausgenommen sind KMU (kleine und mittlere Unternehmen). Zwar existiert mit der „Energieberatung Mittelstand" ein eigenes Förderprogramm, dieses ist jedoch nicht mit der Auditpflicht gleichzusetzen. Die Verpflichtung zur Durchführung eines Energieaudits greift dann, wenn ein Unternehmen als Nicht-KMU einzustufen ist. Dafür müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Mindestens 250 Vollzeitbeschäftigte oder

  • Ein Jahresumsatz ab 50 Millionen Euro bei gleichzeitiger Jahresbilanzsumme von über 43 Millionen Euro

  • Diese Schwellenwerte gelten branchenübergreifend und unabhängig vom Geschäftsfeld

Bestimmte Ausnahmen bestehen allerdings: Kommunale Einrichtungen und Regiebetriebe, die überwiegend hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, fallen nicht unter die Auditpflicht – darunter etwa Gerichte und Verwaltungsbehörden. Für weiterführende Informationen und Details stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – kostenfrei per E-Mail oder telefonisch.

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In welchen Abständen muss das Pflicht-Energieaudit wiederholt werden?

Spätestens vier Jahre nach Fertigstellung des ersten Audits – und danach in einem festen Vier-Jahres-Rhythmus – ist ein erneutes Energieaudit durch qualifizierte und akkreditierte Auditoren durchzuführen. Die Frist für das erste verpflichtende Energieaudit lief am 05.12.2015 ab. Inzwischen stehen die Folgeaudits der zweiten Verpflichtungsperiode an, wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mitteilt. Die zentrale Kennzahl ist also der Vier-Jahres-Turnus. Wird ein Energieaudit beispielsweise im Jahr 2020 durchgeführt und der zugehörige Bericht erstellt, ist das nächste Audit spätestens für 2024 einzuplanen. Abweichungen ergeben sich selbstverständlich bei Erstaudits, die erst nach 2015 oder 2016 stattgefunden haben.

Welche Funktion hat das BAFA beim Energieaudit?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstellt und übernimmt teilweise auch Aufgaben anderer Bundesministerien. Gerade der Energiebereich hat angesichts der Klimadebatte in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Das BAFA erarbeitet entsprechende Richtlinien, gesetzliche Rahmenbedingungen und Förderprogramme. Neben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst auch das BAFA unter anderem energieeffiziente Neubauten und energetische Sanierungsvorhaben. Im Kontext des Energieaudits zeichnet das Amt insbesondere für die Novellierung von 2019 verantwortlich, durch die das Prüfverfahren verschärft und die Anforderungen erhöht wurden. Damit stellt es sicher, dass Klimaschutzmaßnahmen konsequent und strukturiert umgesetzt werden.

Energy Building als Auditor – Wir sind Ihre Experten vor Ort!

Sie benötigen einen Energieaudit in Ihrem Unternehmen, um den Energiebedarf sowie den Energieverbrauch bewerten zu lassen? Sie wollen dem Energiedienstleistungsgesetz beikommen und den verpflichtenden Vor-Ort-Termin für eine Energieberatung im Nicht-KMU durchführen? Dann nehmen Sie einfach kostenlos Kontakt zu uns auf. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir beraten Sie gern, machen einen Termin mit Ihnen aus und führen den Audit als zertifizierte und qualifizierte Experten durch. Gern helfen wir auch bei einem energieeffizienten Bau, einer energetischen Sanierung, beim Energieausweis und weiteren Themen rund um Energie, Wärme und Strom.

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