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EnergieberaterInnen | Bafa zertifiziert

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Was macht ein Energieberater bzw. eine Energieberaterin? Welche Dienstleistungen werden neben Energieausweis, Sanierungsfahrplan und KfW-Baubegleitung noch angeboten? Hier beantworten wir Ihnen diese und weitere Fragen.

Bafa Energieberatung durch zertifizierten Energieberater

Was macht ein Energieberater bzw. eine Energieberaterin? Welche Dienstleistungen werden neben Energieausweis, Sanierungsfahrplan und KfW-Baubegleitung noch angeboten? Hier beantworten wir Ihnen diese und weitere Fragen. In diesem Ratgeber finden Sie Angebote und Leistungen der Energieberatung sowie Beispiele für die einzelnen Bereiche anhand unserer Tätigkeiten bei Energy Building.

Vor-Ort-Termin und Sanierungsfahrplan

Eine Aufgabe für den Energieberater ist es, vor Ort das energetische Potential einer Immobilie einzuschätzen, zu errechnen und zu verbessern. Damit vor allem letzteres strukturiert und für die Eigentümer finanziell realistisch gestaltet werden kann, gibt es den individuellen Sanierungsfahrplan. In diesem hält der Energieberater nach der Energieberatung vor Ort Möglichkeiten für die energetische Sanierung fest.

Zum Paket können der Austausch der Heizung und Fenster, eine bessere Dämmung der Gebäudehülle sowie weitere Punkte gehören. Als Paket oder Einzelmaßnahmen lässt sich die Umsetzung sogar fördern – bei der Fördermittelbeantragung helfen wir Ihnen ebenfalls (s. u.). Mehr zum Sanierungsfahrplan lesen Sie hier.

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KfW-Baubegleitung durch Energieberater

Wollen Sie energieeffizient bauen oder sanieren, dann gilt es für die Beanspruchung einer Förderung (oder mehrerer Förderangebote), eine Qualitätssicherung vorzunehmen. Soll also ein KfW-Effizienzhaus entstehen, dann sichern wir durch eine Baubegleitung auf der Baustelle, dass die richtigen Materialien, Fenster, Türen und Dämmungen verwendet werden.

Zudem erhalten Sie von uns eine Beratung zum Lüftungskonzept, zum Wärmeschutz und zu weiteren energetischen Effizienzaspekten der Immobilie. Sollen mit dem neuen oder sanierten Haus also Energie und damit Kosten gespart werden, beauftragen Sie eine Energieberatung, die einen Blick aufs Gebäude und die Baumaßnahmen hat. Details zur KfW-Baubegleitung haben wir hier aufgeführt.

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Thermografie-Aufnahmen für die Energieberatung

Ob ein Gebäude energieeffizient ist, lässt sich in den kälteren Jahreszeiten durch Thermografie herausfinden. Für die thermografische Untersuchung der Immobilie wird eine Infrarot- bzw. Wärmebildkamera genutzt. Diese Kamera zeigt durch farbliche Abgrenzung kalte und warme Oberflächen auf. So können thermische Schwachstellen – etwa Wärmebrücken und Schäden in der Dämmung – gefunden werden.

Anhand der so gewonnenen Erkenntnisse können Maßnahmen für die energetische Sanierung ermittelt werden. Sollten die Fenster ausgetauscht werden? Fehlt es an einer Dämmung im Dach? Oder sollte die Gebäudehülle modernisiert werden? Auf diese und weitere Fragen erhalten Sie dank der Messung eine Antwort – und es kann ein Sanierungsfahrplan daraus hervorgehen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Förderung) Bafa

Der Neubau einer Immobilie, die energetische Sanierung oder auch Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz am und im Haus können gefördert werden. Doch wo muss die Förderung beantragt werden und mit welcher Frist? Energieberater kennen sich aus und helfen Ihnen bei der Beantragung von Fördermitteln.

Für Effizienzhäuser und effizienzsteigernde Maßnahmen gibt es z. B. Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). In einigen Bundesländern in Deutschland geben auch die Länder bzw. Landesbanken eine Förderung. Hinzu kommt die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Details zur Fördermittelberatung von Energy Building finden Sie hier.

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Der Energieausweis: eine Energieberater-Aufgabe

Auch der Energieausweis ist Aufgabe des Energieberaters. Nach der Aufnahme oder Übermittlung der dafür nötigen Daten wird der Verbrauch bzw. Bedarf an Energie für Ihre Immobilie darin festgehalten. Das Dokument ist besonders dann nötig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung vermieten bzw. verkaufen wollen. Seit 2014 ist es dafür Pflicht.

Im Energieausweis trägt der Energieberater Informationen ein, die nach Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. ab dem 01.11.2020 im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgeschrieben sind. Je nachdem, ob es ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis ist, kommt eine entsprechende Darstellung des Effizienzlevels der Immobilie in grafischer Form zum Einsatz. Zudem werden Maßnahmen für die Modernisierung eingetragen.

Energieberatung im Mittelstand

Neben Privatpersonen, Eigentümern, Hausverwaltungen, großen Unternehmen und Konzernen gibt es natürlich auch eine Nachfrage nach Energieberatung im Mittelstand. Energieberater können diese entsprechend anbieten; kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können sie gefördert wahrnehmen. Die Energieberatung Mittelstand an sich ist Teil einer Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Förderungen für die Vor-Ort-Termine, die Beratung, die Ausstellung von Analysen und deren Vorstellung gibt es vor allem vom BAFA. Aber nicht nur der Einsatz vom Energieberater wird mit Förderungen subventioniert, sondern auch die Durchführung von Maßnahmen für eine energieeffizientere Immobilie. Details und einzelne Schritte der Energieberatung im Mittelstand finden Sie hier.

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