Der sommerliche Wärmeschutz beschreibt den durch bauliche Maßnahmen, durch Haustechnik oder andere Mittel realisierten Schutz vor dem Aufheizen der Innenräume einer Immobilie im Sommer. Wenn also die Außentemperaturen ansteigen, da soll es im Haus, in der Wohnung, im Büro und weiteren Räumen weiterhin angenehm bleiben. Um das zu spezifizieren sowie Neubau-Vorhaben und energetische Sanierungen hinsichtlich des Hitzeschutzes im Sommer zu regulieren, gibt es die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie die Norm DIN 4108 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden“. Welche Rolle bauliche Maßnahmen und Klimageräte zur Umsetzung spielen, das haben wir Ihnen in diesem Ratgeber zusammengetragen.
Sommerlicher Wärmeschutz – Bereich der Energieberatung
Der sommerliche Wärmeschutz ist nicht nur ein umgangssprachlicher Terminus zur Vereinfachung einer offiziellen Richtlinie oder eines Gesetzes. Der Begriff ist Teil der Beschreibung der DIN 4108-2 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden“ – in deren Teil 2 werden die „Mindestanforderungen an den Wärmeschutz zum sommerlichen Wärmeschutz für Wohngebäude und Nichtwohngebäude“ beschrieben, welche nach EnEV seit 2009 verbindlich sind. Ziel ist, dass schon vor dem Bau einer Immobilie aufgezeigt werden kann, dass aufgrund der verwendeten Bau- und Dämmstoffe, der Fenster, Türen u. ä. die Temperaturen in Gebäuden auch ohne Klimaanlagen und -geräte nicht auf unzumutbare Höhen steigen.
Diese Temperaturen, auch Grenz-Raumtemperaturen oder Grenzraumtemperaturen genannt, sind ebenfalls festgelegt. Sie liegen je nach Region zwischen 25°C und 27°C. Die Regionen sind ebenfalls definiert und gliedern sich in die Klimaregionen bzw. Sommerklimaregionen A, B und C, die für Deutschland definiert wurden. Die „kühlste“ dieser Regionen, Klimaregion A findet sich an den Küsten von Nord- und Ostsee, an den Grenzen im südlicheren Osten, im südlicheren Westen und in Teilen des Südens von Deutschland. Über einen Großteil des Landes verbreitet ist die Klimaregion B. Klimaregionen mit C-Bezeichnung sind die „wärmsten“ und vor allem im Westen sowie in Teilen Sachsens und Sachsen-Anhalts zu finden. Welche Höchstwerte bei Ihnen also gelten, sollten Sie bei der Bauplanung mit einem Energieberater besprechen.
Neubaustandard nach GEG: Energie einsparen durch Wärmeschutz
Laut aktueller Verordnung ist der Nachweis über den sommerlichen Wärmeschutz sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude vor dem Bau zu erbringen. Die Grenzwerte finden sich dabei in Teil 2 der DIN 4108-2 und beinhalten unter anderem diese Faktoren:
Lage des Baugrundstücks in Deutschland (Klimaregion A, B oder C)
Regionale Lage (freistehend oder urban) und Ausrichtung nach den Himmelsrichtungen
Wärmespeicherfähigkeit und Temperaturleitfähigkeit der Konstruktion bei Massivbau und Leichtbauweise
Verglasung von Fenster und Tür sowie deren Sonnenschutzeigenschaften
Richtige Lüftung der Räume zu idealen Zeitpunkten
Verschattung der Fassade (Kletterpflanzen) oder der Fenster (Markisen)
Nachweis über den sommerlichen Wärmeschutz
Wie oben schon einmal angemerkt, ist der Nachweis über den sommerlichen Wärmeschutz für alle Neubauten und Anbauten zu erbringen; sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude. Ausgenommen sind davon aber Lager, Sanitärräume, Abstellräume, Treppenhäuser, Flure und andere Räume, denen man lediglich Nebenfunktionen zuschreibt. Umso wichtiger ist der Nachweis für beheizte Aufenthaltsräume wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche, Verkaufsraum, Büro, etc. Der Mindestnachweis besteht dabei aus dem Schutznachweis für jenen Raum, an den bezügliche des Wärmeschutzes die höchsten Anforderungen gestellt werden.
Klimageräte – Voll- oder Raum-Klimaanlage für den Neubau
Ähnlich wie bei der zentralen und dezentralen Lüftung in einem Haus oder in einer Wohnung kann auch die Kühlung der Raumtemperatur umfassend oder gezielt durchgeführt werden. Dazu steht zum Beispiel eine zentrale Klimaanlage – auch Vollklimaanlage genannt – zur Verfügung. Diese ist meist an weitere Anlagen zur Regulierung der Luftqualität gekoppelt und nutzt somit auch die Lüftung für den Frischluftwechsel und den Ausgleich der Luftfeuchtigkeit. Die Vollklimaanlage braucht zwar Platz, dieser lässt sich aber vor dem Bau bereits einplanen. Der Vorteil ist, dass von einer Stelle aus die gesamte Kühlung in der Immobilie geregelt werden kann.
Eine Raumklimaanlage hingegen entspricht ihrem Namen und ist nur für einen einzelnen Raum zuständig. Die nachträgliche Installation, zum Beispiel in einem Bestandsbau, ist möglich – und durch Split-Geräte (mit Außenteil und Innenteil) oder Multi-Split-Geräte (mehrere Innenteile) sogar vergleichsweise günstig. Die Vorteile der an der Wand oder der Decke montierten Geräte sind im Vergleich zu mobilen Kühlungsgeräten, dass sie nicht nur leiser, sondern auch energieeffizienter sind. Bei der Überlegung, welche Klimageräte Sie für Ihr zu sanierendes oder neu zu bauendes Haus nutzen sollten, empfiehlt es sich, einen Energieberater mit einzubeziehen.
Wir von Energy Building helfen Ihnen, einen sommerlichen Wärmeschutz zu erreichen, selbigen nachzuweisen und falls nötig, auch die richtige Kühltechnik zu eruieren. Zudem sind wir Ihr Ansprechpartner für einen Sanierungsfahrplan, Förderberatung, den Energieausweis und weitere Leistungen rund um die Energieberatung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!