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Wo stehen Sie gerade? Wir zeigen Ihnen den richtigen nächsten Schritt.

Energieberatung, Sanierungsfahrplan, Förderantrag, Baubegleitung. Welche Leistung Sie brauchen, hängt davon ab, wo Sie heute stehen. Wählen Sie Ihre Ausgangslage, und wir erklären Ihnen in drei Schritten, was jetzt zu tun ist.

  • Energieberatung durch IngenieurInnen
  • 1.000+ genehmigte Förderanträge
  • 200+ durchgeführte Baubegleitungen

Wählen Sie Ihre Ausgangslage

Jede Sanierung beginnt an einem anderen Punkt. Klicken Sie auf die Situation, die am besten zu Ihnen passt. Ihr Weg erscheint direkt darunter.

Sie wollen sich erst in Ruhe informieren? Im Ratgeber-Blog erklären wir Förderung und Sanierung Schritt für Schritt, und auf der BEG-Seite finden Sie alle Fördersätze.

Ganz am Anfang: Erst der Plan, dann die Maßnahmen

Wer ohne Plan saniert, zahlt oft doppelt: Maßnahmen passen nicht zusammen, und Förderung bleibt liegen. Ein Sanierungsfahrplan zeigt Ihnen, was Ihr Haus wirklich braucht und in welcher Reihenfolge.

Ihr Weg in drei Schritten

  1. Energieberatung vor OrtWir kommen zu Ihnen und nehmen das Gebäude auf. Dach, Fassade, Fenster, Keller und Heizung, dazu Ihre Pläne und Ihr Budget.
  2. Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)Sie erhalten einen Fahrplan mit allen sinnvollen Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge, mit Kosten, Einsparung und passender Förderung.
  3. Umsetzen, wann es für Sie passtSie gehen Schritt für Schritt vor. Für jede Maßnahme stellen wir den Förderantrag, bevor Sie einen Auftrag vergeben.

Der häufigste Fehler

Mit der Maßnahme beginnen, die gerade am meisten drängt. Wer die Heizung vor der Dämmung tauscht, legt sie oft größer aus als später nötig.

Warum sich der Fahrplan lohnt

  • Die Beratung wird zu 50 % gefördert, bis 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus und bis 850 € beim Mehrfamilienhaus.
  • Mit iSFP gibt es 5 Prozentpunkte mehr Zuschuss auf Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik.
  • Die förderfähigen Kosten steigen von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit.

Mehr dazu: Sanierungsfahrplan →

Aus unserer Praxis

Einfamilienhaus in Hamburg, Baujahr 1968

Gasheizung von 2002, ungedämmte Außenwand. Mit dem Fahrplan wurde in Etappen saniert: 2025 das Dach, 2026 Außenwand, Fenster und Wärmepumpe.

H → AEffizienzklasse vorher und nachher
54.480 €Förderpotenzial laut Fahrplan
4.210 €Heizkosten pro Jahr vor der Sanierung
279 → 45kWh je m² und Jahr Endenergie
Ganzes Praxisbeispiel lesen →

Das sollten Sie bereithalten

  • Baujahr, Wohnfläche und Anzahl der Wohneinheiten
  • Grundrisse oder Baupläne, falls vorhanden
  • Heizkostenabrechnungen der letzten zwei bis drei Jahre
  • Ihre Wünsche, Ihr Zeitplan und ein grober Budgetrahmen

Kein Problem, wenn etwas fehlt. Vieles nehmen wir beim Vor-Ort-Termin selbst auf. Die Liste hilft nur, das Erstgespräch schneller konkret zu machen.

Heizung kaputt oder Angebot liegt vor: Erst Förderung sichern, dann unterschreiben

Bei der Heizung geht es um die höchsten Zuschüsse der ganzen Sanierung. Gleichzeitig ist hier der Zeitdruck am größten. Genau dann passiert der teuerste Fehler: schnell unterschreiben und die Förderung verlieren.

Ihr Weg in drei Schritten

  1. Wärme sichern, nichts überstürzenIst die Heizung ausgefallen, schafft eine Übergangslösung Luft. So bleibt Zeit, die neue Heizung richtig zu planen und fördern zu lassen.
  2. Angebot prüfen und Antrag stellenSie schicken uns das Angebot. Wir prüfen die Förderfähigkeit und stellen den Antrag. Unterschreiben Sie erst danach oder nur mit aufschiebender Bedingung.
  3. Beauftragen, umsetzen, nachweisenNach dem Antrag beauftragen Sie den Fachbetrieb. Ist die Heizung eingebaut, prüfen wir die Nachweise und bestätigen die Maßnahme.

Der häufigste Fehler

Den Vertrag unterschreiben und erst danach an die Förderung denken. Dann ist der Zuschuss für genau diese Maßnahme in aller Regel verloren.

Förderung für die neue Heizung

  • 30 % Grundförderung auf bis zu 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit.
  • +16 % Geschwindigkeitsbonus beim Austausch alter Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizungen. Er sinkt ab dem 01.02.2027.
  • +10 bis 40 % Einkommensbonus. Zusammen bis zu 70 % Zuschuss.

Vermieten Sie? Geschwindigkeits- und Einkommensbonus gelten nur für selbst genutztes Eigentum. Den BEG-Antrag stellen wir für 240 €. BEG-Förderung →

Aus unserer Praxis

WEG in Hamburg, 27 Wohnungen

Zwei der 27 Gasetagenheizungen fielen aus. Statt einzeln zu reparieren, entschied sich die Eigentümergemeinschaft für eine zentrale Hybridheizung mit zwei Wärmepumpen.

86.000 €Förderung bei 248.000 € Investition
60 statt 180 kWHeizleistung dank Heizlastberechnung
F → DEffizienzklasse vorher und nachher
35 %Fördersatz inklusive iSFP-Bonus
Ganzes Praxisbeispiel lesen →

Das sollten Sie bereithalten

  • Das Angebot des Fachbetriebs, auch wenn es noch nicht final ist
  • Art und Baujahr der bisherigen Heizung
  • Wohnfläche und Anzahl der Wohneinheiten
  • Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen, wenn Sie selbst darin wohnen

Warum die Heizlast wichtig ist: Eine zu groß ausgelegte Wärmepumpe kostet mehr und läuft schlechter. Mit der Heizlastberechnung → passt die Größe.

Haus gekauft oder geerbt: Erst verstehen, was Sie haben

Die Zeit zwischen Kauf und Einzug ist die beste Gelegenheit für eine Sanierung. Das Haus ist leer, Handwerker können mehrere Gewerke bündeln, und die Finanzierung lässt sich von Anfang an mit Förderung planen.

Ihr Weg in drei Schritten

  1. Bestand aufnehmenWir sehen uns das Gebäude an und prüfen Energieausweis, Heizung, Dämmung und Fenster. Danach wissen Sie, wo Ihr Haus wirklich steht.
  2. Pflichten und Chancen klärenWir sagen Ihnen, ob nach dem Eigentümerwechsel Nachrüstpflichten greifen und welche Maßnahmen sich für Sie wirtschaftlich lohnen.
  3. Förderweg festlegenEinzelmaßnahmen mit Fahrplan oder Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Beides lässt sich nicht kombinieren, deshalb entscheiden wir das zuerst.

Der häufigste Fehler

Direkt nach dem Kauf die Handwerker bestellen und die Förderung vergessen. Dabei lassen sich vor dem Einzug Maßnahmen am günstigsten bündeln.

Förderung beim Hauskauf

  • Energieberatung und Sanierungsfahrplan werden zu 50 % gefördert.
  • Für die Sanierung zum Effizienzhaus gibt es einen KfW-Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit mit Tilgungszuschuss.
  • Familien, die einen Altbau kaufen, können zusätzlich das KfW-Programm Jung kauft Alt nutzen.

Mehr dazu: KfW-Baubegleitung →

Aus unserer Praxis

Einfamilienhaus in Stuttgart, Baujahr 1962

Die neuen Eigentümer:innen wollten das Haus nach dem Kauf nicht irgendwann, sondern sofort komplett modernisieren. Mit maximaler Förderung als Effizienzhaus 55.

51.420 €Förderung für die Komplettsanierung
H → BEffizienzklasse vorher und nachher
−77 %Energiebedarf nach der Sanierung
EH 55erreichter KfW-Effizienzhaus-Standard
Ganzes Praxisbeispiel lesen →

Das sollten Sie bereithalten

  • Den Energieausweis aus dem Verkauf oder der Übergabe
  • Baujahr, Wohnfläche und vorhandene Pläne des Hauses
  • Ihren Zeitplan bis zum geplanten Einzug
  • Ihren Budget- und Finanzierungsrahmen

Noch vor dem Kauf? Auch dann lohnt sich ein Gespräch. Eine Einschätzung des Sanierungsbedarfs hilft bei der Kaufentscheidung und beim Preis.

Pflicht erfüllen: Frist kennen, günstigste Lösung wählen

Gesetzliche Pflichten klingen nach Aufwand. Oft ist die Lösung aber einfacher und günstiger als gedacht, wenn man alle Optionen kennt. Manchmal reicht schon, was im Haus bereits vorhanden ist.

Ihr Weg in drei Schritten

  1. Unterlagen und Frist klärenSchicken Sie uns das Schreiben oder die Eckdaten zu Ihrem Gebäude. Wir sagen Ihnen, welche Pflicht greift und bis wann sie erfüllt sein muss.
  2. Die passende Option wählenBeim EWärmeG gibt es mehrere Wege, etwa Solarthermie, Wärmepumpe, Dämmung oder den Sanierungsfahrplan. Wir rechnen, was sich lohnt.
  3. Nachweis erstellenWir erstellen den Sanierungsfahrplan oder den Energiebedarfsausweis und liefern die Unterlagen für Behörde, Käufer:innen oder Mieter:innen.

Der häufigste Fehler

Die Frist liegen lassen. Beim EWärmeG zählen die 18 Monate ab dem Heizungstausch und nicht ab dem Tag, an dem das Schreiben kommt.

Das Wichtigste zum EWärmeG

  • Gilt in Baden-Württemberg beim Heizungstausch: 15 % der Wärme müssen aus erneuerbaren Energien stammen.
  • Der Nachweis ist spätestens 18 Monate nach dem Austausch fällig.
  • Der Sanierungsfahrplan zählt bei Wohngebäuden mit 5 %, bei Nichtwohngebäuden mit bis zu 15 %.

Mehr dazu: EWärmeG erfüllen →Energieausweis →

Aus unserer Praxis

Einfamilienhaus in Karlsruhe, Baujahr 2005

Nach dem Einbau einer neuen Gasheizung verlangte das EWärmeG den Nachweis. Die Lösung kam ohne eine einzige zusätzliche Baumaßnahme aus.

5 %durch den Sanierungsfahrplan
+10 %durch die vorhandene PV-Anlage
= 15 %EWärmeG vollständig erfüllt
650 €BAFA-Zuschuss für die Beratung
Ganzes Praxisbeispiel lesen →

Das sollten Sie bereithalten

  • Das Schreiben, falls Sie eines bekommen haben
  • Datum und Art des Heizungstauschs
  • Vorhandene Anlagen wie Photovoltaik oder Solarthermie
  • Einen bestehenden Energieausweis, falls vorhanden

Energieausweis für Verkauf oder Vermietung? Den Energiebedarfsausweis erstellen wir auf Basis der Gebäudedaten, rechtssicher und nachvollziehbar.

Schon angefangen: Das ist jetzt noch möglich

Viele merken erst mitten in der Sanierung, dass es Förderung gegeben hätte. Das ist ärgerlich, aber selten das Ende. Für die nächsten Schritte und über die Steuer ist oft noch einiges drin.

Ihr Weg in drei Schritten

  1. Ehrlich Bilanz ziehenFür Maßnahmen, die schon beauftragt sind, gibt es in der Regel keine BEG-Förderung mehr. Das sagen wir Ihnen offen, bevor Sie Zeit investieren.
  2. Steuerbonus prüfenFür selbst genutztes Wohneigentum kann der Steuerbonus nach § 35c EStG greifen. Er wird nicht vorab beantragt, sondern über die Steuererklärung.
  3. Die nächsten Schritte richtig machenFür alle Maßnahmen, die noch kommen, stellen wir den Antrag vor dem Auftrag. Mit einem Sanierungsfahrplan wird die Förderung höher.

Der häufigste Fehler

Weitere Gewerke schnell hinterher beauftragen, weil die Handwerker ohnehin im Haus sind. So geht auch für diese Maßnahmen die Förderung verloren.

Der Steuerbonus in Kürze

  • 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 € Steuervorteil je Objekt.
  • Voraussetzungen: Selbstnutzung, Gebäude älter als zehn Jahre, Bescheinigung des Fachbetriebs.
  • Nicht für dieselbe Maßnahme mit der BEG-Förderung kombinierbar.

Ob sich der Steuerbonus für Sie rechnet, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung. Wir sind ein Ingenieurbüro und kümmern uns um die energetische Seite.

Aus unserer Praxis

Zweifamilienhaus in Hamburg, Baujahr 1961

So viel steckt in einer Sanierung, wenn jede Maßnahme vor dem Auftrag beantragt wird: Dach, Außenwand, Fenster und Wärmepumpe, gefördert von KfW, BAFA und der IFB Hamburg.

88.350 €Förderung aus drei Programmen
8.213 → 1.800 €Heizkosten pro Jahr
H → AEffizienzklasse vorher und nachher
−93 %Endenergiebedarf nach der Sanierung
Ganzes Praxisbeispiel lesen →

Das sollten Sie bereithalten

  • Aufträge und Rechnungen der bisherigen Maßnahmen
  • Eine Übersicht, was noch geplant ist
  • Angebote für die nächsten Schritte, falls vorhanden
  • Den Kontakt zu Ihrer Steuerberatung

Tipp: Neben Bund und KfW gibt es Landes- und Kommunalprogramme wie die IFB Hamburg. Auch die prüfen wir für die kommenden Maßnahmen.

Neubau oder Effizienzhaus: Von Anfang an richtig planen

Beim Neubau und bei der Komplettsanierung zum Effizienzhaus entscheidet die Planung über die Förderung. Je früher wir dabei sind, desto weniger muss später umgeplant werden.

Ihr Weg in drei Schritten

  1. Uns früh einbindenFür die KfW-Förderung braucht es Energieeffizienz-Expert:innen, und zwar vor dem Antrag. Am besten sprechen wir, solange die Planung noch offen ist.
  2. Standard festlegen und nachweisenGemeinsam mit Ihrer Planung legen wir den Effizienzhaus-Standard fest, beim Neubau zum Beispiel KfW 40 mit Qualitätssiegel QNG.
  3. Baubegleitung bis zur BestätigungWir begleiten die Umsetzung auf der Baustelle, prüfen die Ausführung und bestätigen gegenüber der KfW, dass der Standard erreicht ist.

Der häufigste Fehler

Erst fertig planen und die Energieberatung dazuholen, wenn der Antrag fällig ist. Dann passen Planung und Nachweise oft nicht mehr zusammen.

Was Sie wissen sollten

  • Bei der Sanierung zum Effizienzhaus wird die Baubegleitung selbst zu 50 % gefördert.
  • Förderung für Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen lässt sich nicht kombinieren. Die Entscheidung gehört an den Anfang.
  • Mehr als 200 Baubegleitungen haben wir bereits durchgeführt.

Mehr dazu: KfW-Baubegleitung →KfW 40 QNG →

Aus unserer Praxis

Klimafreundlicher Neubau in Hamburg

Ein Wohnbau in Holzbauweise mit hochgedämmter Hülle und Photovoltaik. Wir haben das Projekt von der Planung bis zum Nachweis des Standards KfW 40 Plus begleitet.

KfW 40 Pluserreichter Effizienzhaus-Standard
HolzFertigteil- und Massivholzbauweise
PVSolarstrom direkt am Gebäude
200+Baubegleitungen seit 2019
Ganzes Praxisbeispiel lesen →

Das sollten Sie bereithalten

  • Entwurfs- oder Baupläne im aktuellen Stand
  • Den Kontakt zu Architektur- oder Planungsbüro
  • Ihren Zeitplan bis Baubeginn
  • Den gewünschten Standard, falls schon festgelegt

Ohne Architekt:in? Auch bei Fertighaus oder Bauträger lohnt sich eine unabhängige Baubegleitung, damit der Standard am Ende wirklich erreicht wird.

So läuft eine geförderte Sanierung ab
vom ersten Gespräch bis zur Auszahlung

Egal wo Sie einsteigen: Diese Reihenfolge gilt fast immer. Die markierte Stelle entscheidet, ob Sie Förderung bekommen.

Phase 1Vorbereiten
  1. 1BeratungHaus ansehen, Ziele klären
  2. 2PlanSanierungsfahrplan erstellen
  3. 3FörderantragAngebote prüfen, beantragen
Erst Antrag,
dann Auftrag
Phase 2Umsetzen
  1. 4AuftragFachbetrieb beauftragen
  2. 5UmsetzungBauen, auf Wunsch begleitet
  3. 6NachweisRechnungen und Belege senden
  4. 7AuszahlungMeist nach 6 bis 8 Wochen
Rechenbeispiel

Was der Sanierungsfahrplan wirklich wert ist

Zuschuss für Maßnahmen an der Gebäudehülle, etwa Dämmung und Fenster, in einem Einfamilienhaus. Einmal ohne und einmal mit Sanierungsfahrplan.

Investition 40.000 €

ohne Fahrplan
4.500 €
mit Fahrplan
6.500 €

Investition 60.000 €

ohne Fahrplan
4.500 €
mit Fahrplan
10.500 €

Ohne Fahrplan: 15 % auf höchstens 30.000 € förderfähige Kosten. Mit Fahrplan: 15 % auf die ersten 30.000 € und 20 % auf den Betrag darüber, bis 60.000 € je Wohneinheit. Stand der BEG-Förderung: Juli 2026.

+6.000 €

mehr Zuschuss bei 60.000 € Investition

Die Beratung für den Fahrplan wird selbst noch zu 50 % gefördert. Bei den meisten Sanierungen mit mehreren Schritten ist der Fahrplan deshalb kein Kostenpunkt, sondern bringt am Ende Geld.

Die 5 teuersten Fehler, die wir täglich sehen

Aus mehr als 1.000 Förderanträgen wissen wir, wo Geld verloren geht. Fast immer lässt es sich mit einem Anruf vorher vermeiden.

01

Vor dem Antrag unterschreiben

Wer den Auftrag vergibt, bevor der Förderantrag gestellt ist, verliert den Zuschuss für diese Maßnahme.

02

Heizung vor der Hülle planen

Nach der Dämmung braucht das Haus weniger Wärme. Die zuerst gekaufte Heizung ist dann oft zu groß.

03

Ohne Fahrplan sanieren

Ohne iSFP fehlen 5 Prozentpunkte Bonus, und die förderfähigen Kosten bleiben bei 30.000 € je Wohnung.

04

Fristen übersehen

Der Geschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 01.02.2027. Beim EWärmeG läuft die Frist ab dem Heizungstausch.

05

Nachweise nicht sammeln

Fehlen Rechnungen oder Bestätigungen des Fachbetriebs, kann sich die Auszahlung um Wochen verzögern.

Die wichtigste Regel: Erst der Förderantrag, dann der Auftrag.

Wer vorher unterschreibt, verliert die Förderung für diese Maßnahme in der Regel komplett. Im Zweifel rufen Sie uns an, bevor Sie etwas unterschreiben.

040 525 981 021
Christin Goldbeck und Carmen Giesing, Gründerinnen von Energy Building
Wer Sie begleitet

Ingenieurinnen, die den ganzen Weg kennen

Seit 2019 begleiten wir Eigentümer:innen und Bauherr:innen von der ersten Frage bis zur Auszahlung der Förderung. Wir bearbeiten jede Anfrage selbst und verkaufen Ihre Daten nicht an Dritte weiter.

Christin GoldbeckGründerin und Geschäftsführerin. Bauingenieurin, zertifizierte Energieberaterin und DGNB-Auditorin.
Carmen GiesingGeschäftsführerin und DGNB-Auditorin. Verantwortlich für Organisation, Vertrieb und Kommunikation.
Energieeffizienz-ExpertenGIHDENDGNB

Mehr über uns →

Super zufrieden, top Leistung. Kann ich nur weitet empfehlen.

johann hanser

Punkt genaue Beratung! Professionelle und freundlich! Empfehle ich gern weiter!

Lo L

Alles wunderbar geklappt; sehr freundlicher vor Ort Termin!

Nicolai Strauch

Kompetente Abwicklung und Unterstützung angefangen beim Sanierungsfahrplan bis hin zur Sanierungsmaßnahme. Sehr zu empfehlen.

Christoph Hald

Noch unsicher? Häufige Fragen

Dann wählen Sie im Formular „Sonstiges/Unsicher“ oder rufen Sie uns an. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam, wo Sie stehen und was der sinnvolle erste Schritt ist.

Für die BEG-Förderung nein. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein. Für bereits umgesetzte Maßnahmen kann bei selbst genutztem Wohneigentum der Steuerbonus nach § 35c EStG eine Alternative sein.

Nein. Wenn nur eine einzelne Maßnahme ansteht, reicht oft der Förderantrag. Planen Sie mehrere Schritte, lohnt sich der Fahrplan fast immer, weil er die Förderung für die folgenden Maßnahmen erhöht.

Nach einem Eigentümerwechsel können Nachrüstpflichten greifen, etwa für ungedämmte Dachflächen oder sehr alte Heizkessel. Ob und welche für Ihr Gebäude gelten, prüfen wir im Erstgespräch.

Ja, die Grundförderung und der iSFP-Bonus gelten auch für Vermieter:innen. Geschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus und Steuerbonus gibt es dagegen nur für selbst genutztes Eigentum.

Nichts. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Danach erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden ein Angebot.

Wir beraten in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Berlin, Baden-Württemberg und Bayern. Wir bearbeiten Ihre Anfrage selbst und geben sie nicht weiter.

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