Bioöl als Erfüllungsoption im EWärmeG

Öltank Heizung

Im Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes Baden-Württemberg (EWärmeG BaWü) ist der Einsatz von Bioöl in der Öl-Heizanlage als Erfüllungsoption vorgesehen. Dabei kann der Einsatz von 10% oder mehr Bioöl in Kombination mit fossilem Heizöl in einer neu installierten Heizungsanlage für bis zu 10% als Erfüllung des EWärmeG angerechnet werden. Im Vergleich zum Biogas ist hier kein virtueller Wechsel durch eine Tarifänderung möglich; das Bioöl muss tatsächlich eingespeist und vor Ort als Energieträger verwendet werden. Zur vollständigen Erfüllung des EWärmeG BaWü müssen zudem weitere Maßnahmen stattfinden.

Bio-Heizöl: Umbau der Heizanlage und Qualitätsanforderungen

Anders als beim Biogas als Erfüllungsoption reicht für die Nutzung von Bio-Heizöl kein einfacher Tarifwechsel aus. Vielmehr müssen mindestens 10% Bioöl neben herkömmlichem, fossilem Heizöl verwendet werden, um die vollen 10% EWärmeG-Erfüllung zu erreichen. Diese stellen das Maximum dar, selbst wenn ein größerer Anteil Bioöl zum Heizen und für die Warmwasserbereitung verwendet wird. 

Welcher Qualitätsanspruch an das Bioöl gestellt wird, das können Sie in der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) nachlesen. Über die Einhaltung der darin festgeschriebenen Anforderungen für Anbau und Herstellung des Öls informiert Sie der Versorger. Nur wenn die Qualität stimmt, kann der Einsatz des Energieträgers angerechnet werden. Dieser ist zudem wahrscheinlich nur dann möglich, wenn Sie Ihre Heizanlage modernisieren / austauschen.

Dies hat den großen Vorteil, dass Sie eine moderne Heizanlage mit höherem Wirkungsgrad für die Heizung und Warmwasser-Bereitung im Haus einbauen. Und das sorgt langfristig dafür, dass Sie Heizmittel einsparen und somit Ihre Heizkosten senken. Weiter wird der Heizaufwand gesenkt, wenn Sie das Haus modern dämmen lassen – dies stellt übrigens eine weitere Erfüllungsoption für das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes Baden-Württemberg dar.

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Bioöl als 10% Erfüllungsoption: Für Erfüllung weitere Maßnahmen nötig

Weitere Maßnahmen einer energetischen Sanierung werden nicht nur nötig, wenn Sie Heizkosten senken sowie etwas für Umwelt- und Klimaschutz tun wollen. Auch wird nur so eine vollständige Erfüllung des EWärmeG BaWü möglich. Damit alle Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen gut geplant und gefördert werden können, lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), der vom Energieberater nach einem Vor-Ort-Termin ausgestellt wird.

Nicht nur werden die Kosten für den Energieberater und den Sanierungsfahrplan bis zu 50% (in Einzelfällen bis zu 80%) mit einer Förderung bedacht. Auch gilt das offizielle Dokument bereits zu 5% als Erfüllungsoption. Weiterhin wird die Dämmung von Außenwand, Dach und Keller einzeln angerechnet. Installieren Sie zudem eine Photovoltaik-Anlage, eine Solarthermie oder andere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, erreichen Sie schnell das volle Ziel.

Nehmen Sie also direkt Kontakt zu Energy Building auf. Wir sind Ihre Energieberater mit Fachwissen im Bauingenieurswesen. Wir helfen bei Neubau, Sanierung, Thermografie, Energieausweis-Ausstellung und weiteren Aufgaben rund um die Wärme-Energie im und am Haus.

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EWärmeG BaWü Erfüllungsoptionen in der Übersicht

Es gibt unterschiedliche Erfüllungsoptionen, deren Anteile sich addieren lassen, um das Landesgesetz für energieeffiziente Gebäude zu erfüllen. Wollen Sie also ihr Haus oder eine andere Bestandsimmobilie per energetischer Sanierung klima- und umweltfreundlicher machen, haben Sie die folgenden Möglichkeiten. Diese werden je nach Umfang zu 5%, 10% oder 15% als EWärmeG-Erfüllung angerechnet und sorgen zudem dafür, dass Sie Heizmaterial sowie Heizkosten sparen.

  • Sanierungsfahrplan: Offizielles Dokument vom Energieberater, das zu 5% angerechnet wird

  • Heizung & Warmwasserbereitung: Gasheizung mit Biogas, Ölheizung mit Bioöl, Holzzentralheizung, Ofen als Einzelraumfeuerung, Solarthermie, Wärmepumpe

  • Dämmung: Dämmung von Außenwand, Dach und / oder Keller bzw. ganzheitliche Dämmung der Gebäudehülle

  • Weitere Anlagen / Extras: Anschluss ans Wärmenetz, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), Photovoltaik-Anlage

Für einige der Sanierungs- und Austauschmaßnahmen bekommen Sie einen Zuschuss oder einen günstigen Kredit von staatlicher Stelle. Dabei kommen als Förderer auf Bundesebene die KfW und das BAFA zum Tragen. Die einzelnen Zuschüsse und Kredite werden seit 2021 jedoch mittelfristig zusammengeführt und über die neue BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) abgewickelt. Für die energieeffiziente Gebäudehülle steht da z. B. eine Förderung für dreifach verglaste Fenster zur Verfügung. Gern beraten wir Sie bei einem Vor-Ort-Termin zu den einzelnen Maßnahmen, dank denen Sie in und an Ihrem Haus Energie sowie Kosten sparen. Fragen Sie uns jetzt unverbindlich an!

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