Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz

Am 01. November 2020 trat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Diese Art von Gesetz ist in Deutschland notwendig, da auf den Betrieb von Gebäuden rund 35 Prozent des deutschen Energieverbrauchs entfallen und dabei jährlich mehr als 120 Millionen Tonnen CO2 emittiert werden. Um vorgegebene Klimaschutzziele bis zum Jahr 2030 zu erfüllen, müssen diese Emissionen um 40 Prozent verringert werden.

Sanierungsratgeber entsprechend des Gebäudeenergiegesetzes

Bereits seit Jahrzehnten ist sich der Großteil der Klimaforscher und Wissenschaftler darüber einig, dass es eine Klimaveränderung durch menschliche Handlungen auf dem Planeten Erde gibt. Diese Entwicklung wird zudem von einem Großteil dieser Experten mit vielen negativen Auswirkungen und Folgen für das Leben auf der Erde für Mensch und Tier in Verbindung gebracht. Die Menschheit befindet sich aufgrund dieser eindeutigen Hinweise seit Jahren auf dem Kurs, umweltfreundlicher und klimaschonender zu agieren. Dies bringt nicht nur ein höheres Verständnis der allgemeinen Bevölkerung mit sich, sondern auch Maßnahmen durch gewählte Volksvertreter in Form von Gesetzen. Auch wenn die Klimakrise nur in internationaler Kooperation gemeistert werden kann, gibt es einige Staaten, die bereits richtungsweisende Schritte gegangen sind. Dazu zählt auch die deutsche Bundesregierung. Da der Betrieb von Gebäuden in Deutschland einen großen Anteil an der klimaschädlichen Entwicklung hat, wurde am 18. Juni 2020 das Gebäudeenergiegesetz, auch GEG genannt, vom Bundestag verabschiedet. Am 01. November 2020 trat es in Kraft.

Warum war das Gebäudeenergiegesetz nötig?

Diese Art von Gesetz ist in Deutschland notwendig, da auf den Betrieb von Gebäuden rund 35 Prozent des deutschen Energieverbrauchs entfallen und dabei jährlich mehr als 120 Millionen Tonnen CO2 emittiert werden. Um vorgegebene Klimaschutzziele bis zum Jahr 2030 zu erfüllen, müssen diese Emissionen um 40 Prozent verringert werden.

Doch ist das Gebäudeenergiegesetz keine völlig neue Idee des Gesetzgebers. Bereits im Vorfeld gab es Gesetze und Verordnungen, die die deutschen Bauherren zu umweltfreundlichen baulichen Maßnahmen anhielten. So führt das Gebäudeenergiegesetz die bisherigen EnEG, EnEV und EWärmeG zusammen. Diese Vielzahl von Verordnungen und Gesetzen war nicht immer einfach, besonders, da einige nur bundeslandweit eingeführt wurden. Das Gebäudeenergiegesetz wird nun einheitlich in der gesamten Bundesrepublik angewendet. Es betrifft alle Gebäude, welche beheizt oder klimatisiert werden. Zudem wurden viele wichtige technische und wissenschaftliche Neuerkenntnisse mit eingearbeitet. Das Gesetz bringt damit die energetischen Anforderungen für den Bau und die Sanierung von Gebäuden auf den neuesten Stand.

Was steht im Gebäudeenergiegesetz?

Das GEG ist in neun Teile unterteilt. Der allgemeine Teil (erster Teil) bezieht sich unter anderem auf Zweck und Ziel, sowie die Anwendungsbereiche des Gesetzes. Des Weiteren ist es in Anforderung an zu errichtende Gebäude (zweiter Teil), den Umgang mit bestehenden Gebäuden (dritter Teil) und Anforderungen an besondere Gebäude (achter Teil) unterteilt. Der achte Teil bezieht sich zudem auf Bußgeldvorschriften und Benutzungszwang. Der vierte Teil konzentriert sich auf technische Anlagen wie Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung. Es folgt der Energieausweis (fünfter Teil), die finanzielle Förderung von erneuerbaren Energien (sechster Teil), der Vollzug des Gesetzes (siebter Teil) und Übergangsvorschriften (neunter Teil).

Zusammengefasst lässt sich der Inhalt von dem Gebäudeenergiegesetz wie folgt darstellen: Es legt fest, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen. Weiterhin regelt es Vorgaben für Klima- und Heizungstechnik, Wärmedämmstandard und Hitzeschutz. Es verpflichtet Eigentümer von Bestandsgebäuden zum Austausch oder Nachrüsten von diesen Standards und Techniken. Für Neubauten werden regenerative Energien zum Heizen oder Kühlen des Gebäudes anteilig verpflichtend.

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Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden Württemberg

Zu den bisher nur in einigen Bundesländern wirksamen Gesetzen zählt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, auch EWärmeG genannt. Dieses Gesetz trat am 1. Januar 2010 in Kraft. Es wurde vom Landtag des Bundeslandes Baden-Württemberg verabschiedet. Dadurch wurden seit jeher Nutzungspflichten für erneuerbare Energien in dem drittgrößten Bundesland der Bundesrepublik geregelt. Dabei sollte der Einsatz von erneuerbaren Energien besonders für die Wärmeversorgung in Wohngebäuden gefördert werden. Es konnte den Einsatz von erneuerbaren Energien durch die Nutzungspflicht solcher bei dem Austausch der zentralen Heizungsanlage stark steigern.

Am 1. Juli 2015 wurde das EWärmeG erneuert und bezog nun auch Nichtwohngebäude in die Erfüllungspflicht mit ein. Zudem wurde eine prozentuale Steigerung des Einsatzes von erneuerbaren Energien um 5 Prozentpunkte gesetzlich geregelt.

Neuerungen für Neubauten

Das Gebäudeenergiegesetz hat für neugebaute Gebäude den größten Teil vorgesehen und zielt konkret auf die Umweltauswirkungen von Heizen und Warmwasserbereitung ab.

Bemessen werden diese Auswirkungen durch Berechnen der Primärenergie, die der Neubau bedarf, oder durch Berechnen der zulässigen Treibhausgase, die der Neubau verursachen darf. Als Vorgabe dient ein sogenanntes Referenzgebäude, welches einen Mindeststandard für Beheizung, Lüftung, Warmwasserversorgung und Bauteilen gibt. Jedoch werden die Umweltauswirkungen bei den Verfahren unterschiedlich bewertet, sodass es hier zu einer Diskrepanz kommen kann, da nur eine der Methoden erfüllt sein muss. Bei einem Neubau sollten Sie sich also nicht grundsätzlich mit dem Mindeststandard des Gesetzes zufrieden geben, da so das Gebäude schnell überholt ist und bereits nach kurzer Zeit nachgerüstet werden muss. Die Kosten für einen höheren Standard sind meist geringer als die einer Nachrüstung und die eingesparten Energieträger lohnen sich besonders für Sie in Zeiten von steigenden Energiekosten. Eine Berechnung wird von den zuständigen Behörden vor Ort beantragt und durchgeführt. Zusätzlich muss spätestens nach einem Jahr ab Baubeschluss ein Bericht über Kosten, Energieverbräuche und Erfahrungen mit den Berechnungen erstattet werden.

Neuerungen für Bestandsgebäude

Eine viel wichtigere Rolle im Klimaschutz spielen die Bestandsgebäude, da sie den bundesweiten Energiebedarf stärker bestimmen. Dafür hat der Gesetzgeber im Gebäudeenergiegesetz einige Nachrüst- und Austauschverpflichtungen zu bestimmten Terminen festgelegt. Obendrauf müssen Sie sogenannte bedingte Anforderungen beachten, wenn Sie sowieso modernisieren wollen. Als Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind Sie von den Pflichten ausgenommen, wenn Sie seit Februar 2002 selbst in dem Gebäude wohnen. Bei einem Neukauf einer Bestandsimmobilie müssen Sie die Pflichten in zwei Jahren erfüllen. Zu den Neuerungen gehört der Austausch von öl- oder gasbetriebenen Heizkesseln von üblicher Größe (4-4000 kW), welche älter als 30 Jahre sind. Brennwert- und Niedertemperatur-Kessel sind jedoch vom Austausch ausgeschlossen. Zusätzlich müssen Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen mit einer Dämmung ummantelt sein. Decken zu unbeheizten Dachgeschossen müssen Sie mit einem Mindestwärmeschutz ausstatten, wobei Sie die Hohlräume bei Holzbalkendecken nur mit Dämmstoff befüllen müssen.

Sollte eine freiwillige Modernisierung durchgeführt werden, gibt es auch hierfür Mindeststandards, die Sie beachten müssen. Werden nur einzelne Bauteile bei Sanierungsmaßnahmen erneuert, gibt es einen zu erfüllenden Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert). Die Werte für die einzelnen Bauteile können Sie den genauen U-Wert-Tabellen entnehmen.

Bei einer freiwilligen aber kompletten Modernisierung des Gebäudes wird ähnlich wie beim Neubau eine energetische Gesamtbilanz mittels Primärenergiebedarf oder emittierten Treibhausgasen aufgestellt. Die Referenzwerte für die modernisierten Gebäude sind jedoch höher und damit einfacher zu erreichen.

Energieberatung von Energy Building

Um den Überblick über all die verschiedenen Anforderungen, Referenzwerte und Kennziffern nicht zu verlieren helfen wir Ihnen, den Zustand Ihrer Bestandsimmobilie zu bewerten. Wir erkennen die Schwachstellen und erstellen Ihnen ein empfehlenswertes Konzept nach dem Gebäudeenergiegesetz. Damit können Sie ihr Haus modernisieren, sodass Sie kostengünstig und mit einem ruhigen Gewissen Ihr Zuhause zukunftsorientiert und nachhaltig nutzen können.

Fazit

Auch wenn das neue Gebäudeenergiegesetz einigen Experten nach zufolge noch zu kurz gefasst ist, ist es dennoch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es ist ein Zeichen für eine klimaverträgliche Baubranche. Und mit der Unterstützung von uns ist die Umsetzung dieses Gesetzes einfach gemacht. Mit unserer Expertise kann jeder Eigenheimbesitzer die notwendigen Maßnahmen herausfinden und treffen.

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